Thread View: ch.soc.law
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Started by 1X2Willows
Fri, 21 Dec 2012 15:15
Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 15:15
Date: Fri, 21 Dec 2012 15:15
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Fakten: - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u. bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH. - Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste. - Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen: "kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk" ankreuzen. Resultat: - Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen. - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei". Frage: Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
Re: Frage zum Zollrecht
Author: Christian
Date: Fri, 21 Dec 2012 16:53
Date: Fri, 21 Dec 2012 16:53
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1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote: > - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u. > bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH. Was sind "Affekten"? Ob bezahlt oder nicht ist hier h�chst unerheblich. > - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem > Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei". Zollfrei? Sie d�rfen abgabenfrei eingef�hrt werden (d.h. ohne MWSt); Zoll gibt es nur noch f�r ganz wenige Waren, z.B. Benzin. Die MWSt wird auf dem (deklarierten) Wert berechnet, zuz�glich Versand in die Schweiz. Also 800 CHF + Porto, davon 8%, + Abfertigungskosten, Vorlageprovision (= "Zins" f�r das Vorschiessen des Betrages durch den Spediteur / die Post) > Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen? Ich sch�tze mal, da hast du schlechte Karten. Chtistian -- Christian F. Buser, Hohle Gasse 6, CH-5507 Mellingen (Switzerland) Hilfe fuer Strassenkinder in Ghana: http://www.chance-for-children.org
Re: Frage zum Zollrecht
Author: Ignaz Schmucki
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:26
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:26
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Am 21.12.2012 16:15, schrieb 1X2Willows:
> Frage:
> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
Aber sicher doch, mein Lieber - grad in diesen Tagen sind alle
Tankstellen froh um tempor�re Hilfen. Wenn du dich dabei ein bisschen
ins Zeug legst und bei Arbeitsantritt um 06.00 nicht schon um 22.00
Feierabend machen willst, dann liegt sogar noch eine Pizza zus�tzlich drin.
Trouly yours
Igu
--
http://www.igu.ch
i g u bei i g u dot c h
Re: Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:39
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:39
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On 12/21/2012 5:53 PM, Christian wrote: > 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote: > >> - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u. >> bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH. > > Was sind "Affekten"? Ob bezahlt oder nicht ist hier h�chst unerheblich. AHV Ausweis, Dienstbuechlein, 10-jaehriger Ehering der nicht mehr an meinen Finger passt seit ich so zugenommen habe und den ich hier ausweiten lassen will, Schluesselbund mit schweizer Schluesseln, Visitenkarten mit CH-Kontaktadressen, MP3 Player mit meinen Songs drauf (hat ehemals $28.- gekostet) und ein Zahn. Ja, ein Zahn den ich mir selbst gezogen habe, von dem ich mir nach Plan einen Stiftzahn anfertigen lasse, wenn alles gut kommt. Ich glaub das war's. >> - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem >> Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei". > > Zollfrei? Sie d�rfen abgabenfrei eingef�hrt werden (d.h. ohne MWSt); > Zoll gibt es nur noch f�r ganz wenige Waren, z.B. Benzin. Meine Ausdrucksweise. Der nette Herr am Telefon hat wohl abgabenfrei gesagt. Dann wiederum... nett war der nicht wirklich. Vielmehr wollte er mir das Gefuehl geben, ich haette einen Schlungg versucht und waere jetzt halt erwischt worden - mit allen finanziellen Konsequenzen. > Die MWSt wird auf dem (deklarierten) Wert berechnet, zuz�glich Versand > in die Schweiz. Also 800 CHF + Porto, davon 8%, + Abfertigungskosten, > Vorlageprovision (= "Zins" f�r das Vorschiessen des Betrages durch den > Spediteur / die Post) Laut Postbeleg: Warenwert gem. Rechnung / CN USD 817.00 (Kurs Zoll: 0.9401) 768.13 Verzollung Zone 2 39.55 Einfuhrsteuer (gem. Veranlagungsverfuegung MWST) 64.55 Interessant ist hierbei, dass das Porto von USD 16.95 auf den Warenwert hinzugerechnet wurde. >> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen? > > Ich sch�tze mal, da hast du schlechte Karten. Glaub ich auch. Henu, wollte es wenigstens versuchen. Frohes Fest, Christian Dan
Re: Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:47
Date: Fri, 21 Dec 2012 17:47
