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Article #698

Re: Shareware und Einfuhrzoll?

#698
From: Purodha Blissenbach
Date: Sun, 08 May 1994 18:31
82 lines
4931 bytes
General Disclaimer: Das ist alles nur meine Meinung. Ich bin
weder vom Zoll noch vom Finanzamt und weiss auch nicht gut
Bescheid. Ich benutze aber mein solides Halbwissen und meinen 
gesunden Menschenverstand - bekanntlich ist der aber bei den
Behoerdensachen nicht immer ein richtiger Ratgeber .....

In seinem Artikel <georg.768211024@marie>
  sagt  georg@marie.physik.tu-berlin.de (Georg Schwarz) :
> 
> Wenn man als Endverbraucher (wie es bei Zwischenhaendlern aussieht,
> weiss ich nicht.) Software z. B. per Mailorder in einem Land ausserhalb
> des europaeischen Binnenmarktes wie z.B. den USA kauft, muss man auf den
> Kaufpreis (und die Transportkosten?) in Deutschland Einfuhrzoll
> (-steuern?) entrichten (15%, oder?).

Meines Wissens im Prinzip ja.  Bei Haendlern ist es auf jeden Fall 
genau so.  Aus USA m.w. 6.4% auf saemtliche Kosten (Preis, Transport, 
Verpackung, Transportversicherung) fallen als Zoll an. Auf die Summe 
von den genannten Kosten und den Zoll muss der Spediteur dann 15% 
Einfuhr-Umsatzsteuer im Namen des Haendlers entrichten, die er 
dem natuerlich in Rechnung stellt plus Lagerkosten und Abfertigung 
und ggf. Auslieferung (wird bei Selbstabolung i.d.R. durch eine
Selbstabholer-Pauschale ersetzt)
Auf die Summe von all dem (einschliesslich Zoll und die auf all 
das (einschliesslich wiederum Zoll) zu entrichtende Einfuhr-
Umsatzsteuer) muss der Spediteur dann noch mal 15% Mehrwertsteuer 
draufschlagen. Effektiv zahlt man also knapp 8.5% fuer die nominell
6.4% Zoll.

> Wenn man nun z.B. bei einem USA-Urlaub Software erstanden hat und diese
> nach Deutschland einfuehrt, 
  [.....]
> Die Frage ist nun: wird diese Steuer (Zoll, oder was auch immer?) bei
> der taetsachlichen Einfuhr der Ware faellig?

Im Prinzip ja. Aber da der Verwaltungsaufwand unverhaeltnismaessig 
viel teurer waere als das Durchsetzen der Verzollung hat der Staat 
ein Einsehen und Freibetraege eingerichtet, die Waren _zum_persoen-
lichen_ (privaten) _Verbrauch_ bis zu einer gewissen Hoehe bei be-
stimmten Warengruppen unverzollt laesst. Ich kenne die aber nicht
genau, weiss also nicht bis zu welchem Wert bei Software-Lizenzen.

  [Es] 
> stellt sich nun
> die Frage, ob man sich (rein rechlich) bereits durch das Uebertragen von
> Shareware von einem FTP Server in den USA, in Japan usw. strafbar macht.

Nein. Shareware ist wohl wie ein Muster zu behandeln. Erst beim Bezahlen
geht ein Nutzungsrecht ueber, wird also etwas erworben. :-)

> Oder zumindest dann, wenn man an den Shareware-Autor (ausserhalb des
> europaeischen Binnenmarktes wohnend) die Gebuehr entrichtet?
you say it.
> Macht es in der rechtlichen Beurteilung einen Unterschied, ob man die
> Software von einem europaeischen FTP-Server hat?

Nein, sicher nicht. Kaufen tut man ja beim Autor in USA oder Japan.

> Machen sich dann evtl. gar europaeische Sites laufend strafbar, wenn sie
> Nacht fuer Nacht z.B. Sumex, Umich oder Wuarchive mirrorn?
> Betreibt z.B. CI$ Anstiftung zur Straftat, wenn sie ihren Kunden, also
> auch ihren deutschen Kunden, die Moeglichkeit bieten (und damit werben),
> ueber CI$ Sharewaregebuehren an US-Autoren zu entrichten (also im
> rechtlichen Sinne Software zu erwerben?). An Zollgebuehren usw. hat
> dabei bestimmt noch nie jemand gedacht.

Das Problem hat CIS am Halse. Die muessen Zoll abfuehren, Einfuhr-Umsatz-
steuer und auf all das Mehrwertsteuer erheben. Ist es aber vielleicht 
nicht so, dass Software zollfrei ist? Frage doch mal einer bei CompuServe
nach?

> Wie gesagt: diese Ueberlegungen sind moeglicherweise etwas
> realitaetsfern, aber keinesfalls als Scherz gemeint.

Nein, wieso realitaetsfern ? 
Frag da doch mall bei Deinem Hauptzollamt nach - die werden Dir
schon stecken, wie realitaetsnah das alles ist! (Falls Software
doch nicht zollfrei sein sollte)

Purodha

-- brubli@purodha.GUN.DE
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Subject: Re: Shareware und Einfuhrzoll?
Message-ID: <MP-1994050820310226a@purodha.GUN.de>
Date: Sun, 8 May 1994 20:31:02 +0200
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