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1 total messages Started by Guido Gabriel Mon, 17 Feb 1997 00:00
ai/FAQ: Satzung der deutschen Sektion
#14
Author: Guido Gabriel
Date: Mon, 17 Feb 1997 00:00
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amnesty international                                      SATZUNG
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S A T Z U N G

in der auf der Jahresversammlung 1992 in Ettlingen ge�nderten Fas-
sung


--- � 1 Name, Sitz und Gesch�ftsjahr

Der Verein f�hrt den Namen amnesty international, Sektion der Bun-
desrepublik Deutschland e.V.; er ist die Sektion der internationa-
len  Vereinigung   amnesty  international  in  der  Bundesrepublik
Deutschland. Der  Verein ist  in das  Vereinsregister eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist K�ln. Das Gesch�ftsjahr ist das Kalender-
jahr.


--- � 2 Zweck des Vereins

Es ist  das Ziel von amnesty international, in der ganzen Welt zur
Einhaltung der  "Allgemeinen Erkl�rung  der Menschenrechte" beizu-
tragen. Zur  Erreichung dieses  Zieles und in Anerkennung der Ver-
pflichtung eines  jeden Menschen,  daf�r einzutreten,  da� die ihm
zustehenden Rechte  und Freiheiten  in gleicher Weise auch anderen
Menschen gew�hrt  werden, gibt sich amnesty international das fol-
gende Mandat:

amnesty international  f�rdert die  Einhaltung der Allgemeinen Er-
kl�rung der  Menschenrechte und  anderer internationaler Menschen-
rechtsschutzinstrumente, das Bewu�tsein f�r die in ihnen enthalte-
nen Garantien  sowie f�r die Unteilbarkeit und gegenseitige Abh�n-
gigkeit aller Menschenrechte und Grundfreiheiten;

amnesty international  wendet sich gegen schwerwiegende Verletzun-
gen der Rechte eines jeden Menschen auf Meinungsfreiheit und freie
Meinungs�u�erung, auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund seiner
ethnischen Abstammung,  seines Geschlechtes, seiner Hautfarbe oder
seiner Sprache  sowie auf k�rperliche und geistige Unversehrtheit;
amnesty international  wendet sich insbesondere mit allen geeigne-
ten Mitteln und unabh�ngig von politischen Erw�gungen:

a) gegen die Inhaftierung oder anderweitige physische Beschr�nkun-
gen von  Personen, die aufgrund ihrer politischen, religi�sen oder
anderen geistigen �berzeugungen, aufgrund ihrer ethnischen Abstam-
mung, ihres  Geschlechts, ihrer   Hautfarbe  oder ihrer  Sprache -
vorausgesetzt, da�  sie Gewalt  weder angewendet  noch bef�rwortet
haben (nachfolgend  "gewaltlose politische  Gefangene"  genannt  -
amnesty international setzt sich f�r die Freilassung von gewaltlo-
sen politischen Gefangenen ein und leistet ihnen Unterst�tzung);

b) gegen  die Inhaftierung von  politischen Gefangenen ohne faires
Gerichtsverfahren innerhalb  angemessener Frist oder bei Gerichts-
verfahren, die  international anerkannten  Grunds�tzen nicht  ent-
sprechen;

c) gegen  die Todesstrafe  sowie gegen  die Folterung  und  andere
grausame, unmenschliche  oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
von Gefangenen  oder anderen in Gewahrsam gehaltenen oder in ihrer
Bewegungsfreiheit eingeschr�nkten  Personen,  unabh�ngig  von  der
Frage, ob  die betroffenen  Personen Gewalt angewendet oder bef�r-
wortet haben;

d) gegen  die extralegale Hinrichtung von Personen unabh�nigig von
der Frage,  ob sie inhaftiert oder in ihrer Bewegungsfreiheit ein-
geschr�nkt sind,  sowie gegen das "Verschwindenlassen", unabh�ngig
von der  Frage, ob die betroffenen Personen Gewalt angewendet oder
bef�rwortet haben.

Die Satzung  von amnesty international, Sektion der Bundesrepublik
Deutschland e.V.  befindet sich in �bereinstimmung mit der als An-
lage beigef�gten  internationalen Satzung  in der jeweils g�ltigen
Fassung.


--- � 3 Mitgliedschaft

Die Sektion  gliedert sich  in Gruppen, die f�r die Verwirklichung
der Ziele  des Vereins einzusetzen.

Ordentliches  Mitglied kann jede nat�rliche Person werden, die be-
reit ist, sich  aktiv  f�r die  Ziele des Vereins einzusetzen. Der
Beitritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. �ber die Wieder-
aufnahme  eines ausgeschlossenen  Mitglieds  entscheidet  der Vor-
stand. Mitglieder  arbeiten  entweder in  einer  Gruppe  mit  oder
�bernehmen selbst�ndig  Aufgaben. Mitglieder, die  au�erhalb einer
Gruppe t�tig  sind, erhalten  �ber eine  Gruppe Gelegenheit,  ihre
Mitwirkungsrechte wahrzunehmen.

