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Started by Alexander Wunderer
Sun, 06 Sep 1998 00:00
Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Alexander Wunderer
Date: Sun, 06 Sep 1998 00:00
Date: Sun, 06 Sep 1998 00:00
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Ich haette da eine Frage zur Verjaehrung. Ich habe von meinem Arbeitgeber zuviel Geld kassiert. Jetzt waere ich natuerlich bloed, wenn ich mich darueber aufregen wuerde. Ich habe das Geld einmal zur Seite gelegt und warte seitdem, dass er es wieder zurueckfordert. Nur: Das war im April dieses Jahres. Ab wann kann ich sagen: Tut mir leid schon zulange her, Geld schon ausgegeben? Alexander Wunderer
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: office
Date: Mon, 07 Sep 1998 00:00
Date: Mon, 07 Sep 1998 00:00
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Ich w�rde sagen 3 Jahre. Ist die Frist in der eine Rechnung, die nicht gemahnt wird, verj�hrt. Bye Alexander Wunderer wrote: > Ich haette da eine Frage zur Verjaehrung. > > Ich habe von meinem Arbeitgeber zuviel Geld kassiert. Jetzt waere ich > natuerlich bloed, wenn ich mich darueber aufregen wuerde. Ich habe das Geld > einmal zur Seite gelegt und warte seitdem, dass er es wieder zurueckfordert. > Nur: Das war im April dieses Jahres. Ab wann kann ich sagen: Tut mir leid > schon zulange her, Geld schon ausgegeben? > > Alexander Wunderer -- ------------------------------------------------------------------------------ Greetings from http://www.audiophil.net - Das grosse HiFi-Forum im Netz
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Ingmar Greil
Date: Mon, 07 Sep 1998 00:00
Date: Mon, 07 Sep 1998 00:00
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Thus spoke "Alexander Wunderer" <Alexander.Wunderer@teleweb.at> : >Ich habe von meinem Arbeitgeber zuviel Geld kassiert. Jetzt waere ich >natuerlich bloed, wenn ich mich darueber aufregen wuerde. naja, sagen wir ehrlich. >Ich habe das Geld einmal zur Seite gelegt und warte >seitdem, dass er es wieder zurueckfordert. >Nur: Das war im April dieses Jahres. Ab wann kann ich sagen: Tut mir leid >schon zulange her, Geld schon ausgegeben? allgemeine verj�rungsfrist nach ABGB: 30 jahre :)) (IIRC ist keine der ausnahmen auf deinen fall anzuwenden, und auch dann w�ren es drei jahre) es gibt aber bestimmungen im arbeitsrecht, die ein gutgl�ubiges ausgeben erm�glichen. nur: du bist nicht gutgl�ubig. ingmar -- If you don't go to other men's funerals they won't go to yours. -- Clarence Day
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Alexander Wunderer
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
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>>Ich habe von meinem Arbeitgeber zuviel Geld kassiert. Jetzt waere ich >>natuerlich bloed, wenn ich mich darueber aufregen wuerde. > >naja, sagen wir ehrlich. Wenns ein einzelner ist, ja, aber es handelt sich hierbei um die Post. Der werden die paar Tausender nicht so bald abgehen. >es gibt aber bestimmungen im arbeitsrecht, die ein gutgl�ubiges >ausgeben erm�glichen. nur: du bist nicht gutgl�ubig. Wieso bin ich das nicht? Wo steht das genau drinnen? Alexander Wunderer
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Hubert Partl
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
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> > >Ich habe von meinem Arbeitgeber zuviel Geld kassiert.
> >du bist nicht gutgl�ubig.
> Wieso bin ich das nicht?
Weil Du, wie Du oben (siehe 1.Zeile) zugegeben hast, weisst, dass
Du zuviel Geld bekommen hast.
