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Started by Philipp E. Imhof
Tue, 29 Jan 2013 12:00
Neue Regelung zur Gewährleistung
Author: Philipp E. Imhof
Date: Tue, 29 Jan 2013 12:00
Date: Tue, 29 Jan 2013 12:00
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Hallo! Seit kurzem gelten ja zwei Jahre Gewährleistung. Nun liest man immer wieder, z. B. bei der SKS, die Firmen könnten diese wegbedingen, aber einfach nicht bloss mit einem versteckten Eintrag in den AGB. Das verstehe ich nicht. Der Artikel 210 im OR sagt doch, dass eine Vereinbarung über Verkürzung der Verjährungsfrist ungültig ist, wenn - die Verjährungsfrist auf <2 (bzw. <1 für Occasionsware) verkürzt - die Sache für den Privatgebrauch des Käufers bestimmt ist - der Verkäufer gewerblich handelt Wenn ich also bei Interdiscount, Migros, Fust, Apple oder bei was auch immer für einem Händler etwas für mich kaufe und im Geschäft ein grosses Schild steht à la «Achtung! Nur 1 Jahr Garantie!», dann hat doch das keinerlei Relevanz, denn das Geschäft ist weiterhin zur Gewährleistung gemäss OR verpflichtet. (Auch wenn statt Garantie korrekterweise Gewährleistung auf dem Schild stünde.) Andererseits sind ja die Leute bei der SKS keine Anfänger und wissen i.d.R. wovon sie sprechen. Wer weiss das noch genauer? Danke & Gruss Philipp
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