Personen, die  den Verein  durch Mitarbeit  oder finanzielle Hilfe
unterst�tzen  m�chten,   ohne  ordentliches   Mitglied   zu   sein
(F�rderer), k�nnen durch Antrag an den Vorstand als au�erordentli-
ches Mitglied aufgenommen werden.

Die Mitgliedschaft endet

a) durch Austritt. der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzu-
zeigen und ist an keine Frist gebunden.

b) durch  Ausschlu�. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlos-
sen werden,  wenn sein  Verhalten mit den Zielen des Vereins nicht
in Einklang  zu bringen  ist. �ber  den Ausschlu�  entscheidet der
Vorstand. Auf  Antrag des Mitglieds mu� die n�chste Jahresversamm-
lung diese  Entscheidung �berpr�fen.  Vor der Entscheidung mu� dem
Mitglied die M�glichkeit zur Anh�rung gegeben werden.

c) bei  Gruppenmitgliedern mit  dem Ende  der aktiven Teilnahme an
der Arbeit  einer amnesty-Gruppe. Die Beendigung der aktiven Teil-
nahme an  der Arbeit  wird von  der Gruppe  festgestellt. Die Mit-
gliedschaft endet  nur, wenn  das Mitglied  der  Feststellung  der
Gruppe nicht widerspricht.


--- � 4 Beitr�ge

Die Sektion  der Bundesrepublik Deutschland erhebt zur Deckung ih-
rer Ausgaben Beitr�ge, deren H�he getrennt f�r Gruppen, Mitglieder
und F�rderer von der Jahresversammlung festgelegt werden.


--- � 5 Jahresversammlung

Die Jahresversammlung  tritt j�hrlich  mindestens einmal zusammen.
Der Vorstand l�dt dazu mindestens zw�lf Wochen vorher die Mitglie-
der unter Beif�gung eines Tagesordnungsvorschlags ein.

Auf Verlangen  von mehr  als einem Drittel der Gruppen - vertreten
durch deren Gruppensprecher - oder auf Verlangen von einem Drittel
der ordentlichen Mitglieder mu� der Vorstand eine au�erordentliche
Jahresversammlung einberufen.

Jede Gruppe  delegiert ein  stimmberechtigtes Mitglied zur Jahres-
versammlung.

Die Jahresversammlung  beschlie�t �ber die Ma�nahmen zur F�rderung
des Vereinszweckes,  �ber Satzungs�nderungen,  die Einf�hrung  und
�nderung eines  Arbeitsrahmens der  Sektion, die  Gesch�ftsordnung
der Jahresversammlung,  das Budget  der Sektion  und �ber die H�he
der Beitr�ge.  Sie w�hlt und entlastet die Mitglieder des Vorstan-
des und die Kassenpr�fer.

Antr�ge an  die Jahresversammlung  k�nnen von  jedem Mitglied  ge-
stellt werden. Sie m�ssen mindestens elf Wochen vor der Jahresver-
sammlung (Datum des Poststempels) beim Vorstand schriftlich einge-
reicht und  von diesem  an alle Gruppen wenigstens acht Wochen vor
der Jahresversammlung  schriftlich mitgeteilt  werden. �nderungen,
Zusatzantr�ge und Dringlichkeitsantr�ge sowie Gesch�ftsordnungsan-
tr�ge k�nnen  behandelt werden,  soweit die  Jahresversammlung dem
zustimmt; ausgenommen  hiervon sind satzungs�ndernde Antr�ge sowie
der Antrag  auf Aufl�sung  des Vereins.  N�heres  regelt  die  Ge-
sch�ftsordnung der Jahresversammlung.

Alle Beschl�sse  der Jahresversammlung  werden mit einfacher Mehr-
heit der abgegebenen Stimmen ohne Einbeziehung der Stimmenthaltun-
gen gefa�t, sofern die Satzung oder in Gesch�ftsordnungsfragen die
Gesch�ftsordnung der Jahresversammlung keine Ausnahmen zul��t.

Bei Wahlen entscheidet die relative Mehrheit.

�ber die  Beschl�sse der Jahresversammlung ist ein Protokoll anzu-
fertigen und  von zwei  von der Versammlung bestimmten Personen zu
unterzeichnen.


--- � 6 Bezirke

Die Gruppen  einer Region beschlie�en �ber ihre gemeinsamen Aufga-
ben in einer Bezirksversammlung.

