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Started by Guido Gabriel
Sat, 17 Feb 1996 00:00
ai/Journal: KENIA Folterern auf der Spur
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 17 Feb 1996 00:00
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------------------------------------------------------------------ amnesty international AI-JOURNAL ------------------------------------------------------------------ 02/96 - kenia.doc Kenia Folterern auf der Spur Mehrere �rzte untersuchten im vergangenen Jahr als offizielle Delegation von amnesty international Menschenrechtsverletzungen in Kenia und sprachen mit Folteropfern. Jetzt liegen die Ergebnisse ihrer Ermittlungen vor. Sieben Tage in kenianischem Polizeigewahrsam sind eine lange Zeit. Der am 22. September vergangenen Jahres festgenommene Rechtsanwalt Wang'ondu Kariuku wurde so lange ohne Kontakt zur Au�enwelt gefangengehalten. Drei Tage lang gab man ihm nichts zu essen; er mu�te sich ausziehen und wurde geschlagen. Als er wieder in Freiheit war, versuchte der Jurist vor Gericht Gerechtigkeit zu erlangen. Doch die Richter weigerten sich, seine Foltervorw�rfe �berhaupt zu untersuchen. Die gegen ihn selbst erhobenen Vorw�rfe - "Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation" - k�nnten Wang'ondu Kariuku hingegen bald ins Gef�ngnis bringen. Es w�re nicht das erste Mal: Schon einmal hat amnesty international ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betreut. Seine Erfahrungen folgen einem Muster, dem sowohl Kriminelle als auch politische Gefangene in Kenia ausgesetzt sind. Durch Folter und Mi�handlung - vor allem in der ersten Tagen nach der Festnahme - sollen "Gest�ndnisse" erzwungen werden. Der d�nische Arzt Gunnar Skytt, der im vergangenen Jahr mit einigen Kollegen f�r amnesty in Kenia war, zieht ein ern�chterndes Fazit: "Folter wird systematisch eingesetzt - meist in Form von Fausthieben, Stockschl�gen oder Tritten. Frauen werden vergewaltigt und sexuell mi�braucht." W�hrend seines Aufenthaltes in dem ostafrikanischen Staat hat Skytt, der in D�nemark in einer Mediziner- Gruppe von ai mitarbeitet, drei M�nner untersucht, die besonders brutal gefoltert worden sind. "Sie waren zu einem Wald gebracht und an B�umen aufgeh�ngt worden," berichtet er. "Die Augen hatte man ihnen verbunden. Die Folterer befestigten eine Schnur um ihren Oberarm. Mit einem Stock fa�ten sie darunter und drehten, damit sich der Strick festzieht. Mit der Zeit waren die Arme von jeder Blutzufuhr abgetrennt, was bei den Opfern zu anhaltenden Behinderungen, wie etwa Gef�hllosigkeit, f�hrte. Einer der M�nner verlor sogar seinen Arm." Der Mann, der so schwer gefoltert wurde, ist Geoffrey Ndungu Gichuki. Er war einer von 67 im Dezember 1994 Festgenommenen, die ein "illegales Treffen" abgehalten haben sollen. Beamte des Sicherheitsdienstes hatten vier M�nner, unter ihnen Geoffrey Ndungu Gichuki, in den Dundori-Wald bei Nakuru gebracht und dort wie beschrieben an B�umen aufgeh�ngt. Nach der Tortur wurde ihnen sechs Tage lang jede medizinische Versorgung verweigert. In Folge der schweren Verletzungen mu�te Geoffrey Ndungu Gichuki zwei Tage, nachdem er endlich ein Krankenhaus aufsuchen konnte, der rechte Arm amputiert werden. Ein anderer Mann hat in seiner linken Hand jedes Gef�hl verloren; beide k�nnen ihre verbliebene Hand nur