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2 total messages Started by Roman Racine Wed, 17 Dec 2003 17:48
Black Book Verfahren
#193
Author: Roman Racine
Date: Wed, 17 Dec 2003 17:48
48 lines
3300 bytes
X-Post, F'up nach ch.admin

Fuer diejenigen, die schon lange mitlesen (vgl. 
http://www.trash.net/~roman/presse.shtml):

Heute war eine gerichtliche Vergleichsverhandlung zwischen Farinoli und mir 
in der Black Book Angelegenheit. Farinoli hat vor rund 2 1/2 Jahren 
aufgrund meiner Publikation auf http://bbook.trash.net beim Bezirksgericht 
Zuerich eine Klage eingereicht und sinngemaess verlangt:

- dass das Gericht eine Persoenlichkeitsverletzung oder eine 
Wettbewerbsverletzung feststellt
- dass das Gericht mich zu einem Schadenersatz von Fr. 50'000 verurteilt
- dass das Gericht mich zur Uebernahme der Kosten verurteilt

Der heute geschlossene Vergleich beinhaltet im wesentlichen
- eine Entschuldigung meinerseits, soweit ich durch meine Publikation die 
Farinolis Persoenlichkeitsrechte verletzt haben sollte
- dass die Parteien ihre Kosten selber tragen
- dass die Gerichtskosten zu gleichen Teilen von beiden Parteien getragen 
werden.

Damit wird es keine zivilrechtliche Beurteilung der Angelegenheit geben, 
obschon es eigentlich sowohl mich als offenbar auch Farinoli gereizt 
haette, ein Urteil zum Thema Spam in der Hand zu haben. Leider kann sich 
das niemand leisten, die Kosten sind exorbitant hoch und bewegen sich weit 
ueber dem eigentlich von Farinoli eingeklagten Schadenersatz.

Farinoli hat zudem noch angedeutet, dass der Eidg. Datenschutzbeauftragte 
sich weigert, die gegen ihn erlassene Empfehlung 
(http://www.edsb.ch/d/doku/empfehlungen/blackbook.htm) der Eidg. 
Datenschutzkommission vorzulegen, obschon diese dies mehrmals gefordert 
hat. Die Empfehlung sei daher als gegenstandslos zu betrachten. Ich werde 
diesen Punkt demnaechst abklaeren. Sollte dies wahr sein, wuerde dies ein 
schiefes Licht auf die Taetigkeit des EDSB werfen.

Im uebrigen hat Farinoli sich vorbehalten, seine Sicht der Dinge zum Thema 
Black Book im speziellen und Spam im Allgemeinen auf einer eigenen Webseite 
zu publizieren.

Neben dem oben erwaehnten verwaltungsrechtlichen Verfahren (EDSB) sind auch 
die strafrechtlichen Aspekte mit diesem heutigen Vergleich nicht 
entschieden, diese werden vermutlich aber aus Sicht des Spambekaempfers 
nicht relevant sein.

Gruss

Roman
Re: Black Book Verfahren
#194
Author: Roman Racine
Date: Thu, 18 Dec 2003 20:28
22 lines
1864 bytes
Roman Racine machte die Ingrid:

> Der heute geschlossene Vergleich beinhaltet im wesentlichen
> - eine Entschuldigung meinerseits, soweit ich durch meine Publikation die
> Farinolis Persoenlichkeitsrechte verletzt haben sollte
> - dass die Parteien ihre Kosten selber tragen
> - dass die Gerichtskosten zu gleichen Teilen von beiden Parteien getragen
> werden.

Zur Erg�nzung, da dieser Text offenbar missverst�ndlich ist:

Die Entschuldigung bezieht sich darauf, dass ich teilweise unn�tig hart "auf
Mann" gespielt habe, *nicht* jedoch auf den Inhalt der Publikation an sich.
Meine �usserungen �ber das Produkt "Black Book" halte ich nach wie vor f�r
korrekt, ich habe sie auch nicht zur�ckgenommen.

Nach diesem Vergleich f�llt auch der Unterlassungsanspruch weg, d.h. ich
k�nnte theoretisch wieder ungehindert publizieren.

Gruss

Roman
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