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Started by Guido Gabriel
Mon, 17 Feb 1997 00:00
ai/FAQ: Satzung der deutschen Sektion
Author: Guido Gabriel
Date: Mon, 17 Feb 1997 00:00
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------------------------------------------------------------------ amnesty international SATZUNG ------------------------------------------------------------------ S A T Z U N G in der auf der Jahresversammlung 1992 in Ettlingen ge�nderten Fas- sung --- � 1 Name, Sitz und Gesch�ftsjahr Der Verein f�hrt den Namen amnesty international, Sektion der Bun- desrepublik Deutschland e.V.; er ist die Sektion der internationa- len Vereinigung amnesty international in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist K�ln. Das Gesch�ftsjahr ist das Kalender- jahr. --- � 2 Zweck des Vereins Es ist das Ziel von amnesty international, in der ganzen Welt zur Einhaltung der "Allgemeinen Erkl�rung der Menschenrechte" beizu- tragen. Zur Erreichung dieses Zieles und in Anerkennung der Ver- pflichtung eines jeden Menschen, daf�r einzutreten, da� die ihm zustehenden Rechte und Freiheiten in gleicher Weise auch anderen Menschen gew�hrt werden, gibt sich amnesty international das fol- gende Mandat: amnesty international f�rdert die Einhaltung der Allgemeinen Er- kl�rung der Menschenrechte und anderer internationaler Menschen- rechtsschutzinstrumente, das Bewu�tsein f�r die in ihnen enthalte- nen Garantien sowie f�r die Unteilbarkeit und gegenseitige Abh�n- gigkeit aller Menschenrechte und Grundfreiheiten; amnesty international wendet sich gegen schwerwiegende Verletzun- gen der Rechte eines jeden Menschen auf Meinungsfreiheit und freie Meinungs�u�erung, auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund seiner ethnischen Abstammung, seines Geschlechtes, seiner Hautfarbe oder seiner Sprache sowie auf k�rperliche und geistige Unversehrtheit; amnesty international wendet sich insbesondere mit allen geeigne- ten Mitteln und unabh�ngig von politischen Erw�gungen: a) gegen die Inhaftierung oder anderweitige physische Beschr�nkun- gen von Personen, die aufgrund ihrer politischen, religi�sen oder anderen geistigen �berzeugungen, aufgrund ihrer ethnischen Abstam- mung, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder ihrer Sprache - vorausgesetzt, da� sie Gewalt weder angewendet noch bef�rwortet haben (nachfolgend "gewaltlose politische Gefangene" genannt - amnesty international setzt sich f�r die Freilassung von gewaltlo- sen politischen Gefangenen ein und leistet ihnen Unterst�tzung); b) gegen die Inhaftierung von politischen Gefangenen ohne faires Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist oder bei Gerichts- verfahren, die international anerkannten Grunds�tzen nicht ent- sprechen; c) gegen die Todesstrafe sowie gegen die Folterung und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von Gefangenen oder anderen in Gewahrsam gehaltenen oder in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschr�nkten Personen, unabh�ngig von der Frage, ob die betroffenen Personen Gewalt angewendet oder bef�r- wortet haben; d) gegen die extralegale Hinrichtung von Personen unabh�nigig von der Frage, ob sie inhaftiert oder in ihrer Bewegungsfreiheit ein- geschr�nkt sind, sowie gegen das "Verschwindenlassen", unabh�ngig von der Frage, ob die betroffenen Personen Gewalt angewendet oder bef�rwortet haben. Die Satzung von amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. befindet sich in �bereinstimmung mit der als An- lage beigef�gten internationalen Satzung in der jeweils g�ltigen Fassung. --- � 3 Mitgliedschaft Die Sektion gliedert sich in Gruppen, die f�r die Verwirklichung der Ziele des Vereins einzusetzen. Ordentliches Mitglied