Article View: de.admin.misc
Article #107Re: Verleumdung, Zensur und ueble Nachrede...
From: Erhard Sanio
Date: Sat, 26 Sep 1992 13:20
Date: Sat, 26 Sep 1992 13:20
138 lines
7788 bytes
7788 bytes
In article <1992Sep25.204731.28878@ira.uka.de> danisch@ira.uka.de writes:
Hadmut praezisiert seine Vorstellungen ueber die (eingeschraenkten)
Rechte des Posters. Ein Hinweis: Die Zusammenfassungen sind meine, wenn
er sich wieder missinterpretiert fuehlt, mag er richtigstellen. Es ist
meines Erachtens gerade die Staerke eines Vollduplexmediums, dass so
etwas moeglich ist.
1. Grenzen der Meinungsfreiheit
Hadmut hat den Eindruck, das Usenet sei ein "rechtsfreier Raum" oder
werde als solcher betrachtet. Nicht jeder solle posten koennen, was er
wolle. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Strafgesetzbuch.
Meines Erachtens geht dieser Einwand an der Sache vorbei. Das Straf-
gesetzbuch wird durchgesetzt durch die rechtsprechende Gewalt, nicht
durch Newsverantwortliche. Wer sich in seinen Rechten (straf- oder
zivilrechtlich) verletzt sieht, dem steht der Rechtsweg bzw. der
Weg zur Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsorganen (Polizei) offen.
Allein dieser Weg verhindert einen "rechts- freien" Raum auf
rechtsstaatliche Weise. Da Newsverantwortliche im allgemeinen keine
juristische Ausbildung haben, sind sie fuer polizeiliche oder
gar judikative Funktionen nicht geeignet und duerften solche in
ihrer grossen Mehrheit auch strikt von sich weisen.
Nebenbei: Nicht alles, wonach jemand schmollt, ist rechtlich
eine Beleidigung.
Nicht alles, was jemanden seiner Meinung nach in
falschem Licht erscheinen laesst, ist eine Verleumdung.
Nicht alles, was jemand als ungerechtfertigten Angriff
betrachtet, ist eine ueble Nachrede.
Im Gegenteil duerfte 90% dessen, wonach Leute (und selbst humorvollere
Leute und gelassenere als Hadmut) total auf die Palme gehen, im straf-
rechtlichen Sinne nicht als Ehrverletzung qualifizieren. Von den uebrigen
10%, die potentiell in Frage kaemen, duerfte in weiteren 90% der Faelle
auf den Privatklageweg bzw. das Schiedsverfahren verwiesen werden.
Der Rechtsbegriff des Ehrverletzungsdelikts (185 folgende StGB) ist sehr
eng gefasst und steht unter dem Prinzip "im Zweifelsfalle fuer die
Meinungsfreiheit", vernuenftigerweise uebrigens.
Rechtliche Probleme entstehen im Usenet meines Erachtens am ehesten im
grenzueberschreitenden Newsverkehr. Hier herrscht die Tendenz, dass sich
die Rechtslage des liberalsten Herkunftslandes als de-fakto-Standard
durchsetzt. Dies ist zwar unter verschiedenen Aspekten (vor allem in der
allseits bekannten Pornographiedebatte) mehr oder minder fragwuerdig,
jedoch letztlich ein Teilproblem aehnlicher Phaenomene eines weltweit
relativ freien Verkehrs von Menschen und Ideen.
Hadmut stellt ferner die Frage der Authentifizierung von Postings. Ich
sehe da weder den tieferen Sinn noch die Durchfuehrbarkeit.
Den tieferen Sinn vermisse ich insofern, als fakes unterschiedlicher
Qualitaet zwar eher selten, aber schon einmal auftauchen (Ich erinnere
mich an ein paar Faelle waehrend des aquaria-Flamewar und einer Serie
gefaelschter Postings angeblich von Patricia O'Tuama vor ca. 2 Jahren).
Persoenlich kenne ich keinen einzigen Fall eines Fakes im dnet/subnet
in den letzten ca. 5 Jahren, aber vielleicht weiss da jemand mehr.
Dazu gibt es Poster, deren Identitaet im Zweifel steht, wie Ralph Winston,
der obendrein mitunter offenbar unter anderen Namen postet (John Maynard),
um seine rechtsradikalen Auffassungen als Meinung mehrerer Personen
erscheinen zu lassen. Hasan Mutlu/Ahmet Cosar/Serdar Argic sind ein
aehnlicher Fall, ebenso Artimus.
Nun ist es aber so, dass nervende Psychopathen der oben erwaehnten Art
eh meist von BBS's aus posten, das Net kann und muss mit ihnen leben.
Und auch wenn sie von einer Organisation aus posten, halte ich Druck
auf den Rechnerbetreiber fuer schwach. Entweder ein Posting ist rechtlich
anfechtbar, dann kann man das auf dem Rechtsweg verfolgen, oder nicht,
dann sollte man Versuche unterlassen, andere durch Druck auf den Betreiber
zum Schweigen zu bringen.