Jede Bezirksversammlung  w�hlt auf  ein Jahr einen Bezirkssprecher
und weitere Fachreferenten. Die Bezirkssprecher der Sektion bilden
zur Koordination zentraler aufgaben eine Bezirkssprecherkonferenz.


--- � 7 Vorstand

a) Der  Vorstand besteht  aus dem  Sprecher  des  Vorstandes,  dem
stellvertretenden Sprecher, dem Finanzreferenten und einer von der
Jahresversammlung festzusetzenden Zahl weiterer Referenten.

Der Vorstand  wird von  der Jahresversammlung  auf die Dauer eines
Jahres gew�hlt  und bleibt  bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im
Amt. Die Bestellung ist widerruflich.

Der Vorstand gibt sich eine Gesch�ftsordnung.

b) Gesch�ftsf�hrender Vorstand: Der gesetzliche Vertreter des Ver-
eins gem.  � 26  B�rgerliches Gesetzbuch ist der Gesch�ftsf�hrende
Vorstand. Er  besteht aus  dem Sprecher  des Vorstandes  und einem
weiteren Vorstandsmitglied, das der Vorstand mit der Mehrheit sei-
ner Mitglieder w�hlt.

Scheidet der  Sprecher des  Vorstandes vorzeitig  aus dem Amt oder
ist er  dauerhaft an  der F�hrung der Gesch�fte verhindert, so ist
der Stellvertretende  Sprecher oder  an dessen  Stelle ein anderes
Vorstandsmitglied, das  der Vorstand  mit der Mehrheit seiner Mit-
glieder w�hlt, in den Gesch�ftsf�hrenden Vorstand zu berufen.

Die Mitglieder  des Gesch�ftsf�hrenden  Vorstandes werden  f�r die
Dauer der  Amtszeit des  Vorstandes gew�hlt;  sie bleiben  bis zur
Wahl eines neuen Gesch�ftsf�hrenden Vorstandes im Amt.

--- � 8 Gemeinn�tzigkeit

Die Sektion  der Bundesrepublik verfolgt ausschlie�lich und unmit-
telbar   gemeinn�tzige    Zwecke   im    Sinne   des    Abschnitts
"Steuerbeg�nstigte Zwecke"  der  Abgabenordnung.  Der  Verein  ist
selbstlos t�tig,  er verfolgt  nicht in  erster  Linie  eigenwirt-
schaftliche Zwecke.  Mittel des  Vereins d�rfen  nur f�r  die sat-
zungsm��igen Zwecke  des Vereines verwendet werden. Mitglieder ha-
ben einen  Anspruch auf  Erstattung von Aufwendungen, die ihnen in
Aus�bung ehrenamtlicher  T�tigkeit im Auftrag von amnesty interna-
tional entstanden sind. Bei Verzicht auf die Erstattung k�nnen sie
auf Wunsch  eine Spendenbescheinigung erhalten. Die Mitglieder er-
halten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf  keine Person  durch Ausgaben,  die dem  Zweck der K�rper-
schaft fremd  sind, oder  durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen
beg�nstigt werden.

Die Gruppen  und die  ihnen angeh�renden  Mitglieder haben dem Fi-
nanzreferenten im Vorstand gegen�ber die z�gige Verwendung der bei
ihnen eingegangenen  Gelder und  Spenden im  Sinn  der  Ziele  von
amnesty international  auf Anforderung nachzuweisen. Bei Meinungs-
verschiedenheiten �ber die Angemessenheit der Verwendung entschei-
det der Vorstand.


--- � 9 Aufl�sung

Die Jahresversammlung kann mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen
Stimmen die  Aufl�sung der  Sektion der Bundesrepublik Deutschland
beschlie�en. Bei  Aufl�sung des  Vereins oder  bei Wegfall  seines
bisherigen Zweckes  f�llt  das  Verm�gen  je  zur  H�lfte  an  die
"Gesellschaft f�r  bedrohte V�lker" und "Terre des Hommes", die es
ausschlie�lich und unmittelbar f�r gemeinn�tzige Zwecke zu verwen-
den haben.


--- � 10 Satzungs�nderungen

�nderungen der  Satzung k�nnen nur von einer Jahresversammlung mit
Zweidrittelmehrheit der  aller an der Abstimmung teilnehmenden De-
legierten beschlossen werden.

Ein Antrag  auf Ab�nderung dieser Satzung kann nur beraten werden,
wenn er mit einem formulierten Vorschlag innerhalb der in � 5 vor-
geschriebenen Antragsfristen eingereicht und ver�ffentlicht worden
ist.

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   amnesty international         Telefon (02 28) 9 83 73-0
   Nationales Sekretariat        Telefax (02 28) 63 00 36
   53108 Bonn                    E-Mail admin-de@amnesty.cl.sub.de
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