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Started by Guido Gabriel
Sat, 17 Feb 1996 00:00
ai/Journal: EX-JUGOSLAWIEN Zerbrechlicher Frieden
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 17 Feb 1996 00:00
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------------------------------------------------------------------ amnesty international AI-JOURNAL ------------------------------------------------------------------ 02/96 - jugo.doc Ex-Jugoslawien Zerbrechlicher Frieden Eine Menschenrechtskommission und eine multinationale Polizeitruppe sollen den Menschenrechten in Bosnien-Herzegowina auf die Beine helfen. Die sich aus dem Daytoner Abkommen ableitenden Herausforderungen sind gro�. H�ndesch�tteln, Applaus und ernste Gesichter begleiteten die Zeremonie der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton, mit der am 14. Dezember in Paris der Chronik von vier Jahren Mord, Massenvertreibung, Vergewaltigung und "Verschwindenlassen" in Bosnien-Herzegowina ein Schlu�punkt gesetzt werden sollte. Statt Nationalismus soll nun der Geist der Charta der Vereinten Nationen und der Schlu�akte von Helsinki die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien beseelen. Ob der Krieg im ehemaligen Jugoslawien tats�chlich in die Archive menschlicher Grausamkeit gelegt werden kann, h�ngt ganz entscheidend von der Umsetzung jener Kapitel des Friedensabkommen ab, mit denen die Respektierung von Menschenrechten in der Region wiederhergestellt werden sollen. Die Verfassung des Landes r�umt den in der Europ�ischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechten und Grundfreiheiten Vorrang vor allen anderen Gesetzen des Landes ein. Sie soll direkt zur Anwendung kommen, obwohl Bosnien-Herzegowina vorl�ufig noch nicht Mitglied des Europarates ist und damit formal der Konvention gar nicht beitreten kann. Die Einrichtung einer Menschenrechtskommission, bestehend aus einer Menschenrechtskammer und einem Ombudsmann, sowie einer multinationalen, zivilen Polizeieinheit (International Police Task Force - IPTF) sollen �ber den Schutz der Menschenrechte auf h�chstem international anerkanntem Niveau wachen. Fl�chtlingen und Vertriebenen wird das Recht auf R�ckkehr einger�umt. Z�: Weiterhin �bergriffe Die Umsetzung des Vertrages wird - so ist zu bef�rchten - in vielen Bereichen auf sich warten lassen. Noch immer werden Feldz�ge gegen Menschen in Bosnien gestartet: So wurden noch k�rzlich mehrfach Bewohner der Region Banja Luka von Soldaten der bosnischen Serben vertrieben. �ltere Muslime und Kroaten fl�chten aus Furcht vor der ungewissen Zukunft aus serbisch besetztem Gebiet. Bosnische Serben und Kroaten hinterlassen in Gebieten, die sie an die Gegenseite abtreten m�ssen, verw�stete D�rfer. W�hrend die Architekten des Friedensabkommens die Pr�senz der 60.000 UNO- Soldaten (Implementation Force - IFOR) auf ein Jahr begrenzt haben, wird der Aufbau eines wirksamen Menschenrechtsschutzes der internationalen Gemeinschaft einen langen politischen und finanziellen Atem abverlangen. Menschenrechts-Institutionen - f�r die in den Tr�mmern der bosnischen Gesellschaft erst der Grundstein gelegt werden mu� - sowie die internationale Polizeitruppe oder die Wahlbeobachter brauchen eine angemessene und langfristig abgesicherte finanzielle und personelle Ausstattung. Wie l�hmend die Arbeit einer unter mangelnder R�ckendeckung leidender Menschenrechtsdelegation sein kann, hat sich in Ruanda gezeigt. War dort bereits ein diplomatischer Kraftakt notwendig, um im September 1994 eine Aufstockung der Zahl der UNO-Menschenrechtsbeobachter von 20 auf 147 zu erreichen, hatte ein halbes Jahr sp�ter aufgrund mangelnder finanzieller Ausstattung des Teams nicht einmal die H�lfte ihren Dienst am Schauplatz des V�lkermordes von 1994 angetreten. Problematisch ist die Begrenzung des Auftrages: Die Arbeit f�r die Achtung der Menschenrechte kann nicht mit dem Abzug der IFOR zu einem willk�rlich gew�hlten Datum einfach abgebrochen werden. Ein Gro�teil der Menschenrechtsverletzungen wurde in Bosnien weitab der Frontlinien begangen. Frieden bedeutet daher nicht zwingend Sicherheit. Erfahrungen aus anderen L�ndern zeigen, da� �ber lange Jahre die Pr�senz einer internationalen, zivilen Beobachtungsdelegation notwendig ist, um gef�hrdete Personen wirksam zu sch�tzen und die jungen Menschenrechtsinstitutionen zu stabilisieren. Eine derartige Operation, die eine enge Kooperation zwischen dem UNO-Hochkommisar f�r Menschenrechte, dem UNHCR, der OSZE und der Europ�ischen Union erforderlich macht, ist im Abkommen von Dayton jedoch nicht ausdr�cklich vorgesehen. Um die Ziele des Vertrages zu erreichen, ist sie jedoch unerl��lich. Auf besondere Unterst�tzung wird der Ombudsmann angewiesen sein, an den die fr�heren Kriegsparteien einen Gro�teil ihrer Verantwortung f�r die Aufkl�rung der F�lle von "Verschwindenlassen" abgeschoben