Die Authentication/Kontrolle von Newsartikeln ist
- im Usenet voellig unueblich
- schwierig machbar (Echtheit der Logs, wer kontrolliert die Kontrolleure)
- im Falle als inkriminierend empfundener Postings ist Nachfrage auf dem
Emailwege das Einfachste. Jeder User wird sich wohl gegen ein Fake wehren.
2. Organisationen
Bei der Frage, ob sich eine Organisation um den Inhalt von Postings
kuemmern darf und soll, ist die Frage wichtig, was fuer eine Art von
Organisation das ist und wie sie auf Postings und Poster Einfluss
nimmt. Ein paar Stichworte:
- Firmen: Privatsache derselben. Vorzensur einzelner Artikel duerfte
gleichwohl rechtswidrig sein. Firmen neigen auch eher dazu, nichttech-
nische Gruppen mit viel noise und hohem traffic nicht zu spoolen.
- BBS : In der Regel keinerlei Einflussnahme.
- Universitaeten und oeffentliche Forschungseinrichtungen:
o Grundsatz Freiheit der Forschung und Lehre (dieser kann u.U. selbst
dem Strafrecht vorgehen, da Verfassungsgrundsatz)
o Einschraenkungen muessten gesetzliche Grundlage haben, nach dem
Gleichheitsgrundsatz und dem Willkuerverbot durchgefuehrt werden.
o Einschraenkungen muessten als Verwaltungsakt qualifizierbar und
auf dem Verwaltungsrechtsweg anfechtbar sein. Folge: Buerokratie.
Generell ist die Rechtsstellung der News an Universitaeten nicht
abschliessend geklaert. Guidelines fuer einen Status derselben
sollten sich an den Entwuerfen der Electronic Frontier Foundation
orientieren. Interessierte koennen sich an Carl Kadie (kadie@eff.org)
wenden bzw. die ftp-accounts mit den Materialien anzapfen. Naeheres
im FAQ von alt.comp.acad-freedom.talk .
Vorschriften ueber das Layout von Artikeln (z.B. Signatures) sind nicht
nur laecherlich, sondern m.E. grob rechtswidrig, es sei denn, arbeitsver-
tragliche Regelungen verpflichten den account-Inhaber, den Arbeitsplatz,
seinen Ort, die Natur bzw. den Umstand des Arbeitsverhaeltnisses geheim-
zuhalten. Dies duerfte ausserhalb militaerischer, polizeilicher und
nachrichtendienstlicher Stellen kaum ueblich sein.
>Wer weiss von anderen aehnlich gelagerten Auseinandersetzungen?
>Hatte es schon mal Folgen?
Ich kenne mindestens 4 grosse und mehrere hundert kleine Flamewars in
allen Teilen des Usenet in den letzten etwas ueber 5 Jahren. Meines
Wissens ist noch niemand vor Gericht gezogen, obwohl das waehrend des
aquaria-War (eine Art I. Weltkrieg unter den Flamewars des Usenet, er
dauerte fast vier Jahre und endete in allgemeiner Erschoepfung)
mehrfach angedroht wurde. Nun muss ich allerdings feststellen, dass
das, was hier als schrecklicher Flamewar angesehen wird, in wirklich
flametraechtigen und flamegewohnten Teilen des Net nicht mal ein muedes
Grinsen provozieren koennte. Generell finde ich es gar nicht unangenehm,
dass die de.*-Hierarchie etwas weniger harte Sitten kennt als weite
Gebiete des Usenet (einschliesslich sci.physics u. ae.). Die Mimosen-
haftigkeit und Humorlosigkeit allerdings, die hier zwischen Kritik und
Straftat nicht mehr zu unterscheiden vermag, scheint mir im Usenet fehl
am Platze.
Hadmut sollte man mal mit Dave Carasso bekannt machen ..
>Hadmut
regards, es
Disclaimer: Wer meine Echtheit in Frage stellt ist so dumm wie er
unverschaemt ist.
Meine Anschrift ist:
Dr. Erhard Sanio Tempelhofer Damm 194 D-1000 Berlin 42
Technical Details
Message-ID:
<0MD7T5Q@netmbx.netmbx.de>Path:
arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!math.fu-berlin.de!news.netmbx.de!netmbx!sanioReferences:
<1992Sep25.204731.28878@ira.uka.de>Show Full Headers
Complete Article Headers
Newsgroups: de.admin.misc Path: arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!math.fu-berlin.de!news.netmbx.de!netmbx!sanio From: sanio@netmbx.netmbx.de (Erhard Sanio) Subject: Re: Verleumdung, Zensur und ueble Nachrede... Organization: netmbx, Berlin, Germany Date: Sat, 26 Sep 1992 13:20:09 GMT Message-ID: <0MD7T5Q@netmbx.netmbx.de> References: <1992Sep25.204731.28878@ira.uka.de> Lines: 138