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Article #119Re: Verleumdung, Zensur und ueble Nachrede...
From: Joern Baier
Date: Tue, 29 Sep 1992 07:54
Date: Tue, 29 Sep 1992 07:54
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In article <1992Sep28.171458.9172@ira.uka.de> danisch@ira.uka.de writes: >S_TITZ@iravcl.ira.uka.de (Olaf Titz) writes: >[Es geht um die Frage, ob die Weiterleitung eines News-Artikels mit >moeglicherweise beleidigendem Inhalt als Beihilfe zu werten ist.] >>Nein, nein, nein. Die EINZIGE Person, die f"ur einen Newsartikel >>verantwortlich ist, ist der ABSENDER und niemand (NIEMAND) sonst. Wenn >>ich Drohbriefe verschicke, dann hat das den Brieftr"ager genauso einen >>DRECK zu interessieren wie wenn es Liebesbriefe sind. Wenn jemand z.B. >>aufgrund "ubler Nachrede Strafantrag stellt (kann nur der Betroffene) >>dann sind die Artikel nat"urlich beweiskr"aftig. Und die Aufgabe der >>Admins ist es (wie die der Post) das System am Laufen zu halten, mehr >>nicht. > >Nun, wie ist es damit: > >Wenn ich jemandem ein Auto zur Verfuegung stelle, in der Annahme, er >benutzt es, um zu seiner Liebsten zu fahren, dann ist das in Ordnung. > >Benutzt er es tatsaechlich fuer Bankueberfaelle, kann ich nichts dafuer >(obwohl der Halter ja schon gehalten ist, fuer sein Fahrzeug Sorge >zu tragen). Bekomme ich aber - und sei es nur rein zufaellig - mit, dass >dieser jemand mit meinem Auto Bankueberfaelle macht, und lasse das >weiter zu, dann ist das Beihilfe, wenn nicht sogar Beteiligung. Ich denke, dass es doch einen kleinen Unterschied zwischen einem Raub- ueberfall und einer Beleidigung gibt. Da ich leider kein Gestz dabei habe, muss ich hier ein wenig aus dem Gedaechtnis argumentieren. Ich hoffe, dass ich es richtig behalten habe. Bei einer Beleidigung ist ein Strafantrag des Verletzten notwendig, da nur er selbst entscheiden kann, ob er sich beleidigt fuehlt. Bei einem Bankueberfall duerfte es auch dann zu einem Ermittlungsverfahren kommen, wenn die Bank daran ueberhaupt nicht interessiert ist, weil sie ohnehin das Geld von der Versicherung zurueckbekommt. Ne, das kann's irgendwie nicht sein. Vielleicht sollte man eher daran anknuepfen, welche Stellung ein NewsAdmin im presserechtlichen Sinn hat. Ist er eher als Verleger oder Herausgeber der Artikel, die in seiner Organisation geschrieben werden, anzusehen oder ist er nur Drucker oder Zeitungsaustraeger. Ich sehe seine Aufgaben eher vergleichbar mit den beiden letzten Taetigkeiten; welche Konsequenzen dies im Presserecht hat, weiss ich jedoch auch nicht. >Ich will es hier nicht uebertreiben oder mit Paragraphen schmeissen. >Aber ich meine, man sollte schon mal einen Gedanken drauf loslassen. Das Thema 'USENET und Recht' ist sicherlich noch ein weisser Fleck bei den Juristen oder gibt es da schon genauere Abhandlungen? Aber wahrscheinlich brauchen die Juristen immer erst einen konkreten Fall, bevor sie sich mit etwas beschaeftigen. Solange also alles in Butter ist und niemand Anzeige erstattet oder ein Zivilverfahren anstrengt, wird sich daran nichts aendern. >Hadmut > Tschuess, Joern -- * Joern Baier (baier@forwiss.uni-passau.de) __o * * Jesuitengasse 9, D-W8390 Passau _`\<,_ * * Tel +49/851/35239 (_)/ (_) *
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