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1 total messages Started by Guido Gabriel Sat, 11 Jan 1997 00:00
ai/FAQ: Internationale Satzung (2)
#39
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 11 Jan 1997 00:00
177 lines
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[Teil 2 von 2]


INTERNATIONALES EXEKUTIVKOMITEE
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24. a)  Das Internationale Exekutivkomitee besteht aus dem Schatz-
meister, einem  Vertreter der  Mitarbeiter des Internationalen Se-
kretariates und  sieben ordentlichen  Mitgliedern. die  Mitglieder
von amnesty  international oder  einer Sektion  oder  einer  ange-
schlossenen Gruppe  sind.  Die  ordentlichen  Mitglieder  und  der
Schatzmeister werden  vom Internationalen  Rat  gew�hlt.  Es  kann
nicht mehr  als ein  Mitglied einer  angeschlossenen Gruppe bezie-
hungsweise nicht  mehr als ein freiwillig in einem bestimmten Land
lebendes Mitglied  von amnesty international als ordentliches Mit-
glied des Komitees gew�hlt werden; sobald ein solches Mitglied die
zur Wahl  erforderliche Stimmenzahl  erhalten hat, bleiben f�r an-
dere Mitglieder  derselben Sektion,  Gruppe oder  desselben Landes
abgegebene Stimmen unber�cksichtigt.

b) Die  hauptamtlichen sowie  ehrenamtlichen st�ndigen Mitarbeiter
sind berechtigt, einen seit mindestens zwei Jahren f�r amnesty in-
ternational t�tigen  Mitarbeiter als stimmberechtigten Delegierten
in das  Internationale Exekutivkomitee  zu w�hlen.  Er bleibt  ein
Jahr im  Amt und kann wiedergew�hlt werden. Der Wahlmodus wird von
den Mitarbeitern  vorgeschlagen und  bedarf der  Genehmigung durch
das Internationale Exekutivkomitee.

25. Das  Internationale Exekutivkomitee  tritt mindestens  zweimal
j�hrlich an einem von ihm selbst zu bestimmenden Ort zusammen.

26. Die Mitglieder des Internationalen Exekutivkomitees werden mit
Ausnahme des  Delegierten der  Mitarbeiter auf zwei Jahre gew�hlt;
sie k�nnen  f�r h�chstens drei aufeinanderfolgende Amtszeiten wie-
dergew�hlt werden.

27. Das  Internationale Exekutivkomitee  kann nicht  mehr als zwei
weitere Mitglieder  kooptieren; diese  bleiben bis  zum  Ende  der
n�chsten Tagung  des Internationalen  Rates im Amt; sie k�nnen ein
weiteres mal  kooptiert werden.  Kooptierte Mitglieder  sind nicht
stimmberechtigt.

28. Bei Ausscheiden eines Komiteemitgliedes - nicht jedoch des De-
legierten der  Mitarbeiter - kann das Komitee ein anderes Mitglied
kooptieren, das  den freigewordenen  Sitz bis  zur n�chsten Tagung
des Internationalen Rates einnimmt, auf der f�r die ausscheidenden
Mitglieder neue  Mitglieder gew�hlt  und die  freien Sitze besetzt
werden. Bei Ausscheiden des Delegierten der Mitarbeiter sind diese
berechtigt, f�r den Rest der Amtszeit einen Nachfolger zu w�hlen.

29. Ist  ein Komiteemitglied  nicht in  der Lage, an einer Sitzung
teilzunehmen, so kann es einen Stellvertreter benennen.

30 Das  Komitee w�hlt j�hrlich eines seiner Mitglieder zum Vorsit-
zenden.

31. Der Vorsitzende kann Sitzungen des Internationalen Exekutivko-
mitees einberufen und mu� dies tun, wenn die Mehrheit der Komitee-
mitglieder es verlangt.

32. Das  Komitee ist  beschlu�f�hig, wenn mindestens f�nf Komitee-
mitglieder oder deren Stellvertreter anwesend sind.

33. Die  Tagesordnung f�r Sitzungen des Komitees wird vom Interna-
tionalen Sekretariat unter Leitung des Vorsitzenden erstellt.

34. Das Komitee kann f�r die F�hrung der Gesch�fte von amnesty in-
ternational sowie  f�r Verfahrensangelegenheiten des Internationa-
len Rates Vorschriften erlassen.


INTERNATIONALES SEKRETARIAT
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35. Das  Internationale Exekutivkomitee kann einen Generalsekret�r
ernennen, der  unter Leitung  des Komitees f�r die F�hrung der Ge-
sch�fte von  amnesty international  sowie die  Ausf�hrung der  Be-
schl�sse des Internationalen Rates verantwortlich ist.

36. Der Generalsekret�r kann nach R�cksprache mit dem Vorsitzenden
des Internationalen  Exekutivkomitees und vorbehaltlich der Best�-
tigung durch  das Komitee F�hrungs- und Fachkr�fte einstellen, die
zur ordnungsgem��en  F�hrung der Gesch�fte von amnesty internatio-
nal notwendig sind. Er kann auch anderes Personal einstellen, wenn
dies erforderlich ist.