kann jede nat�rliche Person werden, die be- reit ist, sich aktiv f�r die Ziele des Vereins einzusetzen. Der Beitritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. �ber die Wieder- aufnahme eines ausgeschlossenen Mitglieds entscheidet der Vor- stand. Mitglieder arbeiten entweder in einer Gruppe mit oder �bernehmen selbst�ndig Aufgaben. Mitglieder, die au�erhalb einer Gruppe t�tig sind, erhalten �ber eine Gruppe Gelegenheit, ihre Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Personen, die den Verein durch Mitarbeit oder finanzielle Hilfe unterst�tzen m�chten, ohne ordentliches Mitglied zu sein (F�rderer), k�nnen durch Antrag an den Vorstand als au�erordentli- ches Mitglied aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft endet a) durch Austritt. der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzu- zeigen und ist an keine Frist gebunden. b) durch Ausschlu�. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlos- sen werden, wenn sein Verhalten mit den Zielen des Vereins nicht in Einklang zu bringen ist. �ber den Ausschlu� entscheidet der Vorstand. Auf Antrag des Mitglieds mu� die n�chste Jahresversamm- lung diese Entscheidung �berpr�fen. Vor der Entscheidung mu� dem Mitglied die M�glichkeit zur Anh�rung gegeben werden. c) bei Gruppenmitgliedern mit dem Ende der aktiven Teilnahme an der Arbeit einer amnesty-Gruppe. Die Beendigung der aktiven Teil- nahme an der Arbeit wird von der Gruppe festgestellt. Die Mit- gliedschaft endet nur, wenn das Mitglied der Feststellung der Gruppe nicht widerspricht. --- � 4 Beitr�ge Die Sektion der Bundesrepublik Deutschland erhebt zur Deckung ih- rer Ausgaben Beitr�ge, deren H�he getrennt f�r Gruppen, Mitglieder und F�rderer von der Jahresversammlung festgelegt werden. --- � 5 Jahresversammlung Die Jahresversammlung tritt j�hrlich mindestens einmal zusammen. Der Vorstand l�dt dazu mindestens zw�lf Wochen vorher die Mitglie- der unter Beif�gung eines Tagesordnungsvorschlags ein. Auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Gruppen - vertreten durch deren Gruppensprecher - oder auf Verlangen von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder mu� der Vorstand eine au�erordentliche Jahresversammlung einberufen. Jede Gruppe delegiert ein stimmberechtigtes Mitglied zur Jahres- versammlung. Die Jahresversammlung beschlie�t �ber die Ma�nahmen zur F�rderung des Vereinszweckes, �ber Satzungs�nderungen, die Einf�hrung und �nderung eines Arbeitsrahmens der Sektion, die Gesch�ftsordnung der Jahresversammlung, das Budget der Sektion und �ber die H�he der Beitr�ge. Sie w�hlt und entlastet die Mitglieder des Vorstan- des und die Kassenpr�fer. Antr�ge an die Jahresversammlung k�nnen von jedem Mitglied ge- stellt werden. Sie m�ssen mindestens elf Wochen vor der Jahresver- sammlung (Datum des Poststempels) beim Vorstand schriftlich einge- reicht und von diesem an alle Gruppen wenigstens acht Wochen vor der Jahresversammlung schriftlich mitgeteilt werden. �nderungen, Zusatzantr�ge und Dringlichkeitsantr�ge sowie Gesch�ftsordnungsan- tr�ge k�nnen behandelt werden, soweit die Jahresversammlung dem zustimmt; ausgenommen hiervon sind satzungs�ndernde Antr�ge sowie der Antrag auf Aufl�sung des Vereins. N�heres regelt die Ge- sch�ftsordnung der Jahresversammlung. Alle Beschl�sse der Jahresversammlung werden mit einfacher Mehr- heit der abgegebenen Stimmen ohne Einbeziehung der Stimmenthaltun- gen gefa�t, sofern die Satzung oder in Gesch�ftsordnungsfragen die Gesch�ftsordnung der Jahresversammlung keine Ausnahmen zul��t. Bei Wahlen entscheidet die relative Mehrheit. �ber die Beschl�sse der Jahresversammlung ist ein Protokoll anzu- fertigen und von zwei von der Versammlung bestimmten Personen zu unterzeichnen. --- � 6 