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1 total messages Started by Guido Gabriel Sun, 26 May 1996 00:00
ai/Presse: Urteil des Bundesverfassungsgericht
#6
Author: Guido Gabriel
Date: Sun, 26 May 1996 00:00
56 lines
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amnesty international                                   PRESSEMITTEILUNG
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Zur sofortigen Veröffentlichung frei


Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellen einen herben
R�ckschlag f�r den Schutz politisch Verfolgter dar
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Bonn, den 15. Mai 1996 - Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation  
amnesty international stellen die Entscheidungen des  
Bundesverfassungsgerichts zum Asylrecht einen herben R�ckschlag f�r den  
Schutz von politisch Verfolgten dar.

Das Bundesverfassungsgericht habe bei der Beurteilung der  
Verfassungsgem��heit des neuen Asylrechts die international entwickelten  
Standards f�r den Schutz von Fl�chtlingen nicht ausreichend  
ber�cksichtigt. Dies f�hre dazu, da� die vom Bundesverfassungsgericht  
gebilligte Drittstaatenregelung die restriktivste in West-Europa sei.

amnesty international kritisiert insbesondere, da� das  
Bundesverfassungsgericht bei der Drittstaatenregelung keine  
Widerlegungsm�glichkeit der Vermutung der Sicherheit im Drittstaat
einger�umt habe, wie es den internationalen Standards entspreche. Zwar
habe das Gericht eine Kettenabschiebung �ber einen Dritt- und Viertstaat  
bis zum m�glichen Verfolgerland als unzul�ssig abgelehnt, gleichzeitig
diese Kettenabschiebung aber durch den Ausschlu� der  
Widerlegungsm�glichkeit erm�glicht. Das Verfassungsgericht vertraue wie
der Gesetzgeber darauf, da� die von Deutschland an die Drittstaaten
verwiesenen Asylsuchenden dort Zugang zu einem fairen und umfassenden
Asylverfahren erhielten. Die bisher dokumentierten F�lle, die
aufzeigten, da� dies in zahlreichen Einzelf�llen nicht der Fall gewesen  
sei, habe es au�er acht gelassen.

Nach Ansicht von amnesty international entspricht eine  
Drittstaatenregelung nur dann dem internationalen Fl�chtlingsrecht, wenn  
sichergestellt ist, daß die auf den Drittstaat verwiesenen  
Asylsuchenden dort tats�chlich Zugang zum Verfahren erhalten.

amnesty international wird nach sorgf�ltiger Pr�fung der
Entscheidungstexte die wenigen positiven Ans�tze herausarbeiten und f�r
den Schutz politisch Verfolgter nutzen. Auf internationaler Ebene wird
amnesty international sich daf�r einsetzen, da� die restriktive deutsche
Drittstaatenregelung von den anderen westeurop�ischen Staaten nicht  
�bernommen wird.

Wenn Sie Nachfragen oder Interviewwünsche haben, wenden Sie sich  
bitte an:

amnesty international                Telefon (02 28) 9 83 73-0
Referat f�r politische Fl�chtlinge   Telefax (02 28) 63 00 36
53108 Bonn                           E-Mail: ai-de@amnesty.cl.sub.de
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