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31 total messages Started by 1X2Willows Fri, 21 Dec 2012 15:15
Frage zum Zollrecht
#276
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 15:15
26 lines
2094 bytes
Fakten:

- Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u. 
bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH.

- Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert 
der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch 
Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste.

- Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen: 
"kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk" 
ankreuzen.


Resultat:

- Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von 
der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen.

- Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem 
Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei".


Frage:

Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
Re: Frage zum Zollrecht
#277
Author: Christian
Date: Fri, 21 Dec 2012 16:53
27 lines
2300 bytes
1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:

> - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u.
> bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH.

Was sind "Affekten"? Ob bezahlt oder nicht ist hier h�chst unerheblich.

> - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem
> Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei".

Zollfrei? Sie d�rfen abgabenfrei eingef�hrt werden (d.h. ohne MWSt);
Zoll gibt es nur noch f�r ganz wenige Waren, z.B. Benzin. 

Die MWSt wird auf dem  (deklarierten) Wert berechnet, zuz�glich Versand
in die Schweiz. Also 800 CHF + Porto, davon 8%, + Abfertigungskosten,
Vorlageprovision (= "Zins" f�r das Vorschiessen des Betrages durch den
Spediteur / die Post)

> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?

Ich sch�tze mal, da hast du schlechte Karten. 

Chtistian 

-- 
Christian F. Buser, Hohle Gasse 6, CH-5507 Mellingen (Switzerland)
Hilfe fuer Strassenkinder in Ghana: http://www.chance-for-children.org
Re: Frage zum Zollrecht
#278
Author: Ignaz Schmucki
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:26
16 lines
1875 bytes
Am 21.12.2012 16:15, schrieb 1X2Willows:

> Frage:
  > Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?

Aber sicher doch, mein Lieber - grad in diesen Tagen sind alle 
Tankstellen froh um tempor�re Hilfen. Wenn du dich dabei ein bisschen 
ins Zeug legst und bei Arbeitsantritt um 06.00 nicht schon um 22.00 
Feierabend machen willst, dann liegt sogar noch eine Pizza zus�tzlich drin.

Trouly yours
Igu

-- 
    http://www.igu.ch
i g u bei i g u dot c h
Re: Frage zum Zollrecht
#279
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:39
53 lines
3611 bytes
On 12/21/2012 5:53 PM, Christian wrote:
> 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:
>
>> - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u.
>> bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH.
>
> Was sind "Affekten"? Ob bezahlt oder nicht ist hier h�chst unerheblich.

AHV Ausweis, Dienstbuechlein, 10-jaehriger Ehering der nicht mehr an 
meinen Finger passt seit ich so zugenommen habe und den ich hier 
ausweiten lassen will, Schluesselbund mit schweizer Schluesseln, 
Visitenkarten mit CH-Kontaktadressen, MP3 Player mit meinen Songs drauf 
(hat ehemals $28.- gekostet) und ein Zahn. Ja, ein Zahn den ich mir 
selbst gezogen habe, von dem ich mir nach Plan einen Stiftzahn 
anfertigen lasse, wenn alles gut kommt. Ich glaub das war's.


>> - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem
>> Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei".
>
> Zollfrei? Sie d�rfen abgabenfrei eingef�hrt werden (d.h. ohne MWSt);
> Zoll gibt es nur noch f�r ganz wenige Waren, z.B. Benzin.

Meine Ausdrucksweise. Der nette Herr am Telefon hat wohl abgabenfrei 
gesagt. Dann wiederum... nett war der nicht wirklich. Vielmehr wollte er 
mir das Gefuehl geben, ich haette einen Schlungg versucht und waere 
jetzt halt erwischt worden - mit allen finanziellen Konsequenzen.


> Die MWSt wird auf dem  (deklarierten) Wert berechnet, zuz�glich Versand
> in die Schweiz. Also 800 CHF + Porto, davon 8%, + Abfertigungskosten,
> Vorlageprovision (= "Zins" f�r das Vorschiessen des Betrages durch den
> Spediteur / die Post)

Laut Postbeleg:

Warenwert gem. Rechnung / CN  USD 817.00 (Kurs Zoll: 0.9401)  768.13
Verzollung Zone 2                                              39.55
Einfuhrsteuer (gem. Veranlagungsverfuegung MWST)               64.55

Interessant ist hierbei, dass das Porto von USD 16.95 auf den Warenwert 
hinzugerechnet wurde.


>> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
>
> Ich sch�tze mal, da hast du schlechte Karten.

Glaub ich auch.
Henu, wollte es wenigstens versuchen.

