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Thread View: cl.recht.diskussion
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1 total messages Started by Christian R. A. Regenbrecht Sat, 31 Jul 1999 00:00
Pflichten nach Zwangsversteigerung
#91
Author: Christian R. A. Regenbrecht
Date: Sat, 31 Jul 1999 00:00
21 lines
1768 bytes
Hallo!

Meine Frage hat nicht direkt was mit Mietrecht zu tun, jedoch hat der
Ausgang der Sache sehr wohl mit Miete im weitesten Sinne zu tun:

Ich habe am 7.7. bei einer Zwangsversteigerung eine Wohnung in einem 4
Familien-Haus ersteigert. Heute hatte ich ein Telephonat mit dem
Hausverwalter, der mir mitteilte, da� der Vorbesitzer seit 1.1.99 kein
Wohngeld, also den bei den Eigent�mer-Versammlungen vereinbarten monatlichen
Betrag, immerhin ca. 400 Mark/Monat nicht entrichtet hat und ich diesen
deshalb uebernehmen muesse.
Dazu nun meine persoenliche Einschaetzung, die ich gerne, am besten als
persoenliche Mail (da selten in Newsgruppen) kommentiert haette:

1. Um Ansprueche gegen mich geltend zu machen haette der Hausverwalter
diesen Anspruch VOR der Zwangsversteigerung anmelden muessen, damit er ggf.
beim Verteilungstermin beruecksichtigt worden waere.

2. Da der Wirtschaftsplan fuer 99 schon verabschiedet war, ergibt sich
daraus fuer mich, dass ich ERST ab Ersteigerungsdatum verpflichtet bin, mich
an diesem zu beteiligen.
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