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On 12/21/2012 6:26 PM, Ignaz Schmucki wrote: > Am 21.12.2012 16:15, schrieb 1X2Willows: > >> Frage: > > Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen? > > Aber sicher doch, mein Lieber - grad in diesen Tagen sind alle > Tankstellen froh um tempor�re Hilfen. Wenn du dich dabei ein bisschen > ins Zeug legst und bei Arbeitsantritt um 06.00 nicht schon um 22.00 > Feierabend machen willst, dann liegt sogar noch eine Pizza zus�tzlich drin. > > Trouly yours > Igu Igu!!! Gnadenlos pragmatisch wie immer. Dir & den Deinen Frohes Fest von uns allen Dan
Re: Frage zum Zollrecht
Author: Roman Racine
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:06
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:06
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1X2Willows wrote: > Fakten: > > - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u. > bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH. > > - Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert > der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch > Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste. > > - Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen: > "kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk" > ankreuzen. > > > Resultat: > > - Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von > der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen. > > - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem > Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei". > > Frage: > > Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen? Ich vermute, dass sich der Betrag in etwa wie folgt zusammensetzt: Wechselkurs in etwa: 0.93 USD = 1 CHF Rechnen wir etwa mit 800 USD plus 20 USD Versandkosten, dann sind 820 USD zollpflichtig, ca. 762 CHF. Mehrwertsteuer 8%: 762 CHF *0.08 = 61.00 CHF Vorlageprovision 3%: 762 * 0.03 = 22.88 CHF Grundpreis Postverzollung aus den USA: 16.50 CHF Total: 100.38 CHF Die Differenz kommt wahrscheinlich daher, dass man dir einen Dollarkurs von 0.94 oder so berechnet hat. Für Postverzollung gibt es dieses Formular: http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftskunden/post-logistik/post- distribution-international-gk/post-kontakt-beratung-logistik/post-fragen- importverzollung-logistik.htm Gruss Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:20
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:20
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"Warenwert gem. Rechnung" Ich behaupte, der schweizer Zoll luegt schamlos, zumal dem Paeckli keine Rechnung irgendwelcher Art beigelegen ist. Gilt eine Versand-Deklaration nach schweizer Recht automatisch als "Rechnung"?
Re: Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:27
Date: Fri, 21 Dec 2012 18:27
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On 12/21/2012 7:06 PM, Roman Racine wrote: > 1X2Willows wrote: > >> Fakten: >> >> - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u. >> bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH. >> >> - Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert >> der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch >> Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste. >> >> - Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen: >> "kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk" >> ankreuzen. >> >> >> Resultat: >> >> - Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von >> der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen. >> >> - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem >> Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei". >> >> Frage: >> >> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen? > > Ich vermute, dass sich der Betrag in etwa wie folgt zusammensetzt: > > Wechselkurs in etwa: 0.93 USD = 1 CHF > > Rechnen wir etwa mit 800 USD plus 20 USD Versandkosten, dann sind 820 USD > zollpflichtig, ca. 762 CHF. > > Mehrwertsteuer 8%: 762 CHF *0.08 = 61.00 CHF > Vorlageprovision 3%: 762 * 0.03 = 22.88 CHF > Grundpreis Postverzollung aus den USA: 16.50 CHF > > Total: 100.38 CHF > > Die Differenz kommt wahrscheinlich daher, dass man dir einen Dollarkurs von > 0.94 oder so berechnet hat. Das kommt in etwa hin. Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert per se, falls das Paeckli ankommt. Kein Unterschied?
Re: Frage zum Zollrecht
Author: Nils Tanner
Date: Fri, 21 Dec 2012 19:29
Date: Fri, 21 Dec 2012 19:29
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Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote: >Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von >USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts >(Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert >per se, falls das Paeckli ankommt. > >Kein Unterschied? Erfahrungsgem�ss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast. Allerdings ist dies anscheinend keine Schweizer Marotte, sondern wird z.B. in England genau gleich gehandhabt. (Nur sind dort die Abfertigungsgeb�hren teils noch h�her.)