Frohes Fest, Christian
Dan
Re: Frage zum Zollrecht
#280
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:47
20 lines
1990 bytes
On 12/21/2012 6:26 PM, Ignaz Schmucki wrote:
> Am 21.12.2012 16:15, schrieb 1X2Willows:
>
>> Frage:
>   > Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
>
> Aber sicher doch, mein Lieber - grad in diesen Tagen sind alle
> Tankstellen froh um tempor�re Hilfen. Wenn du dich dabei ein bisschen
> ins Zeug legst und bei Arbeitsantritt um 06.00 nicht schon um 22.00
> Feierabend machen willst, dann liegt sogar noch eine Pizza zus�tzlich drin.
>
> Trouly yours
> Igu

Igu!!!

Gnadenlos pragmatisch wie immer.

Dir & den Deinen Frohes Fest von uns allen
Dan
Re: Frage zum Zollrecht
#281
Author: Roman Racine
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:06
52 lines
2946 bytes
1X2Willows wrote:

> Fakten:
> 
> - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u.
> bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH.
> 
> - Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert
> der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch
> Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste.
> 
> - Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen:
> "kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk"
> ankreuzen.
> 
> 
> Resultat:
> 
> - Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von
> der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen.
> 
> - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem
> Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei".
> 
> Frage:
> 
> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?

Ich vermute, dass sich der Betrag in etwa wie folgt zusammensetzt:

Wechselkurs in etwa: 0.93 USD = 1 CHF

Rechnen wir etwa mit 800 USD plus 20 USD Versandkosten, dann sind 820 USD 
zollpflichtig, ca. 762 CHF.

Mehrwertsteuer 8%: 762 CHF *0.08 = 61.00 CHF
Vorlageprovision 3%: 762 * 0.03 = 22.88 CHF
Grundpreis Postverzollung aus den USA: 16.50 CHF

Total: 100.38 CHF

Die Differenz kommt wahrscheinlich daher, dass man dir einen Dollarkurs von 
0.94 oder so berechnet hat.

Für Postverzollung gibt es dieses Formular:
http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftskunden/post-logistik/post-
distribution-international-gk/post-kontakt-beratung-logistik/post-fragen-
importverzollung-logistik.htm

Gruss

Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#282
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:20
7 lines
1663 bytes
"Warenwert gem. Rechnung"

Ich behaupte, der schweizer Zoll luegt schamlos, zumal dem Paeckli keine 
Rechnung irgendwelcher Art beigelegen ist.

Gilt eine Versand-Deklaration nach schweizer Recht automatisch als 
"Rechnung"?
Re: Frage zum Zollrecht
#283
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:27
53 lines
3095 bytes
On 12/21/2012 7:06 PM, Roman Racine wrote:
> 1X2Willows wrote:
>
>> Fakten:
>>
>> - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u.
>> bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH.
>>
>> - Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert
>> der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch
>> Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste.
>>
>> - Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen:
>> "kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk"
>> ankreuzen.
>>
>>
>> Resultat:
>>
>> - Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von
>> der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen.
>>
>> - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem
>> Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei".
>>
>> Frage:
>>
>> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
>
> Ich vermute, dass sich der Betrag in etwa wie folgt zusammensetzt:
>
> Wechselkurs in etwa: 0.93 USD = 1 CHF
>
> Rechnen wir etwa mit 800 USD plus 20 USD Versandkosten, dann sind 820 USD
> zollpflichtig, ca. 762 CHF.
>
> Mehrwertsteuer 8%: 762 CHF *0.08 = 61.00 CHF
> Vorlageprovision 3%: 762 * 0.03 = 22.88 CHF
> Grundpreis Postverzollung aus den USA: 16.50 CHF
>
> Total: 100.38 CHF
>
> Die Differenz kommt wahrscheinlich daher, dass man dir einen Dollarkurs von
> 0.94 oder so berechnet hat.

Das kommt in etwa hin.

Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von 
USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts 
(Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert 
per se, falls das Paeckli ankommt.

Kein Unterschied?
Re: Frage zum Zollrecht
#284
Author: Nils Tanner
Date: Fri, 21 Dec 2012 19:29
16 lines
1720 bytes
Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows
<1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote:

>Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von 
>USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts 
>(Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert 
>per se, falls das Paeckli ankommt.
>
>Kein Unterschied?

Erfahrungsgem�ss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie
auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast. 

Allerdings ist dies anscheinend keine Schweizer Marotte, sondern wird
z.B. in England genau gleich gehandhabt. (Nur sind dort die
Abfertigungsgeb�hren teils noch h�her.)
Re: Frage zum Zollrecht
#285
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 23:38
25 lines
2779 bytes
On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote:
> Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows
> <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote:
>
>> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von
>> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts
>> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert
>> per se, falls das Paeckli ankommt.
>>
>> Kein Unterschied?
>
> Erfahrungsgem�ss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie
> auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast.
>
> Allerdings ist dies anscheinend keine Schweizer Marotte, sondern wird
> z.B. in England genau gleich gehandhabt. (Nur sind dort die
> Abfertigungsgeb�hren teils noch h�her.)

