Article View: cl.atom
Article #1O&V 2.0: Welche Farbe hat der Strom?
From: t.lindner
Date: Tue, 23 Nov 1999 00:00
Date: Tue, 23 Nov 1999 00:00
260 lines
15432 bytes
15432 bytes
Quelle: Ornament & Verbrechen. Online-Magazin fuer Haupt- und Nebenwidersprueche. http://www.copyriot.com/o&v ---------------------------------------- Welche Farbe hat der Strom? Markt fuer "Gruenen Strom" unterlaeuft Politik fuer solare Energiewirtschaft In kapitalistischen Gesellschaften werden allerhand Verruecktheiten als Wahrheit verkauft. Nachdem beispielsweise das deutsche Energiewirtschaftsrechts geaendert wurde, koennen die KonsumentInnen ploetzlich zwischen gelbem (Yello = Energie Baden-Wuerttemberg), blauem (RWE) und gruenem (z.B. Naturstrom AG) Strom waehlen. Auf den ersten Blick ist also aus der langweiligen Ware Elektrizitaet etwas sehr buntes, schrilles geworden. Es wird interessant sein, zu beobachten, mit welchen Mitteln weitere Anbieter versuchen werden ihre Waren feilzubieten. Dem nuechternen Betrachter stellt sich allerdings die Frage, ob der Strom nicht weiterhin aus banalen Dosen kommt, bei seiner Produktion die Umwelt belastet und gar keine Farbe hat. Der Wettbewerb auf dem Strommarkt wurde durch das neue Energiewirtschaftsgesetz eroeffnet, dabei handelt es sich um die nationale Umsetzung der Europaeischen Binnenmarktrichtlinie Elektrizitaet. Ziel der Richtlinie ist die "gleichzeitige Staerkung der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfaehigkeit der europaeischen Wirtschaft sowie unter Wahrung des Umweltschutzes die Effizienz bei der Erzeugung, UEbertragung und Verteilung dieses Produktes zu verbessern." UEbersetzt heisst das: Der Standort Europa soll gesichert werden, indem die Strompreise fuer die Wirtschaft sinken, die Effizienz wird durch Entlassungen im Energiesektor realisiert und wenn dabei auch noch was fuer die Umwelt rauskommen sollte, wird es uns nicht stoeren. Durch die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie in nationales Recht wurden die Gebietsmonopole der Energieversorgungsunternehmen abgeschafft, der Strommarkt also fuer die Konkurrenz geoeffnet. Im Unterschied zu den anderen europaeischen Laendern setzte die abgewaehlte konservativ-liberale Bundesregierung eine radikale und beschleunigte Variante der Liberalisierung durch. Die Marktoeffnung wird - anders als im Bereich Telekommunikation - von keiner Regulierungsbehoerde begleitet und sie erfolgte ohne UEbergangszeit. Die Regulierung wurde den Akteuren selbst ueberlassen, woraufhin vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und der Vereinigung Deutscher Elektrizitaetswerke (VDEW) im April 1998 eine Verbaendevereinbarung vorgelegt wurde, welche die Bedingungen fuer den Netzzugang und das dafuer anfallende Entgelt vorlaeufig regelt. Die Marktoeffnung erfolgte ohne UEbergangsfristen in einem Schritt. In anderen EU-Laendern koennen sich zunaechst die GrossverbraucherInnen Ihren Anbieter waehlen, der dafuer massgebliche Mindestverbrauch wird dann stufenweise gesenkt. Einige Umweltverbaende setzen grosse Hoffnungen auf die Etablierung eines Marktes fuer "Gruenen Strom". Die Umweltorganisation Greenpeace sammelte mit ihrer Kampagne "Stromwechsel" die Adressen von Kunden, die gerne "gruenen Strom" erhalten moechten, um ihnen spaeter ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten und sicherlich auch ein gewisses Entgelt fuer die Vermittlung der Kunden zu kassieren. Die europaeische Sonnenenergie Vereinigung EUROSOLAR, der Bund fuer Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland und andere Verbaende haben den Verein "Gruener Strom Label e.V." gegruendet, um die Probleme der Definition von "gruenem Strom" zu bearbeiten und ein Zertifikat dafuer zu entwickeln. Unter "gruenem Strom" versteht dieser Verein Elektrizitaet aus erneuerbaren Energien, d.h. aus Windkraft, Biomasse, mittels