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1 total messages Started by Redaktion Quicktimes Sun, 20 Nov 2011 11:35
Achim H. Pollert: Der Rechtsstaat als Standortfaktor
#668
Author: Redaktion Quicktimes
Date: Sun, 20 Nov 2011 11:35
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ACHIM H. POLLERT: DER RECHTSSTAAT ALS STANDORTFAKTOR

Achim H. Pollert (*) über den Schweizer Rechtsstaat

Natürlich: Wenn man selber gerade vor den Schranken eines Gerichts
havariert ist, dann ist man sicher geneigt, überhaupt nicht mehr an
den Rechtsstaat zu glauben.

Und natürlich gibt es nicht wenige cholerische Charaktere - und solche
beschäftigen die Justiz ja besonders gerne und oft -, die dann
Schlimmes über den "Willkürrichter", den "Rechtsbeuger" u.ä.
herausplärren, weil der Betreffende nicht zu ihren Gunsten entschieden
hat.

Solche Ausrufe sind zunächst einmal mit Vorsicht zu geniessen. Dass
ich auf ein Gericht nicht gut zu sprechen bin, das nun gerade nicht
meine Verkehrsbusse aufgehoben oder meinen Anspruch gegenüber dem
Schlitzohr, das mich über den Tisch gezogen hat, nicht gutheisst, ist
klar.

Noch schwieriger wird dies, wenn sich die betreffende Entscheidung in
einer Grauzone bewegt, in der das Gericht einen Ermessensspielraum hat
und diesen ausschöpft, wo also der Richter hätte sowohl zugunsten als
auch zu Lasten einer Partei hätte entscheiden können.

Darüber hinaus gibt es eine Problemzone, die weiter reicht.

RECHTSSTAAT IST NICHT DEMOKRATIE

Zunächst ein weit verbreiteter Irrtum.

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind nicht dasselbe. Zwar gehören
sie zusammen, und eine echte Demokratie sollte auch
Rechtsstaatlichkeit anstreben. Aber schon in den alten
absolutistischen Monarchien Europas gab es teilweise schon recht gut
ausgebildete rechtsstaatliche Strukturen.

Es reicht also schlicht und einfach nicht, für demokratische
Verhältnisse - wie in der Schweiz - zu sorgen und dann zu meinen, man
habe gleich damit auch einen Rechtsstaat errichtet. Quasi inklusive.

Ob die Mehrheit die Entscheidungen trifft, ob die Staatsgewalten
geteilt sind, ob jede Gewalt im Staat kontrolliert ist - also die
Merkmale der Demokratie -, das muss nicht heissen, dass es in dieser
Gesellschaft auch rechtsstaatlich zugeht. Ganz im Gegenteil: Es ist
durchaus möglich, dass Demokratie und Rechtsstaat in manchen Teilen
zueinander im Widerspruch stehen.

Rechtsstaatlichkeit ist das Gegenteil von Willkürlichkeit. Im
politischen Prozess kann die Demokratie sehr wohl willkürlich sein.
Wenn eine bestimmende Mehrheit ein politisches Ziel umsetzt, dann kann
dies in der Sache durchaus nicht begründet und für den angestrebten
Zweck ungeeignet sein - also willkürlich. Solange dies nach den Regeln
der Demokratie und unter Beachtung der Grundrechte geschieht, ist das
auch in Ordnung so.

Die Demokratie bleibt somit aber ständig aufgerufen, gesondert für
Rechtsstaatlichkeit zu sorgen. Die gibt es nämlich nicht gratis dazu.

So weit das ethisch-politische Ziel.

Die detaillierte Debatte darüber könnte ganze Bände in den
Bibliotheken sozialwissenschaftlicher Hochschulfakultäten füllen.

An der grundlegenden Tatsache ändert das gleichwohl nichts.

Wenn es nun nicht dasselbe wie Demokratie ist, was ist dann eigentlich
das, was die Rechtsstaatlichkeit ausmacht?

WAS IST DER RECHTSSTAAT?

Rechtsstaatlichkeit hat etwas mit Sicherheit, mit Verlässlichkeit zu
tun.

Ich muss mich als derjenige, der im Recht ist, darauf verlassen
können, dass mir die Justiz recht gibt. Ohne Ansehen der Person. Ohne
die Betrachtung gleichwelcher anderer Umstände.

Wenn ich nicht im Recht bin, dann darf es sich für mich nicht in
irgendeiner Weise lohnen, die Justiz zu bemühen.

Ferner muss ich mich darauf verlassen können - ob ich im Recht bin
oder nicht -, dass für bestimmte Vorgänge in der Justiz immer wieder
dieselben Spielregeln gelten, dass insbesondere die Beamten der Justiz
sich an diese Regeln halten und ihrerseits darauf achten, dass diese
Regeln von allen Beteiligten eingehalten werden.

Natürlich gibt es den Einzelfall, wo es auch einmal anders sein kann.
Aber in einer möglichst breiten Quote aller Fälle muss der Rechtsstaat
diese drei Sicherheiten bieten.

Es darf z.B. nicht so sein, dass ich als derjenige, der im Recht ist,
ein erhebliches Prozessrisiko trage. Dass ich im voraus nicht so recht
abschätzen kann, ob ich auf ganzer Linie recht bekomme, wenn ich auf
ganzer Linie recht habe.

Ebenso darf es nicht so sein, dass ich als derjenige, der im Unrecht
ist, durch eine nicht oder unklar begründete Klage o.ä. Fristen
erstrecken und Verfahren verschleppen kann.

Und ebenso darf es auch nicht so sein, dass sich z.B. ein Richter oder
Staatsanwalt im Einzelfall schon einmal überlegt, was er hier tut und
was er lässt und wie schnell er da handeln will oder nicht.

