Thread View: ch.soc.law
8 messages
8 total messages
Started by Stefan Werner
Wed, 30 May 2012 12:03
"Harte" Pornographie
Author: Stefan Werner
Date: Wed, 30 May 2012 12:03
Date: Wed, 30 May 2012 12:03
28 lines
2141 bytes
2141 bytes
Hallo NG Bin k�rzlich im Internet an eher unerwarteter Stelle �ber einen ziemlich �blen Text gestolpert (Erniedrigung, Ausscheidungen, Tiere usw.) Ich bin nicht einer, der gleich nach "Strafanzeige" ruft, sondern es hat mich einfach interessiert, ob so ein Text unter verbotene harte Pornographie f�llt. Ich fand Art. 135 StGB, in dem aber nur Ton- und Bildaufnahmen behandelt werden. Und Art. 197, in dem auch Schriften genannt werden, Allerdings im Zusammenhang mit "Personen unter 16 Jahren". Wenn ich es richtig sehe, w�re so ein Text gem�ss Art 197 Abs. 3 mit bis zu drei Jahren Gef�ngnis strafbar. Allerdings gibt es die einschr�nkende Ziffer 5. Aber wer entgscheidet, wann eine Schrift "kulturellen oder wissenschaftlichen Wert" hat? Wenn man die Debatte ums Urheberrecht verfolgt sieht man ja, dass der "kulturelle Wert" oft eher weit gefasst wird. Mit dem "wissenschaftlichen Wert" scheint es mir sogar noch schwieriger. Alles hat ja wissenschaftlichen Wert und sei es nur als psychopathologisches Anschauungsmaterial. Oder gibt es klare Definitionen f�r Ziffer 5? Danke f�r Erhellung. -stef
Re: "Harte" Pornographie
Author: Mario Rothacher
Date: Wed, 30 May 2012 13:10
Date: Wed, 30 May 2012 13:10
43 lines
3435 bytes
3435 bytes
Stefan Werner wrote: > Hallo NG > > Bin k�rzlich im Internet an eher unerwarteter Stelle �ber einen ziemlich > �blen Text gestolpert (Erniedrigung, Ausscheidungen, Tiere usw.) Ich bin > nicht einer, der gleich nach "Strafanzeige" ruft, sondern es hat mich > einfach interessiert, ob so ein Text unter verbotene harte Pornographie > f�llt. > > Ich fand Art. 135 StGB, in dem aber nur Ton- und Bildaufnahmen behandelt > werden. > > Und Art. 197, in dem auch Schriften genannt werden, Allerdings im > Zusammenhang mit "Personen unter 16 Jahren". > > Wenn ich es richtig sehe, w�re so ein Text gem�ss Art 197 Abs. 3 mit bis > zu drei Jahren Gef�ngnis strafbar. Allerdings gibt es die einschr�nkende > Ziffer 5. Aber wer entgscheidet, wann eine Schrift "kulturellen oder > wissenschaftlichen Wert" hat? > > Wenn man die Debatte ums Urheberrecht verfolgt sieht man ja, dass der > "kulturelle Wert" oft eher weit gefasst wird. Mit dem > "wissenschaftlichen Wert" scheint es mir sogar noch schwieriger. Alles > hat ja wissenschaftlichen Wert und sei es nur als psychopathologisches > Anschauungsmaterial. Oder gibt es klare Definitionen f�r Ziffer 5? > > Danke f�r Erhellung. Bin kein Jurist aber ich gehe davon aus, dass Du diesen verwerflichen Text auf einer in der Schweiz gehosteten Internetseite gefunden hast? Falls die Seite sich im Ausland befindet, gilt ja das Schweizerrecht nicht. Ansonsten kann dieses maximale Strafmass wirklich Anwendung finden. Die Sache mit 16 Jahren (Abs. 1) gilt ja nicht f�r harte Pornografie sondern f�r Pornografie als solches w�hrend Abs. 3 erkl�rt was alles zur harten Pornografie geh�rt. Da Du diesen Text �ber elektronische Mittel gefunden hast und demzufolge beschafft hast, w�rst Du selber auch nach Abs.3bis bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu verurteilen. Und das w�re dann egal wo sich die Seite befindet. Also bitte sofort alle Referenzen, Cache etc auf Deinem Computer l�schen... Melanie zu benachrichtigen w�re sicher auch nicht falsch. cu Mario
