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Started by Christian R. A. Regenbrecht
Sat, 31 Jul 1999 00:00
Pflichten nach Zwangsversteigerung
Author: Christian R. A. Regenbrecht
Date: Sat, 31 Jul 1999 00:00
Date: Sat, 31 Jul 1999 00:00
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Hallo! Meine Frage hat nicht direkt was mit Mietrecht zu tun, jedoch hat der Ausgang der Sache sehr wohl mit Miete im weitesten Sinne zu tun: Ich habe am 7.7. bei einer Zwangsversteigerung eine Wohnung in einem 4 Familien-Haus ersteigert. Heute hatte ich ein Telephonat mit dem Hausverwalter, der mir mitteilte, da� der Vorbesitzer seit 1.1.99 kein Wohngeld, also den bei den Eigent�mer-Versammlungen vereinbarten monatlichen Betrag, immerhin ca. 400 Mark/Monat nicht entrichtet hat und ich diesen deshalb uebernehmen muesse. Dazu nun meine persoenliche Einschaetzung, die ich gerne, am besten als persoenliche Mail (da selten in Newsgruppen) kommentiert haette: 1. Um Ansprueche gegen mich geltend zu machen haette der Hausverwalter diesen Anspruch VOR der Zwangsversteigerung anmelden muessen, damit er ggf. beim Verteilungstermin beruecksichtigt worden waere. 2. Da der Wirtschaftsplan fuer 99 schon verabschiedet war, ergibt sich daraus fuer mich, dass ich ERST ab Ersteigerungsdatum verpflichtet bin, mich an diesem zu beteiligen.
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