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Started by Erich Kircheneier
Sun, 06 Jul 2008 19:36
Verbessertes Strafystem
Author: Erich Kircheneier
Date: Sun, 06 Jul 2008 19:36
Date: Sun, 06 Jul 2008 19:36
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Wie wäre es damit: Für die SChweiz. Strafen sind Tagessätze Geldstrafe, wobei vom Monatseinkommen zunächst 3000 CHF abgezogen werden, und danach die Höhe des Tagessatzes berechnet wird. Für jede weitere Person im Haushalt werden weitere 500 CHF abgezogen. Der Mindesttagessatz betrüge 5 CHF, das Maximum 100'000 CHF. Für schwere Taten bzw bei Umwandlungen gilt dies: 1 Tagessatz = 1 Tag Knast. Die Höchstrafe wäre 10 Jahre Knast. Die Strafe wird in % angegeben. Für Strafen unterhalb 25 % gelten als Erweiterungslimite (Verwahrung, Entlassung, etc ) eine 25 %-Grenze. 100 % Strafe bedeutet: Die Haftdauer beträgt 100 % der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 10 Jahre), und man kann frühestens nach Verbüssung von 100 % (10 Jahre) der Haftdauer entlassen werden. Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 100 % der Ursprungsstrafe (also weitere 10 Jahre) in Verwahrung genommen ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden. Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent, also 1000 %, also 100 Jahre. 80 % Strafe bedeutet: Die Haftdauer beträgt 80 % der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 8 Jahre), und man kann frühestens nach Verbüssung von 80 % (8 Jahre) der Haftdauer entlassen werden. Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 80 % der Ursprungsstrafe (also weitere 8 Jahre) in Verwahrung genommen ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden. Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent, also 800 %, also 64 Jahre. 33,333 % Strafe bedeutet: Die Haftdauer beträgt 1/3 der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 3 Jahre und 4 Monate), und man kann frühestens nach Verbüssung von 1/3 (1 Jahr, 1 1/3 Monate) der Haftdauer entlassen werden. Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 1/3 der Ursprungsstrafe (also weitere 1 Jahr und 40 Tage) in Verwahrung genommen ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden. Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent, also 333 %, also 10 Jahre. 10 % Strafe bedeutet: Die Haftdauer beträgt 10 % der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 1 Jahr), und man kann frühestens nach Verbüssung von 25 % (3 Monate) der Haftdauer entlassen werden. Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 25% der Ursprungsstrafe (also weitere 3 Monate) in Verwahrung genommen ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden. Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent, also 100 %, also 1 Jahr. 2 % Strafe bedeutet: Die Haftdauer beträgt 2% der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 73 Tage), und man kann frühestens nach Verbüssung von 25 % (ca 18 Tage) der Haftdauer entlassen werden. Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 25% der Ursprungsstrafe (also weitere ca 18 Tage) in Verwahrung genommen ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden. Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent, also 20%, also 14 Tage. Dieses Strafsystem ist "extremer" und dadurch fairer. Es gäbe nur noch 100 ver Strafmuster. Zudem müsste es mit alternativen Vollzugsformen und besseren GEfängnisbedienungen verglichen werden.
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