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Started by Karl Dietz
Sun, 27 Apr 1997 00:00
Re: Erklärung und öffentlicher Brief an die
Author: Karl Dietz
Date: Sun, 27 Apr 1997 00:00
Date: Sun, 27 Apr 1997 00:00
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## Nachricht vom 22.04.97 weitergeleitet ## Ursprung : /CL/USERFORUM/CL-TREFFEN ## Ersteller: Thomas.Roessler@Sobolev.IAM.Uni-Bonn.DE Peer Heinlein <P.HEINLEIN@JPBERLIN.BerliNet.de> writes: >Es gab durchaus auch lange und ernsthafte Ueberlegungen, wie man >das Brett einrichten kann, so dass das /CL unserer Meinung nach >keinen Schaden nimmt (hingefahren bin ich noch mit der >Erwartung, dass wir eine entsprechende Loesung finden und das >Brett einrichten koennen). Diese Ueberlegungen verliefen jedoch >nicht zufriedenstellend, so dass wir aus diesem Grunde im Schluss >die momentanen Gegebenheiten als nicht ausreichend ansehen >mussten das Brett jetzt einzutragen. Wenn ich Dich recht verstehe, ist also nach wie vor komplett offen, was mit cl.magazine.radikal passiert. Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt drei Szenarien: I. Der offizielle status quo bleibt erhalten, ein Brett cl.mag.radi wird dauerhaft _nicht_ eingerichtet. Wenn man radikal per CL verbreiten moechte, ist das sicherlich die beste Loesung: Das Blatt wird in irgendwelche mehr oder minder passenden Gruppen gepostet (cl.frauen.only etwa, wenn es um die Kurdinnen-Demo in Bonn geht, etc.). Niemand kann gezwungen werden, seinen gesamten Newsspool taeglich nach derartigen Beitraegen, die noch nicht einmal als radikal-zugehoerig gekennzeichnet sein muessen, durchzusehen. Eine lokale Loeschung von Artikeln muesste sich ein Systembetreiber dann ueberlegen, wenn Benutzer oder Staatsanwaltschaften sich bei ihm beschweren. Haken bei dieser Variante waere, dass das CL seine eigenen Beschluesse nicht beachten wuerde. Seine derzeitigen Exponenten wuerden unglaubwuerdig. II. cl.magazine.radikal wird eingerichtet, aber unter besondere Kuratel gestellt. Eine zentrale Instanz (nach Moeglichkeit juristisch vorgebildet) sieht die Gruppe, soweit zumutbar, nach offensichtlich strafrechtswidrigen Artikeln durch und veroeffentlicht ggfs. auf geeignetem Wege eine Aufforderung zur Loeschung; dies kann z.B. per Mailverteiler an die Sysops erfolgen, die dieser Aufforderung nach ihrem eigenen Urteil nachkommen koennen oder auch nicht. Durch eine (gegebenenfalls schriftlich zu dokumentierende) laengerfristige Beobachtung der Gruppe koennte man je nach deren Entwicklung zu dem Ergebnis kommen, dass der Anteil problematischer Postings so niedrig ist, dass an eine Garantenstellung nicht mehr gedacht werden kann. Die gesonderte Beobachtung der Gruppe koennte dann eingestellt werden. Problem ist, dass diese Loesung ggfs. eine laengerfristige kontinuierliche Rechtsberatung mit sich bringt; auch die Entscheidung, die Beobachtung einzustellen, sollte nicht von Laien getroffen werden. Sowas kostet Geld. III. cl.magazine.radikal wird zwar eingerichtet, der Pflichtbezug fuer diese Gruppe allerdings aufgehoben. Die Entscheidung, sich eine Garantenpflicht aufzubuerden oder nicht, bleibt dem einzelnen Systembetreiber ueberlassen; es bleibt ihm allein ueberlassen, einer etwaigen Garantenpflicht zu genuegen. Zugleich waere eines der Grundelemente der eigentuemlichen Eigenartigkeit des CL aufgegeben. Man kann das positiv und negativ betrachten, ganz wie man will. Als Solidargemeinschaft haette das CL jedenfalls versagt. tlr -- Thomas Roessler � 74a353cc0b19 � dg1ktr � http://home.pages.de/~roessler/ ## CrossPoint v3.02 ##
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