haben. Im Abkommen von Dayton hat man den 25.000 "Verschwundenen" im ehemaligen Jugoslawien (vgl. ai-Journal, 11/95) nur einen einzigen Absatz eines Anhangs gewidmet: Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz soll von allen Seiten Informationen �ber die vermi�ten Personen erhalten. Das Gel�bnis, internationale Bem�hungen zur Kl�rung der Identit�t, des Aufenthalts und des Schicksals dieser Menschen zu unterst�tzen, verhallt im Daytoner Papier jedoch ohne eine Silbe des Bekenntnisses zum Aufbau effizienter Aufkl�rungsmechanismen. Z�: Defizite im Vertragswerk So fehlt die Verpflichtung, da� die den eigenen Truppen angelasteten Menschenrechtsverletzungen aus eigenen St�cken untersucht werden. Es fehlt eine Erkl�rung zur Zusammenarbeit mit dem 1994 geschaffenen Spezialverfahren der UNO-Menschenrechtskommission f�r "Verschwundene" in Jugoslawien. Die Kontrahenten haben den Ombudsmann mit einem schwachen Mandat ausgestattet: Er soll nur jene F�lle von "Verschwindenlassen" aufgreifen, die an ihn von Bevollm�chtigten der Opfer herangetragen werden. Seine �berlastung ist also vorhersehbar. Die Unterschriften von Alija Izetbegovic, Slobodan Milosevic und Franjo Tudjman unter das Friedensbekenntnis werden vorerst mit der Schlagkraft der IFOR besiegelt. Das Abkommen droht den Konfliktparteien bei Verst��en gegen die Vereinbarungen mit "angemessener Gewaltanwendung". Der internationalen Streitmacht indes legt das Abkommen keine Verhaltensregeln auf. amnesty international betont, da� die Soldaten der IFOR sich niemals zu Verst��en gegen humanit�res V�lkerrecht oder Menschenrechte hinrei�en lassen d�rfen: Sie sind zur Einhaltung des UNO-Verhaltenskodexes �ber die Anwendung von Gewalt verpflichtet. Das IFOR-Personal wird durch das Friedensabkommen auch nicht zur Berichterstattung �ber neue Menschenrechtsverletzungen verpflichtet. Als Angeh�riger einer internationalen Truppe d�rfen sie sich jedoch nicht zu stillen Zeugen der Gewalt machen: Sie m�ssen eng mit der zivilen UNO- Polizei IPTF zusammenarbeiten, ihr jeden kleinsten Hinweis auf �bergriffe melden. Die Kriegsparteien haben sich formal zur "Zusammenarbeit" mit dem Internationalen Strafgericht in Den Haag bereiterkl�rt. Doch niemand hat bislang Verd�chtige aus den eigenen Reihen ausgeliefert. Doch wie soll "Frieden und Gerechtigkeit" - ein Zitat aus dem Daytoner Abkommen - Realit�t werden, wenn die Ankl�ger in Den Haag keine M�glichkeit haben, Verd�chtige dingfest zu machen und vor Gericht zu bringen? Schlie�lich r�umt das Friedensabkommen allen Fl�chtlingen und Vertriebenen das Recht auf R�ckkehr ein. Da� eine R�ckkehr immer nur auf den international anerkannten Prinzipien der Freiwilligkeit, der Sicherheit und der W�rde der R�ckkehrenden erfolgen soll, wird nicht erw�hnt. Die wiederholte Forderung nach einer "baldigen" R�ckkehr der Fl�chtlinge, die bis zu den f�r diesen Sommer avisierten Wahlen eingeleitet sein sollte, gibt Anla� zu tiefer Besorgnis. Die Situation in Bosnien l��t Eile keineswegs zu: Die Verschleppung und Mi�handlung von 16 muslimischen Zivilisten durch bosnische Serben in Sarajevo illustrierte Anfang Januar das Risiko der Verfolgung. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Bekenntnissen zeigte auch die bislang gescheiterte R�ckkehr von 200 Kroaten nach Travnik und Bugojno sowie von 100 Muslimen nach Jajce und Stolac: Die �rtlichen Beh�rden waren mit der Umsetzung dieser in Dayton getroffenen Zusatzvereinbarung schlichtweg �berfordert. Im Zuge der angek�ndigten R�ckf�hrung bosnischer Fl�chtlinge aus europ�ischen Staaten - wie Deutschland, D�nemark, Frankreich, Norwegen, �sterreich oder Schweden warnte amnesty international vor �bertriebener Eile, die mit unberechenbaren Risiken verbunden sein k�nnten. In der ersten Bew�hrungsphase des noch br�chigen Friedens in Bosnien sollte sich die internationale Gemeinschaft auf vertrauensbildende Ma�nahmen und den Aufbau eines wirksamen Minderheitenschutzes konzentrieren. Nur die Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Region wird zur R�ckkehr der Fl�chtlinge f�hren - nicht umgekehrt. Gabriele Juen Die Autorin ist Pressesprecherin der �sterreichischen Sektion von amnesty international. ------------------------------------------------------------------ Aus: ai-Journal Februar 1996 (c) amnesty international 1996 Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international. Redak- tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/ 98373-46). amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Nationales Sekretariat, 53108 Bonn (Heerstrasse 178, 53111 Bonn) Telefon (02 28) 9 83 73-0, Telefax (02 28) 63 00 36 - Spendenkonto 80 90 100 bei allen Banken, Sparkassen sowie dem Postgiroamt Koeln ------------------------------------------------------------------ ai-de@amnesty.cl.sub.de
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