Re: Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Fri, 21 Dec 2012 23:38
Date: Fri, 21 Dec 2012 23:38
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On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote: > Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows > <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote: > >> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von >> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts >> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert >> per se, falls das Paeckli ankommt. >> >> Kein Unterschied? > > Erfahrungsgem�ss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie > auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast. > > Allerdings ist dies anscheinend keine Schweizer Marotte, sondern wird > z.B. in England genau gleich gehandhabt. (Nur sind dort die > Abfertigungsgeb�hren teils noch h�her.) Was andere Laender im gleichen Fall tun, geht mich normalerweise einen Nunzius an. Drum bin ich Schweizer und kein Englaender oder so. Trotzdem auch herzlichen Dank an Dich und geniess die Feiertage, Nils Lasst die Korken knallen Dan
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: 1X2Willows
Date: Sat, 22 Dec 2012 00:00
Date: Sat, 22 Dec 2012 00:00
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On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote: > Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows > <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote: > >> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von >> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts >> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert >> per se, falls das Paeckli ankommt. >> >> Kein Unterschied? > > Erfahrungsgem�ss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie > auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast. Also, wenn keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie auch, dann hat mich der schweizer Zoll mit seiner Formulierung "Warenwert gem. Rechnung" schamlos ueber den Tisch gezogen, nicht? Des werten Herrn gegebener Name ist uebrigens Kalbermatten. Huetet euch vor Morgarten oder sowas. Dan
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Roman Racine
Date: Sat, 22 Dec 2012 00:54
Date: Sat, 22 Dec 2012 00:54
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1X2Willows wrote: > On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote: >> Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows >> <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote: >> >>> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von >>> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts >>> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert >>> per se, falls das Paeckli ankommt. >>> >>> Kein Unterschied? >> >> Erfahrungsgemäss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie >> auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast. > > Also, wenn keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie auch, dann hat mich > der schweizer Zoll mit seiner Formulierung "Warenwert gem. Rechnung" > schamlos ueber den Tisch gezogen, nicht? Deine Frau hat auf der Zolldeklaration (grüner Aufkleber) doch selbst USD 800 angegeben. Warum wunderst du dich eigentlich, dass der Zoll in so einem Fall von einem Warenwert von USD 800 ausgeht? Oder von welchem Warenwert hätte der Zoll denn in so einem Fall deiner Meinung nach ausgehen sollen? Das war vermutlich so ein Kleber da, einfach mit einem anderen Logo anstatt dem der Post, oder? http://www.post.ch/en/post-spi-zolldeklaration-kleber-417-286.jpg Die sind international genormt, damit sie der Zoll lesen kann, es gibt sie z.B. auch so: http://s.gullipics.com/image/p/a/z/5z7ixe-jt3eo4-z3ij/img.png Der ist eigentlich genau dazu da, dass der Zoll das Paket nicht öffnen und den Warenwert selbst schätzen muss (das kostet nämlich dann noch eimal extra, wenn die Zolldeklaration auf einem Paket fehlt). Damit, wieviel dir die Post ersetzt, wenn ein Paket verloren geht, hat das nichts zu tun. Die Haftungslimite der Schweizer Post ist CHF 500, egal, was du auf der Zolldeklaration aufschreibst. Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800 reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt, weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst. Gruss Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: 1X2Willows
Date: Sat, 22 Dec 2012 01:10
Date: Sat, 22 Dec 2012 01:10
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On 12/22/2012 1:54 AM, Roman Racine wrote: > 1X2Willows wrote: > >> On 12/21/2012 8:29 PM, Nils Tanner wrote: >>> Why is a mushroom called mushroom? As usual, 1X2Willows >>> <1X2Willows@alestro.org> got it all completely wrong and wrote: >>> >>>> Trotzdem handelte es sich beim von meiner Frau deklarierten Betrag von >>>> USD 800.- um den Versicherungswert im Fall eines Verlusts des Inhalts >>>> (Ersatzwert im Fall des Verlusts) und nicht um den aktuellen Warenwert >>>> per se, falls das Paeckli ankommt. >>>> >>>> Kein Unterschied? >>> >>> Erfahrungsgemäss nein. Zumal keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie >>> auch, da du die Waren ja nicht gekauft hast. >> >> Also, wenn keine Rechnung beiliegt, wie sollte sie auch, dann hat mich >> der schweizer Zoll mit seiner Formulierung "Warenwert gem. Rechnung" >> schamlos ueber den Tisch gezogen, nicht? > > Deine Frau hat auf der Zolldeklaration (grüner Aufkleber) doch selbst USD > 800 angegeben. Warum wunderst du dich eigentlich, dass der Zoll in so einem > Fall von einem Warenwert von USD 800 ausgeht? Oder von welchem Warenwert > hätte der Zoll denn in so einem Fall deiner Meinung nach ausgehen sollen? Es erstaunt mich, gelide gesagt, dass Herr Kalbermatten auch nach telefonischer Ruecksprache mit ihm persoenlich nicht von seiner Position abrueckte, dass die 104.10 voll zu bezahlen sind. > Das war vermutlich so ein Kleber da, einfach mit einem anderen Logo anstatt > dem der Post, oder? > http://www.post.ch/en/post-spi-zolldeklaration-kleber-417-286.jpg > > Die sind international genormt, damit sie der Zoll lesen kann, es gibt sie > z.B. auch so: > http://s.gullipics.com/image/p/a/z/5z7ixe-jt3eo4-z3ij/img.png > > Der ist eigentlich genau dazu da, dass der Zoll das Paket nicht öffnen und > den Warenwert selbst schätzen muss (das kostet nämlich dann noch eimal > extra, wenn die Zolldeklaration auf einem Paket fehlt). Damit, wieviel dir > die Post ersetzt, wenn ein Paket verloren geht, hat das nichts zu tun. Die > Haftungslimite der Schweizer Post ist CHF 500, egal, was du auf der > Zolldeklaration aufschreibst. So wie das Paeckchen bei mir ankam, ist es sehr wohl geoeffnet und danach wieder verklebt worden. > Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800 > reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt, > weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst. Das hab ich meiner Frau ebenfalls uebers Telefon mitgteilt. Sie hat es doch nur gut gemeint. Nun versuch ich, die verplaemperten 100 Schtutz zurueck zu bekommen.