--
Hubert Partl partl@mail.boku.ac.at
ZID BOKU Wien http://homepage.boku.ac.at/partl/
~~~~~~~~an~der~schoenen~blauen~Donau~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Ingmar Greil
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
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Thus spoke office@audiophil.net : >Ich w�rde sagen 3 Jahre. ich w�rde sagen 30 jahre. >Ist die Frist in der eine Rechnung, die nicht gemahnt >wird, verj�hrt. richtig. es geht hier aber um die r�ckforderung einer irrt�mlich bezahlten nicht-schuld (condictio indebiti) iS � 1431 ABGB; HTH, ingmar -- "Is that all?" asked Alice. "That is all." said Humpty Dumpty. "Goodbye." -- Lewis Carrol, "Through the Looking Glass"
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Ingmar Greil
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
Date: Tue, 08 Sep 1998 00:00
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Thus spoke "Alexander Wunderer" <Alexander.Wunderer@teleweb.at> : >>es gibt aber bestimmungen im arbeitsrecht, die ein gutgl�ubiges >>ausgeben erm�glichen. nur: du bist nicht gutgl�ubig. > >Wieso bin ich das nicht? weil du bereits **positiv wei�t**, da� es ein fehler war. >Wo steht das genau drinnen? auswendig wei� ich's auch nicht, und zum arbeitsrecht hab ich grad nichts da; aber jedes lehrbuch hilft dir weiter. ingmar -- "Is that all?" asked Alice. "That is all." said Humpty Dumpty. "Goodbye." -- Lewis Carrol, "Through the Looking Glass"
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Helmut Wollmersdorfer
Date: Wed, 09 Sep 1998 00:00
Date: Wed, 09 Sep 1998 00:00
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Ingmar Greil schrieb in Nachricht <6t1g65$238c$6@www.univie.ac.at>... >Thus spoke "Alexander Wunderer" <Alexander.Wunderer@teleweb.at> : > >>Ich habe von meinem Arbeitgeber zuviel Geld kassiert. Jetzt waere ich >>natuerlich bloed, [...] > >naja, sagen wir ehrlich. Dar�berhinaus ist es durchaus vern�nftig (also das Gegenteil von bl�d), mit einem ehemaligen Arbeitgeber auch f�r den Rest deines Lebens in gutem Einvernehmen zu stehen. Ob es gescheit ist, so eine Frage mit Deinem vollen Namen �ffentlich zu stellen, �berlasse ich Deiner eigenen Beurteilung. > >>Ab wann kann ich sagen: Tut mir leid >>schon zulange her, Geld schon ausgegeben? > >allgemeine verj�rungsfrist nach ABGB: 30 jahre :)) >(IIRC ist keine der ausnahmen auf deinen fall anzuwenden, und auch >dann w�ren es drei jahre) > Verj�hrungsfristen k�nnten im Arbeitsrecht theoretisch noch durch Kollektivvertrag verk�rzt werden. Aber denk mal praktisch: Wenn du mehr Geld bekommen hast, als auf der Abrechnung draufsteht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gro�, da� diese �berzahlung sp�testens beim Jahresabschlu� (Bilanzerstellung) des Arbeitgebers auff�llt. Die Kontenabstimmungsarbeiten der Buchhaltung sind bei einem Gro�unternehmen sicherlich 3 Monate nach Bilanzstichtag abgeschlossen. Ist die Abrechnung selbst zu hoch, wird es kaum in der Buchhaltung auffallen. Au�erdem k�nnte es ein Irrtum Deinerseits sein, weil in die Berechnung aliquoter K�ndigungsanspr�che wie 13., 14. Gehalt, Urlaubsersatz noch einiges mehr einbezogen wird, als das nackte Brutto-Grundgehalt. Helmut Wollmersdorfer
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Alexander Wunderer
Date: Wed, 09 Sep 1998 00:00
Date: Wed, 09 Sep 1998 00:00
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>Dar�berhinaus ist es durchaus vern�nftig (also das Gegenteil von >bl�d), mit einem ehemaligen Arbeitgeber auch f�r den Rest deines >Lebens in gutem Einvernehmen zu stehen. Ob es gescheit ist, so eine >Frage mit Deinem vollen Namen �ffentlich zu stellen, �berlasse ich >Deiner eigenen Beurteilung. Naja der Arbeitgeber ist die Post. Glaubst die liest Internet ;-) >Wenn du mehr Geld bekommen hast, als auf der Abrechnung draufsteht, >ist die Wahrscheinlichkeit sehr gro�, da� diese �berzahlung >sp�testens beim Jahresabschlu� (Bilanzerstellung) des Arbeitgebers >auff�llt. Die Kontenabstimmungsarbeiten der Buchhaltung sind bei >einem Gro�unternehmen sicherlich 3 Monate nach Bilanzstichtag >abgeschlossen. Die Gschichte ist als ganzes so: Ich bin Student und arbeite nur im Sommer oder unterm Jahr fuer ein zwei Wochen als Brieftraeger. Im April war ich wieder fuer 2 Wochen Aushilfe, war aber 4 Wochen angemeldet! Das faellt sicher niemanden auf. Auf allen Papieren scheint 4 Wochen auf, also waren auch so und soviel tausende zu zahlen. Dass ich nur 2 Wochen gehakelt habe macht halt einen guten Stundenlohn ;-) Alexander Wunderer
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Hubert Partl
Date: Thu, 10 Sep 1998 00:00
Date: Thu, 10 Sep 1998 00:00
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Alexander Wunderer <Alexander.Wunderer@teleweb.at> wrote:
> Die Gschichte ist als ganzes so: ...
