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Article #16246Lyrics.ch / BGE SwissOnline - E-Mail .... ????
From: JJ Wagner
Date: Thu, 06 Apr 2000 00:00
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Hallo Administratoren und WebMaster ...... Weiss jemand von Euch Ob dieser BGE �ber die E-mails ect. (SwissOnline) ( im Teletext SF2, Seite 163 ) und die Beschwerde (Lyrics.ch) einen zusammenhang haben ? resp. wo finde ich zu ersterem (SwissOnline) - Objektive! Berichte. Danke. JJ Wagner Sorry, .. Zeilenumbruch. ********************************************************************** Mittwoch, 5. April 2000 / 11:06:34 Bundesgericht wies Beschwerde ab Basler Hausdurchsuchung bei Internet-Provider war zul�ssig Lausanne - Die von der Basler Staatsanwaltschaft gegen einen Z�rcher Internet-Provider angeordnete Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung ist gem�ss Bundesgericht verh�ltnism�ssig gewesen. Es hat die Beschwerde des Providers abgewiesen. Der Medienkonzern Warner Bros. und eine weitere amerikanische Firma reichten Ende 1998 gegen die Betreiber des Webservers www.lyrics.ch und deren Internet-Provider Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen ein. Provider geriet ins Schussfeld Ihnen wurde vorgeworfen, �ber 100 000 Liedertexte widerrechtlich zum Herunterladen anzubieten, respektive die Infrastruktur dazu zur Verf�gung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft von Basel-Stadt ordnete im Januar 1999 die Durchsuchung der Privatwohnung und der Gesch�ftsr�umlichkeiten des Providers in Z�rich an. Dabei sollte Material beschlagnahmt und falls notwendig der Besitzer verhaftet werden. Unterlagen freiwillig ausgeh�ndigt Soweit kam es allerdings nicht. Der Beschuldigte h�ndigte n�mlich die verlangten Gesch�ftsunterlagen zum Server freiwillig aus. Er beschwerte sich dennoch zun�chst bei den Basler Beh�rden und dann beim Bundesgericht gegen die nach seiner Meinung unn�tigen Zwangsmassnahmen. Diese sind jedoch gem�ss Bundesgericht verh�ltnism�ssig gewesen und haben auch nicht gegen die Europ�ische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Soweit sich die Beschwerde gegen gar nicht vollzogene Massnahmen wie etwa die Verhaftung richte, fehle es an einem Rechtsschutzinteresse. Mit simpler Internet-Abkl�rung zum Ziel? Der Beschwerdef�hrer vertrat unter anderem die Meinung, die Staatsanwaltschaft h�tte mit einer simplen Abkl�rung �bers Internet herausfinden k�nnen, dass der fragliche Server nicht bei ihm stehe und er nur die fernmeldetechnisch relevanten Dienstleistungen erbringe. �berdies h�tten die Gesch�ftsunterlagen dem Dossier der Zivilklage entnommen werden k�nnen, die im �brigen inzwischen zur�ckgezogen worden sei. Zudem verbiete die EMRK Hausdurchsuchungen bei geringf�gigen Straftaten. Keine geringf�gige Straftat Dem hielt das Bundesgericht entgegen, dass beim Beschwerdef�hrer gar keine EDV-Hardware beschlagnahmt worden sei. Die Staatsanwaltschaft sei auch nicht gehalten gewesen, sich auf die Akten des Zivildossiers zu beschr�nken. Gem�ss Bundesgericht kann eine Strafuntersuchung wegen gewerbsm�ssiger Widerhandlung gegen das Urheberrechtsgesetz angesichts der Strafandrohung auch nicht als geringf�gig bezeichnet werden. (Quelle: sda) **********************************************************************
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