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1 total messages Started by Guido Gabriel Sat, 29 Mar 1997 00:00
ai EX039/97 MALAYSIA Hinrichtung -18.04.
#123
Author: Guido Gabriel
Date: Sat, 29 Mar 1997 00:00
149 lines
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+-------------------------------------------------------+
+ Elektronische Verbreitung nur mit Genehmigung von     +
+ amnesty international zulaessig.                      +
+ Kontakt:   Guido Gabriel, ggabriel@amnesty.cl.sub.de  +
+            Ray Mitchell, rmitchellai@gn.apc.org (UK)  +
+            Scott Harrison, sharrison@igc.apc.org (USA)+
+            Marilyn McKim, aito@web.apc.org (Canada)   +
+-------------------------------------------------------+

amnesty international  - URGENT ACTION
EXTRA 39/97      ai-Index: ASA 38/04/97      21. M�rz 1997 - md

DROHENDE HINRICHTUNG

Malaysia:       Lim Meng Kui, 34j�hriger Fahrer
                Teh Chai Huat, 36j�hriger Schwei�er
                Ooi Teck Chye, 46j�hriger Fischh�ndler
                Ismail Samsuddin, 44j�hriger Bauer
                und Mustafa Yop Samsuddin, 50j�hriger Gummizapfer

Die f�nf obengenannten M�nner sind in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet  
zu werden, nachdem ihre Rechtsmittel am 5. M�rz 1997 vom Bundesgericht in  
Kuala Lumpur abgelehnt wurden. Ihre letzte Hoffnung ist eine Umwandlung  
der Todesurteile durch das Staatsoberhaupt, den K�nig von Malaysia.

Lim Meng Kui  war am 28. September 1988 auf der Grundlage von � 57 (19)  
(a) des Internal Security Acts (Gesetz �ber innere Sicherheit) wegen  
Schu�waffenbesitzes vom Strafgericht (High Court) in Kuala Lumpur zum Tode  
verurteilt worden. Teh Chai Huat war am 9. Dezember 1988 wegen des  
gleichen Straftatbestands vom Strafgericht in Kuala Lumpur zum Tode  
verurteilt worden. Gegen Ooi Teck Chye hatte das Strafgericht in Kuala  
Lumpur am 11. September 1991 wegen Heroinbesitzes die Todesstrafe  
verh�ngt. Ismail Samsuddin und Mustafa Yop Samsuddin hatte man beide am  
21. M�rz 1987 zum Tode verurteilt, nachdem sie vom Strafgericht in Ipoh  
f�r schuldig befunden worden waren, im Besitz von Cannabis gewesen zu  
sein.

Das Todesurteil gegen eine sechste Person wurde vom Bundesgericht in eine  
f�nfj�hrige Freiheitsstrafe umgewandelt. Der Mann war am 25. August 1989  
vom Oberen Gericht in Kuala Lumpur ebenfalls f�r schuldig befunden worden,  
im Besitz von Cannabis gewesen zu sein.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Erst seit neuestem sind amnesty international Zahlen �ber die tats�chliche  
Anzahl an Hinrichtungen in Malaysia zug�nglich gemacht worden. Bislang  
hatte der Staat keine offiziellen Statistiken �ber die Anwendung der  
Todesstrafe ver�ffentlicht. Wie die Beh�rden k�rzlich offenlegten, wurden  
im Zeitraum von 1970 bis M�rz 1996 insgesamt 349 Menschen in Malaysia  
exekutiert. Seit 1993 hatte amnesty international mindestens 43 neue  
Todesurteile registriert, die tats�chliche Zahl liegt aber wahrscheinlich  
viel h�her. Im Juli vergangenen Jahres gab es dort 245 Menschen, die man  
zum Tode verurteilt hatte.

Die strengen malaysischen Antidrogengesetze schreiben die Todesstrafe f�r  
eine Reihe von Drogendelikten zwingend vor. Gem�� dem "Dangerous Drugs  
Act" (Gesetz �ber gef�hrliche Drogen) gilt jeder, bei dem 15 Gramm Heroin,  
1 Kilogramm Opium oder 200 Gramm Cannabis gefunden werden, solange als  
Drogenh�ndler, bis das Gegenteil bewiesen wird. amnesty international hat  
Kritik an diesem Gesetz ge�u�ert, da die Beweislast in diesem Fall  
umgekehrt wird, so da� der Angeklagte seine Unschuld und nicht der Staat  
dessen Schuld zu beweisen hat. Dies verst��t gegen ein grundlegendes  
Prinzip sowohl der malaysischen Rechtsprechung als auch internationaler  
juristischer Schutzmechanismen, die besagen, da� jeder Beschuldigte als  
unschuldig zu gelten hat, solange das Gegenteil nicht bewiesen wurde. In  
Malaysia ist auch bei Mord und bestimmten Straftaten mit  
Schu�waffengebrauch die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.

