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Started by Weispfenning
Mon, 11 Oct 1999 00:00
Fraktionsrechte/NRW-Kommunen
Author: Weispfenning
Date: Mon, 11 Oct 1999 00:00
Date: Mon, 11 Oct 1999 00:00
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Nach dem Wegfall der 5%-Klausel in NRW in Folge des LVerfG-Urteils sind in verschiedene Stadtparlamente Parteien und Gruppierungen eingezogen, die h�ufig �ber knapp weniger Stadtverordnete verf�gen, als nach der Kommunalordnung NW f�r eine Fraktionsbildung n�tig sind. Ihnen stehen damit wesentliche Rechte nicht zu, insbesondere hinsichtlich der Besetzung von Aussch��en, der Aufstellung der Tagesordnung, Finanzmittel usw. Jetzt gibt es verschiedene M�glichkeiten: In Essen z.B. erhalten sie immerhin Finanzmittel f�r die parlamentarische Arbeit. InDusiburg wurde beantragt, die Ausschu�gr��e so zu ver�ndern, da� sie doch in die Aussch��e kommen usw. Nun meine Frage: Gesetzt, ein Statdparlament lehnt es ab, diesen Abgeordneten mehr Rechte zuzugestehen, w�re dann nicht eine Klage sinnvoll? Die Argumentation m��te in etwa so ausehen: Die Fraktionsbestimmungen in der GO NW orientierten sich tendentiell an der 5%-Klausel. Nach ihrem Wegfall m�ssen Konsequenzen gezogen werden f�r die Fraktionsgr��e usw. Nach BVerfG-Urteilen gibt es hier wohl keinen zwingenden Zusammenhang, aber zumindest eine Art Gruppenstatus m��te ihnen doch zuerkannt werden. Kennt jemand �hnliche F�lle? Auch an direktem Erfahrungsaustausch �ber E-Mail mit eventuell Betroffenen w�re ich interessiert. Gegen wen soll geklagt werden? Gegen das Stadtparlament (mit einer inzidenter-Pr�fung der GO), oder auch direkt gegen den Landtag NRW? Wer hat dazu weitere Informationen? Vielen Dank!
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