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2 total messages Started by Markus Tue, 27 Oct 1998 00:00
Gew�hrleistung - Verzweiflung
#5
Author: Markus
Date: Tue, 27 Oct 1998 00:00
54 lines
3501 bytes
Hallo,

ich m�chte hier mal etwas loswerden, was mich in die Verzwiflung treibt:

Vor inzwischen 2 Jahren habe ich einen (damals innovativen) CD-Brenner
gekauft, der nach 2 Wochen unter lautem Brummen den Geist aufgab.

Ich habe ihn zum H�ndler gebracht, der ihn reparieren (lassen) wollte.

Nach zwei Wochen frage ich nach, wann ich denn das Ger�t wiederbekomme,
worauf er mir sagt das dauere mindestens 6 Wochen.

Aufgrund der Halbwertszeit solch neuer Ger�te schien mir das unakzeptabel
und ich verlangte Wandelung (schriftlich mit Einschreiben), da auch keine
AGBs Bestandteil des Vertrages geworden sind.

Nachdem sich der H�ndler einfach nicht meldete kam es zur
Gerichtsverhandlung (nach 6 Monaten), in der der H�ndler angab, das Ger�t
sein nie defekt gewesen.

Das Gericht hat dann (nach schon 1 Jahr) einen Sachverst�ndigen beauftragt,
zu pr�fen, ob das Ger�t defekt war, was meiner Ansicht nach Schwachsinn war,
da es ja auf den Zeitpunkt des Kaufs (bzw. nach Theorie auf den Zeitpunkt
innerhalb der sechs Monate der R�ckgabe) ankommt. Dieser Sachverst�ndige hat
(nat�rlich) ausgesagt, dass er zum Zeitpunkt der �bergabe nichts sagen kann
und dass das Ger�t bei ihm sporadische Aussetzer hatte.

Dies wertete das Gericht als mangelnden Beweis meinerseits und ha sich f�r
die von mir benannten Zeugen f�r das Versagen und die seltsame
Ger�uschentwicklung nicht interesseirt und auch nicht befragt, da diese
keine Sachverst�ndige seien.

Auch hat es nicht den Gutachter befragt, ob die Symptome, die von meinen
Zeugen belegt werden k�nnen, einen Defekt darstellen.

Denn ich vermute, dass das Ger�t, das der Sachverst�ndige vom H�ndler bekam,
nicht meines war sonder ein repariertes oder ausgetauschtes.

Jetzt weiss ich wirklich nicht mehr weiter, diese Ungerechtigkeit macht mich
ganz kribbelig.

Welchen Schluss kann man jetzt daraus ziehen bzw. soll ich jetzt daraus
ziehen:

- Sich nicht �rgern, das ganze m�glichst schnell vergessen
- Einen Brief �ber den Sachverhalt an eine Zeitschrift schreiben
- Zuk�nftig vor jeder Reparatur einen Sachvest�ndigen hinzuziehen, da sonst
keinerleit gestzliche Anspr�che durchsetzbar sind, wenn sich der Verk�ufer
als b�swillig herausstellt.
- In Berufung gehen und das Beste hoffen

F�r Eure Meinungen w�re ich sehr dankbar.

Markus
Re: Gew�hrleistung - Verzweiflung
#6
Author: Hans-Theo Steinhaus
Date: Tue, 27 Oct 1998 00:00
30 lines
2330 bytes
Hallo Markus,

in der c't  Nr. 21 ist auf Seite 270 dazu passend ein
Artikel von RA Dr. K�nig ver�ffentlicht, der ein gro�teil
Deines Problems beschreibt (u.a. Beweislast bei der
�bergabe).
email-Adresse: ra.dr.koenig@poboxes.com

Grunds�tzlich w�rde ich mal Kosten / Nutzen / Risiko f�r
eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung pr�fen
(lassen).
F�r die Zukunft: Suche Dir einen vertrauensw�rdigen
PC-H�ndler in der N�he und t�tige Deine K�ufe dort. Auch
wenn Du etwas mehr bezahlst (was gar nicht sein mu�, denn
mein H�ndler sagt, was Vobis kann, k�nnen wir besser! und er
hat's bewiesen), es zahlt sich im Reklamations- /
Reparaturfall sofort aus
Bsp: Mein Samsung Monitor war nach einem Jahr defekt und
mu�te eingeschickt werden. Ich habe sofort ohne Nachfrage
f�r die Zeit (2 Wochen) der Reparatur einen Ersatzmonitor
kostenlos erhalten.

An Zeitungen schreiben hilft dir (meistens) nicht weiter.

Sich �rgern?  Man �rgert sich nur �ber die unausgeorenen
F�lle. Analysiere Deinen Fall, setze ihn fort oder hake ihn
ab und mach es das n�chste Mal besser.

Viele Gr��e
Theo
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