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Patrick Kormann
Date: Sat, 22 Dec 2012 11:02
Date: Sat, 22 Dec 2012 11:02
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Am 22.12.12 02:10, schrieb 1X2Willows: > Das hab ich meiner Frau ebenfalls uebers Telefon mitgteilt. Sie hat es > doch nur gut gemeint. Nun versuch ich, die verplaemperten 100 Schtutz > zurueck zu bekommen. Erfahrungsgemäss ist mit dem Zoll nicht zu reden. Ein Kollege hat vor ~20 Jahren schweineteure Software gekauft, x Kilo$ Eine Diskette hat gefehlt oder war defekt oder was weiss ich. Für die kostenlos nachgelieferte Diskette wollte der Zoll damals 800 sFr. sehen. Keine Diskussion möglich. Versicherungswert und Warenwert für den Zoll darf man IMHO keinesfalls gleich setzen. Wenn du die Ware nicht demensprechend versichert verschickst nützt dir das eh auch nichts wenn du $2'000'000 auf das Zollformular schreibst...
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Walter Schmid
Date: Sat, 22 Dec 2012 12:18
Date: Sat, 22 Dec 2012 12:18
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Am 22.12.2012 12:02, schrieb Patrick Kormann: > Erfahrungsgemäss ist mit dem Zoll nicht zu reden. > Ein Kollege hat vor ~20 Jahren schweineteure Software gekauft, x Kilo$ > Eine Diskette hat gefehlt oder war defekt oder was weiss ich. > Für die kostenlos nachgelieferte Diskette wollte der Zoll damals 800 > sFr. sehen. Keine Diskussion möglich. In der Schweiz gilt doch ein Gewichtszolltarif. Wieviel Zoll kostet denn 1 gr CD-Rom? Gruss Walter
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Roman Racine
Date: Sat, 22 Dec 2012 12:19
Date: Sat, 22 Dec 2012 12:19
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Walter Schmid wrote: > Am 22.12.2012 12:02, schrieb Patrick Kormann: > >> Erfahrungsgemäss ist mit dem Zoll nicht zu reden. >> Ein Kollege hat vor ~20 Jahren schweineteure Software gekauft, x Kilo$ >> Eine Diskette hat gefehlt oder war defekt oder was weiss ich. >> Für die kostenlos nachgelieferte Diskette wollte der Zoll damals 800 >> sFr. sehen. Keine Diskussion möglich. > > In der Schweiz gilt doch ein Gewichtszolltarif. Wieviel Zoll > kostet denn 1 gr CD-Rom? 8% Mehrwertsteuer. Gruss Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Patrick Kormann
Date: Sat, 22 Dec 2012 15:35
Date: Sat, 22 Dec 2012 15:35
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Am 22.12.12 13:18, schrieb Walter Schmid: > In der Schweiz gilt doch ein Gewichtszolltarif. Wieviel Zoll > kostet denn 1 gr CD-Rom? Die haben irgend einen Fantasiewert angenommen, wahrscheinlich auf Grund der ursprünglichen Bestellung. Von 8% MwST war damals noch keine Rede, wann kam die MwST überhaupt? Erschwerend kam dazu, dass da noch ein Kurier im Spiel war der die Verzollung übernommen hatte...
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Daniel Rueegg
Date: Sat, 22 Dec 2012 21:13
Date: Sat, 22 Dec 2012 21:13
51 lines
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1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:
> Es erstaunt mich, gelide gesagt, dass Herr Kalbermatten auch nach
> telefonischer Ruecksprache mit ihm persoenlich nicht von seiner Position
> abrueckte, dass die 104.10 voll zu bezahlen sind.
>
>
>> Das war vermutlich so ein Kleber da, einfach mit einem anderen Logo anstatt
>> dem der Post, oder?
>> http://www.post.ch/en/post-spi-zolldeklaration-kleber-417-286.jpg
>>
>> Der ist eigentlich genau dazu da, dass der Zoll das Paket nicht �ffnen und
>> den Warenwert selbst sch�tzen muss (das kostet n�mlich dann noch eimal
>> extra, wenn die Zolldeklaration auf einem Paket fehlt). Damit, wieviel dir
>> die Post ersetzt, wenn ein Paket verloren geht, hat das nichts zu tun. Die
>> Haftungslimite der Schweizer Post ist CHF 500, egal, was du auf der
>> Zolldeklaration aufschreibst.
>
> So wie das Paeckchen bei mir ankam, ist es sehr wohl geoeffnet und
> danach wieder verklebt worden.
Ein Zolldeklarationskleber heisst nicht, dass der Inhalt nicht kontrolliert wird.
>> Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800
>> reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt,
>> weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst.
