Article View: ai.journal
Article #59ai/Journal: USA Gerechtigkeit fuer alle?
From: Guido Gabriel
Date: Fri, 01 Dec 1995 00:00
Date: Fri, 01 Dec 1995 00:00
178 lines
10808 bytes
10808 bytes
------------------------------------------------------------------ amnesty international AI-JOURNAL ------------------------------------------------------------------ 11/95 - USA.doc USA Gerechtigkeit f�r alle? In den Vereinigten Staaten wird die Todesstrafe so oft vollzogen wie noch nie seit ihrer Wiedereinf�hrung im Jahre 1977. Seit dieser Zeit sind mehr als 300 Menschen im staatlichen Auftrag get�tet worden. Allein in diesem Jahr d�rften es 50 Hinrichtungen werden - ein trauriger Rekord. Zweifel wurden laut, ob Dennis Waldon Stockton das Verbrechen wirklich begangen hatte, das ihm zur Last gelegt wurde. Doch trotz der ungewissen Schuldfrage wurde der 54j�hrige aus Virginia am 27. September hingerichtet. Es war die 300. Hinrichtung in den USA, seitdem das Oberste Gericht vor 19 Jahren die Todesstrafe als verfassungskonform bezeichnet hatte. Der Fall Stockton ist symptomatisch f�r den Umgang mit der Todesstrafe in den USA. Obwohl die Verurteilung wegen Mordes bis zuletzt immer wieder in Zweifel gestellt wurde, hatten es die Richter eilig. Sie verzichteten darauf, die Tat weiter zu untersuchen und ordneten die Vollstreckung des Todesurteils an. Stockton soll im Jahre 1978 seinen Landsmann Kenneth Anders ermordet haben. Der Fall ist �beraus verworren. Der mutma�liche Auftraggeber des Mordes ist nie gerichtlich belangt worden. Ein dubioser Kronzeuge hat seine Aussage gegen Stockton mehrfach variiert, widerrufen und steht selbst im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Sogar ein Gest�ndnis soll er gegen�ber Angeh�rigen abgelegt haben. Um das zu �berpr�fen, hatten Bezirksrichter am 25. September einen Hinrichtungsaufschub f�r Stockton beschlossen. In n�chster Instanz hatte man offenbar kein Interesse daran, mehr Licht in das Dunkel zu bringen. Bundesrichter hoben nach nur zwei Tagen den Hinrichtungsaufschub auf. 24 Stunden sp�ter wurde Dennis Stockton hingerichtet. In diesem Jahr war dies bereits die 43. T�tung, die der Staat im Namen des Volkes an einem seiner B�rger vornahm. Beobachter rechnen mit etwa 50 Hinrichtungen bis zum Jahresende. Damit wird das bisherige "Rekordjahr" von 1993 - damals waren 38 Todesurteile vollstreckt worden - weit �bertroffen. Die USA ignorieren den weltweiten Trend, diese menschenverachtende, ultimative Form der Strafe abzuschaffen. Innerhalb der Vereinigten Staaten f�hrt Texas die unr�hmliche Statistik an: Anfang Oktober vollstreckten die Henker dort zum hundertsten Mal die Todesstrafe. Das Opfer: Harold Joe Lane, verurteilt wegen der Ermordung einer Kassiererin im Supermarkt. Mit welcher Begr�ndung rechtfertigen immerhin 38 US-Bundesstaaten, die Bundesbeh�rde und das Milit�r ihr Festhalten an der Todesstrafe? Sie wollen mit Abschreckung eine deutliche Senkung der Verbrechensrate erreichen. Doch ohne Erfolg: Bundesstaaten, die die Todesstrafe wiedereingef�hrt haben, verzeichnen in dieser Hinsicht keine positive Entwicklung. Hingegen ist im US-Nachbarstaat Kanada - die dortigen Politiker strichen die Todesstrafe 1976 aus den Gesetzb�chern - die Mordrate um 27 Prozent gesunken. Auch Freiheitsentzug verhindert, da� gef�hrliche Gewaltverbrecher f�r die Gesellschaft eine Bedrohung darstellen. Das h�ufig angef�hrte Argument der hohen Kosten f�r langj�hrige Haftstrafen ist nicht stichhaltig: Die Kosten