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Started by Guido Gabriel
Sat, 29 Mar 1997 00:00
ai EX039/97 MALAYSIA Hinrichtung -18.04.
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 29 Mar 1997 00:00
Date: Sat, 29 Mar 1997 00:00
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+ Elektronische Verbreitung nur mit Genehmigung von +
+ amnesty international zulaessig. +
+ Kontakt: Guido Gabriel, ggabriel@amnesty.cl.sub.de +
+ Ray Mitchell, rmitchellai@gn.apc.org (UK) +
+ Scott Harrison, sharrison@igc.apc.org (USA)+
+ Marilyn McKim, aito@web.apc.org (Canada) +
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amnesty international - URGENT ACTION
EXTRA 39/97 ai-Index: ASA 38/04/97 21. M�rz 1997 - md
DROHENDE HINRICHTUNG
Malaysia: Lim Meng Kui, 34j�hriger Fahrer
Teh Chai Huat, 36j�hriger Schwei�er
Ooi Teck Chye, 46j�hriger Fischh�ndler
Ismail Samsuddin, 44j�hriger Bauer
und Mustafa Yop Samsuddin, 50j�hriger Gummizapfer
Die f�nf obengenannten M�nner sind in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet
zu werden, nachdem ihre Rechtsmittel am 5. M�rz 1997 vom Bundesgericht in
Kuala Lumpur abgelehnt wurden. Ihre letzte Hoffnung ist eine Umwandlung
der Todesurteile durch das Staatsoberhaupt, den K�nig von Malaysia.
Lim Meng Kui war am 28. September 1988 auf der Grundlage von � 57 (19)
(a) des Internal Security Acts (Gesetz �ber innere Sicherheit) wegen
Schu�waffenbesitzes vom Strafgericht (High Court) in Kuala Lumpur zum Tode
verurteilt worden. Teh Chai Huat war am 9. Dezember 1988 wegen des
gleichen Straftatbestands vom Strafgericht in Kuala Lumpur zum Tode
verurteilt worden. Gegen Ooi Teck Chye hatte das Strafgericht in Kuala
Lumpur am 11. September 1991 wegen Heroinbesitzes die Todesstrafe
verh�ngt. Ismail Samsuddin und Mustafa Yop Samsuddin hatte man beide am
21. M�rz 1987 zum Tode verurteilt, nachdem sie vom Strafgericht in Ipoh
f�r schuldig befunden worden waren, im Besitz von Cannabis gewesen zu
sein.
Das Todesurteil gegen eine sechste Person wurde vom Bundesgericht in eine
f�nfj�hrige Freiheitsstrafe umgewandelt. Der Mann war am 25. August 1989
vom Oberen Gericht in Kuala Lumpur ebenfalls f�r schuldig befunden worden,
im Besitz von Cannabis gewesen zu sein.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Erst seit neuestem sind amnesty international Zahlen �ber die tats�chliche
Anzahl an Hinrichtungen in Malaysia zug�nglich gemacht worden. Bislang
hatte der Staat keine offiziellen Statistiken �ber die Anwendung der
Todesstrafe ver�ffentlicht. Wie die Beh�rden k�rzlich offenlegten, wurden
im Zeitraum von 1970 bis M�rz 1996 insgesamt 349 Menschen in Malaysia
exekutiert. Seit 1993 hatte amnesty international mindestens 43 neue
Todesurteile registriert, die tats�chliche Zahl liegt aber wahrscheinlich
viel h�her. Im Juli vergangenen Jahres gab es dort 245 Menschen, die man
zum Tode verurteilt hatte.
Die strengen malaysischen Antidrogengesetze schreiben die Todesstrafe f�r
eine Reihe von Drogendelikten zwingend vor. Gem�� dem "Dangerous Drugs
Act" (Gesetz �ber gef�hrliche Drogen) gilt jeder, bei dem 15 Gramm Heroin,
1 Kilogramm Opium oder 200 Gramm Cannabis gefunden werden, solange als
Drogenh�ndler, bis das Gegenteil bewiesen wird. amnesty international hat
Kritik an diesem Gesetz ge�u�ert, da die Beweislast in diesem Fall
umgekehrt wird, so da� der Angeklagte seine Unschuld und nicht der Staat
dessen Schuld zu beweisen hat. Dies verst��t gegen ein grundlegendes
Prinzip sowohl der malaysischen Rechtsprechung als auch internationaler
juristischer Schutzmechanismen, die besagen, da� jeder Beschuldigte als
unschuldig zu gelten hat, solange das Gegenteil nicht bewiesen wurde. In
Malaysia ist auch bei Mord und bestimmten Straftaten mit
Schu�waffengebrauch die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.
amnesty international wendet sich in allen F�llen gegen die Todesstrafe,
weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten
Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder
erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.