Was andere Laender im gleichen Fall tun, geht mich normalerweise einen 
Nunzius an. Drum bin ich Schweizer und kein Englaender oder so.

Trotzdem auch herzlichen Dank an Dich und geniess die Feiertage, Nils

Lasst die Korken knallen
Dan
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#286
Author: 1X2Willows
Date: Sat, 22 Dec 2012 00:00
22 lines
2635 bytes
On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote:
> Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows
> <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote:
>
>> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von
>> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts
>> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert
>> per se, falls das Paeckli ankommt.
>>
>> Kein Unterschied?
>
> Erfahrungsgem�ss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie
> auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast.

Also, wenn keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie auch, dann hat mich 
der schweizer Zoll mit seiner Formulierung "Warenwert gem. Rechnung" 
schamlos ueber den Tisch gezogen, nicht?

Des werten Herrn gegebener Name ist uebrigens Kalbermatten.
Huetet euch vor Morgarten oder sowas.

Dan
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#287
Author: Roman Racine
Date: Sat, 22 Dec 2012 00:54
47 lines
3816 bytes
1X2Willows wrote:

> On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote:
>> Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows
>> <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote:
>>
>>> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von
>>> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts
>>> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert
>>> per se, falls das Paeckli ankommt.
>>>
>>> Kein Unterschied?
>>
>> Erfahrungsgemäss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie
>> auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast.
> 
> Also, wenn keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie auch, dann hat mich
> der schweizer Zoll mit seiner Formulierung "Warenwert gem. Rechnung"
> schamlos ueber den Tisch gezogen, nicht?

Deine Frau hat auf der Zolldeklaration (grüner Aufkleber) doch selbst USD 
800 angegeben. Warum wunderst du dich eigentlich, dass der Zoll in so einem 
Fall von einem Warenwert von USD 800 ausgeht? Oder von welchem Warenwert 
hätte der Zoll denn in so einem Fall deiner Meinung nach ausgehen sollen?

Das war vermutlich so ein Kleber da, einfach mit einem anderen Logo anstatt 
dem der Post, oder?
http://www.post.ch/en/post-spi-zolldeklaration-kleber-417-286.jpg

Die sind international genormt, damit sie der Zoll lesen kann, es gibt sie 
z.B. auch so:
http://s.gullipics.com/image/p/a/z/5z7ixe-jt3eo4-z3ij/img.png

Der ist eigentlich genau dazu da, dass der Zoll das Paket nicht öffnen und 
den Warenwert selbst schätzen muss (das kostet nämlich dann noch eimal 
extra, wenn die Zolldeklaration auf einem Paket fehlt). Damit, wieviel dir 
die Post ersetzt, wenn ein Paket verloren geht, hat das nichts zu tun. Die 
Haftungslimite der Schweizer Post ist CHF 500, egal, was du auf der 
Zolldeklaration aufschreibst.

Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800 
reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt, 
weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst.

Gruss

Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#288
Author: 1X2Willows
Date: Sat, 22 Dec 2012 01:10
57 lines
4345 bytes
On 12/22/2012 1:54 AM, Roman Racine wrote:
> 1X2Willows wrote:
>
>> On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote:
>>> Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows
>>> <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote:
>>>
>>>> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von
>>>> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts
>>>> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert
>>>> per se, falls das Paeckli ankommt.
>>>>
>>>> Kein Unterschied?
>>>
>>> Erfahrungsgemäss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie
>>> auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast.
>>
>> Also, wenn keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie auch, dann hat mich
>> der schweizer Zoll mit seiner Formulierung "Warenwert gem. Rechnung"
>> schamlos ueber den Tisch gezogen, nicht?
>
> Deine Frau hat auf der Zolldeklaration (grüner Aufkleber) doch selbst USD
> 800 angegeben. Warum wunderst du dich eigentlich, dass der Zoll in so einem
> Fall von einem Warenwert von USD 800 ausgeht? Oder von welchem Warenwert
> hätte der Zoll denn in so einem Fall deiner Meinung nach ausgehen sollen?

Es erstaunt mich, gelide gesagt, dass Herr Kalbermatten auch nach 
telefonischer Ruecksprache mit ihm persoenlich nicht von seiner Position 
abrueckte, dass die 104.10 voll zu bezahlen sind.


> Das war vermutlich so ein Kleber da, einfach mit einem anderen Logo anstatt
> dem der Post, oder?
> http://www.post.ch/en/post-spi-zolldeklaration-kleber-417-286.jpg
>
> Die sind international genormt, damit sie der Zoll lesen kann, es gibt sie
> z.B. auch so:
> http://s.gullipics.com/image/p/a/z/5z7ixe-jt3eo4-z3ij/img.png
>
> Der ist eigentlich genau dazu da, dass der Zoll das Paket nicht öffnen und
> den Warenwert selbst schätzen muss (das kostet nämlich dann noch eimal
> extra, wenn die Zolldeklaration auf einem Paket fehlt). Damit, wieviel dir
> die Post ersetzt, wenn ein Paket verloren geht, hat das nichts zu tun. Die
> Haftungslimite der Schweizer Post ist CHF 500, egal, was du auf der
> Zolldeklaration aufschreibst.

