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1 total messages Started by Uwe Frehse Tue, 27 Feb 1996 00:00
SGB XI: Norbert Bluem im Nov. 1991 1#2
#9
Author: Uwe Frehse
Date: Tue, 27 Feb 1996 00:00
169 lines
8739 bytes
1#2

                        Selbstbestimmtes Leben 
                       fuer behinderte Menschen 
             
                    Europaeische Ministerkonferenz 
                der 25 Mitgliedsstaaten des Europarates 
                 vom 7. und 8. November 1991 in Paris 





                     II. Abschlusserklaerung


 1. Auf Einladung der franzoesischen Regierung kamen die fuer 
    Behindertenpolitik zustaendigen europaeischen Minister am 7. 
    und 8. November 1991 in Paris zu einer Konferenz mit dem 
    Thema "Selbstbestimmtes Leben fuer behinderte Menschen"<1> 
    zusammen.  Die Konferenz wurde von Frau Catherine LALUMIERE, 
    der Generalsekretaerin des Europarates, eroeffnet; Teilnehmer 
    waren Minister aus den 25 Mitgliedsstaaten des Europarates 
    wie auch Vertreter der Parlamentarischen Versammlung des 
    Europarates, der Staendigen Konferenz der Gemeinden und 
    Regionen Europas und der Kommission der Europaeischen 
    Gemeinschaft.  Ausserdem wohnten der Konferenz Vertreter 
    Albaniens, Bulgariens, Kanadas, des Heiligen Stuhls, 
    Lettlands, Polens, Rumaeniens und der UdSSR als Beobachter 
    bei.  Ebenfalls als Beobachter waren Vertreter der UNO, der 
    UNESCO, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der 
    Organisation fuer wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
    Entwicklung (OECD) anwesend.  Zudem lud die Konferenz die 
    internationalen Behindertenorganisationen Rehabilitation 
    International (RI), Disabled Peoples' International (DPI), 
    und Mobility International (MI) sowie den Bund der 
    Familienorganisationen der Europaeischen Gemeinschaften 
    (COFACE), das Europaeische Netzwerk fuer Selbstbestimmtes 
    Leben<2> (ENIL) und die Internationale Liga von Vereinigungen fuer 
    Menschen mit Geistiger Behinderung (ILSMH) zur Teilnahme ein. 
<1>   Independent living for people with disabilities; 
<2>   European Network on Independent Living; 


 2. Herr Michel GILLIBERT, franzoesischer Staatssekretaer fuer die 
    Angelegenheiten von Behinderten und Unfallopfern, wurde auf 
    Vorschlag der Parlamentarischen Staatssekretaerin im 
    Ministerium fuer Familie und Senioren der Bundesrepublik 
    Deutschland, Frau Roswitha VERHUeLSDONK, zum Vorsitzenden 
    gewaehlt. 


 3. Nach Abschluss ihrer Gespraeche verabschiedeten die Minister 
    die folgende Erklaerung: 

                         Abschlusserklaerung


 1. In der Vergangenheit wurden Massnahmen zugunsten von 
    behinderten Menschen hauptsaechlich durchgefuehrt, um ihre 
    Wohlfahrt oder ihr Einkommen zu sichern, bestimmte Gruppen, 
    wie zum Beispiel Kriegsversehrte, zu entschaedigen oder ihnen 
    ein Recht auf eine spezielle Versorgung zu verschaffen. 

    Behinderte galten allgemein als "anders" als andere Menschen 
    und hilflos.  Wohltaetige Aktionen fuehrte oft zu ihrer 
    Isolation und Ausgrenzung in Einrichtungen, die vom sozialen 
    Umfeld abgeschnitten waren.  Dort hatten sie selten 
    Moeglichkeiten, sich zu verbessern, und genossen nicht die 
    gleichen Rechte und Moeglichkeiten wie alle anderen. 

    Als man jedoch davon ausging, dass alle Menschen Anspruch auf 
    die gleichen Grundrechte haben, erkannte man allmaehlich, dass 
    die Wirtschafts- und Sozialpolitik allen Buergern die volle 
    Ausschoepfung ihres Potentials ermoeglichen musste. 


 2. Umfragen haben ergeben, dass 10% der Bevoelkerung mit einer 
    Behinderung leben.  Zudem wird die Zahl der aelteren Menschen 
    in der Gemeinschaft in den kommenden Jahren stark ansteigen.  
    Das bedeutet, dass immer mehr Menschen direkt betroffen sein 
    werden, entweder durch die eigene Behinderung, oder durch die 
    Beduerfnisse von Familienmitgliedern, Freunden und Nachbarn. 