Re: "Harte" Pornographie
Author: Stefan Werner
Date: Wed, 30 May 2012 14:09
Date: Wed, 30 May 2012 14:09
44 lines
3368 bytes
3368 bytes
Am 30.05.12 15:10, schrieb Mario Rothacher: > Stefan Werner wrote: >> Hallo NG >> >> Bin k�rzlich im Internet an eher unerwarteter Stelle �ber einen ziemlich >> �blen Text gestolpert (Erniedrigung, Ausscheidungen, Tiere usw.) Ich bin >> nicht einer, der gleich nach "Strafanzeige" ruft, sondern es hat mich >> einfach interessiert, ob so ein Text unter verbotene harte Pornographie >> f�llt. >> > Bin kein Jurist aber ich gehe davon aus, dass Du diesen verwerflichen > Text auf einer in der Schweiz gehosteten Internetseite gefunden hast? > Falls die Seite sich im Ausland befindet, gilt ja das Schweizerrecht > nicht. Ansonsten kann dieses maximale Strafmass wirklich Anwendung finden. > Die Sache mit 16 Jahren (Abs. 1) gilt ja nicht f�r harte Pornografie > sondern f�r Pornografie als solches w�hrend Abs. 3 erkl�rt was alles zur > harten Pornografie geh�rt. Da Du diesen Text �ber elektronische Mittel > gefunden hast und demzufolge beschafft hast, w�rst Du selber auch nach > Abs.3bis bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu verurteilen. Und das w�re > dann egal wo sich die Seite befindet. Also bitte sofort alle Referenzen, > Cache etc auf Deinem Computer l�schen... > Melanie zu benachrichtigen w�re sicher auch nicht falsch. Meinst Du MELANI? Lieber nicht, sonst durchsuchen die noch meinen Computer und finden trotz allem noch was im Cache oder auf einer gel�schten Spur auf der Harddisk :-/ Wie auch immer, ich glaube nicht, dass man jemand benachrichtigen muss. Eigentlich st�rte ich mich nur daran, dass man �ber diesen Text "einfach so" stolperte, mit Suchbegriffen aus dem medizinischen Bereich. Wenn irgendwer irgendwelche sexuellen Gel�ste hat, die nicht die Meinen sind ist mir das im Grunde egal, solange alles freiwillig abl�uft. Also es st�rt mich nicht der Text per se, sondern die Tatsache, dass er bei den "falschen" Suchbegriffen auftaucht. Ich weiss aber nicht, wer da schuld ist oder �berhaupt jemand. Die Site hat eine .de Endung, aber das heisst ja nicht zwingend, dass der Server in D steht. Welche Rechtsprechung gilt eigentlich? Die des Domainhosters, die des Wohnsitzes des Sitebetreibers oder die des Serverstandorts? Danke erstmal, -stef
Re: "Harte" Pornographie
Author: petar.alexander
Date: Wed, 30 May 2012 14:33
Date: Wed, 30 May 2012 14:33
43 lines
3396 bytes
3396 bytes
On 30 Mai, 14:03, Stefan Werner <009wcq...@sneakemail.com> wrote: > Hallo NG > > Bin kürzlich im Internet an eher unerwarteter Stelle über einen ziemlich > üblen Text gestolpert (Erniedrigung, Ausscheidungen, Tiere usw.) Ich bin > nicht einer, der gleich nach "Strafanzeige" ruft, sondern es hat mich > einfach interessiert, ob so ein Text unter verbotene harte Pornographie > fällt. > > Ich fand Art. 135 StGB, in dem aber nur Ton- und Bildaufnahmen behandelt > werden. > > Und Art. 197, in dem auch Schriften genannt werden, Allerdings im > Zusammenhang mit "Personen unter 16 Jahren". > > Wenn ich es richtig sehe, wäre so ein Text gemäss Art 197 Abs. 3 mit bis > zu drei Jahren Gefängnis strafbar. Allerdings gibt es die einschränkende > Ziffer 5. Aber wer entgscheidet, wann eine Schrift "kulturellen oder > wissenschaftlichen Wert" hat? > > Wenn man die Debatte ums Urheberrecht