So wie das Paeckchen bei mir ankam, ist es sehr wohl geoeffnet und 
danach wieder verklebt worden.


> Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800
> reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt,
> weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst.

Das hab ich meiner Frau ebenfalls uebers Telefon mitgteilt. Sie hat es 
doch nur gut gemeint. Nun versuch ich, die verplaemperten 100 Schtutz 
zurueck zu bekommen.
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#289
Author: Patrick Kormann
Date: Sat, 22 Dec 2012 11:02
16 lines
2658 bytes
Am 22.12.12 02:10, schrieb 1X2Willows:

> Das hab ich meiner Frau ebenfalls uebers Telefon mitgteilt. Sie hat es
> doch nur gut gemeint. Nun versuch ich, die verplaemperten 100 Schtutz
> zurueck zu bekommen.

Erfahrungsgemäss ist mit dem Zoll nicht zu reden.
Ein Kollege hat vor ~20 Jahren schweineteure Software gekauft, x Kilo$
Eine Diskette hat gefehlt oder war defekt oder was weiss ich.
Für die kostenlos nachgelieferte Diskette wollte der Zoll damals 800 
sFr. sehen. Keine Diskussion möglich.

Versicherungswert und Warenwert für den Zoll darf man IMHO keinesfalls 
gleich setzen. Wenn du die Ware nicht demensprechend versichert 
verschickst nützt dir das eh auch nichts wenn du $2'000'000 auf das 
Zollformular schreibst...
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#290
Author: Walter Schmid
Date: Sat, 22 Dec 2012 12:18
15 lines
2340 bytes
Am 22.12.2012 12:02, schrieb Patrick Kormann:

> Erfahrungsgemäss ist mit dem Zoll nicht zu reden.
> Ein Kollege hat vor ~20 Jahren schweineteure Software gekauft, x Kilo$
> Eine Diskette hat gefehlt oder war defekt oder was weiss ich.
> Für die kostenlos nachgelieferte Diskette wollte der Zoll damals 800 
> sFr. sehen. Keine Diskussion möglich.

In der Schweiz gilt doch ein Gewichtszolltarif. Wieviel Zoll
kostet denn 1 gr CD-Rom?

Gruss

Walter
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#291
Author: Roman Racine
Date: Sat, 22 Dec 2012 12:19
18 lines
2411 bytes
Walter Schmid wrote:

> Am 22.12.2012 12:02, schrieb Patrick Kormann:
> 
>> Erfahrungsgemäss ist mit dem Zoll nicht zu reden.
>> Ein Kollege hat vor ~20 Jahren schweineteure Software gekauft, x Kilo$
>> Eine Diskette hat gefehlt oder war defekt oder was weiss ich.
>> Für die kostenlos nachgelieferte Diskette wollte der Zoll damals 800
>> sFr. sehen. Keine Diskussion möglich.
> 
> In der Schweiz gilt doch ein Gewichtszolltarif. Wieviel Zoll
> kostet denn 1 gr CD-Rom?

8% Mehrwertsteuer.

Gruss

Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#292
Author: Patrick Kormann
Date: Sat, 22 Dec 2012 15:35
11 lines
2488 bytes
Am 22.12.12 13:18, schrieb Walter Schmid:

> In der Schweiz gilt doch ein Gewichtszolltarif. Wieviel Zoll
> kostet denn 1 gr CD-Rom?

Die haben irgend einen Fantasiewert angenommen, wahrscheinlich auf Grund 
der ursprünglichen Bestellung.
Von 8% MwST war damals noch keine Rede, wann kam die MwST überhaupt?

Erschwerend kam dazu, dass da noch ein Kurier im Spiel war der die 
Verzollung übernommen hatte...
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#293
Author: Daniel Rueegg
Date: Sat, 22 Dec 2012 21:13
51 lines
3865 bytes
1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:

> Es erstaunt mich, gelide gesagt, dass Herr Kalbermatten auch nach 
> telefonischer Ruecksprache mit ihm persoenlich nicht von seiner Position 
> abrueckte, dass die 104.10 voll zu bezahlen sind.
> 
> 
>> Das war vermutlich so ein Kleber da, einfach mit einem anderen Logo anstatt
>> dem der Post, oder?
>> http://www.post.ch/en/post-spi-zolldeklaration-kleber-417-286.jpg
>>

>> Der ist eigentlich genau dazu da, dass der Zoll das Paket nicht �ffnen und
>> den Warenwert selbst sch�tzen muss (das kostet n�mlich dann noch eimal
>> extra, wenn die Zolldeklaration auf einem Paket fehlt). Damit, wieviel dir
>> die Post ersetzt, wenn ein Paket verloren geht, hat das nichts zu tun. Die
>> Haftungslimite der Schweizer Post ist CHF 500, egal, was du auf der
>> Zolldeklaration aufschreibst.
> 
> So wie das Paeckchen bei mir ankam, ist es sehr wohl geoeffnet und 
> danach wieder verklebt worden.