>
> Das hab ich meiner Frau ebenfalls uebers Telefon mitgteilt. Sie hat es
> doch nur gut gemeint. Nun versuch ich, die verplaemperten 100 Schtutz
> zurueck zu bekommen.
Deine Frau hat einen Zoll-Warenwert (Daf�r ist dieser Kleber ja schliessl�ich
da) von 800.- USD deklariert. Darauf wird nun die MWST und Geb�hren
abgef�hrt. Geschenke sind wie ja schon geschrieben wurde im Wert begrenzt udn
800 USD sind deutlich zuviel.
Die CHF 104.- wirst Du nicht zur�ck erhalten. Der Fehler wurde leider von
Deiner Frau bei der Deklaration gemacht. Der einzige Weg dazu w�re wohl, wenn
Du f�r jedes Warenteil der Sendung eine entsprechende Rechung/Quittung
vorlegen k�nntest und die Ware schon in CH versteuert war.
Auch mit einer Deklaration als Geschenk & gerinigere Warenwert kann zu
Geb�hren f�hren, wenn der Zoll der Meinung ist, dass der Warenwert deutlich
gr�sser ist.
Gruss Daniel
--
//
\//
POST = Personen ohne Sinvolle Taetigkeit
Re: Frage zum Zollrecht
Author: Daniel Rueegg
Date: Sat, 22 Dec 2012 21:20
Date: Sat, 22 Dec 2012 21:20
52 lines
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1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote:
>> Was sind "Affekten"? Ob bezahlt oder nicht ist hier h�chst unerheblich.
>
> AHV Ausweis, Dienstbuechlein, 10-jaehriger Ehering der nicht mehr an
> meinen Finger passt seit ich so zugenommen habe und den ich hier
> ausweiten lassen will, Schluesselbund mit schweizer Schluesseln,
> Visitenkarten mit CH-Kontaktadressen, MP3 Player mit meinen Songs drauf
> (hat ehemals $28.- gekostet) und ein Zahn. Ja, ein Zahn den ich mir
> selbst gezogen habe, von dem ich mir nach Plan einen Stiftzahn
> anfertigen lasse, wenn alles gut kommt. Ich glaub das war's.
Dann wurde das Paket v�llig falsch deklariert.
>> Die MWSt wird auf dem (deklarierten) Wert berechnet, zuz�glich Versand
>> in die Schweiz. Also 800 CHF + Porto, davon 8%, + Abfertigungskosten,
>> Vorlageprovision (= "Zins" f�r das Vorschiessen des Betrages durch den
>> Spediteur / die Post)
>
> Laut Postbeleg:
>
> Warenwert gem. Rechnung / CN USD 817.00 (Kurs Zoll: 0.9401) 768.13
> Verzollung Zone 2 39.55
> Einfuhrsteuer (gem. Veranlagungsverfuegung MWST) 64.55
>
> Interessant ist hierbei, dass das Porto von USD 16.95 auf den Warenwert
> hinzugerechnet wurde.
Das entspricht auch der Rechtslage. Die MWST ist auf den Warenwert
inkl. Transportkosten geschuldet. Nun hat Deine Frau den Warenwert auf dem
Zoll-Deklarationsformular mit 800 USD angebene. Also ist dei Berechung v�llig korrekt.
Wie gesagt es hadnelt sich eben um ein Zolldeklarationsforumlar und nicht um
ein versichjerungformular.
>>> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen?
>>
>> Ich sch�tze mal, da hast du schlechte Karten.
>
> Glaub ich auch.
> Henu, wollte es wenigstens versuchen.
Ich bef�rhcte das hast Du nicht einmal eien Spur einer Chance.
Ebenfalls sch�ne Feiertage.
Gruss Daniel
--
//
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"Ein deutscher Mann misstraut allem Fremden, es sei denn, es laesst sich
trinken!"