 3. Jeder Mensch ist einzigartig und hat eine Reihe 
    unterschiedlicher Eigenschaften und Ziele.  Das Vorhandensein 
    oder Auftreten einer Behinderung stoert die Lebensumstaende der 
    Betroffenen, auch in der Umgebung der Familie, Freunde und 
    Nachbarn.  Die Behinderung als solche beeintraechtigt jedoch 
    nicht die individuellen Eigenschaften und Ambitionen  - sie 
    erschwert es der betreffenden Person lediglich, ihr Potential 
    voll auszuschoepfen. 


 4. Eine Behinderung kann jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort 
    treffen.  Behinderungen sind nie einheitlich, die Beduerfnisse 
    der behinderten Menschen selbst und der ihnen nahestehenden 
    Personen unterscheiden sich ebenso wie die Faehigkeit der 
    Gemeinschaft, mit diesen Beduerfnissen umzugehen.  Folglich 
    sollte die Gesellschaft erkennen, dass jeder Buerger die 
    Moeglichkeit erhalten muss zu waehlen, in welcher Weise er am 
    taeglichen Leben teilnehmen moechte. 


 5. In den vergangenen Jahrzehnten wurden grosse Fortschritte beim 
    Abbau von Vorurteilen und Schranken und bei der Entwicklung 
    einer neuen Art des Umgangs mit Behinderung erzielt. 
    Verschiedene Faktoren haben, in groesserem oder geringerem 
    Masse, zu diesem Fortschritt beigetragen, je nach 
    geschichtlichem Hintergrund und politischen Strukturen der 
    einzelnen Laender. 

    Der wissenschaftliche Fortschritt ermoeglichte eine genauere 
    Ursachenermittlung bei einer Reihe von Stoerungen, eine 
    Verbesserung der Behandlungsmethoden und den Ausgleich der 
    aus den Behinderungen resultierenden Folgen mittels neuer 
    Technologien. 

    Gesetzgebung und staatliche Massnahmen einschliesslich der 
    Bereitstellung oeffentlicher Mittel haben in vielen Laendern zu 
    einer erheblichen Verbesserung der Situation behinderter 
    Menschen gefuehrt. 

    Nichtstaatliche Organisationen haben wesentlich dazu 
    beigetragen, die Aufmerksamkeit auf die aus Behinderung 
    resultierenden Folgen im menschlichen, sozialen und 
    wirtschaftlichen Bereich zu lenken.  In einigen Laendern 
    uebernehmen sie auch entsprechende Dienstleistungen, oft in 
    Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.  Sie haben 
    insbesondere zu einer Bewusstseinsschaerfung im Bezug auf das 
    Recht der behinderten Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben 
    und aktive Teilnahme in allen Bereichen der Gesellschaft 
    beigetragen. 

    Ein Ergebnis all dieser Massnahmen ist, dass die Rechte der 
    behinderten Menschen in internationalen gesetzlichen 
    Bestimmungen verankert worden sind. 


 6. Die Arbeit ist jedoch noch nicht beendet und muss fortgesetzt 
    werden. 

    Die Minister sind der Ansicht, dass individuelle Problemlagen 
    durch eine in sich schluessige Politik, die alle Aspekte des 
    Lebens umfasst, verbessert werden muessen.  Sie sind der 
    Meinung, dass Menschen, die aufgrund eines Schicksalsschlages 
    besondere Beduerfnisse im Hinblick auf ein normales Lebens 
    haben, von einer umfassenden Politik profitieren sollten, die 
    alle Aspekte ihres Lebens beruecksichtigt. 

    Der Europarat ist in seiner Arbeit besonders darum bemueht, 
    eine in sich schluessige Politik zugunsten der behinderten 
    Menschen zu entwickeln.  Die gegenwaertig stattfindende 
    Konferenz zum Thema Selbstbestimmtes Leben fuer behinderte 
    Menschen unterstreicht ihr Anliegen, neue zukunftsweisende 
    Wege zu begehen. 

    Diese neuen Wege sind umso wichtiger, als ein neues und 
    groesseres Europa entsteht, dass auf Demokratie, Recht und 
    Achtung der Wuerde des Einzelnen basiert. 

    Seine Durchsetzung erfordert eine enge und kontinuierliche 
    Zusammenarbeit mit den Staaten Ost- und Mitteleuropas, damit 
    sie aus der Erfahrung ihrer europaeischen Partner auf dem 
    Gebiet der Integration von behinderten Menschen Nutzen ziehen 
    koennen. 

2#2
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