Ein Zolldeklarationskleber heisst nicht, dass der Inhalt nicht kontrolliert wird.

>> Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800
>> reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt,
>> weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst.
> 
> Das hab ich meiner Frau ebenfalls uebers Telefon mitgteilt. Sie hat es 
> doch nur gut gemeint. Nun versuch ich, die verplaemperten 100 Schtutz 
> zurueck zu bekommen.

Deine Frau hat einen Zoll-Warenwert (Daf�r ist dieser Kleber ja schliessl�ich
da) von 800.- USD deklariert. Darauf wird nun die MWST und Geb�hren
abgef�hrt. Geschenke sind wie ja schon geschrieben wurde im Wert begrenzt udn
800 USD sind deutlich zuviel.
Die CHF 104.- wirst Du nicht zur�ck erhalten. Der Fehler wurde leider von
Deiner Frau bei der Deklaration gemacht. Der einzige Weg dazu w�re wohl, wenn
Du f�r jedes Warenteil der Sendung eine entsprechende Rechung/Quittung
vorlegen k�nntest und die Ware schon in CH versteuert war.

Auch mit einer Deklaration als Geschenk & gerinigere Warenwert kann zu
Geb�hren f�hren, wenn der Zoll der Meinung ist, dass der Warenwert deutlich
gr�sser ist. 

Gruss Daniel

-- 
     //  
   \//  
POST = Personen ohne Sinvolle Taetigkeit
Re: Frage zum Zollrecht
#294
Author: Daniel Rueegg
Date: Sat, 22 Dec 2012 21:20
52 lines
3412 bytes
1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:

>> Was sind "Affekten"? Ob bezahlt oder nicht ist hier h�chst unerheblich.
> 
> AHV Ausweis, Dienstbuechlein, 10-jaehriger Ehering der nicht mehr an 
> meinen Finger passt seit ich so zugenommen habe und den ich hier 
> ausweiten lassen will, Schluesselbund mit schweizer Schluesseln, 
> Visitenkarten mit CH-Kontaktadressen, MP3 Player mit meinen Songs drauf 
> (hat ehemals $28.- gekostet) und ein Zahn. Ja, ein Zahn den ich mir 
> selbst gezogen habe, von dem ich mir nach Plan einen Stiftzahn 
> anfertigen lasse, wenn alles gut kommt. Ich glaub das war's.

Dann wurde das Paket v�llig falsch deklariert.

>> Die MWSt wird auf dem  (deklarierten) Wert berechnet, zuz�glich Versand
>> in die Schweiz. Also 800 CHF + Porto, davon 8%, + Abfertigungskosten,
>> Vorlageprovision (= "Zins" f�r das Vorschiessen des Betrages durch den
>> Spediteur / die Post)
> 
> Laut Postbeleg:
> 
> Warenwert gem. Rechnung / CN  USD 817.00 (Kurs Zoll: 0.9401)  768.13
> Verzollung Zone 2                                              39.55
> Einfuhrsteuer (gem. Veranlagungsverfuegung MWST)               64.55
> 
> Interessant ist hierbei, dass das Porto von USD 16.95 auf den Warenwert 
> hinzugerechnet wurde.

Das entspricht auch der Rechtslage. Die MWST ist auf den Warenwert
inkl. Transportkosten geschuldet. Nun hat Deine Frau den Warenwert auf dem
Zoll-Deklarationsformular mit 800 USD angebene. Also ist dei Berechung v�llig korrekt.
Wie gesagt es hadnelt sich eben um ein Zolldeklarationsforumlar und nicht um
ein versichjerungformular.

>>> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
>>
>> Ich sch�tze mal, da hast du schlechte Karten.
> 
> Glaub ich auch.
> Henu, wollte es wenigstens versuchen.

Ich bef�rhcte das hast Du nicht einmal eien Spur einer Chance. 

Ebenfalls sch�ne Feiertage.

Gruss Daniel

-- 
     //  
   \//  
"Ein deutscher Mann misstraut allem Fremden, es sei denn, es laesst sich
 trinken!"
Re: Frage zum Zollrecht
#295
Author: 1X2Willows
Date: Mon, 24 Dec 2012 12:57
28 lines
2697 bytes
On 12/22/2012 10:20 PM, Daniel Rueegg wrote:
>
> Dann wurde das Paket v�llig falsch deklariert.

