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1 total messages Started by Guido Gabriel Sat, 17 Feb 1996 00:00
ai/Journal: EDITORIAL 2/96
#12
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 17 Feb 1996 00:00
75 lines
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amnesty international                                   AI-JOURNAL
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02/96 - editor.doc



Editorial

Wolfgang Grenz



Kaum war das Friedensabkommen von Dayton unterzeichnet, forderten einige  
Innenminister der L�nder und andere Politiker schon die Abschiebung der in  
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen mehr als 300.000 Fl�chtlinge  
aus Bosnien-Herzegowina. Nun schafft der Abschlu� eines Friedensabkommens  
allein noch nicht die Grundlage daf�r, Fl�chtlinge nach Hause zu schicken,  
die unbeschreiblichen Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land entkommen  
konnten. Die Voraussetzungen f�r eine R�ckkehr m�ssen erst durch Umsetzung  
der von den Vertragsparteien im Friedensabkommen �bernommenen  
Verpflichtungen, insbesondere zum Menschenrechtsschutz, geschaffen werden.  
So weit sind wir aber noch lange nicht: Zwar m�gen die Kriegshandlungen  
aufgeh�rt haben, doch zu schweren Menschenrechtsverletzungen und  
�bergriffen kommt es weiterhin, wie das Beispiel von 16 Personen zeigt,  
die nach Unterzeichnung des Vertrages von bosnisch-serbischen Soldaten  
verschleppt und auch mi�handelt worden sind.

amnesty international h�lt eine R�ckkehr der bosnischen Fl�chtlinge  
gegenw�rtig nicht f�r verantwortbar. Solange die Bestimmungen des  
Friedensabkommens von Dayton und insbesondere die Regelungen zur  
Einhaltung der Menschenrechte nicht umgesetzt worden sind, sind die  
bosnischen Fl�chtlinge weiter auf den ihnen im Ausland gew�hrten Schutz  
angewiesen.

Die deutsche Sektion von amnesty international hat sich deshalb an die  
Innenministerkonferenz gewandt und sie aufgefordert, bis zur tats�chlichen  
und dauerhaften Verbesserung der Menschenrechtssituation in Bosnien- 
Herzegowina keine Abschiebungen vorzunehmen. Besondere R�cksichten sollten  
die Innenminister auf Fl�chtlinge aus "Mischehen", auf  
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgr�nden und auf jene Fl�chtlinge  
nehmen, die Opfer von Mi�handlungen und Vergewaltigungen geworden sind.  
Auch dann, wenn sich die allgemeine Situation gebessert haben sollte, kann  
f�r Einzelne nach wie vor das Risiko bestehen, Opfer von  
Menschenrechtsverletzungen und �bergriffen zu werden. Wenn Fl�chtlinge  
diese Bef�rchtung �u�ern, mu� ihnen der Zugang zu einem fairen und  
umfassenden Asylverfahren er�ffnet werden. Der Umgang mit den Fl�chtlingen  
aus Bosnien-Herzegowina wird zeigen, wie ernst es die Politiker mit dem  
Schutz dieser Menschen meinen.

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Wolfgang Grenz ist Referent f�r politische Fl�chtlinge in der deutschen  
Sektion von amnesty international.




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Aus: ai-Journal Februar 1996
(c) amnesty international 1996

Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international.  Redak-
tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/
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