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Article #702Shareware und Einfuhrzoll?
From: Georg Schwarz
Date: Fri, 06 May 1994 07:57
Date: Fri, 06 May 1994 07:57
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Die folgende Frage ist in der Praxis sicherlich in Grunde genommen ungefaehr so bedeutsam wie diejenige, ob Diskettenformate in Zoll angegeben werden duerfen oder nicht... Trotzdem: Wenn man als Endverbraucher (wie es bei Zwischenhaendlern aussieht, weiss ich nicht.) Software z. B. per Mailorder in einem Land ausserhalb des europaeischen Binnenmarktes wie z.B. den USA kauft, muss man auf den Kaufpreis (und die Transportkosten?) in Deutschland Einfuhrzoll (-steuern?) entrichten (15%, oder?). Wenn man nun z.B. bei einem USA-Urlaub Software erstanden hat und diese nach Deutschland einfuehrt, so ist man doch sicherlich gehalten, diese beim Zoll zwecks evtl. Besteuerung anzugeben (oder etwa nicht?). Eine bewusste Unterlassung ist demnach wohl rechtlich gesehen Schmuggel oder Steuerbetrug o.ae., also damit eine Straftat (Juristen, bitte korrigiert falls noetig). Die Frage ist nun: wird diese Steuer (Zoll, oder was auch immer?) bei der taetsachlichen Einfuhr der Ware faellig? Da Software und damit auch prinzipiell Shareware unter diese Zollbestimmungen faellt (ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber hier eine Ausnahmeregelung geschaffen hat), stellt sich nun die Frage, ob man sich (rein rechlich) bereits durch das Uebertragen von Shareware von einem FTP Server in den USA, in Japan usw. strafbar macht. Oder zumindest dann, wenn man an den Shareware-Autor (ausserhalb des europaeischen Binnenmarktes wohnend) die Gebuehr entrichtet? Macht es in der rechtlichen Beurteilung einen Unterschied, ob man die Software von einem europaeischen FTP-Server hat? Machen sich dann evtl. gar europaeische Sites laufend strafbar, wenn sie Nacht fuer Nacht z.B. Sumex, Umich oder Wuarchive mirrorn? Betreibt z.B. CI$ Anstiftung zur Straftat, wenn sie ihren Kunden, also auch ihren deutschen Kunden, die Moeglichkeit bieten (und damit werben), ueber CI$ Sharewaregebuehren an US-Autoren zu entrichten (also im rechtlichen Sinne Software zu erwerben?). An Zollgebuehren usw. hat dabei bestimmt noch nie jemand gedacht. Wie gesagt: diese Ueberlegungen sind moeglicherweise etwas realitaetsfern, aber keinesfalls als Scherz gemeint.
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