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Started by Guido Gabriel
Sat, 17 Feb 1996 00:00
ai/Journal: EDITORIAL 2/96
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 17 Feb 1996 00:00
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------------------------------------------------------------------ amnesty international AI-JOURNAL ------------------------------------------------------------------ 02/96 - editor.doc Editorial Wolfgang Grenz Kaum war das Friedensabkommen von Dayton unterzeichnet, forderten einige Innenminister der L�nder und andere Politiker schon die Abschiebung der in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen mehr als 300.000 Fl�chtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Nun schafft der Abschlu� eines Friedensabkommens allein noch nicht die Grundlage daf�r, Fl�chtlinge nach Hause zu schicken, die unbeschreiblichen Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land entkommen konnten. Die Voraussetzungen f�r eine R�ckkehr m�ssen erst durch Umsetzung der von den Vertragsparteien im Friedensabkommen �bernommenen Verpflichtungen, insbesondere zum Menschenrechtsschutz, geschaffen werden. So weit sind wir aber noch lange nicht: Zwar m�gen die Kriegshandlungen aufgeh�rt haben, doch zu schweren Menschenrechtsverletzungen und �bergriffen kommt es weiterhin, wie das Beispiel von 16 Personen zeigt, die nach Unterzeichnung des Vertrages von bosnisch-serbischen Soldaten verschleppt und auch mi�handelt worden sind. amnesty international h�lt eine R�ckkehr der bosnischen Fl�chtlinge gegenw�rtig nicht f�r verantwortbar. Solange die Bestimmungen des Friedensabkommens von Dayton und insbesondere die Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte nicht umgesetzt worden sind, sind die bosnischen Fl�chtlinge weiter auf den ihnen im Ausland gew�hrten Schutz angewiesen. Die deutsche Sektion von amnesty international hat sich deshalb an die Innenministerkonferenz gewandt und sie aufgefordert, bis zur tats�chlichen und dauerhaften Verbesserung der Menschenrechtssituation in Bosnien- Herzegowina keine Abschiebungen vorzunehmen. Besondere R�cksichten sollten die Innenminister auf Fl�chtlinge aus "Mischehen", auf Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgr�nden und auf jene Fl�chtlinge nehmen, die Opfer von Mi�handlungen und Vergewaltigungen geworden sind. Auch dann, wenn sich die allgemeine Situation gebessert haben sollte, kann f�r Einzelne nach wie vor das Risiko bestehen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen und �bergriffen zu werden. Wenn Fl�chtlinge diese Bef�rchtung �u�ern, mu� ihnen der Zugang zu einem fairen und umfassenden Asylverfahren er�ffnet werden. Der Umgang mit den Fl�chtlingen aus Bosnien-Herzegowina wird zeigen, wie ernst es die Politiker mit dem Schutz dieser Menschen meinen. ----------------------------------------------------------------- Wolfgang Grenz ist Referent f�r politische Fl�chtlinge in der deutschen Sektion von amnesty international. ------------------------------------------------------------------ Aus: ai-Journal Februar 1996 (c) amnesty international 1996 Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international. Redak- tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/ 98373-46). amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Nationales Sekretariat, 53108 Bonn (Heerstrasse 178, 53111 Bonn) Telefon (02 28) 9 83 73-0, Telefax (02 28) 63 00 36 - Spendenkonto 80 90 100 bei allen Banken, Sparkassen sowie dem Postgiroamt Koeln ------------------------------------------------------------------ ai-de@amnesty.cl.sub.de
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