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Article #121Re: LIST zum drohenden Verschluesselungsverbot
From: pc231009
Date: Wed, 08 Nov 1995 20:11
Date: Wed, 08 Nov 1995 20:11
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>Deshalb eine Frage speziell an dich, Holger: Kannst du mit Sicherheit >sagen, dass Audiodaten, die mit einem gegebenen Steganographieprogramm >behandelt wurden, nicht von unbehandelten Audiodaten unterschieden werden >koennen? Wenn ja: Bist du dir sicher, dass dein A/D-Wandler nicht eine >dir unbekannte Anomalie/spezielle Verteilung der Frequenzen des Rauschens/ >was_auch_immer_fuer_eine Eigenschaft in die Audiodaten hineinbringt (weil >er nicht perfekt digitalisiert), oder bereits die Analogsignale am >Eingang solche Merkmale aufweisen, die dann durch das Steganographie- >programm veraendert werden? (Es geht hier natuerlich nur um Merkmale, >die bei unterschiedlichen Einsatzbedingungen (z.B. unterschiedliche Filter >am Eingang) erhalten bleiben.) Nur zur Steganographie-Subdiskussion: Es scheint hier als gegeben angenommen zu werden, dass die Information im LSB versteckt wird. Das ist ein bisschen zu einfach, und moeglicherweise statistisch auffaellig (feststellbar ist sowas immer nur als Wahrscheinlichkeit, daher ist die "Beweis"-Diskussion IMHO sehr theoretisch). Aber man kann ein Signal (E-mail) auch mit ein paar Transformationen recht nett im gesamten Traegersignal verstreuen (siehe dolby prologic oder spread-spectrum-Technik). Ein Kardinalfeher waere natuerlich, als Traeger ein Signal zu nehmen, das bereits in digitaler Form vorliegt zund auch dem Kryptoanalytiker zugaenglich ist (z.B. die Lieblings-CD). Ein Analogsignal kann dagegen alle behaupteten Charakteristiken aufweisen, da braucht niemand auf dem ADW herumzureiten. Also am besten ein Open-Air-Konzert (vorzugsweise mit Regen) selber aufnehmen (analog) und die digitalisierte Fassung nirgends speichern. Am besten auch die Analogaufnahme gleich vernichten. Also noch besser einfach Strassenlaerm direkt digitalisieren ... Gesang unter der Dusche ... sowas. Auch ganz andere "covert channels" sind moeglich, das gibt's ja schon lange. Ganz abgesehen von diesen "Technikalitaeten" ... Ich denke, man kann den Nachweis fuehren, dass es moeglich ist, in einer Weise verschluesselt zu kommunizieren, so dass dies nicht beweisbar ist (den Verdacht mag eine Analyse wohl ergeben), und dass die verschluesselte Nachricht selbst in jedem Fall unknackbar ist (erfuellt durch one-time pad). Daher ist ein Verbot der Verschluesselung wirkungslos gegen "Leute, die's ernst meinen", also z.B. terroristische oder mafioese Organisationen. Ein Gesetz, das nicht erreicht, wozu es geschaffen wurde, aber Freiheiten einschraenkt und teuer zu vollziehen ist, sollte argumentativ verhindert werden koennen. --Peter
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