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Article #59

ai/Journal: USA Gerechtigkeit fuer alle?

#59
From: Guido Gabriel
Date: Fri, 01 Dec 1995 00:00
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amnesty international                                   AI-JOURNAL
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11/95 - USA.doc



USA

Gerechtigkeit f�r alle?

In den Vereinigten Staaten wird die Todesstrafe so oft vollzogen wie noch  
nie seit ihrer Wiedereinf�hrung im Jahre 1977. Seit dieser Zeit sind mehr  
als 300 Menschen im staatlichen Auftrag get�tet worden. Allein in diesem  
Jahr d�rften es 50 Hinrichtungen werden - ein trauriger Rekord.



Zweifel wurden laut, ob Dennis Waldon Stockton das Verbrechen wirklich  
begangen hatte, das ihm zur Last gelegt wurde. Doch trotz der ungewissen  
Schuldfrage wurde der 54j�hrige aus Virginia am 27. September  
hingerichtet. Es war die 300. Hinrichtung in den USA, seitdem das Oberste  
Gericht vor 19 Jahren die Todesstrafe als verfassungskonform bezeichnet  
hatte. Der Fall Stockton ist symptomatisch f�r den Umgang mit der  
Todesstrafe in den USA. Obwohl die Verurteilung wegen Mordes bis zuletzt  
immer wieder in Zweifel gestellt wurde, hatten es die Richter eilig. Sie  
verzichteten darauf, die Tat weiter zu untersuchen und ordneten die  
Vollstreckung des Todesurteils an.

Stockton soll im Jahre 1978 seinen Landsmann Kenneth Anders ermordet  
haben. Der Fall ist �beraus verworren. Der mutma�liche Auftraggeber des  
Mordes ist nie gerichtlich belangt worden. Ein dubioser Kronzeuge hat  
seine Aussage gegen Stockton mehrfach variiert, widerrufen und steht  
selbst im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Sogar ein Gest�ndnis soll  
er gegen�ber Angeh�rigen abgelegt haben. Um das zu �berpr�fen, hatten  
Bezirksrichter am 25. September einen Hinrichtungsaufschub f�r Stockton  
beschlossen. In n�chster Instanz hatte man offenbar kein Interesse daran,  
mehr Licht in das Dunkel zu bringen. Bundesrichter hoben nach nur zwei  
Tagen den Hinrichtungsaufschub auf. 24 Stunden sp�ter wurde Dennis  
Stockton hingerichtet.

In diesem Jahr war dies bereits die 43. T�tung, die der Staat im Namen des  
Volkes an einem seiner B�rger vornahm. Beobachter rechnen mit etwa 50  
Hinrichtungen bis zum Jahresende. Damit wird das bisherige "Rekordjahr"  
von 1993 - damals waren 38 Todesurteile vollstreckt worden - weit  
�bertroffen. Die USA ignorieren den weltweiten Trend, diese  
menschenverachtende, ultimative Form der Strafe abzuschaffen. Innerhalb  
der Vereinigten Staaten f�hrt Texas die unr�hmliche Statistik an: Anfang  
Oktober vollstreckten die Henker dort zum hundertsten Mal die Todesstrafe.  
Das Opfer: Harold Joe Lane, verurteilt wegen der Ermordung einer  
Kassiererin im Supermarkt.

Mit welcher Begr�ndung rechtfertigen immerhin 38 US-Bundesstaaten, die  
Bundesbeh�rde und das Milit�r ihr Festhalten an der Todesstrafe? Sie  
wollen mit Abschreckung eine deutliche Senkung der Verbrechensrate  
erreichen. Doch ohne Erfolg: Bundesstaaten, die die Todesstrafe  
wiedereingef�hrt haben, verzeichnen in dieser Hinsicht keine positive  
Entwicklung. Hingegen ist im US-Nachbarstaat Kanada - die dortigen  
Politiker strichen die Todesstrafe 1976 aus den Gesetzb�chern - die  
Mordrate um 27 Prozent gesunken. Auch Freiheitsentzug verhindert, da�  
gef�hrliche Gewaltverbrecher f�r die Gesellschaft eine Bedrohung  
darstellen. Das h�ufig angef�hrte Argument der hohen Kosten f�r  
langj�hrige Haftstrafen ist nicht stichhaltig: Die Kosten f�r Verfahren,  
Verurteilung, Berufungen und schlie�lich die Hinrichtung von Straft�tern  
sind durchschnittlich dreimal h�her als die Unterbringung eines Menschen  
f�r 40 Jahre im Gef�ngnis.

Demgegen�ber gibt es �berzeugende Argumente gegen die Todesstrafe. Vor  
allem verletzt sie das Recht auf Leben und damit das grunds�tzlichste  
aller Menschenrechte. Ohne das Leid, das die meisten der zum Tode  
Verurteilten anderen Menschen zugef�gt haben, zu vergessen oder zu  
verharmlosen: Es gibt keine Rechtfertigung daf�r, einen anderen Menschen  
zu t�ten - deshalb setzt sich amnesty international f�r einen Unschuldigen  
genauso ein wie f�r einen gest�ndigen Massenm�rder. Im amerikanischen  
Rechtsstaat wird die Todesstrafe zudem unfair angewandt. Afro-Amerikaner,  
die etwa zw�lf Prozent der gesamten Bev�lkerung in den Vereinigten Staaten  
ausmachen, stellen �ber 40 Prozent aller zum Tode Verurteilten. Wichtig  
bei der Urteilsfindung ist auch die Herkunft des Opfers. Ist der Ermordete  
wei�, steigt die Wahrscheinlichkeit, zum Tode verurteilt zu werden.

