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Article #6Re: LIST zum drohenden Verschluesselungsverbot
From: Jens Ey
Date: Sat, 28 Oct 1995 03:46
Date: Sat, 28 Oct 1995 03:46
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Ole Metzner (bitboy@korova.zodiac.de) wrote: : Vorsicht, Logikfalle: : Die SnailMail (Briefe) können im "Bedarfsfall" geöffnet und gelesen werden, : mit PGP verschlüsselte Mails können nicht einfach geöffnet werden. : [...] : Und wie in der h.K. darf der Staat bei begründeten Verdacht auch private : Kommunikation abhören(siehe Recht zum Thema Kriminalitäts-Bekämpfung). : Wie der Verdacht zustande kommt, wie einfach eine "Abhör-Genehmigung" : etc. erteilt wird, ist nicht in meiner Kenntnis, aber ich denke einfach mal, : so oder ähnlich soll und kann der Staat auch bei eMail verfahren, aber : nicht generell die Briefumschläge (verschlüsselte eMail) verbieten. Bislang steht noch nirgendwo, dass der `Verdaechtige' bei den Ueberwachungs- massnahmen helfen muss. Allerdings: Nachdem `1984' schon langsam Realitaet wurde/wird, vielleicht wird `Brazil' ja auch noch zu einer Real-Satire... : Und sollte eMail überhaupt rechtlich genauso wie Sackpost behandelt werden? : Und wie schon jemand erwähnt hat, wie soll denn die Gesetzeslage aussehen : bei einem _internationalen_ Kommunikations-System wie einem Daten-Netz!? Ich bin mir nicht sicher, ob e-Mail nicht heute schon durch die `Hacker- Gesetze' (Ausspaehung von Daten etc.) und das Bundes-Datenschutzgesetz besser gegen eine _legale_ staatliche Ueberwachung geschuetzt ist, als es die Sackpost ist. IMHO duerfte e-Mail uebrigens durchaus unter das Fernmeldegeheimnis und somit § 10 GG fallen, da Mailboxen, Internet-Server etc. ja offenbar vom Gesetzgeber als Fernmeldeeinrichtungen im Sinne des FAG betrachtet werden. MfG Jens -- ------====### legal notice ###====------------------------------------------- Microsoft Network is prohibited from redistributing this work in any form, in whole or in part. License to distribute this post is available to Microsoft for $49.95. Posting without permission constitutes an agreement to these terms.
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