eingeschr�nkt benutzen. Noch Monate nach der Folter waren bei dem Besuch der �rzte-Delegation von amnesty international bei Joseph Karanje wa Wangari die Spuren der festgezogenen Schnur am Arm deutlich sichtbar. In ihrem Befund kommen die ai-Mediziner zu einem eindeutigen Ergebnis: "Es ist unm�glich, sich solche Verletzungen selbst zuzuf�gen." Und auch den kenianischen Beh�rden war offenbar klar, da� diese Folterspuren vor Gericht nicht h�tten �bergangen werden k�nnen. Deshalb verzichteten sie bei diesen vier Festgenommenen kurzerhand auf eine Anklage. Sie blieben statt dessen sieben Monate lang unter Polizeibewachung in einem Krankenhaus und wurden dann freigelassen. Die anderen 63 M�nner mu�ten sich wegen der "ungesetzlichen Versammlung" vor Gericht verantworten. Mit einer Ausnahme wurden sie alle f�r schuldig befunden - die meisten wurden zu zwei Jahren Gef�ngnis verurteilt. In der Haft sind viele von ihnen wiederum Folterungen ausgesetzt. Auch diese werden nicht gerichtlich untersucht. Das Dr�ngen eines Rechtsanwaltes auf Untersuchung durch einen Staatsanwalt wurde mit der Bemerkung abgewiesen, er m�ge "relevante Dinge zu dem Fall seiner Mandanten und nicht irgend etwas anderes vortragen". Einheimische �rzte berichteten der ai-Delegation auch, da� es ihnen nicht immer m�glich ist, Gefangene zu besuchen. Entsprechende Antr�ge werden mitunter gezielt verz�gert. Offenbar versucht man so, die �rzte, die f�r einen Besuch im Gef�ngnis oft ihre Praxen schlie�en m�ssen, davon abzuhalten. So wird eine medizinische Versorgung der Inhaftierten verhindert. Wenn Mediziner trotzdem Folteropfer untersucht haben, gibt es massive Versuche, ihre Atteste zu beeinflussen. Bei politischen Gefangenen etwa wird der Arzt als Sympathisant bezeichnet, sobald er Folterungen bescheinigt. Ihm droht dann unter Umst�nden ebenfalls eine Anklage. Der Mediziner S.K. Mwangi ist sogar inhaftiert worden, nachdem er ein Attest geschrieben hatte, in dem er Folterungen dokumentierte. Wer sich, wie er, nicht einsch�chtern l��t, kann nicht mit R�ckendeckung rechnen: Die schwache �rztevereinigung Kenias KMA gibt verfolgten Medizinern nahezu keine Unterst�tzung. Zu �rzten, die sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligt haben, schweigt die St�ndevertretung. Trotz erdr�ckender Beweise wird die Folter von staatlicher Seite geleugnet. Die Regierung hat zwar den Internationalen Pakt �ber B�rgerliche und Politische Rechte ratifiziert, die Anti-Folter-Konvention der UNO allerdings noch nicht. Zwar wird die Folter in Stellungnahmen vollmundig abgelehnt, doch fehlt es am politischen Willen, die Mi�handlungen zu beenden. Vor allem mangelt es an Bem�hungen, Ma�nahmen in die Wege zu leiten, die eine Foltergefahr mindern. Solche w�ren etwa Mechanismen gegen willk�rliche Inhaftierungen, ein Verbot der Haft ohne Kontakt zur Au�enwelt, Transparenz bei Verh�ren, �rztliche Untersuchungen nach Festnahmen und t�gliche medizinische Betreuung in der Untersuchungshaft, sowie eine ernsthafte Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen f�r Folter und Mi�handlung. Nicht alle �bergriffe sind so kra� wie die anfangs geschilderten, doch sind Folter und Mi�handlung in Kenia weitverbreitet. Die Opfer sind zum einen mutma�liche Kriminelle aus armen Bev�lkerungsschichten, die ein "Gest�ndnis" ablegen sollen. Zum anderen sind es