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3 total messages Started by Hadmut Danisch Mon, 05 Oct 1992 19:24
Verleumdung auf technischem Wege und die Folgen
#161
Author: Hadmut Danisch
Date: Mon, 05 Oct 1992 19:24
32 lines
1875 bytes
Noch etwas zur Diskussion, was einer im Netz darf und was er 
nicht darf, bzw. mit welchen Folgen wer zu rechnen hat
(hab ich in der Zeitung gelesen):

Da hat ein Staatsanwalt die komplette CD-Auflage eines
Liedes einer Musikgruppe (wenn ich mich recht erinnere
"Die angefahrenen Schulkinder") beschlagnahmt, weil diese
im Refrain Steffi Graf und ihrem Vater Inzest nachgesagt
haben. Einen Strafantrag brauchte er dazu angeblich nicht,
weil es sich um Personen des oeffentlichen Lebens handelte
(es ging um Verleumdung, Beleidigung, ueble Nachrede...).

Ich weiss zwar jetzt nicht auswendig, wie das rechtlich
einzustufen ist, aber mit Bezug auf die Diskussion, was
denn nun einer mailen darf und wer den Aerger ausbaden
muss, finde ich die Sache schon bemerkenswert. Die CD's
sind naemlich genau wie unsere Festplatten Datentraeger.
Und ggf. Tatwerkzeug. Und die CDs haben wohl auch nicht
dem Liedautor gehoert, sondern (so ist es zumindest allgemein)
der Plattenfirma. Was den Staatsanwalt nicht weiter gestoert hat.

Will sagen: Wenn das moeglich war, dann koennte (nicht unbedingt
technisch, aber rechtlich) im Prinzip ein Staatsanwalt auch
Platten, Kabel, Rechner usw. beschlagnahmen, wenn irgendeiner
meint, z. B. Politiker im Netz beschimpfen zu muessen. Wenn
er dies dann auch noch in der Absicht tut, dies ueber das
Netz zu verbreiten ('Distribution: world' ???), ist das
ganze Netz "Tatwerkzeug".

Meinungen, Infos, Aspekte?

Hadmut
Re: Verleumdung auf technischem Wege und die Folgen
#163
Author: Joern Baier
Date: Tue, 06 Oct 1992 08:55
25 lines
1677 bytes
In article <1992Oct5.192428.13890@ira.uka.de> danisch@ira.uka.de writes:
>[...]
>[Ueber die Beschlagnahme einer CD der Gruppe "Die angefahrenen Schulkinder"]
>Will sagen: Wenn das moeglich war, dann koennte (nicht unbedingt
>technisch, aber rechtlich) im Prinzip ein Staatsanwalt auch
>Platten, Kabel, Rechner usw. beschlagnahmen, wenn irgendeiner
>meint, z. B. Politiker im Netz beschimpfen zu muessen. Wenn
>er dies dann auch noch in der Absicht tut, dies ueber das
>Netz zu verbreiten ('Distribution: world' ???), ist das
>ganze Netz "Tatwerkzeug".
Es wurden lediglich die CDs beschlagnahmt, nicht die Produktionsmachinen,
auch nicht die Lieferfahrzeuge, nicht die Einrichtung des Musikstudios.
Und wenn ich mich richtig erinnere, ist in der Graf-Sache ein Urteil
ergangen, so dass ich daran zweifeln muss, dass der Staatsanwalt die CD-
Auflage beschlagnahmt hat.

>[...]
>Hadmut
>
Tschuess,
		Joern
-- 
* Joern Baier     (baier@forwiss.uni-passau.de) __o   *
* Jesuitengasse 9, D-W8390 Passau             _`\<,_  *
* Tel +49/851/35239                          (_)/ (_) *
Re: Verleumdung auf technischem Wege und die Folgen
#174
Author: Helge Oldach
Date: Mon, 12 Oct 1992 18:52
13 lines
934 bytes
danisch@ira.uka.de (Hadmut Danisch ) writes:
| Da hat ein Staatsanwalt die komplette CD-Auflage eines
| Liedes einer Musikgruppe (wenn ich mich recht erinnere
| "Die angefahrenen Schulkinder") beschlagnahmt, 

Sind das nicht die mit dem Megahit "Und dann hau' ich ihr voll auf's
Maul"?

| Meinungen, Infos, Aspekte?

Get serious, man!
-- 
Helge.Oldach@Stollmann.DE
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