f�r Verfahren, Verurteilung, Berufungen und schlie�lich die Hinrichtung von Straft�tern sind durchschnittlich dreimal h�her als die Unterbringung eines Menschen f�r 40 Jahre im Gef�ngnis. Demgegen�ber gibt es �berzeugende Argumente gegen die Todesstrafe. Vor allem verletzt sie das Recht auf Leben und damit das grunds�tzlichste aller Menschenrechte. Ohne das Leid, das die meisten der zum Tode Verurteilten anderen Menschen zugef�gt haben, zu vergessen oder zu verharmlosen: Es gibt keine Rechtfertigung daf�r, einen anderen Menschen zu t�ten - deshalb setzt sich amnesty international f�r einen Unschuldigen genauso ein wie f�r einen gest�ndigen Massenm�rder. Im amerikanischen Rechtsstaat wird die Todesstrafe zudem unfair angewandt. Afro-Amerikaner, die etwa zw�lf Prozent der gesamten Bev�lkerung in den Vereinigten Staaten ausmachen, stellen �ber 40 Prozent aller zum Tode Verurteilten. Wichtig bei der Urteilsfindung ist auch die Herkunft des Opfers. Ist der Ermordete wei�, steigt die Wahrscheinlichkeit, zum Tode verurteilt zu werden. Robert Brecheen wurde am 11. August 1995 in Oklahoma hingerichtet. Drei Stunden vor dem offiziell angesetzten Termin wurde er in seiner Zelle bewu�tlos aufgefunden. Er hatte eine �berdosis Beruhigungsmittel eingenommen. Man brachte ihn in ein nahegelegenes Krankenhaus, wo ihm der Magen ausgepumpt wurde. Nachdem sichergestellt war, da� Robert Brecheen aufnahmef�hig und bei vollem Bewu�tsein war, wurde er in das Gef�ngnis zur�ckgebracht. Das Gef�ngnispersonal schnallte ihn auf eine Bahre und vollzog die Hinrichtung mit einer t�dlichen Injektion - wie urspr�nglich geplant. "Er mu� seine Hinrichtung bewu�t zur Kenntnis nehmen, und er mu� wissen, warum er hingerichtet wird", sagte der stellvertretende Staatsanwalt den Journalisten nach der Hinrichtung. Robert Brecheen galt als "Modell- Gefangener". F�r die Umwandlung seines Todesurteils hatten sich sogar Vollzugsbeamte des Staatsgef�ngnisses eingesetzt. Am 31. August wurde Barry Fairchild in Arkansas hingerichtet. Er war wegen Entf�hrung, Vergewaltigung und Ermordung einer Krankenschwester zum Tode verurteilt worden. Der Grundsatz der bewu�ten Wahrnehmung schien die Gerichte und die ausf�hrenden Beh�rden hier weniger zu interessieren. Barry Fairchild verf�gte �ber einen Intelligenzquotienten, der zwischen 60 und 63 lag. Ein Wert von 100 gilt als durchschnittlich. An Fairchilds tats�chlicher Schuld �u�erten Richter im Berufungsverfahren und der Staatsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren Zweifel. Fairchild hatte jedoch ein Gest�ndnis abgelegt, das er sp�ter widerrief. Es soll unter Druck in Polizeihaft zustande gekommen sein. Fairchilds Todesurteil wurde aufgrund der Mitt�terschaft an dem Mord aufrechterhalten. Robert Brecheen, Barry Fairchild und die �berwiegende Mehrzahl aller zum Tode Verurteilten in den USA - es sind inzwischen �ber 3.000 Menschen und damit mehr als je zuvor in der amerikanischen Geschichte - haben eines gemeinsam: in Kapitalprozessen unerfahrene, vom Staat str�flich unterbezahlte Pflichtverteidiger. Fehler oder Vers�umnisse, die diesen im ersten Verfahren unterlaufen, bezahlen ihre Mandanten mit dem Leben. Brecheens Verteidiger hat sp�ter in einer eidesstattlichen Erkl�rung festgehalten, da� seine Unerfahrenheit vermutlich Brecheens Fall "unfair beeinflu�t habe". Im Proze� gegen Barry Fairchild wurde der mildernde Umstand der geistigen Behinderung �berhaupt nicht vorgebracht. Der Rechtsbeistand, den mittellose