Re: Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Mon, 24 Dec 2012 12:57
Date: Mon, 24 Dec 2012 12:57
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On 12/22/2012 10:20 PM, Daniel Rueegg wrote: > > Dann wurde das Paket v�llig falsch deklariert. Stimmt. Aber was soll ich machen... Meine Frau hats bloss gut gemeint und null Erfahrung mit internationalen Paketen. - was ich auch dem schweizer Zollherrn am Telefon gesagt hab. Dass der ueberhaupt nicht mit sich reden liess, ist glaub mein Hauptproblem. Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir laut Gesetz nicht herausgeben. > Wie gesagt es hadnelt sich eben um ein Zolldeklarationsforumlar und nicht um > ein versichjerungformular. Richtig. Da wurde sie sogar vom US-Postbeamten falsch beraten, den sie um Hilfe gebeten hat. Wahrscheinlich hat der Chacheler ebensowenig Erfahrung mit allem, was ueber die USA hinausgeht... > Gruss Daniel Merci nomol! Dan
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: 1X2Willows
Date: Mon, 24 Dec 2012 13:34
Date: Mon, 24 Dec 2012 13:34
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On 12/22/2012 10:13 PM, Daniel Rueegg wrote: > 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote: > >> Es erstaunt mich, gelide gesagt, dass Herr Kalbermatten auch nach >> telefonischer Ruecksprache mit ihm persoenlich nicht von seiner Position >> abrueckte, dass die 104.10 voll zu bezahlen sind. >> >> [....] > > Ein Zolldeklarationskleber heisst nicht, dass der Inhalt nicht kontrolliert wird. Ja natuerlich, nur spaetestens dann haetten sie erkennen muessen, dass etwas mit der Deklaration nicht stimmt. Und zwar zu meinen Gunsten. Stattdessen musste ich mir eine Predigt anhoeren, wieviele Leute zu bescheissen versuchen, indem sie den Inhalt als Geschenk deklarieren. >>> Zusammengefasst ist es eigentlich keine so gute Idee, dort USD 800 >>> reinzuschreiben, wenn der Warenwert in Wirklichkeit um die USD 20 liegt, >>> weil du dann relativ sinnlos Steuern bezahlst. Ja gut, der Ehering ist schon einiges mehr wert als etwas, das man in einem Kinderueberraschungs-Ei findet, aber fuer normale Menschen ist es sofort ersichtlich, dass es sich hierbei nicht um Neu-Schmuck handelte. Mittlerweile ist mir vollkommen klar, dass wir die Kosten ans Bein streichen koennen, aber mir geht's ums Prinzip, vielleicht fuer naechstes mal und auch, falls dasselbe anderen Leuten passieren sollte.
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Patrick Kormann
Date: Mon, 24 Dec 2012 17:00
Date: Mon, 24 Dec 2012 17:00
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Am 24.12.12 14:34, schrieb 1X2Willows: > Ja gut, der Ehering ist schon einiges mehr wert als etwas, das man in > einem Kinderueberraschungs-Ei findet, aber fuer normale Menschen ist es > sofort ersichtlich, dass es sich hierbei nicht um Neu-Schmuck handelte. Das interessiert die im Fall grad gar nicht. Wenn du nicht belegen kannst, dass du den a) in der Schweiz gekauft hast oder b) ihn schon verzollt hast und die wollen dir bl�d, dann verzollst du den. Das kann dir im Prinzip bei jedem Grenz�bertritt passieren. Im Prinzip schon witzig, wie 'frei' die heutige Welt doch ist.
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: 1X2Willows
Date: Mon, 24 Dec 2012 17:33
Date: Mon, 24 Dec 2012 17:33
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On 12/24/2012 6:00 PM, Patrick Kormann wrote: > Das kann dir im Prinzip bei jedem Grenz�bertritt passieren. Ja, aeh... eben. Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird? Neenee, das war schon gezielt auf absichtliche Bschiisser gerichtet. - wogegen ich grundsaetzlich nichts einzuwenden hab. Ausser, man spricht persoenlich mit den Leuten. Die haben schliesslich mit hunderten Faellen zu tun, pro Tag. Gesagt, getan, wir merken mal wieder wie die Schweiz tickt. Denen geht's allen immer noch viel zu gut. > Im Prinzip schon witzig, wie 'frei' die heutige Welt doch ist. Innocent until proven broke
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Patrick Kormann
Date: Mon, 24 Dec 2012 19:22
Date: Mon, 24 Dec 2012 19:22
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Am 24.12.12 18:33, schrieb 1X2Willows: > Ja, aeh... eben. > Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird? Wohl nicht so oft, es sei denn sie haben dich auf dem Kieker. Aber so �hnliches hab ich auch schon von Deutschen gesehen, die grad aus den USA eingereist sind... Da musst du dann eben nicht nur beweisen, dass deine Rolex schon 5 j�hrig ist, sondern auch, dass du sie in Deutschland gekauft hast. Wenn du das nicht kannst, hast du ein Steuerstrafverfahren ma Hals. >> Im Prinzip schon witzig, wie 'frei' die heutige Welt doch ist. > > Innocent until proven broke Dieser gaze Zollm�ll geh�rt eh ersatzlos gestrichen.
