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Article #155

Re: Email-Bombing juristisch, was: Re: Es knallt!

#155
From: Erhard Sanio
Date: Sun, 04 Oct 1992 21:12
55 lines
2995 bytes
In article <1992Oct04.094444.6674@hiss.han.de> fifi@hiss.han.de (Axel Zinser) writes:
>In article <7LL7MN@netmbx.netmbx.de> sanio@netmbx.netmbx.de (Erhard Sanio) writes:
>>dass so etwas sehr unangenehme Konsequenzen haben kann. Beispielsweise
>>kommen hier die Paragraphen 303a bzw 303b StGB in Frage (Datenveraenderung
..
>Ganz abgesehen davon, dass "das Netz" in der Vergangenheit auch i.A.
>sehr gut ohne das Strafgesetzbuch ausgekommen ist und sich dieser
>Zustand hoffentlich noch eine Weile so haelt,

>>ganz abgesehen davon, dass smurf sowieso eine
>>Rechnung schicken kann.

>ist das wohl kaum der Fall; oder sollte Matthias etwa seine AGBs mit
>einem entsprechenden Passus oeffentlich zugaenglich gemacht haben?

>Axel

>(Follow-Up: de.soc.recht)

Ich finde, das interessiert auch ausserhalb de.soc.recht, daher geaendert.
Insbesondere habe ich wahrgenommen, dass Leute die Versendung von (e.g.)
X11R5 an den Taeter fuer angemessen halten : meine Frage waere, was der
Unirechner, wo der Typ residiert, und evtl. die dazwischenliegenden 
sites dafuer koennen.
Umso wichtiger ist, festzuhalten, dass ein veraergerter Betroffener 
sich durchaus auf den Straftatcharakter solcher actions besinnen kann.
Also: Finger davon.

Lieber Axel,

Ich bin zwar voellig Deiner Meinung, dass nicht nur das Netz, sondern auch
ganz normale Menschen so lange wie moeglich ohne Rechts- und Staatsanwaelte
miteinander umgehen sollten. Genau genommen ist das meine Rede seit ich
weiss nicht mehr wann, und nicht nur in diesem Medium.

Trotzdem halte ich es fuer vernuenftig, klarzumachen, dass Email-Bombing
keine wesentlich andere Qualitaet hat als Scheiben einschmeissen und andere
launige Scherzchen, die unter Bekannten durchaus noch unterhalb der juristi-
schen Ebene zu regeln sind, selbst wenn sie auch da nicht so optimal gut
kommen, als Angriff von irgendwoher aber durchaus schwerer zu ertragen sind.
Wenn die Geschaedigten Strafantrag stellen (wuerden, ich gehe mal davon aus,
dass sie es nicht tun) stellt sich m.E. die Lage genau dar wie von mir ange-
deutet.
Wenn Du Argumente dagegen hast - ich bin neugierig.

Die Rechnung, die smurf schicken kann, ergibt sich aus 823 BGB, nicht aus
den Geschaeftsbedingungen und bezieht sich auf den Schaden, den die Hand-
lungen des Email-Bombers verursacht haben, im wesentlichen wohl Arbeitsauf-
waende.
Das hat mit Schadenersatz zu tun, nicht mit regulaerer Bestellung.


>Axel Zinser		+49 511 699945			       fifi@hiss.han.de

regards, es
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From: sanio@netmbx.netmbx.de (Erhard Sanio)
Subject: Re: Email-Bombing juristisch, was: Re: Es knallt!
Organization: netmbx, Berlin, Germany
Date: Sun, 4 Oct 1992 21:12:59 GMT
Message-ID: <EWM7HJQ@netmbx.netmbx.de>
References: <98aMr*hk0@forge.erh.sub.org> <7LL7MN@netmbx.netmbx.de> <1992Oct04.094444.6674@hiss.han.de>
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