amnesty international wendet sich in allen F�llen gegen die Todesstrafe,  
weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten  
Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder  
erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.  
Die Todesstrafe ist in ihrem Ansatz schon willk�rlich und ungerecht,  
ungeachtet dessen, wie verabscheuungsw�rdig das Verbrechen war, welches  
damit geahndet werden soll. Oftmals trifft sie Menschen, denen nur  
beschr�nkt Mittel f�r einen Verteidiger zur Verf�gung stehen bzw. deren  
sozialer Status eine unfaire Verurteilung beg�nstigt. Auch Todesurteile  
k�nnen Justizirrt�mer sein, die Strafe ist jedoch nicht mehr r�ckg�ngig zu  
machen. Dar�ber hinaus kommt die �berw�ltigende Zahl der Studien, die sich  
mit der Todesstrafe besch�ftigt haben, zu dem Schlu�, da� es keinerlei  
schl�ssige Beweise f�r deren Wirksamkeit als Mittel zur  
Kriminalit�tsbek�mpfung gibt.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Fax- bzw. Telebriefe, Telegramme  
oder Luftpostbriefe, in denen Sie

      den malaysischen K�nig auffordern, die gegen Lim Meng Kui, Teh Chai  
Huat, Ooi Teck Chye, Ismail Samsuddin und Mustafa Yop Samsuddin verh�ngten  
Todesurteile umzuwandeln;

      darlegen, da� Sie die Todesstrafe uneingeschr�nkt ablehnen, da sie  
einen Versto� gegen das fundamentalste Menschenrecht - das Recht auf Leben  
- darstellt;

      die Umwandlung aller weiteren Todesurteile fordern;

      die Notwendigkeit der Bek�mpfung der Drogenkriminalit�t und von  
Gewaltverbrechen selbstverst�ndlich anerkennen, aber gleichzeitig darauf  
hinweisen, da� die Todesstrafe bekannterma�en keine wirksamere  
Abschreckung vor kriminellen Handlungen als humane Formen der Strafe  
darstellt, und die Beh�rden daher auffordern, derartige Delikte auf  
menschenw�rdige Art und Weise zu ahnden.

APPELLE AN:

Yang di-Pertuan Agong, DYMM Tuanku Jaafar Ibni, Al-Marhum Tuanku Abdul  
Rahman, Istana Negara, MAL-50500 Kuala Lumpur, MALAYSIA
(K�nig und Staatsoberhaupt - korrekte Anrede: Your Majesty)
Telegramme: yang di-pertuan agong, kuala lumpur, malaysia
Telefax: (00 60) 3-230 4646

KOPIEN AN:

Dato' Seri Dr. Mahathir bin Mohamad, Prime Minister, Prime Minister's  
Department, Jalan Dato' Onn, MAL-50502 Kuala Lumpur, MALAYSIA
(Ministerpr�sident und Innenminister - korrekte Anrede: Dear Prime  
Minister)
Telefax: (00 60) 3-298 41 72

Kanzlei der Botschaft von Malaysia, Mittelstra�e 43, 53175 Bonn
Telefax: (0228) 37 65 84   -   (S. E. Herrn Dato' Zainuddin Abdul Rahman)

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle m�glichst sofort. Schreiben Sie in gutem  
Malaiisch, Englisch oder auf deutsch. Da Informationen in urgent actions  
schnell an Aktualit�t verlieren k�nnen, bitten wir Sie, nach dem 18. April  
1997 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send telegrams/telexes/faxes/express/airmail  
letters in English or your own language:
- urging the King to commute the sentences passed on Lim Meng Kuui, Teh  
Chai Huat, Ooi Teck Chye, Ismail Samsuddin and Mustafa Yop Samsuddin;
- expressing unconditional opposition to the death penalty as a violation  
of the most fundamental of human rights, the right to life;
- calling for all other death sentences to be commuted;
- recognizing the need to combat drug abuse and firearms offences, but  
emphasizing that the death penalty has not been proved to have a greater  
deterrent effect than other punishments and appealing to the authorities  
to find a more humane way of tackling these crimes.



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+ Bei Fragen zu dieser Urgent Action oder zu den Eilaktionen +
+ im allgemeinen wenden Sie sich bitte an:                   +
+   amnesty international                                    +
+   - Urgent Actions -                                       +
+   D - 53108 Bonn       Email: ua-de@amnesty.cl.sub.de      +
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