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Article #317Re: TBX/Zelator Info
From: Uwe Fissenebert
Date: Sat, 06 Jan 1996 00:00
Date: Sat, 06 Jan 1996 00:00
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B.ROCKMANN@TBX.berlinet.de hatte am 06.01.96 zum Thema <Re: TBX/Zelator Info> im Brett </BLN/LISTS> folgendes angemerkt: > > > > Hm, habt ihr das Kartellamt um Erlaubnis gefragt? :-) > > Ist das nicht gewoehnlich so, dass sich dieses Amt im Nachinein > meldet? Oh nein, es gilt Anmeldepflichte f�r bestimmte geplante Konstellationen. F�r manche Aktivit�ten mu� _vor_ deren Umsetzung eine Erlaubnis eingeholt werden. Das geht bis hinunter zu regionalen Aspekten. Es ist also nicht so, da� nur Gro�projekte in die Zust�ndigkeit des Kartellamtes fallen. [Beginn Exkurs] Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Recycling- und Entsorgungsunternehmen im Raum Berlin sieht seine Chancen, ohne starken Partner mittelfristig �berleben zu k�nnen, eher skeptisch. Das Unternehmen entschlie�t sich, Kontakt mit potentiellen Partnern zur Pr�fung einer Kooperation, (gegenseitigen) Beteiligung oder gar gemeinsamen Unternehmensgr�ndung aufzunehmen. Ich wurde zur Vorbereitung und Begleitung der Aktivit�ten hinzugezogen. Die ersten Gespr�che mit den potentiellen Partnern verliefen vielversprechend. Die Kandidaten waren ausnahmslos relativ gro�e Unternehmen, die nicht nur regional, sondern z.T. sogar international t�tig sind. Letztlich kristallisierte sich eine Konstellation als interessant und realisierbar heraus. Es wurden Absichtserkl�rungen, z.T. sogar Vorvertr�ge geschlossen. Der gro�e Partner hat von Beginn an keinen Zweifel daran gelassen, da� die Umsetzung alle Absprachen und Ergebnisse im Vorfeld einer Kooperation von der Zustimmung des Kartellamtes abh�ngig gemacht werde. Alle Vertragsentw�rfe und Absichtserkl�rungen enthielten einen entsprechenden Passus. Das partnersuchende Unternehmen hatte nach Abschlu� der Vorgespr�che die Pr�fung der kartellrechtlichen Fragen �bernommen. Die Antwort des Kartellamtes fiel etwa folgenderma�en aus: Eine Minderheitsbeteiligung des gro�en Unternehmens unter 25% in Verbindung mit der Entkoppelung von gesellschaftsrechlicher und gesch�ftsf�hrender Ebene war unbedenklich. Eine gemeinsame Gr�ndung eines artverwandten Unternehmens wurde untersagt. Es mu�te im Ergebnis sichergestellt werden, da� das gro�e Unternehmen durch die Beteiligung regional keine dominierende Stellung erlangte - auch nicht indirekt. F�r Au�enstehende ist eine (dominierende) Beteiligung nicht unbedingt unmittelbar erkennbar. in dem konkreten Fall spielte nat�rlich eine wesentliche Rolle, da� die Branche, um die es ging, oligopolistisch (wenige Anbieter) mittelst�ndisch strukturiert ist. Auf solch einem Markt k�nnen nat�rlich mit relativ geringen Kapitalien sehr schnell dominierende oder gar bestimmende Positionen aufgebaut werden, ohne da� die Fassade von mehreren unabh�ngigen Anbietern angetastet wird. Nur wer die Aktivit�ten auch auf der gesellschaftsrechtlichen Ebene verfolgen kann, erkennt marktbeherrschende oder bestimmende Konstrukte schnell. Die Gefahr von Preisabsprachen oder abgestimmtem Verhalten scheinbar konkurrierender Unternehmen ist gro�. Nicht nur Berlin kann davon in einigen Branchen ein Liedchen singen ... Der aktuelle Stand ist folgender: Es wurde eine L�sung gefunden, die auch vom Kartellamt abgesegnet werden wird. Es wurden Arbeitsgruppen gebildet, die derzeit die strategischen Beschl�sse in operative Ma�nahmen und Abfolgepl�ne umsetzen. Nach Abschlu� dieser Arbeiten wird ein �berregional t�tiges Unternehmen bei einem im Verh�ltnis dazu kleinen regionalen Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung von 24,99% am Stammkapital erwerben und die Gesch�ftsf�hrung allein dem bisherigen Inhaber �berlassen. Ein Gewinnabf�hrungsvertrag (unabh�ngig von der Gesellschafterstruktur) war nie vorgesehen, wurde also auch nicht zur Pr�fung eingereicht. [Ende Exkurs] Ob nun der Kommunikationsmarkt in Berlin speziell in den Bereichen, in denen sich auch die TBX tummelt, kartellrechtlichen Kriterien bereits entspricht, wei� ich nicht. Ich bin kein Experte in Fragen der Anmeldepflicht beim Kartellamt. Aber ein Anruf beim Kartellamt bringt da schnell Kl�rung. Damit man vom Amt eine qualifizierte Antwort bekommen kann, m�ssen bestimmte Informationen vorliegen. Dazu geh�ren u.a. Marktstrukturen, Leistungsprofile, Darstellungen zur Gesellschafterebene, Aufstellungen zu wirtschaftlichen Aspekten der involvierten Gruppen usw. Gru� Uwe. >>Zwischen der Aktion des Benutzers und der Reaktion des Ger�tes besteht kein Zusammenhang, der sich unmittelbar erschliesst.<< * Origin : Beam me up, Scotty, my brain hurts ... *CrossPoint V 3.02R* * E-Mail : UWE_FISSENEBERT@TBX.BerliNet.De CIS: 100343,1524* * E-Mail : Uwe.Fissenebert@t-online.de *
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