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5 total messages Started by Werner R. Leuenberger Thu, 22 Nov 2012 15:40
Vorgehen Akteneinsicht bei Behörde
#271
Author: Werner R. Leuenberger
Date: Thu, 22 Nov 2012 15:40
13 lines
1581 bytes
Hallo Gemeinde

Welches Vorgehen ist empfehlenswert um bei einer Beh�rde Akteneinsicht 
in sein pers�nliches Dossier zu nehmen.

Ank�ndigen der Einsicht erachte ich als nicht vorteilhaft, da ja dann 
das Dossier "vorbereitet" werden kann.

Wie vorgehen, was sind Eure Erfahrungen?

TIA

Werner
Re: Vorgehen Akteneinsicht bei Behörde
#272
Author: Patrick Kormann
Date: Thu, 22 Nov 2012 21:47
7 lines
1767 bytes
Am 22.11.12 16:40, schrieb Werner R. Leuenberger:

> Ank�ndigen der Einsicht erachte ich als nicht vorteilhaft, da ja dann
> das Dossier "vorbereitet" werden kann.

Bleibt wohl nur heimlich einzubrechen, ansonsten kann das Dossier immer 
'vorbereitet' werden...
Re: Vorgehen Akteneinsicht bei Behörde
#273
Author: Werner R. Leuenberger
Date: Fri, 23 Nov 2012 09:56
13 lines
1889 bytes
Am 22.11.2012 22:47, schrieb Patrick Kormann:
> Am 22.11.12 16:40, schrieb Werner R. Leuenberger:
>
>> Ank�ndigen der Einsicht erachte ich als nicht vorteilhaft, da ja dann
>> das Dossier "vorbereitet" werden kann.
>
> Bleibt wohl nur heimlich einzubrechen, ansonsten kann das Dossier immer
> 'vorbereitet' werden...
>
>
Ich dachte eher, unter Vorwand einen Termin vereinbaren und dann 
Akteneinsicht verlangen.
Was tun, wenn diese dann, unter irgend einem Vorwand, nicht gew�hrt wird?
Re: Vorgehen Akteneinsicht bei Behörde
#274
Author: Roman Racine
Date: Fri, 23 Nov 2012 12:00
40 lines
3219 bytes
Werner R. Leuenberger wrote:

> Am 22.11.2012 22:47, schrieb Patrick Kormann:
>> Am 22.11.12 16:40, schrieb Werner R. Leuenberger:
>>
>>> Ankündigen der Einsicht erachte ich als nicht vorteilhaft, da ja dann
>>> das Dossier "vorbereitet" werden kann.
>>
>> Bleibt wohl nur heimlich einzubrechen, ansonsten kann das Dossier immer
>> 'vorbereitet' werden...
>>
>>
> Ich dachte eher, unter Vorwand einen Termin vereinbaren und dann
> Akteneinsicht verlangen.
> Was tun, wenn diese dann, unter irgend einem Vorwand, nicht gewährt wird?

Wenn du die unfrisierten Akten sehen willst, bist du entweder unwichtig 
genug, dass niemand wegen dir vorgängig die Akten frisiert (dürfte bei den 
meisten Rechtsgeschäften der Normalfall sein) oder jemandem unterläuft ein 
Versehen. Ich habe es persönlich auch schon erlebt, dass die Aktenkopie, die 
mein Anwalt angelegt hat, einige Seiten Seiten länger war als die Version, 
die ich bei der Einsicht zu sehen gekriegt habe. 

Interessanterweise stand im frisierten Teil nicht mal gross etwas 
Spektakuläres drin, ausser dass die Beamten einen Angeschuldigten über ein 
Jahr nicht auffinden konnten, weil sie ihn mit seinem verstorbenen 
Grossvater verwechselt haben. Es ist zwar etwas peinlich, dass 
Untersuchungsbeamte bei der Ermittlung von Tatverdächtigen für den Fall, 
dass zwei mit dem gleichen Namen am gleichen Wohnort im Personenverzeichnis 
stehen, sich auf denjenigen als möglichen Täter festlegen, der längst 
verstorben ist, aber eigentlich finde ich es nicht so spektakulär, dass man 
es zensieren müsste ...

Ohne mich damit näher befasst zu haben, würde ich auch darauf tippen, dass 
die Wahrscheinlichkeit, dass du alles siehst, am grössten ist, wenn du 
möglichst kurzfristig Akteneinsicht haben willst.

Gruss

Roman°
Re: Vorgehen Akteneinsicht bei Behörde
#275
Author: Patrick Kormann
Date: Fri, 23 Nov 2012 12:02
23 lines
2544 bytes
Am 23.11.12 10:56, schrieb Werner R. Leuenberger:
> Am 22.11.2012 22:47, schrieb Patrick Kormann:
>> Am 22.11.12 16:40, schrieb Werner R. Leuenberger:
>>
>>> Ank�ndigen der Einsicht erachte ich als nicht vorteilhaft, da ja dann
>>> das Dossier "vorbereitet" werden kann.
>>
>> Bleibt wohl nur heimlich einzubrechen, ansonsten kann das Dossier immer
>> 'vorbereitet' werden...
>>
>>
> Ich dachte eher, unter Vorwand einen Termin vereinbaren und dann
> Akteneinsicht verlangen.
> Was tun, wenn diese dann, unter irgend einem Vorwand, nicht gew�hrt wird?

Wenn du ungestraft unter einem Vorwand einen Termin vereinbaren kannst, 
k�nnen die auch unter einem Vorwand nix anderes tun als das was am 
Termin vereinbart wurde :) ... Und ein Recht darauf die Akte selbst 
rauszusuchen wirst du auch nicht haben, also bleibt immer die Chance der 
Manipulation.

Ich w�rde mal sagen, wenn man den Beh�rden derart mistraut, bleibt nur 
auszuwandern.
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