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Article #16246

Lyrics.ch / BGE SwissOnline - E-Mail .... ????

#16246
From: JJ Wagner
Date: Thu, 06 Apr 2000 00:00
71 lines
3864 bytes
Hallo Administratoren und WebMaster ......

Weiss jemand von Euch Ob dieser BGE �ber die E-mails ect. (SwissOnline)
( im Teletext SF2, Seite 163 ) und die Beschwerde (Lyrics.ch) einen
zusammenhang haben ?
resp. wo finde ich zu ersterem (SwissOnline) - Objektive! Berichte.

Danke.

JJ Wagner




Sorry, .. Zeilenumbruch.
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 Mittwoch, 5. April 2000 / 11:06:34

Bundesgericht wies Beschwerde ab

Basler Hausdurchsuchung bei Internet-Provider war zul�ssig
Lausanne - Die von der Basler Staatsanwaltschaft gegen einen Z�rcher
Internet-Provider angeordnete
Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung ist gem�ss Bundesgericht
verh�ltnism�ssig gewesen.
Es hat die Beschwerde des Providers abgewiesen.
Der Medienkonzern Warner Bros. und eine weitere amerikanische Firma reichten
Ende 1998 gegen
die Betreiber des Webservers www.lyrics.ch und deren Internet-Provider
Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen ein.

Provider geriet ins Schussfeld
Ihnen wurde vorgeworfen, �ber 100 000 Liedertexte widerrechtlich zum
Herunterladen anzubieten,
respektive die Infrastruktur dazu zur Verf�gung zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft von Basel-Stadt ordnete im Januar 1999 die
Durchsuchung der Privatwohnung
und der Gesch�ftsr�umlichkeiten des Providers in Z�rich an. Dabei sollte
Material beschlagnahmt und falls
notwendig der Besitzer verhaftet werden.

Unterlagen freiwillig ausgeh�ndigt
Soweit kam es allerdings nicht. Der Beschuldigte h�ndigte n�mlich die
verlangten Gesch�ftsunterlagen
 zum Server freiwillig aus. Er beschwerte sich dennoch zun�chst bei den
Basler Beh�rden und dann beim Bundesgericht gegen die nach seiner Meinung
unn�tigen Zwangsmassnahmen.
Diese sind jedoch gem�ss Bundesgericht verh�ltnism�ssig gewesen und haben
auch nicht gegen die Europ�ische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen.
Soweit sich die Beschwerde gegen gar nicht vollzogene Massnahmen wie etwa
die Verhaftung richte, fehle es an einem Rechtsschutzinteresse.

Mit simpler Internet-Abkl�rung zum Ziel?
Der Beschwerdef�hrer vertrat unter anderem die Meinung, die
Staatsanwaltschaft h�tte mit einer simplen Abkl�rung �bers Internet
herausfinden k�nnen, dass der fragliche Server nicht bei ihm stehe und er
nur die fernmeldetechnisch relevanten Dienstleistungen erbringe.
�berdies h�tten die Gesch�ftsunterlagen dem Dossier der Zivilklage entnommen
werden k�nnen, die im �brigen inzwischen zur�ckgezogen worden sei. Zudem
verbiete die EMRK Hausdurchsuchungen bei geringf�gigen Straftaten.

Keine geringf�gige Straftat
Dem hielt das Bundesgericht entgegen, dass beim Beschwerdef�hrer gar keine
EDV-Hardware beschlagnahmt worden sei. Die Staatsanwaltschaft sei auch nicht
gehalten gewesen, sich auf die Akten des Zivildossiers zu beschr�nken.
Gem�ss Bundesgericht kann eine Strafuntersuchung wegen gewerbsm�ssiger
Widerhandlung gegen das Urheberrechtsgesetz angesichts der Strafandrohung
auch nicht als geringf�gig bezeichnet werden.

(Quelle: sda)
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From: "JJ Wagner" <jj.wagner@tension.ch>
Subject: Lyrics.ch  /  BGE SwissOnline - E-Mail .... ????
Date: 2000/04/06
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