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1 total messages Started by GEW Bayern Thu, 08 Aug 1996 00:00
BVG staerkt Rechte von Kindern mit Behinderungen
#1
Author: GEW Bayern
Date: Thu, 08 Aug 1996 00:00
53 lines
3510 bytes

Pressemitteilung


M�nchen, den 07.08.1996



Bundesverfassungsgericht st�rkt Rechte von Kindern mit Behinderungen

GEW fordert �nderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in 
Bayern


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Montag der Klage ei-
nes k�rperbehinderten M�dchens recht, das gegen ihren Willen in eine 
Sonderschule �berwiesen werden sollte.
Die Richter bezogen sich in ihrem Urteil auf eine Grundgesetz�nderung 
von 1994. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" 
lautet seither der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Karlsruher 
Richter leiteten daraus eine "erh�hte Begr�ndungspflicht" bei Sonderschul-
�berweisungen ab. Der Hinweis auf begrenzte organisatorische und perso-
nelle Mittel allgemeiner Schulen gen�ge dazu nicht.

Die GEW Bayern fordert das Kultusministerium auf, Konsequenzen aus 
dem Urteil zu ziehen. Der GEW-Landesvorsitzende, Schorsch Wiesmaier, 
sagte am Mittwoch in M�nchen: "Das bayerische Erziehungs- und Unter-
richtsgesetz mu� ge�ndert werden, um den Vorgaben des Grundgesetzes 
gerecht zu werden. Es gen�gt nicht, die Organisationsform der Sonder-
schulen zu �ndern und den Schulen f�r Behinderte alle paar Jahre einen 
neuen Namen zu geben." Auch in Bayern, so Wiesmaier weiter, m�sse ein 
gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen m�glich 
sein. Andernfalls riskiere der Freistaat, da� die bisherige Praxis der Aus-
sonderung wegen Verfassungswidrigkeit gestoppt werde.

Gemeinsam fordern die GEW Bayern, der Bayerische Elternverband und 
die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen:
- Integration - die volle Einbeziehung von behinderten, ausl�ndischen oder 
  sozial schwierigen Menschen kann nur gelingen, wenn von Anfang an 
  gemeinsames Leben, Spielen und Lernen stattfindet.
- Alle Eltern m�ssen die M�glichkeit haben, ihre Kinder in Regeleinrichtungen zu 
  schicken: in Kindertagesst�tten, Schulen und St�tten beruflicher Bildung.
- In den Regeleinrichtungen sind die n�tigen Voraussetzungen zu schaffen, 
  damit alle Kinder eines Wohngebiets aufgenommen und ihren Bed�rfnissen 
  entsprechend gef�rdert werden k�nnen.
- Schulgesetzliche Verankerung des lernzieldifferenzierten Lernens 
  (Lernziele sind am einzelnen Kind zu orientieren) sowie entsprechende 
  �nderung der LehrerInnenausbildung bzw. -fortbildung: Sonderp�dagogik, 
  d.h. individuelle P�dagogik mu� Bestandteil jeder LehrerInnenausbildung 
  werden!
- Das gemeinsame Leben und Lernen mu� seine Fortsetzung auch bei 
  Erwachsenen im Arbeitsbereich, in der Freizeit und beim Wohnen finden.
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