Stimmt. Aber was soll ich machen... Meine Frau hats bloss gut gemeint 
und null Erfahrung mit internationalen Paketen.

- was ich auch dem schweizer Zollherrn am Telefon gesagt hab. Dass der 
ueberhaupt nicht mit sich reden liess, ist glaub mein Hauptproblem.

Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten 
sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir 
laut Gesetz nicht herausgeben.



> Wie gesagt es hadnelt sich eben um ein Zolldeklarationsforumlar und nicht um
> ein versichjerungformular.

Richtig. Da wurde sie sogar vom US-Postbeamten falsch beraten, den sie 
um Hilfe gebeten hat. Wahrscheinlich hat der Chacheler ebensowenig 
Erfahrung mit allem, was ueber die USA hinausgeht...


> Gruss Daniel

Merci nomol!
Dan
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#99
Author: 1X2Willows
Date: Mon, 24 Dec 2012 13:34
28 lines
3097 bytes
On 12/22/2012 10:13 PM, Daniel Rueegg wrote:
> 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:
>
>> Es erstaunt mich, gelide gesagt, dass Herr Kalbermatten auch nach
>> telefonischer Ruecksprache mit ihm persoenlich nicht von seiner Position
>> abrueckte, dass die 104.10 voll zu bezahlen sind.
>>
>> [....]
>
> Ein Zolldeklarationskleber heisst nicht, dass der Inhalt nicht kontrolliert wird.

Ja natuerlich, nur spaetestens dann haetten sie erkennen muessen, dass 
etwas mit der Deklaration nicht stimmt. Und zwar zu meinen Gunsten.
Stattdessen musste ich mir eine Predigt anhoeren, wieviele Leute zu 
bescheissen versuchen, indem sie den Inhalt als Geschenk deklarieren.


>>> Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800
>>> reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt,
>>> weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst.

Ja gut, der Ehering ist schon einiges mehr wert als etwas, das man in 
einem Kinderueberraschungs-Ei findet, aber fuer normale Menschen ist es 
sofort ersichtlich, dass es sich hierbei nicht um Neu-Schmuck handelte.

Mittlerweile ist mir vollkommen klar, dass wir die Kosten ans Bein 
streichen koennen, aber mir geht's ums Prinzip, vielleicht fuer 
naechstes mal und auch, falls dasselbe anderen Leuten passieren sollte.
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#100
Author: Patrick Kormann
Date: Mon, 24 Dec 2012 17:00
12 lines
2584 bytes
Am 24.12.12 14:34, schrieb 1X2Willows:

> Ja gut, der Ehering ist schon einiges mehr wert als etwas, das man in
> einem Kinderueberraschungs-Ei findet, aber fuer normale Menschen ist es
> sofort ersichtlich, dass es sich hierbei nicht um Neu-Schmuck handelte.

Das interessiert die im Fall grad gar nicht. Wenn du nicht belegen 
kannst, dass du den a) in der Schweiz gekauft hast oder b) ihn schon 
verzollt hast und die wollen dir bl�d, dann verzollst du den. Das kann 
dir im Prinzip bei jedem Grenz�bertritt passieren.

Im Prinzip schon witzig, wie 'frei' die heutige Welt doch ist.
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#101
Author: 1X2Willows
Date: Mon, 24 Dec 2012 17:33
19 lines
2674 bytes
On 12/24/2012 6:00 PM, Patrick Kormann wrote:
> Das kann dir im Prinzip bei jedem Grenz�bertritt passieren.

Ja, aeh... eben.
Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird?

Neenee, das war schon gezielt auf absichtliche Bschiisser gerichtet.
- wogegen ich grundsaetzlich nichts einzuwenden hab.

Ausser, man spricht persoenlich mit den Leuten.
Die haben schliesslich mit hunderten Faellen zu tun, pro Tag.

Gesagt, getan, wir merken mal wieder wie die Schweiz tickt.
Denen geht's allen immer noch viel zu gut.


> Im Prinzip schon witzig, wie 'frei' die heutige Welt doch ist.

Innocent until proven broke
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#102
Author: Patrick Kormann
Date: Mon, 24 Dec 2012 19:22
17 lines
2816 bytes
Am 24.12.12 18:33, schrieb 1X2Willows:

> Ja, aeh... eben.
> Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird?

Wohl nicht so oft, es sei denn sie haben dich auf dem Kieker. Aber so 
�hnliches hab ich auch schon von Deutschen gesehen, die grad aus den USA 
eingereist sind... Da musst du dann eben nicht nur beweisen, dass deine 
Rolex schon 5 j�hrig ist, sondern auch, dass du sie in Deutschland 
gekauft hast. Wenn du das nicht kannst, hast du ein Steuerstrafverfahren 
ma Hals.

