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Started by Janine Seifert
Fri, 29 Nov 1996 00:00
Re: Unfreiwilliges Fotografieren
Author: Janine Seifert
Date: Fri, 29 Nov 1996 00:00
Date: Fri, 29 Nov 1996 00:00
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> > > >Ein Mensch fotografiert einen nackten anderen Menschen. > > > >Wenn der andere Mensch sich nicht dagegen wehren kann, weil das Foto > >durch ein Fenster oder Schluesselloch gemacht wird, dann ist das > >ethisch angreifbar. > >Das wird jeder einsehen. > > Ja, das verstoesst eventuell gegen die Persoenlichkeitsrechte und ist > bekanntermassen vom Bekleidungszustand unabhaengig. > > fifi > -- Ich war dieses Jahr im Urlaub am Meer, da bin ich nat�lich auch mal baden gegangen. Und beim Baden habe ich auch Fotos von unserer Gruppe gemacht. Da ist auch der eine oder andere fremde Mensch mit aufs Bild gekommen, das l�sst sich oft gar nicht vermeiden. Hier geht es wohl eher um den Vorsatz. Beispielsweise bin ich auch fotografiert worden - mit Absicht von einem alten L�stling, der am Ufer sass. Das fand ich zwar nicht so toll, aber irgendwie denke ich mir auch, dass man damit rechnen muss. Ich trug einen String-Bikini, da ist es doch vorher eigentlich schon klar, dass mir der eine oder andere auf den Hintern gucken wird. Also, wer damit ein Problem hat, der sollte sich eben nicht leicht bekleidet an den Strand begeben. Janine...
Re: Unfreiwilliges Fotografieren
Author: Bernd Laengerich
Date: Mon, 02 Dec 1996 00:00
Date: Mon, 02 Dec 1996 00:00
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Janine Seifert wrote: > > >Wenn der andere Mensch sich nicht dagegen wehren kann, weil das Foto= > > >durch ein Fenster oder Schluesselloch gemacht wird, dann ist das > > >ethisch angreifbar. > Da ist auch der eine oder andere fremde Mensch mit aufs Bild gekommen, = das > l=E4sst sich oft gar nicht vermeiden. Hier geht es wohl eher um den Vor= satz. > Beispielsweise bin ich auch fotografiert worden - mit Absicht von einem= > alten L=FCstling, der am Ufer sass. Das fand ich zwar nicht so toll, ab= er > Also, wer damit ein Problem hat, der sollte sich eben nicht leicht > bekleidet an den Strand begeben. Es ging hier um Aufnahmen die z.B. mit Vorsatz durch ein Schluesselloch = angefertigt wurden und insbesondere um Aufnahmen von Kindern die dann evtl. = vermarktet oder veroeffentlicht werden (Wichsvorlagen fuer Paedophile?) In Deinem Falle haettest Du ja die Herausgabe der Bilder inklusive Negative = verlangen und/oder einklagen koennen. = Wobei es darauf ankommt, dass Du auch "Gegenstand des Bildes" bist, = d.h. bist Du nur "zufaellig" am Rande, im Hintergrund o.ae. mit = auf dem Bild wobei Gegenstand des Bildes eine alte Kathedrale ist, = so wirst Du wohl keinen Erfolg haben. -- = Und wieder wech ... Bernd
Re: Unfreiwilliges Fotografieren
Author: Juergen Baumann
Date: Mon, 02 Dec 1996 00:00
Date: Mon, 02 Dec 1996 00:00
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Janine Seifert (seifert@thor.ping.de) wrote at Fri, 29 Nov 1996 13:43:00 +0100 in uni-kassel.net: > Also, wer damit ein Problem hat, der sollte sich eben nicht leicht > bekleidet an den Strand begeben. [Zynismus on:] frisch heiter froehlich in das naechste Jahrtausend, fuer Frauen aber bitte nur mit Schleier, Kopftuch und langen Gewdndern, denn wenn andere nicht an sich halten koennen, liegt das nur an der eventuell auf diese Menschen aufreizend wirkenden Kleidung. jb -- ooops this shouldn't be here!
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