Oppositionelle: Hier ist Einsch�chterung das Ziel. Ihre Peiniger versuchen, ihnen Informationen �ber ihre Aktivit�ten zu entlocken. Sie sollen abgeschreckt werden, damit sie mit ihrer Arbeit nicht fortfahren. Die meisten Folterungen werden an mutma�lichen Kriminellen ver�bt, doch die schwersten Mi�handlungen m�ssen politische Gegner der Regierung erleiden: amnesty international hat neben Essensentzug, der Verweigerung medizinischer Hilfe, Schl�gen auf die Fu�sohlen oder auf die Ohren auch davon erfahren, da� ihnen Finger- und Fu�n�gel ausgerissen und sie an den Geschlechtsorganen gefoltert worden sind. Dabei waren 1992 gro�e Hoffnungen auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage aufgekeimt. Staatspr�sident Daniel Arap Moi hatte die seit 1982 festgeschriebene Einparteienherrschaft nach Druck seitens der Geberl�nder kenianischer Entwicklungshilfe beendet. Zahlreiche Parteien und Menschenrechtsgruppen entstanden. Bei Wahlen im Dezember 1992 konnte Arap Moi sein Pr�sidentenamt verteidigen - trotz der Kritik an Unregelm��igkeiten beim Urnengang. Die Opposition zog aber mit starken Fraktionen ins Parlament ein. Seit der Wahl k�nnen politische Parteien relativ frei und offen arbeiten; gleichwohl werden einzelne Abgeordnete und andere Oppositionelle immer wieder Opfer der Repression. 1995 wurden sogar zwei Menschenrechtsorganisationen verboten. Folter war unter der Einparteien-Herrschaft Alltag gewesen. Da� sie auch nach Einf�hrung des Mehrparteiensystems weiterhin systematisch eingesetzt wird, beweist der neue amnesty-Bericht mit den Ergebnissen der Mediziner- Delegation. Alle darin dokumentierten F�lle sind Folterungen nach den Wahlen vom Dezember 1992. Vor der Wahl waren - mit einer Ausnahme - alle politischen Gefangenen freigelassen worden. Der ai-Bericht zeigt, da� heute auch wieder die Oppositionellen die Zellen f�llen. So werden unbequeme Politikerinnen und Politiker festgenommen und f�r kurze Zeit ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert. Gegen andere, die man als besonders gef�hrlich einstuft, werden Klagen konstruiert, damit sie als "Kriminelle" jahrelang in den Gef�ngnissen verschwinden. Einigen droht sogar eine Hinrichtung im Falle ihrer Verurteilung. Der bekannteste politische Gefangene ist der Menschenrechtler Koigi wa Wamwere, dem nach einer Anklage wegen "bewaffneten Raub�berfalls" ebenfalls die Todesstrafe drohte, der aber nach internationalen Protesten gegen sein unfaires Gerichtsverfahren im Oktober 1995 zu "nur" vier Jahren Haft verurteilt wurde. Die Klage war kurz vor der Verk�ndung des Urteils auf "Raub" abgewandelt worden. amnesty international fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung. Auch politisch aktive Frauen werden nicht verschont. Josephine Nyawira Ngengi, ein Mitglied der "Bewegung f�r die Freilassung politischer Gefangener", wurde im Mai 1994 in Nakuru festgenommen. 