> ... niemanden auf. Auf allen Papieren scheint 4 Wochen auf, also waren
> auch so und soviel tausende zu zahlen. Dass ich nur 2 Wochen gehakelt habe
> macht halt einen guten Stundenlohn ;-)
> Alexander Wunderer
Wenn Du das hier so in aller Offenheit veroeffentlichst, dann kannst
Du das ja auch gleich in der Wiener Zeitung veroeffentlichen oder
gleich Deinem Ex-Arbeitgeber mitteilen.
in de.newsuers.infos findet man deshalb unter anderem folgende
Warnungen:
Bedenken Sie, dass alles, was Sie an das Netz senden, von Millionen
Menschen in aller Welt gelesen wird, darunter vielleicht auch von
Ihrem besten Freund oder von Ihrem zukuenftigen Chef.
Bedenken Sie, dass die Benimmregeln des taeglichen Lebens und die
nationalen und internationalen Gesetze bei der Benutzung von Usenet
und Internet genauso gelten wie in allen anderen Faellen.
Bedenken Sie, dass alles, was Sie in eine Usenet-Newsgruppen senden,
eine Veroeffentlichung darstellt und nicht nur von den Personen
gelesen wird, die Sie erreichen wollen, sondern auch von anderen
Personen und Robot-Programmen.
Mit http://www.dejanews.com/ kann man noch jahrelang verfolgen, was
Du alles im Usenet veroeffentlich hast!
--
Hubert Partl partl@mail.boku.ac.at
ZID BOKU Wien http://homepage.boku.ac.at/partl/
~~~~~~~~an~der~schoenen~blauen~Donau~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Ingmar Greil
Date: Thu, 10 Sep 1998 00:00
Date: Thu, 10 Sep 1998 00:00
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Thus spoke "Alexander Wunderer" <Alexander.Wunderer@teleweb.at> : >>es gibt aber bestimmungen im arbeitsrecht, die ein gutgl�ubiges >>ausgeben erm�glichen. >Wo steht das genau drinnen? [alle angaben zitiert nach Koziol - Welser, Grundri� des B�rgerlichen Rechts (10. Auflage, Wien 1995), Band I, S. 438 FN 150]: *) Wachter, Zur Nichtr�ckforderbarkeit irrt�mlich bezahlten Arbeitsentgelts bei gutgl�ubigem Verbrauch, Strasser-FS (1983) 147ff. *) OGH in SZ 11/86 = Judikat 33 neu [RdA = Recht der Arbeit, jur. Zeitschrift] *) RdA 1979, 197 (Mayer-Maly) *) RdA 1988, 64 (L�ffler) *) RdA 1989, 297 (Mader) *) RdA 1993, 214 (Wachter) u. 225 (Trost) *) RdA 1994, 138 (Schnorr) HTH, ingmar -- "Contrariwise," continued Tweedledee, "if it was so, it might be, and if it were so, it would be; but as it isn't, it ain't. That's logic!" -- Lewis Carroll, "Through the Looking Glass"
Re: Verjaehrung bei Geldangelegenheiten
Author: Markus Gonaus
Date: Thu, 10 Sep 1998 00:00
Date: Thu, 10 Sep 1998 00:00
35 lines
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On Wed, 9 Sep 1998 21:22:55 +0200, "Alexander Wunderer" <Alexander.Wunderer@teleweb.at> wrote: >>Dar�berhinaus ist es durchaus vern�nftig (also das Gegenteil von >>bl�d), mit einem ehemaligen Arbeitgeber auch f�r den Rest deines >>Lebens in gutem Einvernehmen zu stehen. Ob es gescheit ist, so eine >>Frage mit Deinem vollen Namen �ffentlich zu stellen, �berlasse ich >>Deiner eigenen Beurteilung. > >Naja der Arbeitgeber ist die Post. Glaubst die liest Internet ;-) > >>Wenn du mehr Geld bekommen hast, als auf der Abrechnung draufsteht, >>ist die Wahrscheinlichkeit sehr gro�, da� diese �berzahlung >>sp�testens beim Jahresabschlu� (Bilanzerstellung) des Arbeitgebers >>auff�llt. Die Kontenabstimmungsarbeiten der Buchhaltung sind bei >>einem Gro�unternehmen sicherlich 3 Monate nach Bilanzstichtag >>abgeschlossen. > >Die Gschichte ist als ganzes so: Ich bin Student und arbeite nur im Sommer >oder unterm Jahr fuer ein zwei Wochen als Brieftraeger. Im April war ich >wieder fuer 2 Wochen Aushilfe, war aber 4 Wochen angemeldet! Das faellt >sicher niemanden auf. Auf allen Papieren scheint 4 Wochen auf, also waren >auch so und soviel tausende zu zahlen. Dass ich nur 2 Wochen gehakelt habe >macht halt einen guten Stundenlohn ;-) > Geld das einem nicht geh�rt zu behalten, kann ziemlich in die Hose gehen. Vor allem wenn man so wie du mehrfach kundtut, dass man diese Betr�ge wissentlich einfach einmal eingesteckt hat. Zu deiner eigenen Sicherheit, schreibe einen Brief an die Personalabteilung und teile mit, dass du den Verdacht hast, dass bei deiner Abrechnung ein Fehler vorzuliegen scheint. Markus
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