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Article #134Re: Verantwortung des Sysop (was: Verleumdung, Zensur und ueble Nachrede...)
From: Dr. Erhard Sanio
Date: Wed, 30 Sep 1992 19:51
Date: Wed, 30 Sep 1992 19:51
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In article <1992Sep30.003741.14488@ira.uka.de> danisch@ira.uka.de writes:
>baier@forwiss.uni-passau.de (Joern Baier) writes:
>>>Nun, wie ist es damit:
>>>Wenn ich jemandem ein Auto zur Verfuegung stelle, in der Annahme, er
..
>>Ich denke, dass es doch einen kleinen Unterschied zwischen einem Raub-
>>ueberfall und einer Beleidigung gibt. Da ich leider kein Gestz dabei habe,
..
>>ich es richtig behalten habe. Bei einer Beleidigung ist ein Strafantrag
..
>>Ne, das kann's irgendwie nicht sein.
>Ich glaube nicht, dass es eine grosse Rolle spielt, ob es sich
>um ein Antragsdelikt oder um ein Offizialdelikt handelt.
Nur ist das keine Glaubensfrage, sondern eine Rechtsfrage. Es ist eine Sache,
ob ich jemandem, von dem ich weiss (oder mit einer gewissen Wahrscheinlich-
keit annehme), dass er Verbrechen begeht (ein weiterer feiner Unterschied
zwischen Beleidung und schwerem Raub resp. raeuberischer Erpressung), das
mir gehoerende Auto ueberhaupt zur Verfuegung stelle. Strafbar mache ich
mich nur, wenn ich es ihm vorsaetzlich zum Zweck des Begehens von Straftaten
zur Verfuegung stelle, dann kaeme eher Beguenstigung in Frage, Beihilfe waere
immer noch weit hergeholt. Nun laege die moegliche Strafbarkeit des Handelns
nicht einer grossen Oeffentlichkeit zur Beurteilung vor - Bankraeuber handeln
im allgemeinen nicht so oeffentlich wie Poster auf dem Usenet.
Und natuerlich spielt es eine sehr grosse Rolle, ob es sich um ein Antrags-
oder ein Offizialdelikt handelt. Ohne Strafantrag ist der potentielle Tat-
verdaechtige eines Antragsdelikts nicht strafbar, fuer jemanden aus einer
nicht strafbaren Handlung Nachteile ableiten zu wollen ist u.U. grob rechts-
widrig.
>Wenn denn ein Antrag vorliegt, kaeme evtl. immer noch Beihilfe in
>Frage. Ausserdem kann man in Wort und Bild auch Sachen
>anstellen, die automatisch verfolgt werden muessen
>(Vortaeuschen einer Straftat, Falsche Anschuldigung,
>Aufruf zu ... , Bilden einer ..., Spionage, Landesverrat,
>und weiss der Teufel was nicht alles).
Die Rechtsprechung entbindet Betreiber und Verwalter von Bulletin Boards,
Mailboxem etc. ausdruecklich von der Pflicht, zu kontrollieren. Allein
die Laienjuristerei hier (bei der sich jeder Jurist auf dem Boden kugelt)
zeigt, dass EDV-Experten und Techniker bei ihrer Arbeit bleiben sollten.
Ich erinnere mich, dass es um die persoenliche Verantwortlichkeit des
Posters im Usenet ging, und um die Frage, ob der Newsadmin in die Rechte
des Posters, auf eigene Verantwortung alles zu posten, was er fuer ver-
tretbar haelt, eingreifen darf.
Mit einem Newsartikel ist wohl kaum eine der oben genannten schweren
Straftaten zu begehen ("CfD: alt.terrorist.organizations.creation" bzw.
"spynet.kgb") - fuer alles andere gilt, dass die Strafbarkeit durch die
dafuer qualifizierten Stellen zu konstatieren ist. Die schlimmsten Dinge,
die in den News passieren, liegen Lichtjahre unterhalb davon.
>Wie steht's denn mit den KGB-Hackern?
>Was machst Du, wenn Du merkst, dass von Deiner Maschine aus
>gehackt wird? Sagt man dann, dass einen das nichts angeht, der kann
>machen, was er will? Oder sagt man sich privat hin, privat her,
>ich bin Sysop und dem drehe ich den Saft ab? Oder meldet man es
>wem auch immer?
Gerade die KGB-Hacker haben demonstriert, dass man recht unaufgeregt an
solche Dinge herangehen kann (der Schaden war minimal, der Nutzen fuer
den KGB gleich null, das Ganze neben dem Dummejungenstreichcharakter
ein Pressegag fuer die Boulevardpresse, nicht viel mehr. Daneben war
das natuerlich eine Straftat - und wurde auch verfolgt).
Ich wuerde mal sagen, jeder bessere Rechner hat sowas wie eine Benutzer-
ordnung, und selbst wenn nicht, wird im allgemeinen auf die Datenschutz-,
Vertraulichkeits- usw. Regeln hingewiesen und zu bestimmungsgemaessem
Gebrauch des anvertrauten Inventars ist jeder eh verpflichtet. Hacking
duerfte ueberall als bestimmungswidrig gelten.