37. Bei Abwesenheit oder Erkrankung des Generalsekret�rs oder wenn
dessen Stelle  nicht besetzt  ist, ernennt der Vorsitzende des In-
ternationalen Exekutivkomitees  nach R�cksprache  mit den Mitglie-
dern des  Komitees einen  gesch�ftsf�hrenden Generalsekret�r,  der
bis zur n�chsten Sitzung des Komitees im Amt bleibt.

38. Der Generalsekret�r oder der gesch�ftsf�hrende Generalsekret�r
sowie andere  Mitglieder, deren  Anwesenheit dem  Vorsitzenden des
Internationalen Exekutivkomitees  notwendig erscheint,  nehmen  an
den Tagungen  des Internationalen  Rates und den Sitzungen des In-
ternationalen Exekutivkomitees  teil und  k�nnen dort das Wort er-
greifen, ohne jedoch stimmberechtigt zu sein.


BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
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39. Die  Mitgliedschaft bei  amnesty international  kann jederzeit
durch schriftliche K�ndigung beendet werden.

40. Das Internationale Exekutivkomitee kann eine Sektion, eine an-
geschlossene Gruppe  (Artikel 10)  oder ein Mitglied (Artikel 11),
die nicht  im Sinne des in Artikel 1 dargestellten Zieles und Man-
dats oder der in Artikel 2 dargestellten Methoden handelt oder die
grundlegenden Aufgaben  amnesty internationals  nicht  organisiert
oder fortf�hrt oder eine der Bestimmungen dieser Satzung nicht be-
achtet, ausschlie�en. Vor einer solchen Ma�nahme wird die Sektion,
angeschlossene Gruppe  oder  das  Mitglied  schriftlich  �ber  die
Gr�nde f�r den beantragten Ausschlu� unterrichtet. Der betroffenen
Sektion oder  angeschlossenen Gruppe oder dem betroffenen Mitglied
wird Gelegenheit gegeben, dem internationalen Exekutivkomitee sei-
nen beziehungsweise  ihren Fall darzustellen. Wenn das Internatio-
nale Exekutivkomitee  entschieden hat,  eine solche Ma�nahme gegen
eine Sektion,  eine angeschlossene Gruppe oder ein Mitglied zu er-
greifen, kann die Sektion, die angeschlossene Gruppe oder das Mit-
glied dagegen  beim Widerspruchsausschu� in Mitgliedschaftsangele-
genheiten Widerspruch  einlegen. Dieser  Ausschu� besteht aus f�nf
Mitgliedern und  zwei Ersatzmitgliedern,  die vom  Internationalen
Rat unter  der in Artikel 25 a) f�r das Internationale Exekutivko-
mitee vorgeschriebenen  Bedingungen gew�hlt  werden. Nach dem Aus-
schlu� von  der Mitgliedschaft bei amnesty international darf eine
Sektion, eine  angeschlossene Gruppe  oder ein  Mitglied den Namen
amnesty international  nicht mehr  benutzen. Jede unter Bezugnahme
auf diesen  Artikel getroffene Entscheidung wird der folgenden Ta-
gung des  Internationalen Rates mitgeteilt und kann von diesem re-
vidiert werden.

FINANZEN
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41. Ein  durch den  Internationalen Rat bestellter Rechnungspr�fer
pr�ft j�hrlich  die Bilanz  von amnesty  international; diese wird
vom Internationalen  Sekretariat aufgestellt und dem Internationa-
len Exekutivkomitee und dem Internationalen Rat vorgelegt.

42. Kein  Teil der Einnahmen oder des Verm�gens von amnesty inter-
national wird direkt oder indirekt als Dividende, Geschenk, Betei-
ligung, Bonus  oder in irgendeiner anderen Form des Gewinns an ei-
nes ihrer Mitglieder gezahlt, es sei denn als Entgelt.

SATZUNGS�NDERUNGEN
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43. Die Satzung kann durch den Internationalen Rat mit einer Mehr-
heit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ge�ndert
werden. �nderungen k�nnen vom Internationalen Exekutivkomitee oder
von einer Sektion beantragt werden. �nderungsantr�ge m�ssen sp�te-
stens neun  Monate vor  der Tagung  des Internationalen Rates beim
Internationalen Sekretariat  eingereicht  werden,  und  mindestens
f�nf Sektionen  m�ssen schriftlich  die Einbringung des Antrags im
Internationalen Rat  bef�rworten. Die  �nderungsantr�ge werden vom
Internationalen Sekretariat  allen Sektionen  und den  Mitgliedern
des Internationalen Exekutivkomitees zugeleitet.

------------------------------------------------------------------

International:

   amnesty international                Telefon +44 (0)71 413 5500
   International Secreteriat            Telefax +44 (0)71 956 1157
   1 Easton Street                      Telex   28502 amnsty g
   London WC1X 8 DJ                     E-Mail amnestyis@gn.apc.org

Deutschland:

   amnesty international                    Telefon (02 28) 98373-0
   Nationales Sekretariat                   Telefax (02 28) 630036
   53108 Bonn                               Email admin-de@amnesty.cl.sub.de
   Hausanschrift: Heerstr. 178, 53111 Bonn  Compuserve: MHS:Admin-DE@Amnesty
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