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Started by swill
Thu, 21 Nov 1996 00:00
Bafoeg Praktikum im Ausland
Author: swill
Date: Thu, 21 Nov 1996 00:00
Date: Thu, 21 Nov 1996 00:00
24 lines
1562 bytes
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Hallo Leute!
Ich Studiere Informatik an der FH zu Furtwangen und leiste mein
2tes Pflichtpraktikum in Californien ab.
1)Nun kamen die Bafoegleute auf die Idea eine kleine Huerde einzubauen:
Naemlich dass das Auslandspraktikum besonders foerderlich ist.
Kennt jemand einen Stichhaltigen Grund der schon einmal durchgegangen
ist?
2)Irgentwie habe ich mitbekommen das es zum 31.7 bzw 1.8 eine Aenderung
betrefflich der Anrechnung gab.
Soll ich jetzt angeben, dass ich am 28.7 mein Praktikum begonnen habe
oder am 4.8. ?
Jede Hilfe ist willkommen!
Gruessle Sascha
-------------------==== Posted via Deja News ====-----------------------
http://www.dejanews.com/ Search, Read, Post to Usenet
Re: Bafoeg Praktikum im Ausland
Author: Dirk Heinen
Date: Fri, 22 Nov 1996 00:00
Date: Fri, 22 Nov 1996 00:00
49 lines
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swill@orasis.com wrote: > > Hallo Leute! > > Ich Studiere Informatik an der FH zu Furtwangen und leiste mein > 2tes Pflichtpraktikum in Californien ab. > > 1)Nun kamen die Bafoegleute auf die Idea eine kleine Huerde einzubauen: > Naemlich dass das Auslandspraktikum besonders foerderlich ist. > > Kennt jemand einen Stichhaltigen Grund der schon einmal durchgegangen > ist? > > 2)Irgentwie habe ich mitbekommen das es zum 31.7 bzw 1.8 eine Aenderung > betrefflich der Anrechnung gab. > > Soll ich jetzt angeben, dass ich am 28.7 mein Praktikum begonnen habe > oder am 4.8. ? > > Jede Hilfe ist willkommen! > > Gruessle Sascha > > -------------------==== Posted via Deja News ====----------------------- > http://www.dejanews.com/ Search, Read, Post to Usenet Hi, am 1.8. ist die BAfoeG-Novelle in Kraft getreten, nach der Auslands- aufenthalte nicht mehr die Foerderungshoechstdauer des BAfoeG verlaengern. Per Runderlass vom 3.9. hat Ruettgers verfuegt, dass zumindest die BAfoeG- gefoerderten Auslandsaufenthalte Vertrauensschutz geniessen, soweit sie vor dem 1.8. angetreten wurden. Damit ist also Essig mit deinem Praktikum, das zaehlt jetzt voll auf die Foerderungshoechstdauer. Du kannst auch nachtraeglich nicht sagen, du waerst schon seit drei Monaten im Praktikum, Auslands-BAfoeG fuer sowas muss man naemlich beantragen. BAfoeG bekommst du fuer sowas eh nur, wenn das Praktikum in der Pruefungsordnung zwingend vorgeschrieben ist, ansonsten gibt's kein Auslands-BAfoeG, aber die Foerderungszeit laeuft weiter. Dumm gelaufen! Beim naechsten Mal rechtzeitig drum kuemmern un fruehzeitig politisch intervenieren!!! -- dedim mailto://a2254271@smail1.rrz.uni-koeln.de Drogen Kokain Ecstasy Cannabis RAF AIZ System Kapitalismus Banken Bonzen Bullen radikal militant Kampf Castor Uran Plutonium Garching Z�nder PKK NATO Antifa Knast Zensur PGP Gr��e nach Pullach!
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