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3 messages
3 total messages Started by Herbert Gerstmayr Sat, 28 Mar 1998 00:00
"Drittaufwand": AfA bei Betriebräumen nur halb anerkannt
#85
Author: Herbert Gerstmayr
Date: Sat, 28 Mar 1998 00:00
33 lines
2006 bytes
Ist das nicht der Hammer:

Ehegatte betreibt Gewerbe, Betriebsräume im gemeinsamen Haus. Das
Finanzamt vertritt nunmehr (erstmalig) die Auffassung 
"Die Aufwendungen für Betriebsräume (Abschreibung) können nur zur Hälfte
angerechnet werden, weil auch der Ehegatte zur Hälfte Eigentümer ist
(Drittaufwand)".

Kennt jemand diese Problematik, hat jemand gleiche Erfahrungen mit dem
Finanzamt gemacht ?
Nach Auskunft meines Steuerberaters stellt diese Auslegung des
Finanzamts eine neue Rechtsauffassung dar. Mir erscheint diese
Argumentation darüberhinaus auch unlogisch, besonders wenn beide
Ehegatten gemeinsam veranlagt werden.

Was ist mit dem Gebot zur Gleichstellung der steuerlichen Behandlung ?
Damit werden doch eindeutig Kleingewerbetreibende benachteiligt, weil
diese i.d.R. sich keine teuren Geschäftsbauten leisten können.

Kann ich mich auf Gleichbehandlung berufen, wenn ich vergleichbare Fälle
kenne, bei denen das Finanzamt diese Auffassung nicht geltend gemacht
hat ?

Bin für jede Antwort dankbar, auch per Email
-- 
Mit freundlichen Gruessen               Herbert Gerstmayr

MailTo:Herbert.Gerstmayr@br-mail.de
Re: "Drittaufwand": AfA bei Betriebr�umen nur halb anerkannt
#86
Author: T�nde Kriegl
Date: Sun, 05 Apr 1998 00:00
26 lines
1791 bytes
Herbert Gerstmayr wrote:
> 
> Ist das nicht der Hammer:
> 
> Ehegatte betreibt Gewerbe, Betriebsr�ume im gemeinsamen Haus. Das
> Finanzamt vertritt nunmehr (erstmalig) die Auffassung
> "Die Aufwendungen f�r Betriebsr�ume (Abschreibung) k�nnen nur zur H�lfte
> angerechnet werden, weil auch der Ehegatte zur H�lfte Eigent�mer ist
> (Drittaufwand)".
> 
Ich kenne  aus Konz's Buch einen �hnlichen Beispiel:
Ehemann f�hrt Ehefrau in die Arbeit. Vor dem Arbeitsplatz
der Frau Passiert ein Unfall. Es wird steuerlich NICHT anerkannt
weil ein Dritter (Der Ehemann) f�r den Schaden aufkam.
LEHRE: Die Rechnung h�tte auf die Ehefrau lauten sollen.

Zu Deinem Fall: Ist das nicht ein Argument, da� einige
R�ume Dir, andere Deiner Frau geh�ren, sie �bt die Gewerbe
in IHREN R�umen aus, daher volle Abschreibung?
Oder Falls Du Teilinhaber der Firma w�rest, wie s�he es dann aus?
Ich w�rde das FA schriftlich fragen.
Es gibt auch ein drittes Konz Buch f�r Selbst�ndige. Ob da Tips
f�r Euch sind?
MfG.:
T�nde
Re: "Drittaufwand": AfA bei Betriebräumen nur halb anerkannt
#84
Author: Herbert Gerstmayr
Date: Sun, 12 Apr 1998 00:00
39 lines
2296 bytes
Tünde Kriegl wrote:
> 
> Herbert Gerstmayr wrote:
> >
> > Ist das nicht der Hammer:
> >
> > Ehegatte betreibt Gewerbe, Betriebsräume im gemeinsamen Haus. Das
> > Finanzamt vertritt nunmehr (erstmalig) die Auffassung
> > "Die Aufwendungen für Betriebsräume (Abschreibung) können nur zur Hälfte
> > angerechnet werden, weil auch der Ehegatte zur Hälfte Eigentümer ist
> > (Drittaufwand)".
> >
> Ich kenne  aus Konz's Buch einen ähnlichen Beispiel:
> Ehemann fährt Ehefrau in die Arbeit. Vor dem Arbeitsplatz
> der Frau Passiert ein Unfall. Es wird steuerlich NICHT anerkannt
> weil ein Dritter (Der Ehemann) für den Schaden aufkam.
> LEHRE: Die Rechnung hätte auf die Ehefrau lauten sollen.
> 
> Zu Deinem Fall: Ist das nicht ein Argument, daß einige
> Räume Dir, andere Deiner Frau gehören, sie übt die Gewerbe
> in IHREN Räumen aus, daher volle Abschreibung?
> Oder Falls Du Teilinhaber der Firma wärest, wie sähe es dann aus?
> Ich würde das FA schriftlich fragen.
> Es gibt auch ein drittes Konz Buch für Selbständige. Ob da Tips
> für Euch sind?
> MfG.:
> Tünde
Zwischenzeitlich habe ich Einspruch beim FA Freising eingelegt mit
Hinweis auf einen beim BFH anhängigen Rechtsstreit. Das FA will nun mein
Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH ruhen lassen.
>>>Vielen Dank für die guten Tips 
mfG Herbert Gerstmayr
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