All solche Dinge kommen vor.

Natürlich.

Es irrt der Mensch, solange er strebt... wie wir schon von Albert
Einstein wissen.

Nur dürfen solche Dinge einerseits nicht zum häufigen, gar zum
Normalfall werden. Und andererseits darf im nachhinein nicht so getan
werden, als wäre das in Ordnung gewesen.

Das können im Einzelfall verwickelte Zusammenhänge sein, mag man
sagen. Dem mag man entgegenhalten, dass Justizbeamte immerhin auch
vier Jahre an eine Universität geschickt werden, um verwickelte
Zusammenhänge beurteilen zu können.

EIN BEISPIEL

Nehmen wir an, ein Ehepaar lebt in Scheidung. Und nun erstattet einer
von beiden, sagen wir, die Frau, eine Strafanzeige wegen eines
Bagatelldelikts gegen den Mann.

Wenn nun ein Staatsanwalt insgeheim bestrebt wäre, die Frau in ihren
Bemühungen zu unterstützen. Wenn er nun gegen den Mann ein
Strafverfahren eröffnen würde. Wenn er dieses Strafverfahren dann aber
nicht weiterführen würde - anstatt wie üblich in einigen Tagen zu
behandeln.

Dann würde dahinter das Bestreben stecken, durch die Nichtbearbeitung
den Mann mit einem hängigen Strafverfahren unter Druck zu setzen, ihn
durch die zusätzliche Ungewissheit eines weiteren ausstehenden
Verfahrens möglicherweise zum Nachgeben bei der güterrechtlichen
Auseinandersetzung zu drängen.

Wäre das alles beweisbar, dann würde es den strafrechtlichen
Tatbestand einer Nötigung erfüllen.

Dessen ganz ungeachtet, würde ein solcher Staatsanwalt sich alleine
durch die Tatsache, dass er vom üblichen Vorgehen abweicht, das
Strafverfahren zügig zu bearbeiten, gegen die Prinzipien des
Rechtsstaats verstossen.

Selbst dann, wenn er die Absicht hätte, nach erfolgter Scheidung das
Strafverfahren einzustellen.

Nicht ganz unwichtig wäre, dass eine Folgeinstanz, die eine solche
Normabweichung feststellt, diese ausdrücklich rügt. Es läge im
Interesse des Rechtsstaats, dass solche Abweichungen, wo jemand eine
andere Behandlung als üblich bekommt, ausdrücklich vermerkt und
beanstandet werden.

Obwohl dies natürlich in einem Milieu von Berufsjuristen, wo es
Korpsgeist gibt, wo man sich mit "Herr Kollege", "Frau Kollegin"
anredet, wohl so eine Sache ist.

WEN JUCKT ES?

Wie oben erwähnt, gibt es die ethisch-politische Frage.

Aus Anstand, aus politischem Prinzip sollte eine zivilisierte
Gesellschaft Rechtsstaatlichkeit anstreben. Es steht im Widerspruch
zur Zivilisation, dass es irgendwo in einem abgeschiedenen Tal noch
einen Mufti gibt, der gültige Gerichtsurteile nach Gutdünken und nach
sonst nichts verfertigt.

Aber darüber hinaus stellt sich wohl die Frage, inwieweit dies alles
den Normalbürger betrifft.

Im Prinzip recht theoretische Ueberlegungen, wenn es doch so ist, dass
der Normalmensch kaum je in seinem Leben mit der Justiz zu tun hat.
Vielleicht einmal mit einem Zivilgericht bei einer Scheidung, und mit
einer Staatsanwaltschaft nie.

Das mag sein.

Nur ist es halt so, dass Rechtsstaatlichkeit ein höchst bedeutender
Standortfaktor ist. So wie mancher Rohstoff. So wie manche Güter-
Transitverbindung. So wie manches Technologieniveau.

Alles Dinge, die den Normalbürger in seinem Alltag nicht berühren.

Aber wenn einer dieser Standortfaktoren wegbricht - oder einfach gar
nicht so verlässlich ist wie ursprünglich angedacht -, dann spürt das
der Normalbürger ganz heftig.

Rechtssicherheit ist in der Tat wichtig für einen Standort. Zwar ist
das einer von den Faktoren, die nicht von einem auf den anderen Tag
zusammenbrechen. Bis der Ruf so weit ist, dass man sich in diesem oder
jenem Land am besten gar nicht erst auf einen Prozess einlässt - und
deswegen auch gar nicht erst seine Investitionen dort tätigt, das kann
dauern. Mitunter Jahrzehnte.

Aber wenn es so weit ist, dann gibt es kein Halten mehr.

Jeder kann sich vorstellen, wie einem wird beim Gefühl, dass man von
einem Zahlungsunwilligen einen grösseren Geldbetrag zu bekommen hat,
wenn dieser Schuldner Sitz, sagen wir, in der Türkei, Rumänien oder
Montenegro hat.

Ohne dass man das Justizsystem der Türkei oder der anderen Länder
näher kennt, ist das Gefühl nachvollziehbar. Und zwar nicht nur als
Ausländer, sondern womöglich auch als Gläubiger mit Sitz am Ort, in
der Türkei.

Gottseitdank braucht man sich in der Schweiz noch keine Sorgen zu
machen, wenn man von jemandem Geld zu bekommen hat. Egal, wie gerissen
der ist und was für einen durchtriebenen Anwalt der sich nimmt...

... oder doch?



http://www.piazza.ch/inserat/10040771/ghostwriter_-_zuverlaessig_diskret_preiswert.html

http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/buecher/Der-Ghostwriter-/story/27055107

http://textepollert.wordpress.com
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