verfolgt sieht man ja, dass der > "kulturelle Wert" oft eher weit gefasst wird. Mit dem > "wissenschaftlichen Wert" scheint es mir sogar noch schwieriger. Alles > hat ja wissenschaftlichen Wert und sei es nur als psychopathologisches > Anschauungsmaterial. Oder gibt es klare Definitionen für Ziffer 5? > Die Definition habe ich auch nicht, aber spontan kommt mir die Rechtsmedizin in den Sinn. Wenn ein Forensiker ein Opfer untersucht, wird er ja ziemlich bildhaft und detailgetreu beschreiben müssen, was er sieht und welche Ursachen er vermutet. Oder ein Psychiater, der einen Strafttäter der 'üblen' Sorte interviewt, um evtl. an die Ursachen heranzukommen. Vielleicht als Unterschied zu deinem Text, sind die von mir genannten Dokumente nicht per se öffentlich im Internet einsehbar. Beim 'Kulturellen' kann man ähnliche Beispiele bringen, ein Krimiautor, der im obigen Themenkreis fischt, wird evtl. ähnliche Texte produzieren, wie der Forensiker. Oft ist es ja so, dass sie sich explizit auf Tatsachen stützen. Petar
Re: "Harte" Pornographie
Author: Felix Rauch
Date: Thu, 31 May 2012 02:25
Date: Thu, 31 May 2012 02:25
15 lines
1978 bytes
1978 bytes
Stefan Werner <009wcqf02@sneakemail.com> wrote:
[...]
> Wie auch immer, ich glaube nicht, dass man jemand benachrichtigen muss.
> Eigentlich st?rte ich mich nur daran, dass man ?ber diesen Text "einfach
> so" stolperte, mit Suchbegriffen aus dem medizinischen Bereich.
Darf ich fragen, ob du mit Google danach gesucht hast und ob "safe search"
abgestellt war?
- Felix
--
Felix Rauch, http://www.trash.net/~xilef/
This article contains my personal view only! Use of my addresses for marketing
purposes is hereby strictly prohibited according to applicable laws.
Re: "Harte" Pornographie
Author: Peter Rohrer
Date: Thu, 31 May 2012 19:26
Date: Thu, 31 May 2012 19:26
57 lines
4171 bytes
4171 bytes
Stefan Werner wrote: > Am 30.05.12 15:10, schrieb Mario Rothacher: >> Stefan Werner wrote: >>> Hallo NG >>> >>> Bin k�rzlich im Internet an eher unerwarteter Stelle �ber einen ziemlich >>> �blen Text gestolpert (Erniedrigung, Ausscheidungen, Tiere usw.) Ich bin >>> nicht einer, der gleich nach "Strafanzeige" ruft, sondern es hat mich >>> einfach interessiert, ob so ein Text unter verbotene harte Pornographie >>> f�llt. >>> >> Bin kein Jurist aber ich gehe davon aus, dass Du diesen verwerflichen >> Text auf einer in der Schweiz gehosteten Internetseite gefunden hast? >> Falls die Seite sich im Ausland befindet, gilt ja das Schweizerrecht >> nicht. Ansonsten kann dieses maximale Strafmass wirklich Anwendung >> finden. Die Sache mit 16 Jahren (Abs. 1) gilt ja nicht f�r harte >> Pornografie sondern f�r Pornografie als solches w�hrend Abs. 3 erkl�rt >> was alles zur harten Pornografie geh�rt. Da Du diesen Text �ber >> elektronische Mittel gefunden hast und demzufolge beschafft hast, w�rst >> Du selber auch nach Abs.3bis bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu >> verurteilen. Und das w�re dann egal wo sich die Seite befindet. Also >> bitte sofort alle Referenzen, Cache etc auf Deinem Computer l�schen... > >> Melanie zu benachrichtigen w�re sicher auch nicht falsch. > > Meinst Du MELANI? Lieber nicht, sonst durchsuchen die noch meinen > Computer und finden trotz allem noch was im Cache oder auf einer > gel�schten Spur auf der Harddisk :-/ > > Wie auch immer, ich glaube nicht, dass man jemand benachrichtigen muss. > Eigentlich