Re: Frage zum Zollrecht
Author: petar.alexander
Date: Thu, 27 Dec 2012 12:44
Date: Thu, 27 Dec 2012 12:44
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On 21 Dez., 16:15, 1X2Willows <1X2Will...@alestro.org> wrote: > Fakten: > > - Meine Frau schickt mir persoenliche, nicht-kommerzielle, gebrauchte u. > bereits bezahlte Affekten aus den USA in die CH. > > - Aus Angst vor einem Verlorengehen des Pakets deklariert sie den Wert > der Sendung als USD 800.- fuer den Fall, dass der ganze Inhalt durch > Neu- oder Ersatzprodukte ersetzt werden muesste. > > - Das gruene Deklarationsformular des USPS hat zwei Checkboxen: > "kommerzielle Sendung" oder "Geschenk", also laesst sie "Geschenk" > ankreuzen. > > Resultat: > > - Ich bezahle CHF 104.10 Zoll, um die dringend benoetigten Sachen von > der Schweizer Post ausgehaendigt zu bekommen. > > - Kommentar der schweizer Zollbehoerde: "Geschenke sind nur bis zu einem > Gesamtbetrag von SFR 100.- zollfrei". > > Frage: > > Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen? Speditiv, weiss ich nicht. Aber der grösste Wert hatte ja dein Ring, und den dürfest du, falls in der Schweiz produziert, abgabefrei zur Reparatur in die Schweiz wieder einführen. Petar
Re: Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Thu, 27 Dec 2012 14:34
Date: Thu, 27 Dec 2012 14:34
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On 12/27/2012 1:44 PM, petar.alexander wrote: > On 21 Dez., 16:15, 1X2Willows <1X2Will...@alestro.org> wrote: >> >> Gibt es einen speditiven Weg, die SFR 104.10 zurueck zu bekommen? > > Speditiv, weiss ich nicht. Aber der gr�sste Wert hatte ja dein Ring, > und den d�rfest du, falls in der Schweiz produziert, abgabefrei zur > Reparatur in die Schweiz wieder einf�hren. Das war eine Spezialanfertigung mit keltischem Knotenmuster von einem irischen Silberschmied; vor zehn Jahren nach San Diego schicken lassen. Nicht teuer, aber exklusiv. - und damals schon zollfrei. :-/
Re: Frage zum Zollrecht
Author: Daniel Rueegg
Date: Sun, 30 Dec 2012 20:36
Date: Sun, 30 Dec 2012 20:36
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1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote: >> Dann wurde das Paket v�llig falsch deklariert. > > Stimmt. Aber was soll ich machen... Meine Frau hats bloss gut gemeint > und null Erfahrung mit internationalen Paketen. Da die meisten von usn wohl eher slten in diese Situation kommen, ist dies nicht verwunderlich.... > - was ich auch dem schweizer Zollherrn am Telefon gesagt hab. Dass der > ueberhaupt nicht mit sich reden liess, ist glaub mein Hauptproblem. Der CH Zoll ist meinen Erfahrungen ach oft ziemlich stur. Aber in dem fall l�sst sich vermutlcih schlichtweg gar nicht diskutieren, da der Fahler zwar klar nachvollziehbar ist, aber im nachhinein l�sst sich dies wohl kaum aendern. > Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten > sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir > laut Gesetz nicht herausgeben. Etwas seltsame Antwort. AUf Basis weclhen Gesetzes darf er Dich nicht an den Vorgesetzten weiterleiten? Wobei wie gesagt der Vorgesetzte wohl auch kaum was machen kann. >> Wie gesagt es hadnelt sich eben um ein Zolldeklarationsforumlar und nicht um >> ein versichjerungformular. > > Richtig. Da wurde sie sogar vom US-Postbeamten falsch beraten, den sie > um Hilfe gebeten hat. Wahrscheinlich hat der Chacheler ebensowenig > Erfahrung mit allem, was ueber die USA hinausgeht... Ist zu bef�rchenten. Ein Kollege hat mit einem Packet aus USA auch so seine Probleme. die Lieferung wurde an eine v�llig falsche Adresse in USA zugestellt (Fehler des Versenders, oder der Transportfirma) und nicht an die korrekte CH Adresse. Der Packetcode, den der Kollege zur Verfolgung bekahm war falsch und das Paket hat CH wohl nie gesehen. Der versender weigert sich jetzt das Paket nochmals zu versenden, da er der Meinung ist der Empf�nger h�tte das Paket abgelehnt.... Wie auch, war wohl nie in CH. ich w�rde das Ganez unter der Rubrik "Scheif gegangen" lernen f�r's n�chste Mal abbuchen. Bzw. Lehrgeld. Gruss Daniel
Re: Frage zum Zollrecht
Author: 1X2Willows
Date: Sun, 30 Dec 2012 21:25
Date: Sun, 30 Dec 2012 21:25
