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1 total messages Started by Guido Gabriel Sat, 17 Feb 1996 00:00
ai/Journal: EX-JUGOSLAWIEN Zerbrechlicher Frieden
#8
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 17 Feb 1996 00:00
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amnesty international                                   AI-JOURNAL
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02/96 - jugo.doc



Ex-Jugoslawien

Zerbrechlicher Frieden

Eine Menschenrechtskommission und eine multinationale Polizeitruppe sollen  
den Menschenrechten in Bosnien-Herzegowina auf die Beine helfen. Die sich  
aus dem Daytoner Abkommen ableitenden Herausforderungen sind gro�.



H�ndesch�tteln, Applaus und ernste Gesichter begleiteten die Zeremonie der  
Unterzeichnung des Abkommens von Dayton, mit der am 14. Dezember in Paris  
der Chronik von vier Jahren Mord, Massenvertreibung, Vergewaltigung und  
"Verschwindenlassen" in Bosnien-Herzegowina ein Schlu�punkt gesetzt werden  
sollte. Statt Nationalismus soll nun der Geist der Charta der Vereinten  
Nationen und der Schlu�akte von Helsinki die Beziehungen zwischen der  
Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien beseelen.

Ob der Krieg im ehemaligen Jugoslawien tats�chlich in die Archive  
menschlicher Grausamkeit gelegt werden kann, h�ngt ganz entscheidend von  
der Umsetzung jener Kapitel des Friedensabkommen ab, mit denen die  
Respektierung von Menschenrechten in der Region wiederhergestellt werden  
sollen. Die Verfassung des Landes r�umt den in der Europ�ischen  
Menschenrechtskonvention verankerten Rechten und Grundfreiheiten Vorrang  
vor allen anderen Gesetzen des Landes ein. Sie soll direkt zur Anwendung  
kommen, obwohl Bosnien-Herzegowina vorl�ufig noch nicht Mitglied des  
Europarates ist und damit formal der Konvention gar nicht beitreten kann.  
Die Einrichtung einer Menschenrechtskommission, bestehend aus einer  
Menschenrechtskammer und einem Ombudsmann, sowie einer multinationalen,  
zivilen Polizeieinheit (International Police Task Force - IPTF) sollen  
�ber den Schutz der Menschenrechte auf h�chstem international anerkanntem  
Niveau wachen. Fl�chtlingen und Vertriebenen wird das Recht auf R�ckkehr  
einger�umt.

Z�: Weiterhin �bergriffe

Die Umsetzung des Vertrages wird - so ist zu bef�rchten - in vielen  
Bereichen auf sich warten lassen. Noch immer werden Feldz�ge gegen  
Menschen in Bosnien gestartet: So wurden noch k�rzlich mehrfach Bewohner  
der Region Banja Luka von Soldaten der bosnischen Serben vertrieben.  
�ltere Muslime und Kroaten fl�chten aus Furcht vor der ungewissen Zukunft  
aus serbisch besetztem Gebiet. Bosnische Serben und Kroaten hinterlassen  
in Gebieten, die sie an die Gegenseite abtreten m�ssen, verw�stete D�rfer.

W�hrend die Architekten des Friedensabkommens die Pr�senz der 60.000 UNO- 
Soldaten (Implementation Force - IFOR) auf ein Jahr begrenzt haben, wird  
der Aufbau eines wirksamen Menschenrechtsschutzes der internationalen  
Gemeinschaft einen langen politischen und finanziellen Atem abverlangen.  
Menschenrechts-Institutionen - f�r die in den Tr�mmern der bosnischen  
Gesellschaft erst der Grundstein gelegt werden mu� - sowie die  
internationale Polizeitruppe oder die Wahlbeobachter brauchen eine  
angemessene und langfristig abgesicherte finanzielle und personelle  
Ausstattung. Wie l�hmend die Arbeit einer unter mangelnder R�ckendeckung  
leidender Menschenrechtsdelegation sein kann, hat sich in Ruanda gezeigt.  
War dort bereits ein diplomatischer Kraftakt notwendig, um im September  
1994 eine Aufstockung der Zahl der UNO-Menschenrechtsbeobachter von 20 auf  
147 zu erreichen, hatte ein halbes Jahr sp�ter aufgrund mangelnder  
finanzieller Ausstattung des Teams nicht einmal die H�lfte ihren Dienst am  
Schauplatz des V�lkermordes von 1994 angetreten.

Problematisch ist die Begrenzung des Auftrages: Die Arbeit f�r die Achtung  
der Menschenrechte kann nicht mit dem Abzug der IFOR zu einem willk�rlich  
gew�hlten Datum einfach abgebrochen werden. Ein Gro�teil der  
Menschenrechtsverletzungen wurde in Bosnien weitab der Frontlinien  
begangen. Frieden bedeutet daher nicht zwingend Sicherheit. Erfahrungen  
aus anderen L�ndern zeigen, da� �ber lange Jahre die Pr�senz einer  
internationalen, zivilen Beobachtungsdelegation notwendig ist, um  
gef�hrdete Personen wirksam zu sch�tzen und die jungen  
Menschenrechtsinstitutionen zu stabilisieren. Eine derartige Operation,  
die eine enge Kooperation zwischen dem UNO-Hochkommisar f�r  
Menschenrechte, dem UNHCR, der OSZE und der Europ�ischen Union  
erforderlich macht, ist im Abkommen von Dayton jedoch nicht ausdr�cklich  
vorgesehen. Um die Ziele des Vertrages zu erreichen, ist sie jedoch  
unerl��lich.