st�rte ich mich nur daran, dass man �ber diesen Text "einfach > so" stolperte, mit Suchbegriffen aus dem medizinischen Bereich. Wenn > irgendwer irgendwelche sexuellen Gel�ste hat, die nicht die Meinen sind > ist mir das im Grunde egal, solange alles freiwillig abl�uft. Also es > st�rt mich nicht der Text per se, sondern die Tatsache, dass er bei den > "falschen" Suchbegriffen auftaucht. Ich weiss aber nicht, wer da schuld > ist oder �berhaupt jemand. Die Site hat eine .de Endung, aber das heisst > ja nicht zwingend, dass der Server in D steht. > > Welche Rechtsprechung gilt eigentlich? Die des Domainhosters, die des > Wohnsitzes des Sitebetreibers oder die des Serverstandorts? > Du kannst alle drei an ihrem jeweiligen Sitz angreifen. Hoster m�ssen nach lokalen Recht verbotene Inhalte in der Regel offline nehmen wenn sie davon erfahren, k�nnen f�r den Inhalt aber nicht bestraft werden (Es sei denn, sie nehmen ihn nicht offline, nachdem sie davon erfahren haben). Dem Sitebetreiber droht wohl eine Strafe gem�ss lokalem Recht, so er den Inhalt selber online gestellt hat (Es gibt je nach Land wieder Ausnahmeregeln, wenn er z.B. ein Forum betreibt und die Inhalte nicht von ihm online gestellt wurden). Gegen Domainhoster vorzugehen ist eher selten, bzw. ich weiss nur von F�llen aus dem Bereich Urheberrechtsverletzung bzw. Computerbetrug, wo Domains eingezogen wurden. Gruss, Peter
Re: "Harte" Pornographie
Author: Stefan Werner
Date: Fri, 01 Jun 2012 14:50
Date: Fri, 01 Jun 2012 14:50
15 lines
1744 bytes
1744 bytes
Am 31.05.12 04:25, schrieb Felix Rauch: > Stefan Werner<009wcqf02@sneakemail.com> wrote: > [...] >> Wie auch immer, ich glaube nicht, dass man jemand benachrichtigen muss. >> Eigentlich st?rte ich mich nur daran, dass man ?ber diesen Text "einfach >> so" stolperte, mit Suchbegriffen aus dem medizinischen Bereich. > > Darf ich fragen, ob du mit Google danach gesucht hast und ob "safe search" > abgestellt war? > Ja, Google. SafeSearch abgestellt. Suchw�rter weiss ich leider nicht mehr genau, es ging um �bertragung von HIV von Tieren auf Menschen. -stef
Re: "Harte" Pornographie
Author: Felix Rauch
Date: Mon, 04 Jun 2012 02:29
Date: Mon, 04 Jun 2012 02:29
23 lines
2411 bytes
2411 bytes
Stefan Werner <009wcqf02@sneakemail.com> wrote:
> Am 31.05.12 04:25, schrieb Felix Rauch:
> > Stefan Werner<009wcqf02@sneakemail.com> wrote:
> > [...]
> >> Wie auch immer, ich glaube nicht, dass man jemand benachrichtigen muss.
> >> Eigentlich st?rte ich mich nur daran, dass man ?ber diesen Text "einfach
> >> so" stolperte, mit Suchbegriffen aus dem medizinischen Bereich.
> >
> > Darf ich fragen, ob du mit Google danach gesucht hast und ob "safe search"
> > abgestellt war?
> >
> Ja, Google. SafeSearch abgestellt. Suchw?rter weiss ich leider nicht
> mehr genau, es ging um ?bertragung von HIV von Tieren auf Menschen.
Nun, ohne SafeSearch bekommen einige Suchbegriffe ganz neue Bedeutungen ;-)
- Felix
--
Felix Rauch, http://www.trash.net/~xilef/
This article contains my personal view only! Use of my addresses for marketing
purposes is hereby strictly prohibited according to applicable laws.
Thread Navigation
This is a paginated view of messages in the thread with full content displayed inline.
Messages are displayed in chronological order, with the original post highlighted in green.
Use pagination controls to navigate through all messages in large threads.
Back to All Threads