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Started by Guido Gabriel
Sat, 11 Jan 1997 00:00
ai/FAQ: Internationale Satzung (2)
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 11 Jan 1997 00:00
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[Teil 2 von 2] INTERNATIONALES EXEKUTIVKOMITEE ------------------------------------------------------------------ 24. a) Das Internationale Exekutivkomitee besteht aus dem Schatz- meister, einem Vertreter der Mitarbeiter des Internationalen Se- kretariates und sieben ordentlichen Mitgliedern. die Mitglieder von amnesty international oder einer Sektion oder einer ange- schlossenen Gruppe sind. Die ordentlichen Mitglieder und der Schatzmeister werden vom Internationalen Rat gew�hlt. Es kann nicht mehr als ein Mitglied einer angeschlossenen Gruppe bezie- hungsweise nicht mehr als ein freiwillig in einem bestimmten Land lebendes Mitglied von amnesty international als ordentliches Mit- glied des Komitees gew�hlt werden; sobald ein solches Mitglied die zur Wahl erforderliche Stimmenzahl erhalten hat, bleiben f�r an- dere Mitglieder derselben Sektion, Gruppe oder desselben Landes abgegebene Stimmen unber�cksichtigt. b) Die hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen st�ndigen Mitarbeiter sind berechtigt, einen seit mindestens zwei Jahren f�r amnesty in- ternational t�tigen Mitarbeiter als stimmberechtigten Delegierten in das Internationale Exekutivkomitee zu w�hlen. Er bleibt ein Jahr im Amt und kann wiedergew�hlt werden. Der Wahlmodus wird von den Mitarbeitern vorgeschlagen und bedarf der Genehmigung durch das Internationale Exekutivkomitee. 25. Das Internationale Exekutivkomitee tritt mindestens zweimal j�hrlich an einem von ihm selbst zu bestimmenden Ort zusammen. 26. Die Mitglieder des Internationalen Exekutivkomitees werden mit Ausnahme des Delegierten der Mitarbeiter auf zwei Jahre gew�hlt; sie k�nnen f�r h�chstens drei aufeinanderfolgende Amtszeiten wie- dergew�hlt werden. 27. Das Internationale Exekutivkomitee kann nicht mehr als zwei weitere Mitglieder kooptieren; diese bleiben bis zum Ende der n�chsten Tagung des Internationalen Rates im Amt; sie k�nnen ein weiteres mal kooptiert werden. Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. 28. Bei Ausscheiden eines Komiteemitgliedes - nicht jedoch des De- legierten der Mitarbeiter - kann das Komitee ein anderes Mitglied kooptieren, das den freigewordenen Sitz bis zur n�chsten Tagung des Internationalen Rates einnimmt, auf der f�r die ausscheidenden Mitglieder neue Mitglieder gew�hlt und die freien Sitze besetzt werden. Bei Ausscheiden des Delegierten der Mitarbeiter sind diese berechtigt, f�r den Rest der Amtszeit einen Nachfolger zu w�hlen. 29. Ist ein Komiteemitglied nicht in der Lage, an einer Sitzung teilzunehmen, so kann es einen Stellvertreter benennen. 30 Das Komitee w�hlt j�hrlich eines seiner Mitglieder zum Vorsit- zenden. 31. Der Vorsitzende kann Sitzungen des Internationalen Exekutivko- mitees einberufen und mu� dies tun, wenn die Mehrheit der Komitee- mitglieder es verlangt. 32. Das Komitee ist beschlu�f�hig, wenn mindestens f�nf Komitee- mitglieder oder deren Stellvertreter anwesend sind. 33. Die Tagesordnung f�r Sitzungen des Komitees wird vom Interna- tionalen Sekretariat unter Leitung des Vorsitzenden erstellt. 34. Das Komitee kann f�r die F�hrung der Gesch�fte von amnesty in- ternational sowie f�r Verfahrensangelegenheiten des Internationa- len Rates Vorschriften erlassen. INTERNATIONALES SEKRETARIAT ------------------------------------------------------------------ 35. Das Internationale Exekutivkomitee kann einen Generalsekret�r ernennen, der unter Leitung des Komitees f�r die F�hrung der Ge- sch�fte von amnesty international sowie die Ausf�hrung der Be- schl�sse des Internationalen Rates verantwortlich ist. 36. Der Generalsekret�r kann nach R�cksprache mit dem Vorsitzenden des Internationalen Exekutivkomitees und vorbehaltlich der Best�- tigung durch das Komitee F�hrungs- und Fachkr�fte einstellen, die zur ordnungsgem��en F�hrung der Gesch�fte von amnesty internatio- nal notwendig sind. Er kann auch anderes Personal einstellen, wenn dies erforderlich ist. 37. Bei Abwesenheit oder Erkrankung des Generalsekret�rs oder wenn dessen Stelle nicht besetzt ist, ernennt der Vorsitzende des In- ternationalen Exekutivkomitees nach R�cksprache mit den Mitglie- dern des Komitees einen gesch�ftsf�hrenden Generalsekret�r, der bis zur n�chsten Sitzung des Komitees im Amt bleibt. 