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Thu, 08 Aug 1996 00:00
BVG staerkt Rechte von Kindern mit Behinderungen
Author: GEW Bayern
Date: Thu, 08 Aug 1996 00:00
Date: Thu, 08 Aug 1996 00:00
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Pressemitteilung M�nchen, den 07.08.1996 Bundesverfassungsgericht st�rkt Rechte von Kindern mit Behinderungen GEW fordert �nderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Bayern Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Montag der Klage ei- nes k�rperbehinderten M�dchens recht, das gegen ihren Willen in eine Sonderschule �berwiesen werden sollte. Die Richter bezogen sich in ihrem Urteil auf eine Grundgesetz�nderung von 1994. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" lautet seither der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Karlsruher Richter leiteten daraus eine "erh�hte Begr�ndungspflicht" bei Sonderschul- �berweisungen ab. Der Hinweis auf begrenzte organisatorische und perso- nelle Mittel allgemeiner Schulen gen�ge dazu nicht. Die GEW Bayern fordert das Kultusministerium auf, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Der GEW-Landesvorsitzende, Schorsch Wiesmaier, sagte am Mittwoch in M�nchen: "Das bayerische Erziehungs- und Unter- richtsgesetz mu� ge�ndert werden, um den Vorgaben des Grundgesetzes gerecht zu werden. Es gen�gt nicht, die Organisationsform der Sonder- schulen zu �ndern und den Schulen f�r Behinderte alle paar Jahre einen neuen Namen zu geben." Auch in Bayern, so Wiesmaier weiter, m�sse ein gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen m�glich sein. Andernfalls riskiere der Freistaat, da� die bisherige Praxis der Aus- sonderung wegen Verfassungswidrigkeit gestoppt werde. Gemeinsam fordern die GEW Bayern, der Bayerische Elternverband und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen: - Integration - die volle Einbeziehung von behinderten, ausl�ndischen oder sozial schwierigen Menschen kann nur gelingen, wenn von Anfang an gemeinsames Leben, Spielen und Lernen stattfindet. - Alle Eltern m�ssen die M�glichkeit haben, ihre Kinder in Regeleinrichtungen zu schicken: in Kindertagesst�tten, Schulen und St�tten beruflicher Bildung. - In den Regeleinrichtungen sind die n�tigen Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Kinder eines Wohngebiets aufgenommen und ihren Bed�rfnissen entsprechend gef�rdert werden k�nnen. - Schulgesetzliche Verankerung des lernzieldifferenzierten Lernens (Lernziele sind am einzelnen Kind zu orientieren) sowie entsprechende �nderung der LehrerInnenausbildung bzw. -fortbildung: Sonderp�dagogik, d.h. individuelle P�dagogik mu� Bestandteil jeder LehrerInnenausbildung werden! - Das gemeinsame Leben und Lernen mu� seine Fortsetzung auch bei Erwachsenen im Arbeitsbereich, in der Freizeit und beim Wohnen finden.
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