Photovoltaik, kleinen Wasserkraftwerken und geothermischen Anlagen. Er will aber auch ein zweites Label vergeben, bei dem Strom bis zu 50% aus konventioneller Kraft-Waerme-Kopplung produziert werden kann. Die Qualitaet dieser OEkoware soll darin liegen, dass bei ihrer Produktion weniger Treibhausgase entstehen, der Einsatz fossiler Energie sparsam erfolgt und erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Die Umweltverbaende hoffen, dass eine groessere Zahl von KundInnen bereit ist, fuer "gruenen Strom" eine Preisaufschlag zu bezahlen und damit das schlechte KonsumentInnengewissen zu besaenftigen. Schliesslich surft es sich doch auch viel sanfter, wenn der Computer von "gruenem Strom" gespeist wird. Allerdings ist das Potential fuer einen "gruenen Strommarkt" sehr gering. Auf dem Markt fuer Nahrungsmittel haben Bioprodukte beispielsweise einen Anteil von 1%. Schwerwiegender ist aber, dass die Umweltverbaende sich an der Fiktion der Durchleitung beteiligen und den neoliberalen Politikansatz des neuen Energierechts begruessen. Die Handelbarkeit der Ware Strom wird, aehnlich wie bei der Ware Kommunikation, durch das Netz behindert, welches zwischen Anbietenden und VerbraucherInnen gespannt ist. Daher stellt das Netz ein natuerliches Monopol dar. Das neue Energierecht behauptet nun, dass wenn man einen Vertrag mit einem Anbieter von Windstrom in Schleswig-Holstein abschliesst, der Strom durch das Stromnetz bis in die Steckdosen "durchgeleitet" wird. Dies aber ist eine juristische und oekonomische Fiktion, die der Etablierung des neuen Marktes dient und zu den oben angesprochenen Verruecktheiten des Kapitalismus gehoert. Physikalisch wird der Strom nicht "durchgeleitet". Das Netz funktioniert nicht wie eine Pipeline, in der der Strom vom Produktionsort zum Verbrauchsort durch das Netz transportiert wird, wie es der Begriff "Durchleitung" nahelegt. Das Netz ist eher mit einem See vergleichbar, bei dem an vielen Stellen Wasser entnommen und an anderen Orten neues eingeleitet wird. Entscheidend ist dabei das gleichbleibende Niveau, der Wasserstand muss dementsprechend reguliert werden. Wenn man also seinen teuren Windstrom aus Schleswig-Holstein bezieht, kommt weiterhin der gleiche Strommix aus der Steckdose, lediglich der Geldstrom wird vom ehemaligen zum neuen Anbieter umgeleitet. Falls das viele tun sollten, muss der oekonomisch nicht mehr konkurrenzfaehige Anbieter seine Kraftwerke dichtmachen und erst dann aendert sich der Mix aus der Steckdose. Aber auch in diesem Fall erfolgt die Stromlieferung weiterhin durch das naechstgelegene Kraftwerk. Die Behauptung der "Durchleitung" durch das Netz ist somit eine Taeuschung der KonsumentInnen und behindert die Durchsetzung erneuerbarer Energie, da eine ihrer besonderen Qualitaeten darin liegt, dass der Strom am Verbrauchsort produziert werden kann, beispielsweise durch die Solarzelle auf dem Dach oder durch das Biomasse-Blockheizkraftwerk im Keller. Durch den Versuch, an der Etablierung eines Marktes fuer "gruenen Strom" mitzuwirken, unterwerfen sich die Umweltverbaende vollstaendig der neoliberalen Logik. Der Zweck der Binnenmarktrichtline Elektrizitaet und des neuen Energiewirtschaftsrechts in Deutschland ist offensichtlich nicht die Foerderung erneuerbarer Energie, sondern die Reduzierung der Energiepreise im Namen des Standorts, insbesondere fuer GrossverbraucherInnen. Wie sich beobachten laesst, sinken die Preise im Grosskundenbereich schon seit laengerer Zeit und nun beginnt das Spiel auch im Bereich der privaten Haushalte. Die sinkenden Strompreise werden aber alle Bemuehungen um Einsparungen erschweren. Die gerade eingefuehrte "OEkosteuer" auf Strom, auch sie ein klarer Etikettenschwindel, wird durch die Strompreissenkungen mindestens wieder ausgeglichen.Das Setzen auf einen Markt fuer "gruenen Strom" entpolitisiert die Frage nach einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Es wird unterstellt, dass die Energiewende von den KonsumentInnen gekauft werden kann. Die Kosten der Energiewende soll nur noch von einigen Idealisten getragen werden, die sich die entsprechenden Mehrkosten leisten koennen. Die Energiewende wird so von einer politischen zu einer privaten Frage. Doch die gesamte Gesellschaft - mit ungleicher Verursachung und Belastung - ist von den Folgen des fossil-atomaren Energiesystems betroffen, etwa durch eine Zunahme der Krebs- und Atemwegserkrankungen, den Gebaeudeschaeden und den Folgen des Klimawandels. Daher muessen gesellschaftlich-politische Antworten gefunden werden. Da die Umweltverbaende dem neoliberalen Paradigma vorbehaltlos folgen, fehlt ihnen die Wahrnehmung, dass ihre Argumente fuer den "gruenen Strommarkt" gleichzeitig Argumente gegen das Einspeisegesetz und dessen Ausbau zur kostendeckenden Verguetung sind. Das Einspeisegesetz verpflichtet einen Netzbetreiber, die in seinem Versorgungsgebiet produzierte erneuerbare Energie abzunehmen und mit einem Mindestsatz zu vergueten, der an den EndverbraucherInnenpreis gebunden ist. Mit den liberalisierungsbedingt sinkenden Strompreisen werden sich entsprechend auch die Einspeiseverguetungen fuer Strom aus erneuerbaren Energiequellen drastisch vermindern. Eine weitere Benachteiligung erneuerbarer Energien durch das neue Energierecht besteht darin, dass die Menge des nach dem Einspeisegesetz vergueteten Stroms auf einen Anteil von 5 0es Gesamtabsatzes begrenzt wurde. Im Papier des Bundeswirtschaftsministers Mueller zum Atomausstieg ist eine Erhoehung dieses Anteils auf 10% vorgesehen. Diese Begrenzung soll allerdings fuer den gesamten Ausstiegszeitraum gelten! Der besondere Vorteil der Einspeiseverguetung liegt darin, dass die anfallenden Kosten bislang noch in den Mischpreis der Energieversorgungsunternehmen (EVU) einkalkuliert werden. An der Finanzierung der alternativen Energien sind also alle VerbraucherInnen beteiligt. Wobei die privaten Haushalte allerdings staerker belastet werden, weil den Grossverbrauchern guenstigere Preise eingeraeumt werden. Vor allem beim Ausbau der Windkraft war das Instrument der Einspeisegesetz sehr erfolgreich. Fast 80 0er in der EU in den letzten 10 Jahren neu installierten Windkraftleistung wurde in Laendern errichtet, in denen ein solches Gesetz in verschiedenen Formen existiert. Am bundesdeutschen Einspeisegesetz wird seitens der Energiekonzerne seit Jahren gesaegt, weil mit dessen Hilfe erneuerbare Energien gegenueber atomar-fossilen Energietraegern mikrooekonomisch konkurrenzfaehig zu werden drohen. Der Logik des neuen Energierechts folgend, argumentieren die EVUs, es handele sich beim Einspeisegesetz um einen nationalen Standortnachteil. Aus ihrer Sicht stellt die Einspeiseverguetung im Rahmen des liberalisierten Strommarktes einen wettbewerbsbehindernden staatlichen Eingriff dar. Statt auf den Nischenmarkt fuer "gruenen Strom" zu setzen, waere es umweltpolitisch notwendig, das erfolgreiche Instrument der Einspeiseverguetung auszubauen und an die verschiedenen erneuerbaren Energietraeger anzupassen. Wer sich an der Werbung fuer "gruenen Strom" beteiligt, der taeuscht die OEffentlichkeit durch die Fiktion der "Durchleitung" und entzieht der Einspeiseverguetung argumentativ den Boden. Statt sich auf neoliberale Abwege zu begeben, sollten sich die Umweltbewegung fuer den Ausbau der Einspeiseverguetung einsetzen, um so den Weg zur solaren Vollversorgung zu ebnen. Dabei aber sind die Probleme dieses Foerderinstruments nicht zu vernachlaessigen. Es stellt sich beispielsweise die Frage, wie es fuer MieterInnen und einkommensschwaechere Menschen moeglich werden kann, ihren Strom umweltfreundlich mit erneuerbaren Energien zu produzieren. Sie verfuegen schliesslich weder ueber Eigentum an entsprechenden Dachflaechen, noch ueber das notwendige