22 Tage lang wurde sie unter Verletzung des Gesetzes ohne Kontakt zur Au�enwelt gefangengehalten. Die Anklage gegen sie und vier Kolleginnen und Kollegen lautet auf "bewaffneten Raub�berfall" - ein Vorwurf, der in Kenia zwingenderweise die Todesstrafe nach sich zieht. Im Gewahrsam wurde sie geschlagen und gefoltert. Polizisten stie�en ihr stumpfe Gegenst�nde in die Vagina, bis sie blutete. �ber diese Zeit berichtete sie: "Irgendwann wurde ein Polizist so w�tend, da� er mir ein Holzbrett vor den Kopf schlug. Danach forderte er mich auf, das aus meiner Wunde tropfende Blut mit der Zunge vom Boden aufzulecken. Das tat ich dann. �bergriffe gegen Menschenrechtler, Journalisten und Politiker, die zu den ethnischen Unruhen seit 1991 in mehreren Provinzen arbeiten, sind ebenfalls Alltag. Die T�ter sind Angeh�rige der Sicherheitspolizei oder auch Jugendaktivisten der regierenden "Afrikanischen Nationalunion von Kenia" (Kenya African National Union - KANU). Bei ihren Angriffen auf Andersdenkende haben sie offenbar beh�rdlichen R�ckhalt. Anklagen gegen die T�ter sind die gro�e Ausnahme. Doch die Verurteilung der Folteropfer aufgrund ihrer "Gest�ndnisse", die sie unterzeichneten, damit die Qualen ein Ende haben, finden vor Gericht fast immer Verwendung. Ein Freispruch wegen deutlicher Beweise daf�r, da� "Gest�ndnisse" aufgrund der Folter entstanden, war im Mai 1994 die Ausnahme: David Njenga Ngugi, der mit f�nf anderen M�nnern in Nairobi vor Gericht stand, mu�te noch acht Monate nach seinem "Gest�ndnis" auf Kr�cken den Gerichtssaal betreten. W�hrend die Angeklagten freigesprochen wurden, gaben die Richter der Polizei den Auftrag, die Folterer zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden k�nnten. Die Zivilcourage der Richter gefiel Pr�sident Arap Moi gar nicht: Offenbar nach seiner Intervention sind sie mittlerweile nach Kitui, einen Ort 130 Kilometer �stlich von Nairobi, versetzt worden. Auch bei �ffentlichen Veranstaltungen ist immer wieder gegen politisch Aktive vorgegangen worden. Daf�r steht beispielhaft der brutale Polizeieinsatz gegen weibliche Angeh�rige von politischen Gefangenen im Jahre 1992. Als sie einen Hungerstreik begannen, um, f�r die Freiheit ihrer M�nner und S�hne zu protestieren, l�ste die Polizei ihre Demonstration gewaltsam auf. Das ist heute kaum anders: Beim Versuch, Koigi wa Wamwere im Gef�ngnis zu besuchen und mit seinen Anw�lten zu sprechen, sind Mitglieder der offiziell noch nicht zugelassenen "Safina- Partei" am 10. August 1995 mehrfach geschlagen worden. Auch Richard Leakey, der Gr�nder der Partei, wurde dabei verletzt. Katastrophal sind schlie�lich die Haftbedingungen: Mehr als 800 Menschen sind allein 1995 in kenianischen Gef�ngnissen ums Leben gekommen. Zwar sind fast alle an Krankheiten wie AIDS oder Malaria gestorben, doch f�rdern die unhygienischen Zust�nde eine Ausbreitung von Krankheiten. In den 78 Gef�ngnissen des Landes sind fast 40.000 Menschen untergebracht. Eigentlich sind sie f�r h�chstens 21.000 Insassen gebaut. Auch im Polizeigewahrsam sind im vergangenen Jahr mehrere Menschen gestorben - offenbar an den Folgen der Folter. Harald Gesterkamp ------------------------------------------------------------------ Aus: ai-Journal Februar 1996 (c) amnesty international 1996 Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international. Redak- tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/ 98373-46). amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Nationales Sekretariat, 53108 Bonn (Heerstrasse 178, 53111 Bonn) Telefon (02 28) 9 83 73-0, Telefax (02 28) 63 00 36 - Spendenkonto 80 90 100 bei allen Banken, Sparkassen sowie dem Postgiroamt Koeln ------------------------------------------------------------------ ai-de@amnesty.cl.sub.de
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