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Article #111Zulassung von PCs durch das BZT
From: Jan Richert
Date: Fri, 04 Sep 1992 20:08
Date: Fri, 04 Sep 1992 20:08
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Hallo!
Heute morgen hat mich das BZT (Bundesamt fuer Zulassungen im
Telekommunikationswesen) aus dem Bett geworfen.
Man hat mich ueber folgendes informiert:
1. Alle Personal Computer sind Hochfrequenzgeraete und
benoetigen daher eine Zulassung.
Diese Zulassung kann wiefolgt aussehen:
a) Das Geraet entsp. den Vorschriften fuer die allgemeine
Zulassung und wurde dem BZT vom Hersteller zur Pruefung
vorgelegt. Solche Geraete erhalten keine eigene Zu-
lassungsnummer, sondern man erhaelt beim Kauf ein Blatt
mit einem Text wie "Funkentstoert nach xxx/xxxx/xxxx".
b) Fuer das Geraet wurde vom Hersteller eine Zulassungs-
nummer beantragt. Diese steht entweder auf dem Geraet
oder wird als Aufkleber mitgeliefert. Beginnt diese
Nummer mit einem "C", so muss das Geraet vom Betreiber
unter Angabe des Betriebsstandortes angemeldet werden.
Dies gilt z.B. fuer die meisten (alle?) PCs von IBM.
Wer Geraete ohne diese Zulassung betreibt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und macht sich strafbar.
2. Wenn andere Komponenten (z.B. neue Festplatte) in den Rechner
eingebaut werden, so muessen diese Einzelteile - sofern es
sich um Hochfrequenzgeraete handelt - ebenfalls zugelassen sein.
3. Ein Rechner, an den ein zugelassenes Modem angeschlossen werden
soll, benoetigt _keine_ zusaetzliche Zulassung - abgesehen von
der Zulassung als Hochfrequenzgeraet natuerlich, da die Auswertung
saemtlicher Signale etc. vom zugelassenen Modem vorgenommen wird.
4. Zulassungsnummern, die mit "A" beginnen, beziehen sich auf
die Zulassung als Einsatz in der Telekommunikation und haben
nichts mit der Zulassung als Hochfrequenzgeraet zu tun.
5. Ab 1995 ist nicht nur das Betreiben, sondern auch das
in den Verkehr bringen von nicht zugelassenen Geraeten strafbar.
Solche Geraete werden daher nach Vermutung der Herren vom BZT
dann vom Markt verschwinden!
Meinungen?
Grusz, Jan
--
Jan Richert (NIC-ID: JR482) | Internet: jrichert@krefcom.ish.de
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