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Article #698Re: Shareware und Einfuhrzoll?
From: Purodha Blissenbach
Date: Sun, 08 May 1994 18:31
Date: Sun, 08 May 1994 18:31
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General Disclaimer: Das ist alles nur meine Meinung. Ich bin weder vom Zoll noch vom Finanzamt und weiss auch nicht gut Bescheid. Ich benutze aber mein solides Halbwissen und meinen gesunden Menschenverstand - bekanntlich ist der aber bei den Behoerdensachen nicht immer ein richtiger Ratgeber ..... In seinem Artikel <georg.768211024@marie> sagt georg@marie.physik.tu-berlin.de (Georg Schwarz) : > > Wenn man als Endverbraucher (wie es bei Zwischenhaendlern aussieht, > weiss ich nicht.) Software z. B. per Mailorder in einem Land ausserhalb > des europaeischen Binnenmarktes wie z.B. den USA kauft, muss man auf den > Kaufpreis (und die Transportkosten?) in Deutschland Einfuhrzoll > (-steuern?) entrichten (15%, oder?). Meines Wissens im Prinzip ja. Bei Haendlern ist es auf jeden Fall genau so. Aus USA m.w. 6.4% auf saemtliche Kosten (Preis, Transport, Verpackung, Transportversicherung) fallen als Zoll an. Auf die Summe von den genannten Kosten und den Zoll muss der Spediteur dann 15% Einfuhr-Umsatzsteuer im Namen des Haendlers entrichten, die er dem natuerlich in Rechnung stellt plus Lagerkosten und Abfertigung und ggf. Auslieferung (wird bei Selbstabolung i.d.R. durch eine Selbstabholer-Pauschale ersetzt) Auf die Summe von all dem (einschliesslich Zoll und die auf all das (einschliesslich wiederum Zoll) zu entrichtende Einfuhr- Umsatzsteuer) muss der Spediteur dann noch mal 15% Mehrwertsteuer draufschlagen. Effektiv zahlt man also knapp 8.5% fuer die nominell 6.4% Zoll. > Wenn man nun z.B. bei einem USA-Urlaub Software erstanden hat und diese > nach Deutschland einfuehrt, [.....] > Die Frage ist nun: wird diese Steuer (Zoll, oder was auch immer?) bei > der taetsachlichen Einfuhr der Ware faellig? Im Prinzip ja. Aber da der Verwaltungsaufwand unverhaeltnismaessig viel teurer waere als das Durchsetzen der Verzollung hat der Staat ein Einsehen und Freibetraege eingerichtet, die Waren _zum_persoen- lichen_ (privaten) _Verbrauch_ bis zu einer gewissen Hoehe bei be- stimmten Warengruppen unverzollt laesst. Ich kenne die aber nicht genau, weiss also nicht bis zu welchem Wert bei Software-Lizenzen. [Es] > stellt sich nun > die Frage, ob man sich (rein rechlich) bereits durch das Uebertragen von > Shareware von einem FTP Server in den USA, in Japan usw. strafbar macht. Nein. Shareware ist wohl wie ein Muster zu behandeln. Erst beim Bezahlen geht ein Nutzungsrecht ueber, wird also etwas erworben. :-) > Oder zumindest dann, wenn man an den Shareware-Autor (ausserhalb des > europaeischen Binnenmarktes wohnend) die Gebuehr entrichtet? you say it. > Macht es in der rechtlichen Beurteilung einen Unterschied, ob man die > Software von einem europaeischen FTP-Server hat? Nein, sicher nicht. Kaufen tut man ja beim Autor in USA oder Japan. > Machen sich dann evtl. gar europaeische Sites laufend strafbar, wenn sie > Nacht fuer Nacht z.B. Sumex, Umich oder Wuarchive mirrorn? > Betreibt z.B. CI$ Anstiftung zur Straftat, wenn sie ihren Kunden, also > auch ihren deutschen Kunden, die Moeglichkeit bieten (und damit werben), > ueber CI$ Sharewaregebuehren an US-Autoren zu entrichten (also im > rechtlichen Sinne Software zu erwerben?). An Zollgebuehren usw. hat > dabei bestimmt noch nie jemand gedacht. Das Problem hat CIS am Halse. Die muessen Zoll abfuehren, Einfuhr-Umsatz- steuer und auf all das Mehrwertsteuer erheben. Ist es aber vielleicht nicht so, dass Software zollfrei ist? Frage doch mal einer bei CompuServe nach? > Wie gesagt: diese Ueberlegungen sind moeglicherweise etwas > realitaetsfern, aber keinesfalls als Scherz gemeint. Nein, wieso realitaetsfern ? Frag da doch mall bei Deinem Hauptzollamt nach - die werden Dir schon stecken, wie realitaetsnah das alles ist! (Falls Software doch nicht zollfrei sein sollte) Purodha -- brubli@purodha.GUN.DE
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