>> Im Prinzip schon witzig, wie 'frei' die heutige Welt doch ist.
>
> Innocent until proven broke

Dieser gaze Zollm�ll geh�rt eh ersatzlos gestrichen.
Re: Frage zum Zollrecht
#103
Author: petar.alexander
Date: Thu, 27 Dec 2012 12:44
30 lines
2434 bytes
On 21 Dez., 16:15, 1X2Willows <1X2Will...@alestro.org> wrote:
> Fakten:
>
> - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u.
> bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH.
>
> - Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert
> der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch
> Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste.
>
> - Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen:
> "kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk"
> ankreuzen.
>
> Resultat:
>
> - Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von
> der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen.
>
> - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem
> Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei".
>
> Frage:
>
> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?

Speditiv, weiss ich nicht. Aber der grösste Wert hatte ja dein Ring,
und den dürfest du, falls in der Schweiz produziert, abgabefrei zur
Reparatur in die Schweiz wieder einführen.
Petar
Re: Frage zum Zollrecht
#104
Author: 1X2Willows
Date: Thu, 27 Dec 2012 14:34
16 lines
2355 bytes
On 12/27/2012 1:44 PM, petar.alexander wrote:
> On 21 Dez., 16:15, 1X2Willows <1X2Will...@alestro.org> wrote:
>>
>> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
>
> Speditiv, weiss ich nicht. Aber der gr�sste Wert hatte ja dein Ring,
> und den d�rfest du, falls in der Schweiz produziert, abgabefrei zur
> Reparatur in die Schweiz wieder einf�hren.

Das war eine Spezialanfertigung mit keltischem Knotenmuster von einem 
irischen Silberschmied; vor zehn Jahren nach San Diego schicken lassen.
Nicht teuer, aber exklusiv.

- und damals schon zollfrei.

:-/
Re: Frage zum Zollrecht
#105
Author: Daniel Rueegg
Date: Sun, 30 Dec 2012 20:36
44 lines
3499 bytes
1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:

>> Dann wurde das Paket v�llig falsch deklariert.
> 
> Stimmt. Aber was soll ich machen... Meine Frau hats bloss gut gemeint 
> und null Erfahrung mit internationalen Paketen.

Da die meisten von usn wohl eher slten in diese Situation kommen, ist dies
nicht verwunderlich....

> - was ich auch dem schweizer Zollherrn am Telefon gesagt hab. Dass der 
> ueberhaupt nicht mit sich reden liess, ist glaub mein Hauptproblem.

Der CH Zoll ist meinen Erfahrungen ach oft ziemlich stur. Aber in dem fall
l�sst sich vermutlcih schlichtweg gar nicht diskutieren, da der Fahler zwar
klar nachvollziehbar ist, aber im nachhinein l�sst sich dies wohl kaum aendern.

> Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten 
> sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir 
> laut Gesetz nicht herausgeben.

Etwas seltsame Antwort. AUf Basis weclhen Gesetzes darf er Dich nicht an den
Vorgesetzten weiterleiten? Wobei wie gesagt der Vorgesetzte wohl auch kaum was
machen kann. 

>> Wie gesagt es hadnelt sich eben um ein Zolldeklarationsforumlar und nicht um
>> ein versichjerungformular.
> 
> Richtig. Da wurde sie sogar vom US-Postbeamten falsch beraten, den sie 
> um Hilfe gebeten hat. Wahrscheinlich hat der Chacheler ebensowenig 
> Erfahrung mit allem, was ueber die USA hinausgeht...

Ist zu bef�rchenten. Ein Kollege hat mit einem Packet aus USA auch so seine
Probleme. die Lieferung wurde an eine v�llig falsche Adresse in USA zugestellt
(Fehler des Versenders, oder der Transportfirma) und nicht an die korrekte CH
Adresse. Der Packetcode, den der Kollege zur Verfolgung bekahm war falsch und
das Paket hat CH wohl nie gesehen. Der versender weigert sich jetzt das Paket
nochmals zu versenden, da er der Meinung ist der Empf�nger h�tte das Paket
abgelehnt.... Wie auch, war wohl nie in CH. 

ich w�rde das Ganez unter der Rubrik "Scheif gegangen" lernen f�r's n�chste
Mal abbuchen. Bzw. Lehrgeld.

Gruss Daniel
Re: Frage zum Zollrecht
#106
Author: 1X2Willows
Date: Sun, 30 Dec 2012 21:25
50 lines
3556 bytes
On 12/30/2012 9:36 PM, Daniel Rueegg wrote:
> 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:
>
>> Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten
>> sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir
>> laut Gesetz nicht herausgeben.
>
> Etwas seltsame Antwort. AUf Basis weclhen Gesetzes darf er Dich nicht an den
> Vorgesetzten weiterleiten?

Das dachte ich eben auch. Ich bin mich US Gesetz gewoehnt und dort hat 
man immer und ohne Ausnahme das Recht, an eine hoehere Instanz verwiesen 
zu werden. Im Extremfall bis zum Supreme Court.