Angeklagte in Prozessen um Kapitalverbrechen genie�en, ist eine Schande f�r das amerikanische Rechtssystem. Ein anderer Fall hat k�rzlich die Ungleichheit vor Gericht deutlich gemacht: O.J. Simpson, angeklagt wegen zweifachen Mordes, wurde von den zw�lf Geschworenen eines kalifornischen Gerichtes in beiden Anklagepunkten freigesprochen. Simpson hatte f�nf hochkar�tige Elite-Anw�lte zu seiner Verteidigung engagiert. Die Qualit�t der Verteidigung und Simpsons Popularit�t als ehemaliger Football-Star hatten die Staatsanwaltschaft schon vor Proze�beginn auf die Forderung nach der Todesstrafe verzichten lassen. W�re Simpson ein unbekannter und armer Bewohner aus einem Schwarzen-Ghetto gewesen, h�tte die Anklage und vermutlich auch das Urteil anders ausgesehen. Die Konsequenz: In den US-amerikanischen Todestrakten befinden sich �berwiegend sozial Unterprivilegierte. Und die Hinrichtungsmaschinerie verschont auch Menschen nicht, die zur Tatzeit j�nger als 18 Jahre alt waren oder psychisch krank sind. Todesurteile gegen diese Menschen stehen in eklatantem Widerspruch zu internationalen Vertr�gen. Zweifelsohne sind auch einige unschuldige Personen unter den Verurteilten. Der ehemalige Richter am Obersten US-Gericht, Lewis Powell, sagte einmal: "Die Todesstrafe dient keinem sinnvollen Zweck und diskreditiert unser gesamtes Rechtssystem". In der Tat ist die Todesstrafe eine populistische L�sung, die nicht funktioniert. Die beste Kriminalpolitik ist immer noch eine gute Gesellschaftspolitik. "Gerechtigkeit f�r alle" ist ein gutes Leitmotiv in der amerikanischen Verfassung. Leider steht es nur auf dem Papier. Karen Bagge Die Autorin ist Sprecherin der USA-Koordinationsgruppe von amnesty international. ------------------------------------------------------------------ Aus: ai-Journal November 1995 (c) amnesty international 1995 Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international. Redak- tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/ 98373-46). amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Nationales Sekretariat, 53108 Bonn (Heerstrasse 178, 53111 Bonn) Telefon (02 28) 9 83 73-0, Telefax (02 28) 63 00 36 - Spendenkonto 80 90 100 bei allen Banken, Sparkassen sowie dem Postgiroamt Koeln ------------------------------------------------------------------ ai-de@amnesty.cl.sub.de - 1 -
Technical Details
Message-ID:
<5z0GZ07c83B@p12.link-k.gun.de>Path:
arc1-ca.pugleaf.net!unknown!not-for-mailShow Full Headers
Complete Article Headers
X-Google-Language: GERMAN,ASCII X-Google-Thread: 121d73,ca844752571fc8ad,start X-Google-Attributes: gid121d73,public X-Google-Thread: 10efab,ca844752571fc8ad,start X-Google-Attributes: gid10efab,public X-Google-Thread: 1408a6,ca844752571fc8ad,start X-Google-Attributes: gid1408a6,public X-Google-Thread: 144574,ca844752571fc8ad,start X-Google-Attributes: gid144574,public X-Google-Thread: f4f1c,ca844752571fc8ad,start X-Google-Attributes: gidf4f1c,public From: G.Gabriel@LINK-K.gun.de (Guido Gabriel) Subject: ai/Journal: USA Gerechtigkeit fuer alle? Date: 1995/12/01 Message-ID: <5z0GZ07c83B@p12.link-k.gun.de> X-Deja-AN: 121456740 x-z-post: Schwalbacher Str. 41;D-50969 Koeln x-z-dda: 19951126091840W+0 x-gateway: ZCONNECT U2 zelator.BerliNet.DE [UNIX/Connect v0.71] x-z-telefon: VPF+49-221-3685828Q content-type: text/plain; charset=ISO-8859-1 mime-version: 1.0 newsgroups: ai.journal,apc.ai.allg,cl.gruppen.ai,cl.menschenrechte.nordamerika,pegasus.ai-international x-mailer: CrossPoint v3.1 R/C363