Kapital zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Bei der Einspeiseverguetung in der bisherigen Form handelt es sich vor allem um eine Mittelstandsfoerderung. Es stellt sich auch die Frage ob das Netz nicht vergesellschaftet werden sollte, um es an die erneuerbaren Energietraeger anzupassen, denn bislang entspricht das Netz der fordistischen Phase des Kapitalismus mit Massenproduktion und Massenverbrauch. Es ist an den Vorgaben grosser Kraftwerke orientiert. Erneuerbare Energien beanspruchen das Netz, mit Ausnahme der Windkraft, in einem viel geringeren Masse als fossil-atomare. Daher koennte das ueberregionale Netz viel kleiner ausgelegt werden, wenn erneuerbaren Energien verstaerkt zum Einsatz kaemen. Die Beschaeftigung mit den Folgen der Liberalisierung des europaeischen Strommarktes foerdert also ganz andere Fragen zutage als ausgerechnet die nach der Farbe des Stroms. "Gruenen Strom" gibt es nicht, er setzt sich einfach aus gelbem und blauem zusammen, wird dadurch aber teurer. Alles andere ist Metaphysik. Sloterdijk uebernehmen sie! Heiko Balsmeyer H.Balsmeyer@jpberlin.de Die Argumente fuer den "gruenen Strommarkt" lassen sich in Der Markt fuer Gruenen Strom finden. In diesem Buch spricht sich Hermann Scheer, Praesident der europaeischen Sonnenenergievereinigung EUROSOLAR, fuer die Etablierung eines "gruenen Strommarktes" aus. Der Widerspruch zwischen "gruenem Strom" und der Einspeiseverguetung wird von ihm allerdings nicht wahrgenommen. Der britische Wissenschaftler Twidell stellt die Entwicklung "gruenen Stroms" in Grossbritannien vor. Dort erfolgte die Liberalisierung sehr viel frueher als in Deutschland und mit dem Ausschreibungsmodell gibt es dort auch eine bei weitem weniger effiziente Foerderung von erneuerbaren Energien als sie die Einspeiseverguetung darstellt. Evert Jan Krajenbrink, Mitarbeiter von EUROSOLAR, stellt die Entwicklung des "Green-Label Programms" auf dem kalifornischen Strommarkt dar. Gert Apfelstedt macht in seinem Beitrag auf das Problem der "Durchleitung" aufmerksam. So ist in der BinnenmarkX-Mozilla-Status: 0009Stelle von "Durchleitung" die Rede, sondern immer von "Netzbenutzung", "Netzzugang" und "Netzbenutzern". Anhand einer Zeichnung verdeutlicht Apfelstedt den Unterschied zwischen "Durchleitung" und "Niveauregelung". Ergaenzt wird dieses Buch durch die Dokumentation der Satzung des "Gruener Strom-Label e.V." und dessen Kennzeichnungskriterien fuer "gruene Stromanbieter". EUROSOLAR (Hg.): Der Markt fuer Gruenen Strom. Rahmenbedingungen und Perspektiven eine unabhaengigen OEkostrom-Marktes. EUROSOLAR Verlag. Bochum 1999. 80 Seiten. 40.- DM. Kritische Beitraege lassen sich im Solarbrief des Solarenergie-Foerdervereins Aachen finden. Diese Verein war massgeblich an der Entwicklung des Foerdermittels der kostendeckenden Verguetung beteiligt., Weil es in Aachen zum ersten Mal angewendet wurde, bezeichnet man es auch als "Aachener Modell". Solarenergie-Foerderverein e.V. (SFV) (http://www.sfv.de) Bundesgeschaeftsstelle Herzogstr. 6 52070 Aachen Tel: 0241/511616 Fax 0241/535786
Technical Details
Message-ID:
<7TOLqizUjcB@tbx-t.lindner.tbx.berlinet.de>Path:
arc1-ca.pugleaf.net!unknown!not-for-mailShow Full Headers
Complete Article Headers
X-Google-Language: GERMAN,ASCII-7-bit X-Google-Thread: 153380,8da62fba6d0df1a5,start X-Google-Attributes: gid153380,public X-Google-Thread: 1097fe,8da62fba6d0df1a5,start X-Google-Attributes: gid1097fe,public X-Google-Thread: 1086a1,8da62fba6d0df1a5,start X-Google-Attributes: gid1086a1,public X-Google-Thread: fcdc5,8da62fba6d0df1a5,start X-Google-Attributes: gidfcdc5,public From: t.lindner@tbx.berlinet.de (t.lindner) Subject: O&V 2.0: Welche Farbe hat der Strom? Date: 1999/11/23 Message-ID: <7TOLqizUjcB@tbx-t.lindner.tbx.berlinet.de> X-Deja-AN: 552319502 Newsgroups: cl.atom,cl.atom.allgemein,cl.magazine.sonstige,cl.medien.allgemein