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On 12/30/2012 9:36 PM, Daniel Rueegg wrote: > 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote: > >> Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten >> sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir >> laut Gesetz nicht herausgeben. > > Etwas seltsame Antwort. AUf Basis weclhen Gesetzes darf er Dich nicht an den > Vorgesetzten weiterleiten? Das dachte ich eben auch. Ich bin mich US Gesetz gewoehnt und dort hat man immer und ohne Ausnahme das Recht, an eine hoehere Instanz verwiesen zu werden. Im Extremfall bis zum Supreme Court. Wie das in der CH ablaeuft, weiss ich allerdings nicht. Drum hab ich's damit bewenden lassen und nach freundlicher Verabschiedung aufgehaengt. > Wobei wie gesagt der Vorgesetzte wohl auch kaum was machen kann. Kann sein, kann auch nicht sein. Im Kern irrelevant. Konzentrieren wir uns auf die Aussage "Ich bin nicht befugt, Ihnen solche Informationen herauszugeben" nachdem ich ihn nach einem Vorgesetzten gefragt hab. Rechtens oder nicht? > Ein Kollege hat mit einem Packet aus USA auch so seine > Probleme. die Lieferung wurde an eine v�llig falsche Adresse in USA zugestellt > (Fehler des Versenders, oder der Transportfirma) und nicht an die korrekte CH > Adresse. Der Packetcode, den der Kollege zur Verfolgung bekahm war falsch und > das Paket hat CH wohl nie gesehen. Der versender weigert sich jetzt das Paket > nochmals zu versenden, da er der Meinung ist der Empf�nger h�tte das Paket > abgelehnt.... Wie auch, war wohl nie in CH. Landete in USA statt CH??? Meine Guete, da ist wirklich etwas fehlgelaufen. > ich w�rde das Ganez unter der Rubrik "Scheif gegangen" lernen f�r's n�chste > Mal abbuchen. Bzw. Lehrgeld. Tu ich auch. Dann wiederum erzeugen solche Vorfaelle immer ein Echo, das nie vergessen geht. Nach dem Gesetz von Tao kommen die 100 Schtutz irgendwann zurueck. Es braucht nur etwas Geduld. rutsch gut, Namensvetter! Dan
Re: Frage zum Zollrecht
Author: Roman Racine
Date: Mon, 31 Dec 2012 13:37
Date: Mon, 31 Dec 2012 13:37
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1X2Willows wrote: > On 12/30/2012 9:36 PM, Daniel Rueegg wrote: >> 1X2Willows <1X2Willows@alestro.org> wrote: >> >>> Detail: Als ich schlussendlich fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten >>> sprechen koennte, teilte er mir mit, diese Information duerfe er mir >>> laut Gesetz nicht herausgeben. >> >> Etwas seltsame Antwort. AUf Basis weclhen Gesetzes darf er Dich nicht an >> den Vorgesetzten weiterleiten? > > Das dachte ich eben auch. Ich bin mich US Gesetz gewoehnt und dort hat > man immer und ohne Ausnahme das Recht, an eine hoehere Instanz verwiesen > zu werden. Im Extremfall bis zum Supreme Court. > > Wie das in der CH ablaeuft, weiss ich allerdings nicht. Drum hab ich's > damit bewenden lassen und nach freundlicher Verabschiedung aufgehaengt. Du kannst Rekurs einlegen, das sollte in deinem Zollbescheid drin stehen. Allerdings hast du vermutlich Beweisnotstand. Der Zoll wird sich auf den Standpunkt stellen, dass der Warenwert laut Zolldeklaration mit 800$ angegeben war. Gruss Roman°
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: Felix Holdener
Date: Wed, 02 Jan 2013 22:28
Date: Wed, 02 Jan 2013 22:28
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Ciao Dan > Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird? Selten. Weil der meist am Finger steckt und auch wieder ausgeführt wird, falls die Person die CH wieder verlässt. Womit die Frage aufkommt, ob du allenfalls eine Chance hast dich auf den Standpunkt zu stellen, dass das Zeug ja nur vorübergehend in der Schweiz ist. Da gibts AFAIK eigene Regeln für. Geuts Nöis - allen anderen auch. Felix (der nur rasch sehen wollte, ob hier überhaupt noch jemand ist nach dem Weltuntergang).
Re: Frage zum Zollrecht / Emendatio
Author: 1X2Willows
Date: Thu, 03 Jan 2013 18:29
Date: Thu, 03 Jan 2013 18:29
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On 1/2/2013 11:28 PM, Felix Holdener wrote: > Ciao Dan Hoi Felix! >> Und wie haeufig passiert das, dass ein Ehering geprueft wird? > > Selten. Weil der meist am Finger steckt und auch wieder ausgef�hrt wird, falls die Person die CH wieder verl�sst. Womit die Frage aufkommt, ob du allenfalls eine Chance hast dich auf den Standpunkt zu stellen, dass das Zeug ja nur vor�bergehend in der Schweiz ist. Da gibts AFAIK eigene Regeln f�r. Ein neuer und vor allem kreativer Ansatz, in der Tat. Hat was. > Geuts N�is - allen anderen auch. > > Felix (der nur rasch sehen wollte, ob hier �berhaupt noch jemand ist nach dem Weltuntergang). - und retour an Dich & die Deinen. Ja, so wie's scheint, hatten die Maya noch kein Zollrecht, ansonsten sie gewusst haetten, dass sich sowas bis in alle Ewigkeit hinziehen kann. Dan
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