Was man als Systemverwalter macht, haengt von den betrieblichen Regeln
fuer einen solchen Fall ebenso ab wie vom eigenen Charakter, falls das
nicht geregelt ist: jemand, fuer den die Adminposition die einzige Stuetze
seines wackligen Selbstbewusstseins ist, duerfte den armen Suender nach
allen Regeln der Kunst zur Sau machen, "Saft abdrehen", rausschmeissen
usw. - normalerweise duerfte man es abhaengig von der Schwere des Falles
(ein paar Kilomark verbratener Leitungskosten und evtl. Strafanzeigen von
Systemen, wo eingebrochen/manipuliert wurde waeren geeignet, das Wohlwollen
zu daempfen) beim ersten Mal und fehlendem oder geringem (zu ersetzenden)
Schaden mit einer Abmahnung, vielleicht auch nur einem Anschiss, gut sein
lassen. Wie es so schoen heisst, alles haengt von den Umstaenden des
Einzelfalls ab.
In schwerwiegenden Faellen wuerde der Taeter nicht nur aus dem System,
sondern aus der betreffenden Einrichtung entfernt, ggfs. in Richtung
staatlicher Urlaubseinrichtungen ohne Netzzugang.
>So sehr es sich auch an den Haaren herbeigezogen anhoert:
>Faelle, in denen zur Spionage gehackt wird, gibt es mehr,
>als man so mitbekommt. Und die Universitaeten sind da
>oft "Vermittlung". Ist das Beihilfe, wenn der Sysop weiss,
>was da laeuft?
Wenn der Sysop weiss, dass in seinem Verantwortungsbereich Spione oder
Terroristen sitzen, und diesen ueber laengere Zeit ermoeglicht, ihr
Tun in aller Heimlichkeit fortzufuehren, ist irgendwann die Grenze
zur Beguenstigung ueberschritten (wohlgemerkt, es gibt keine generelle
Pflicht, jemanden anzuzeigen) bzw. zur Unterstuetzung krimineller Ver-
einigungen. Genau genommen ist die Duldung solcher Aktivitaeten immer
eine Dienstverfehlung und relativ schnell eine Straftat. Mir klingt das
obige aber schlicht nach Bildzeitung (Spione und Terroristen lauern hinter
jeder Ecke). Oder anders gesagt: es gibt nicht genug Faelle, dass es sich
lohnt, bandwidth dafuer zu vergeiern.
BLOSS: Was hat das noch mit News und oeffentlicher Meinungsaeusserung zu
tun? Richtig, gar nichts.
Wenn aber ein/e Sysop weiss, dass eines seiner/ihrer "Schaefchen" ziemlich
empfindlich oder zaenkisch ist und leicht verbal ausrastet, auch in den
News, mag er/sie als Mitmensch und Mitnetter sich die Person beiseite
nehmen und mit ihm/ihr ein paar beruhigende Takte reden. Dies ist aber
keineswegs Aufgabe oder Pflicht - und wer sich zu solchen seelsorgerlichen
Taetigkeiten nicht berufen fuehlt, kann sie guten Gewissens unterlassen,
ohne ein/e schlechtere/r Admin zu sein.
>Es wurde hier ja auch schon die Meinung vertreten, dass man
>dafuer verantwortlich ist, "was aus seiner Kiste kommt", auch
>wenn's nicht aus dem eigenen Account kommt (zumindest habe ich
>es so verstanden).
>Irgendwie ein heikler Punkt.
Keineswegs. Bezueglich der oeffentlichen Meinungsaeusserungen gibt es
eine gefestigte Rechtsprechung vor allem in den USA (Cubby vs. Compuserve).
In der BRD gibt es Urteile gleicher Tendenz.
In den News findet Meinungsaeusserung statt, nicht Terrorismus oder
Spionage. Der Newsadmin, -provider, -feeder gilt nicht als Verant-
wortlicher, sondern der Sender. Wenn allerdings in einer Einrichtung
ausgehende News kontrolliert und bewertet werden, kann gerade eine
solche ueberzogene Schnueffelei eine Mitverantwortlichkeit begruenden,
soweit die Absendung von Postings von positiver Bewertung abhaengig
gemacht wird, ggfs. sogar eine Alleinverantwortlichkeit des Zensors.
Das hat er dann davon - und recht geschieht's ihm.
>>Tschuess,
>> Joern
>Gruss
>Hadmut
regards, es
Technical Details
Message-ID:
<3928@sapwdf.UUCP>Path:
arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!math.fu-berlin.de!news.netmbx.de!Germany.EU.net!sapwdf!sanioReferences:
<1992Sep25.204731.28878@ira.uka.de> <1992Sep28.115358.13259@rz.uni-karlsruhe.de> <1992Sep28.171458.9172@ira.uka.de> <1992Sep29.075400.17022@tom.rz.uni-passau.de> <1992Sep30.003741.14488@ira.uka.de>Show Full Headers
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