Robert Brecheen wurde am 11. August 1995 in Oklahoma hingerichtet. Drei  
Stunden vor dem offiziell angesetzten Termin wurde er in seiner Zelle  
bewu�tlos aufgefunden. Er hatte eine �berdosis Beruhigungsmittel  
eingenommen. Man brachte ihn in ein nahegelegenes Krankenhaus, wo ihm der  
Magen ausgepumpt wurde. Nachdem sichergestellt war, da� Robert Brecheen  
aufnahmef�hig und bei vollem Bewu�tsein war, wurde er in das Gef�ngnis  
zur�ckgebracht. Das Gef�ngnispersonal schnallte ihn auf eine Bahre und  
vollzog die Hinrichtung mit einer t�dlichen Injektion - wie urspr�nglich  
geplant.

"Er mu� seine Hinrichtung bewu�t zur Kenntnis nehmen, und er mu� wissen,  
warum er hingerichtet wird", sagte der stellvertretende Staatsanwalt den  
Journalisten nach der Hinrichtung. Robert Brecheen galt als "Modell- 
Gefangener". F�r die Umwandlung seines Todesurteils hatten sich sogar  
Vollzugsbeamte des Staatsgef�ngnisses eingesetzt.

Am 31. August wurde Barry Fairchild in Arkansas hingerichtet. Er war wegen  
Entf�hrung, Vergewaltigung und Ermordung einer Krankenschwester zum Tode  
verurteilt worden. Der Grundsatz der bewu�ten Wahrnehmung schien die  
Gerichte und die ausf�hrenden Beh�rden hier weniger zu interessieren.  
Barry Fairchild verf�gte �ber einen Intelligenzquotienten, der zwischen 60  
und 63 lag. Ein Wert von 100 gilt als durchschnittlich. An Fairchilds  
tats�chlicher Schuld �u�erten Richter im Berufungsverfahren und der  
Staatsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren Zweifel. Fairchild hatte  
jedoch ein Gest�ndnis abgelegt, das er sp�ter widerrief. Es soll unter  
Druck in Polizeihaft zustande gekommen sein. Fairchilds Todesurteil wurde  
aufgrund der Mitt�terschaft an dem Mord aufrechterhalten.

Robert Brecheen, Barry Fairchild und die �berwiegende Mehrzahl aller zum  
Tode Verurteilten in den USA - es sind inzwischen �ber 3.000 Menschen und  
damit mehr als je zuvor in der amerikanischen Geschichte - haben eines  
gemeinsam: in Kapitalprozessen unerfahrene, vom Staat str�flich  
unterbezahlte Pflichtverteidiger. Fehler oder Vers�umnisse, die diesen im  
ersten Verfahren unterlaufen, bezahlen ihre Mandanten mit dem Leben.  
Brecheens Verteidiger hat sp�ter in einer eidesstattlichen Erkl�rung  
festgehalten, da� seine Unerfahrenheit vermutlich Brecheens Fall "unfair  
beeinflu�t habe". Im Proze� gegen Barry Fairchild wurde der mildernde  
Umstand der geistigen Behinderung �berhaupt nicht vorgebracht. Der  
Rechtsbeistand, den mittellose Angeklagte in Prozessen um  
Kapitalverbrechen genie�en, ist eine Schande f�r das amerikanische  
Rechtssystem.

Ein anderer Fall hat k�rzlich die Ungleichheit vor Gericht deutlich  
gemacht: O.J. Simpson, angeklagt wegen zweifachen Mordes, wurde von den  
zw�lf Geschworenen eines kalifornischen Gerichtes in beiden Anklagepunkten  
freigesprochen. Simpson hatte f�nf hochkar�tige Elite-Anw�lte zu seiner  
Verteidigung engagiert. Die Qualit�t der Verteidigung und Simpsons  
Popularit�t als ehemaliger Football-Star hatten die Staatsanwaltschaft  
schon vor Proze�beginn auf die Forderung nach der Todesstrafe verzichten  
lassen. W�re Simpson ein unbekannter und armer Bewohner aus einem  
Schwarzen-Ghetto gewesen, h�tte die Anklage und vermutlich auch das Urteil  
anders ausgesehen.

Die Konsequenz: In den US-amerikanischen Todestrakten befinden sich  
�berwiegend sozial Unterprivilegierte. Und die Hinrichtungsmaschinerie  
verschont auch Menschen nicht, die zur Tatzeit j�nger als 18 Jahre alt  
waren oder psychisch krank sind. Todesurteile gegen diese Menschen stehen  
in eklatantem Widerspruch zu internationalen Vertr�gen. Zweifelsohne sind  
auch einige unschuldige Personen unter den Verurteilten.

Der ehemalige Richter am Obersten US-Gericht, Lewis Powell, sagte einmal:  
"Die Todesstrafe dient keinem sinnvollen Zweck und diskreditiert unser  
gesamtes Rechtssystem". In der Tat ist die Todesstrafe eine populistische  
L�sung, die nicht funktioniert. Die beste Kriminalpolitik ist immer noch  
eine gute Gesellschaftspolitik. "Gerechtigkeit f�r alle" ist ein gutes  
Leitmotiv in der amerikanischen Verfassung. Leider steht es nur auf dem  
Papier.

Karen Bagge



Die Autorin ist Sprecherin der USA-Koordinationsgruppe von amnesty  
international.





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Aus: ai-Journal November 1995
(c) amnesty international 1995

Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international.  Redak-
tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/
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