38. Der Generalsekret�r oder der gesch�ftsf�hrende Generalsekret�r sowie andere Mitglieder, deren Anwesenheit dem Vorsitzenden des Internationalen Exekutivkomitees notwendig erscheint, nehmen an den Tagungen des Internationalen Rates und den Sitzungen des In- ternationalen Exekutivkomitees teil und k�nnen dort das Wort er- greifen, ohne jedoch stimmberechtigt zu sein. BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT ------------------------------------------------------------------ 39. Die Mitgliedschaft bei amnesty international kann jederzeit durch schriftliche K�ndigung beendet werden. 40. Das Internationale Exekutivkomitee kann eine Sektion, eine an- geschlossene Gruppe (Artikel 10) oder ein Mitglied (Artikel 11), die nicht im Sinne des in Artikel 1 dargestellten Zieles und Man- dats oder der in Artikel 2 dargestellten Methoden handelt oder die grundlegenden Aufgaben amnesty internationals nicht organisiert oder fortf�hrt oder eine der Bestimmungen dieser Satzung nicht be- achtet, ausschlie�en. Vor einer solchen Ma�nahme wird die Sektion, angeschlossene Gruppe oder das Mitglied schriftlich �ber die Gr�nde f�r den beantragten Ausschlu� unterrichtet. Der betroffenen Sektion oder angeschlossenen Gruppe oder dem betroffenen Mitglied wird Gelegenheit gegeben, dem internationalen Exekutivkomitee sei- nen beziehungsweise ihren Fall darzustellen. Wenn das Internatio- nale Exekutivkomitee entschieden hat, eine solche Ma�nahme gegen eine Sektion, eine angeschlossene Gruppe oder ein Mitglied zu er- greifen, kann die Sektion, die angeschlossene Gruppe oder das Mit- glied dagegen beim Widerspruchsausschu� in Mitgliedschaftsangele- genheiten Widerspruch einlegen. Dieser Ausschu� besteht aus f�nf Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, die vom Internationalen Rat unter der in Artikel 25 a) f�r das Internationale Exekutivko- mitee vorgeschriebenen Bedingungen gew�hlt werden. Nach dem Aus- schlu� von der Mitgliedschaft bei amnesty international darf eine Sektion, eine angeschlossene Gruppe oder ein Mitglied den Namen amnesty international nicht mehr benutzen. Jede unter Bezugnahme auf diesen Artikel getroffene Entscheidung wird der folgenden Ta- gung des Internationalen Rates mitgeteilt und kann von diesem re- vidiert werden. FINANZEN ------------------------------------------------------------------ 41. Ein durch den Internationalen Rat bestellter Rechnungspr�fer pr�ft j�hrlich die Bilanz von amnesty international; diese wird vom Internationalen Sekretariat aufgestellt und dem Internationa- len Exekutivkomitee und dem Internationalen Rat vorgelegt. 42. Kein Teil der Einnahmen oder des Verm�gens von amnesty inter- national wird direkt oder indirekt als Dividende, Geschenk, Betei- ligung, Bonus oder in irgendeiner anderen Form des Gewinns an ei- nes ihrer Mitglieder gezahlt, es sei denn als Entgelt. SATZUNGS�NDERUNGEN ------------------------------------------------------------------ 43. Die Satzung kann durch den Internationalen Rat mit einer Mehr- heit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ge�ndert werden. �nderungen k�nnen vom Internationalen Exekutivkomitee oder von einer Sektion beantragt werden. �nderungsantr�ge m�ssen sp�te- stens neun Monate vor der Tagung des Internationalen Rates beim Internationalen Sekretariat eingereicht werden, und mindestens f�nf Sektionen m�ssen schriftlich die Einbringung des Antrags im Internationalen Rat bef�rworten. Die �nderungsantr�ge werden vom Internationalen Sekretariat allen Sektionen und den Mitgliedern des Internationalen Exekutivkomitees zugeleitet. ------------------------------------------------------------------ International: amnesty international Telefon +44 (0)71 413 5500 International Secreteriat Telefax +44 (0)71 956 1157 1 Easton Street Telex 28502 amnsty g London WC1X 8 DJ E-Mail amnestyis@gn.apc.org Deutschland: amnesty international Telefon (02 28) 98373-0 Nationales Sekretariat Telefax (02 28) 630036 53108 Bonn Email admin-de@amnesty.cl.sub.de Hausanschrift: Heerstr. 178, 53111 Bonn Compuserve: MHS:Admin-DE@Amnesty
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