Wie das in der CH ablaeuft, weiss ich allerdings nicht. Drum hab ich's 
damit bewenden lassen und nach freundlicher Verabschiedung aufgehaengt.


> Wobei wie gesagt der Vorgesetzte wohl auch kaum was machen kann.

Kann sein, kann auch nicht sein. Im Kern irrelevant. Konzentrieren wir 
uns auf die Aussage "Ich bin nicht befugt, Ihnen solche Informationen 
herauszugeben" nachdem ich ihn nach einem Vorgesetzten gefragt hab.

Rechtens oder nicht?


> Ein Kollege hat mit einem Packet aus USA auch so seine
> Probleme. die Lieferung wurde an eine v�llig falsche Adresse in USA zugestellt
> (Fehler des Versenders, oder der Transportfirma) und nicht an die korrekte CH
> Adresse. Der Packetcode, den der Kollege zur Verfolgung bekahm war falsch und
> das Paket hat CH wohl nie gesehen. Der versender weigert sich jetzt das Paket
> nochmals zu versenden, da er der Meinung ist der Empf�nger h�tte das Paket
> abgelehnt.... Wie auch, war wohl nie in CH.

Landete in USA statt CH???
Meine Guete, da ist wirklich etwas fehlgelaufen.


> ich w�rde das Ganez unter der Rubrik "Scheif gegangen" lernen f�r's n�chste
> Mal abbuchen. Bzw. Lehrgeld.

Tu ich auch.

Dann wiederum erzeugen solche Vorfaelle immer ein Echo, das nie 
vergessen geht. Nach dem Gesetz von Tao kommen die 100 Schtutz 
irgendwann zurueck. Es braucht nur etwas Geduld.

rutsch gut, Namensvetter!
Dan
Re: Frage zum Zollrecht
#107
Author: Roman Racine
Date: Mon, 31 Dec 2012 13:37
27 lines
2792 bytes
1X2Willows wrote:

> On 12/30/2012 9:36 PM, Daniel Rueegg wrote:
>> 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:
>>
>>> Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten
>>> sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir
>>> laut Gesetz nicht herausgeben.
>>
>> Etwas seltsame Antwort. AUf Basis weclhen Gesetzes darf er Dich nicht an
>> den Vorgesetzten weiterleiten?
> 
> Das dachte ich eben auch. Ich bin mich US Gesetz gewoehnt und dort hat
> man immer und ohne Ausnahme das Recht, an eine hoehere Instanz verwiesen
> zu werden. Im Extremfall bis zum Supreme Court.
> 
> Wie das in der CH ablaeuft, weiss ich allerdings nicht. Drum hab ich's
> damit bewenden lassen und nach freundlicher Verabschiedung aufgehaengt.

Du kannst Rekurs einlegen, das sollte in deinem Zollbescheid drin stehen. 
Allerdings hast du vermutlich Beweisnotstand. Der Zoll wird sich auf den 
Standpunkt stellen, dass der Warenwert laut Zolldeklaration mit 800$ 
angegeben war.

Gruss

Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#108
Author: Felix Holdener
Date: Wed, 02 Jan 2013 22:28
14 lines
2072 bytes
Ciao Dan

> Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird?

Selten. Weil der meist am Finger steckt und auch wieder ausgeführt wird, falls die Person die CH wieder verlässt. Womit die Frage aufkommt, ob du allenfalls eine Chance hast dich auf den Standpunkt zu stellen, dass das Zeug ja nur vorübergehend in der Schweiz ist. Da gibts AFAIK eigene Regeln für.

Geuts Nöis - allen anderen auch.

Felix (der nur rasch sehen wollte, ob hier überhaupt noch jemand ist nach dem Weltuntergang).
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
#109
Author: 1X2Willows
Date: Thu, 03 Jan 2013 18:29
24 lines
2651 bytes
On 1/2/2013 11:28 PM, Felix Holdener wrote:
> Ciao Dan

Hoi Felix!


>> Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird?
>
> Selten. Weil der meist am Finger steckt und auch wieder ausgef�hrt wird, falls die Person die CH wieder verl�sst. Womit die Frage aufkommt, ob du allenfalls eine Chance hast dich auf den Standpunkt zu stellen, dass das Zeug ja nur vor�bergehend in der Schweiz ist. Da gibts AFAIK eigene Regeln f�r.

Ein neuer und vor allem kreativer Ansatz, in der Tat.
Hat was.


> Geuts N�is - allen anderen auch.
>
> Felix (der nur rasch sehen wollte, ob hier �berhaupt noch jemand ist nach dem Weltuntergang).

- und retour an Dich & die Deinen.

Ja, so wie's scheint, hatten die Maya noch kein Zollrecht, ansonsten sie 
gewusst haetten, dass sich sowas bis in alle Ewigkeit hinziehen kann.

Dan
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