Die Todesstrafe ist in ihrem Ansatz schon willk�rlich und ungerecht,
ungeachtet dessen, wie verabscheuungsw�rdig das Verbrechen war, welches
damit geahndet werden soll. Oftmals trifft sie Menschen, denen nur
beschr�nkt Mittel f�r einen Verteidiger zur Verf�gung stehen bzw. deren
sozialer Status eine unfaire Verurteilung beg�nstigt. Auch Todesurteile
k�nnen Justizirrt�mer sein, die Strafe ist jedoch nicht mehr r�ckg�ngig zu
machen. Dar�ber hinaus kommt die �berw�ltigende Zahl der Studien, die sich
mit der Todesstrafe besch�ftigt haben, zu dem Schlu�, da� es keinerlei
schl�ssige Beweise f�r deren Wirksamkeit als Mittel zur
Kriminalit�tsbek�mpfung gibt.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Fax- bzw. Telebriefe, Telegramme
oder Luftpostbriefe, in denen Sie
den malaysischen K�nig auffordern, die gegen Lim Meng Kui, Teh Chai
Huat, Ooi Teck Chye, Ismail Samsuddin und Mustafa Yop Samsuddin verh�ngten
Todesurteile umzuwandeln;
darlegen, da� Sie die Todesstrafe uneingeschr�nkt ablehnen, da sie
einen Versto� gegen das fundamentalste Menschenrecht - das Recht auf Leben
- darstellt;
die Umwandlung aller weiteren Todesurteile fordern;
die Notwendigkeit der Bek�mpfung der Drogenkriminalit�t und von
Gewaltverbrechen selbstverst�ndlich anerkennen, aber gleichzeitig darauf
hinweisen, da� die Todesstrafe bekannterma�en keine wirksamere
Abschreckung vor kriminellen Handlungen als humane Formen der Strafe
darstellt, und die Beh�rden daher auffordern, derartige Delikte auf
menschenw�rdige Art und Weise zu ahnden.
APPELLE AN:
Yang di-Pertuan Agong, DYMM Tuanku Jaafar Ibni, Al-Marhum Tuanku Abdul
Rahman, Istana Negara, MAL-50500 Kuala Lumpur, MALAYSIA
(K�nig und Staatsoberhaupt - korrekte Anrede: Your Majesty)
Telegramme: yang di-pertuan agong, kuala lumpur, malaysia
Telefax: (00 60) 3-230 4646
KOPIEN AN:
Dato' Seri Dr. Mahathir bin Mohamad, Prime Minister, Prime Minister's
Department, Jalan Dato' Onn, MAL-50502 Kuala Lumpur, MALAYSIA
(Ministerpr�sident und Innenminister - korrekte Anrede: Dear Prime
Minister)
Telefax: (00 60) 3-298 41 72
Kanzlei der Botschaft von Malaysia, Mittelstra�e 43, 53175 Bonn
Telefax: (0228) 37 65 84 - (S. E. Herrn Dato' Zainuddin Abdul Rahman)
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle m�glichst sofort. Schreiben Sie in gutem
Malaiisch, Englisch oder auf deutsch. Da Informationen in urgent actions
schnell an Aktualit�t verlieren k�nnen, bitten wir Sie, nach dem 18. April
1997 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/telexes/faxes/express/airmail
letters in English or your own language:
- urging the King to commute the sentences passed on Lim Meng Kuui, Teh
Chai Huat, Ooi Teck Chye, Ismail Samsuddin and Mustafa Yop Samsuddin;
- expressing unconditional opposition to the death penalty as a violation
of the most fundamental of human rights, the right to life;
- calling for all other death sentences to be commuted;
- recognizing the need to combat drug abuse and firearms offences, but
emphasizing that the death penalty has not been proved to have a greater
deterrent effect than other punishments and appealing to the authorities
to find a more humane way of tackling these crimes.
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+ Bei Fragen zu dieser Urgent Action oder zu den Eilaktionen +
+ im allgemeinen wenden Sie sich bitte an: +
+ amnesty international +
+ - Urgent Actions - +
+ D - 53108 Bonn Email: ua-de@amnesty.cl.sub.de +
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