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Article #702

Shareware und Einfuhrzoll?

#702
From: Georg Schwarz
Date: Fri, 06 May 1994 07:57
38 lines
3111 bytes
Die folgende Frage ist in der Praxis sicherlich in Grunde genommen
ungefaehr so bedeutsam wie diejenige, ob Diskettenformate in Zoll
angegeben werden duerfen oder nicht...
Trotzdem:

Wenn man als Endverbraucher (wie es bei Zwischenhaendlern aussieht,
weiss ich nicht.) Software z. B. per Mailorder in einem Land ausserhalb
des europaeischen Binnenmarktes wie z.B. den USA kauft, muss man auf den
Kaufpreis (und die Transportkosten?) in Deutschland Einfuhrzoll
(-steuern?) entrichten (15%, oder?).
Wenn man nun z.B. bei einem USA-Urlaub Software erstanden hat und diese
nach Deutschland einfuehrt, so ist man doch sicherlich gehalten, diese
beim Zoll zwecks evtl. Besteuerung anzugeben (oder etwa nicht?). Eine
bewusste Unterlassung ist demnach wohl rechtlich gesehen Schmuggel oder
Steuerbetrug o.ae., also damit eine Straftat (Juristen, bitte korrigiert
falls noetig).
Die Frage ist nun: wird diese Steuer (Zoll, oder was auch immer?) bei
der taetsachlichen Einfuhr der Ware faellig?

Da Software und damit auch prinzipiell Shareware unter diese
Zollbestimmungen faellt (ich kann mir nicht vorstellen, dass der
Gesetzgeber hier eine Ausnahmeregelung geschaffen hat), stellt sich nun
die Frage, ob man sich (rein rechlich) bereits durch das Uebertragen von
Shareware von einem FTP Server in den USA, in Japan usw. strafbar macht.
Oder zumindest dann, wenn man an den Shareware-Autor (ausserhalb des
europaeischen Binnenmarktes wohnend) die Gebuehr entrichtet?
Macht es in der rechtlichen Beurteilung einen Unterschied, ob man die
Software von einem europaeischen FTP-Server hat?
Machen sich dann evtl. gar europaeische Sites laufend strafbar, wenn sie
Nacht fuer Nacht z.B. Sumex, Umich oder Wuarchive mirrorn?
Betreibt z.B. CI$ Anstiftung zur Straftat, wenn sie ihren Kunden, also
auch ihren deutschen Kunden, die Moeglichkeit bieten (und damit werben),
ueber CI$ Sharewaregebuehren an US-Autoren zu entrichten (also im
rechtlichen Sinne Software zu erwerben?). An Zollgebuehren usw. hat
dabei bestimmt noch nie jemand gedacht.

Wie gesagt: diese Ueberlegungen sind moeglicherweise etwas
realitaetsfern, aber keinesfalls als Scherz gemeint.
Technical Details
Message-ID: <georg.768211024@marie>
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From: georg@marie.physik.tu-berlin.de (Georg Schwarz)
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Subject: Shareware und Einfuhrzoll?
Date: 6 May 94 07:57:04 GMT
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