Bezirke Die Gruppen einer Region beschlie�en �ber ihre gemeinsamen Aufga- ben in einer Bezirksversammlung. Jede Bezirksversammlung w�hlt auf ein Jahr einen Bezirkssprecher und weitere Fachreferenten. Die Bezirkssprecher der Sektion bilden zur Koordination zentraler aufgaben eine Bezirkssprecherkonferenz. --- � 7 Vorstand a) Der Vorstand besteht aus dem Sprecher des Vorstandes, dem stellvertretenden Sprecher, dem Finanzreferenten und einer von der Jahresversammlung festzusetzenden Zahl weiterer Referenten. Der Vorstand wird von der Jahresversammlung auf die Dauer eines Jahres gew�hlt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Bestellung ist widerruflich. Der Vorstand gibt sich eine Gesch�ftsordnung. b) Gesch�ftsf�hrender Vorstand: Der gesetzliche Vertreter des Ver- eins gem. � 26 B�rgerliches Gesetzbuch ist der Gesch�ftsf�hrende Vorstand. Er besteht aus dem Sprecher des Vorstandes und einem weiteren Vorstandsmitglied, das der Vorstand mit der Mehrheit sei- ner Mitglieder w�hlt. Scheidet der Sprecher des Vorstandes vorzeitig aus dem Amt oder ist er dauerhaft an der F�hrung der Gesch�fte verhindert, so ist der Stellvertretende Sprecher oder an dessen Stelle ein anderes Vorstandsmitglied, das der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mit- glieder w�hlt, in den Gesch�ftsf�hrenden Vorstand zu berufen. Die Mitglieder des Gesch�ftsf�hrenden Vorstandes werden f�r die Dauer der Amtszeit des Vorstandes gew�hlt; sie bleiben bis zur Wahl eines neuen Gesch�ftsf�hrenden Vorstandes im Amt. --- � 8 Gemeinn�tzigkeit Die Sektion der Bundesrepublik verfolgt ausschlie�lich und unmit- telbar gemeinn�tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbeg�nstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t�tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d�rfen nur f�r die sat- zungsm��igen Zwecke des Vereines verwendet werden. Mitglieder ha- ben einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die ihnen in Aus�bung ehrenamtlicher T�tigkeit im Auftrag von amnesty interna- tional entstanden sind. Bei Verzicht auf die Erstattung k�nnen sie auf Wunsch eine Spendenbescheinigung erhalten. Die Mitglieder er- halten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K�rper- schaft fremd sind, oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen beg�nstigt werden. Die Gruppen und die ihnen angeh�renden Mitglieder haben dem Fi- nanzreferenten im Vorstand gegen�ber die z�gige Verwendung der bei ihnen eingegangenen Gelder und Spenden im Sinn der Ziele von amnesty international auf Anforderung nachzuweisen. Bei Meinungs- verschiedenheiten �ber die Angemessenheit der Verwendung entschei- det der Vorstand. --- � 9 Aufl�sung Die Jahresversammlung kann mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen die Aufl�sung der Sektion der Bundesrepublik Deutschland beschlie�en. Bei Aufl�sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f�llt das Verm�gen je zur H�lfte an die "Gesellschaft f�r bedrohte V�lker" und "Terre des Hommes", die es ausschlie�lich und unmittelbar f�r gemeinn�tzige Zwecke zu verwen- den haben. --- � 10 Satzungs�nderungen �nderungen der Satzung k�nnen nur von einer Jahresversammlung mit Zweidrittelmehrheit der aller an der Abstimmung teilnehmenden De- legierten beschlossen werden. Ein Antrag auf Ab�nderung dieser Satzung kann nur beraten werden, wenn er mit einem formulierten Vorschlag innerhalb der in � 5 vor- geschriebenen Antragsfristen eingereicht und ver�ffentlicht worden ist. ------------------------------------------------------------------ amnesty international Telefon (02 28) 9 83 73-0 Nationales Sekretariat Telefax (02 28) 63 00 36 53108 Bonn E-Mail admin-de@amnesty.cl.sub.de
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