Auf besondere Unterst�tzung wird der Ombudsmann angewiesen sein, an den  
die fr�heren Kriegsparteien einen Gro�teil ihrer Verantwortung f�r die  
Aufkl�rung der F�lle von "Verschwindenlassen" abgeschoben haben. Im  
Abkommen von Dayton hat man den 25.000 "Verschwundenen" im ehemaligen  
Jugoslawien (vgl. ai-Journal, 11/95) nur einen einzigen Absatz eines  
Anhangs gewidmet: Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz soll von  
allen Seiten Informationen �ber die vermi�ten Personen erhalten. Das  
Gel�bnis, internationale Bem�hungen zur Kl�rung der Identit�t, des  
Aufenthalts und des Schicksals dieser Menschen zu unterst�tzen, verhallt  
im Daytoner Papier jedoch ohne eine Silbe des Bekenntnisses zum Aufbau  
effizienter Aufkl�rungsmechanismen.

Z�: Defizite im Vertragswerk

So fehlt die Verpflichtung, da� die den eigenen Truppen angelasteten  
Menschenrechtsverletzungen aus eigenen St�cken untersucht werden. Es fehlt  
eine Erkl�rung zur Zusammenarbeit mit dem 1994 geschaffenen  
Spezialverfahren der UNO-Menschenrechtskommission f�r "Verschwundene" in  
Jugoslawien. Die Kontrahenten haben den Ombudsmann mit einem schwachen  
Mandat ausgestattet: Er soll nur jene F�lle von "Verschwindenlassen"  
aufgreifen, die an ihn von Bevollm�chtigten der Opfer herangetragen  
werden. Seine �berlastung ist also vorhersehbar.

Die Unterschriften von Alija Izetbegovic, Slobodan Milosevic und Franjo  
Tudjman unter das Friedensbekenntnis werden vorerst mit der Schlagkraft  
der IFOR besiegelt. Das Abkommen droht den Konfliktparteien bei Verst��en  
gegen die Vereinbarungen mit "angemessener Gewaltanwendung". Der  
internationalen Streitmacht indes legt das Abkommen keine Verhaltensregeln  
auf. amnesty international betont, da� die Soldaten der IFOR sich niemals  
zu Verst��en gegen humanit�res V�lkerrecht oder Menschenrechte hinrei�en  
lassen d�rfen: Sie sind zur Einhaltung des UNO-Verhaltenskodexes �ber die  
Anwendung von Gewalt verpflichtet.

Das IFOR-Personal wird durch das Friedensabkommen auch nicht zur  
Berichterstattung �ber neue Menschenrechtsverletzungen verpflichtet. Als  
Angeh�riger einer internationalen Truppe d�rfen sie sich jedoch nicht zu  
stillen Zeugen der Gewalt machen: Sie m�ssen eng mit der zivilen UNO- 
Polizei IPTF zusammenarbeiten, ihr jeden kleinsten Hinweis auf �bergriffe  
melden.

Die Kriegsparteien haben sich formal zur "Zusammenarbeit" mit dem  
Internationalen Strafgericht in Den Haag bereiterkl�rt. Doch niemand hat  
bislang Verd�chtige aus den eigenen Reihen ausgeliefert. Doch wie soll  
"Frieden und Gerechtigkeit" - ein Zitat aus dem Daytoner Abkommen -  
Realit�t werden, wenn die Ankl�ger in Den Haag keine M�glichkeit haben,  
Verd�chtige dingfest zu machen und vor Gericht zu bringen?

Schlie�lich r�umt das Friedensabkommen allen Fl�chtlingen und Vertriebenen  
das Recht auf R�ckkehr ein. Da� eine R�ckkehr immer nur auf den  
international anerkannten Prinzipien der Freiwilligkeit, der Sicherheit  
und der W�rde der R�ckkehrenden erfolgen soll, wird nicht erw�hnt. Die  
wiederholte Forderung nach einer "baldigen" R�ckkehr der Fl�chtlinge, die  
bis zu den f�r diesen Sommer avisierten Wahlen eingeleitet sein sollte,  
gibt Anla� zu tiefer Besorgnis. Die Situation in Bosnien l��t Eile  
keineswegs zu: Die Verschleppung und Mi�handlung von 16 muslimischen  
Zivilisten durch bosnische Serben in Sarajevo illustrierte Anfang Januar  
das Risiko der Verfolgung. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von  
Bekenntnissen zeigte auch die bislang gescheiterte R�ckkehr von 200  
Kroaten nach Travnik und Bugojno sowie von 100 Muslimen nach Jajce und  
Stolac: Die �rtlichen Beh�rden waren mit der Umsetzung dieser in Dayton  
getroffenen Zusatzvereinbarung schlichtweg �berfordert.

Im Zuge der angek�ndigten R�ckf�hrung bosnischer Fl�chtlinge aus  
europ�ischen Staaten - wie Deutschland, D�nemark, Frankreich, Norwegen,  
�sterreich oder Schweden warnte amnesty international vor �bertriebener  
Eile, die mit unberechenbaren Risiken verbunden sein k�nnten. In der  
ersten Bew�hrungsphase des noch br�chigen Friedens in Bosnien sollte sich  
die internationale Gemeinschaft auf vertrauensbildende Ma�nahmen und den  
Aufbau eines wirksamen Minderheitenschutzes konzentrieren. Nur die  
Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Region wird zur R�ckkehr  
der Fl�chtlinge f�hren - nicht umgekehrt.

Gabriele Juen



Die Autorin ist Pressesprecherin der �sterreichischen Sektion von amnesty  
international.





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Aus: ai-Journal Februar 1996
(c) amnesty international 1996

Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international.  Redak-
tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/
98373-46).

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