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Started by Guido Gabriel
Sun, 26 May 1996 00:00
ai/Presse: Urteil des Bundesverfassungsgericht
Author: Guido Gabriel
Date: Sun, 26 May 1996 00:00
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------------------------------------------------------------------------ amnesty international PRESSEMITTEILUNG ------------------------------------------------------------------------ Zur sofortigen Veröffentlichung frei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellen einen herben R�ckschlag f�r den Schutz politisch Verfolgter dar ================================================================= Bonn, den 15. Mai 1996 - Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation amnesty international stellen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Asylrecht einen herben R�ckschlag f�r den Schutz von politisch Verfolgten dar. Das Bundesverfassungsgericht habe bei der Beurteilung der Verfassungsgem��heit des neuen Asylrechts die international entwickelten Standards f�r den Schutz von Fl�chtlingen nicht ausreichend ber�cksichtigt. Dies f�hre dazu, da� die vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Drittstaatenregelung die restriktivste in West-Europa sei. amnesty international kritisiert insbesondere, da� das Bundesverfassungsgericht bei der Drittstaatenregelung keine Widerlegungsm�glichkeit der Vermutung der Sicherheit im Drittstaat einger�umt habe, wie es den internationalen Standards entspreche. Zwar habe das Gericht eine Kettenabschiebung �ber einen Dritt- und Viertstaat bis zum m�glichen Verfolgerland als unzul�ssig abgelehnt, gleichzeitig diese Kettenabschiebung aber durch den Ausschlu� der Widerlegungsm�glichkeit erm�glicht. Das Verfassungsgericht vertraue wie der Gesetzgeber darauf, da� die von Deutschland an die Drittstaaten verwiesenen Asylsuchenden dort Zugang zu einem fairen und umfassenden Asylverfahren erhielten. Die bisher dokumentierten F�lle, die aufzeigten, da� dies in zahlreichen Einzelf�llen nicht der Fall gewesen sei, habe es au�er acht gelassen. Nach Ansicht von amnesty international entspricht eine Drittstaatenregelung nur dann dem internationalen Fl�chtlingsrecht, wenn sichergestellt ist, daß die auf den Drittstaat verwiesenen Asylsuchenden dort tats�chlich Zugang zum Verfahren erhalten. amnesty international wird nach sorgf�ltiger Pr�fung der Entscheidungstexte die wenigen positiven Ans�tze herausarbeiten und f�r den Schutz politisch Verfolgter nutzen. Auf internationaler Ebene wird amnesty international sich daf�r einsetzen, da� die restriktive deutsche Drittstaatenregelung von den anderen westeurop�ischen Staaten nicht �bernommen wird. Wenn Sie Nachfragen oder Interviewwünsche haben, wenden Sie sich bitte an: amnesty international Telefon (02 28) 9 83 73-0 Referat f�r politische Fl�chtlinge Telefax (02 28) 63 00 36 53108 Bonn E-Mail: ai-de@amnesty.cl.sub.de
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