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Article #223Re: Offener Brief an die Redaktion der c't
From: John Tmg
Date: Fri, 25 Sep 1992 12:05
Date: Fri, 25 Sep 1992 12:05
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misch@eurom.rhein-main.de (Michaela Schoebel) writes: >"... so sind nur Programme schutzfaehig, die das alltaegliche, durch- >schnittliche Programmierschaffen uebersteigen. [...] Eine Aenderung >dieser unbefriedigenden Situation wird mit der Umsetzung der EG-Richt- >line ueber den Rechtsschutz von Computerprogrammen in nationales Recht >zum Ende des Jahres erwartet." >Die Aenderung des derzeitigen Rechts hat in erster Linie eines zum Ziel: >Das Festschreiben der Monopole grosser Softwareunternehmen. Sie haetten >sich die Muehe machen sollen, den Text des geplanten Gesetzes zu lesen. >Wir wollen nicht die schwarzen Schafe decken, die Raubkopien auf der >Festplatte horten oder sogar Geld damit verdienen. Wir wehren uns jedoch >gegen jede Art der Einschraenkung unserer programmiertechnischen Frei- >heiten, denn genau das ist ein Kernpunkt des geplanten Gesetzes. Wie >sie vielleicht wissen, ist in Amerika bereits Gesetz, was sich hier noch >in der Planungsphase befindet. Riskieren Sie einen Blick ueber den >grossen Teich. Dann werden Sie feststellen, welche obskuren Formen >die Patentierung von Programmen, Programmodulen und Oberflaechen ange- >nommen hat. STOP! STOP! Hast du schon einmal die EG-Richtlinien zum Softwareschutz gelesen? Da steht nichts ueber Softwarepatente oder dergleichen. Ein Urheberrechtlicher Schutz ist etwas *komplett* anderes als ein Patentschutz. Probleme mit Softwarepatenten kommen auf die Europaeer nur im Rahmen der GATT-Verhandlungen zu, dort wollen die USA naemlich ihre Vor- stellung von Patentrecht durchdruecken, was aeusserst bedenklich ist. Der Artikel in der c't ist ansonsten allerdings unmoeglich und strotzt nur so von Ungereimtheiten bis hin zum kompletten Schwachsinn: das Zitat des $26 StGB hat bei mir ausser Lachkraempfen wenig bewirkt, ich gehe aber mal davon aus, dass der werte Autor mit Jura nicht besonders viel am Hut hat, ansonsten wuerde er sich diese totale Fehlinterpretation wohl erspart haben. Oder dass mit den beschlagnahmten Rechnern: die werden ueblicherweise weder vernichtet noch verschenkt, wo kaemen wir denn dahin: rechtmaessiges Eigentum bleibt Eigentum, auch wenn es zu Beweissicherungszwecken *voruebergehend* beschlagnahmt wird. Das steht schon im Grundgesetz(tm). [...] zustimmenderweise geloescht >(v.i.s.d.p) >Michaela Schoebel (misch@eurom.rhein-main.de) thinking today, Tilman -- tmg@midget.saar.de think positive, act sensitive Tilman Mueller-Gerbes, Saarbruecken
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