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1 total messages Started by Erich Kircheneier Sun, 06 Jul 2008 19:36
Verbessertes Strafystem
#184
Author: Erich Kircheneier
Date: Sun, 06 Jul 2008 19:36
75 lines
4819 bytes
Wie wäre es damit:

Für die SChweiz.

Strafen sind Tagessätze Geldstrafe, wobei vom Monatseinkommen zunächst
3000 CHF abgezogen werden, und danach die Höhe des Tagessatzes
berechnet wird.
Für jede weitere Person im Haushalt werden weitere 500 CHF abgezogen.
Der Mindesttagessatz betrüge 5 CHF, das Maximum 100'000 CHF.

Für schwere Taten bzw bei Umwandlungen gilt dies:
1 Tagessatz = 1 Tag Knast.

Die Höchstrafe wäre 10 Jahre Knast.
Die Strafe wird in % angegeben.

Für Strafen unterhalb 25 % gelten als Erweiterungslimite (Verwahrung,
Entlassung, etc ) eine 25 %-Grenze.


100 % Strafe bedeutet:
Die Haftdauer beträgt 100 % der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 10
Jahre), und man kann frühestens nach Verbüssung von 100 % (10 Jahre)
der Haftdauer entlassen werden.
Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 100
% der Ursprungsstrafe (also weitere 10 Jahre) in Verwahrung genommen
ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden.
Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent,
also 1000 %, also 100 Jahre.

80 % Strafe bedeutet:
Die Haftdauer beträgt 80 % der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 8
Jahre), und man kann frühestens nach Verbüssung von 80 % (8 Jahre) der
Haftdauer entlassen werden.
Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 80
% der Ursprungsstrafe (also weitere 8 Jahre) in Verwahrung genommen
ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden.
Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent,
also 800 %, also 64 Jahre.

33,333 % Strafe bedeutet:
Die Haftdauer beträgt 1/3  der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 3
Jahre und 4 Monate), und man kann frühestens nach Verbüssung von 1/3
(1 Jahr, 1 1/3 Monate) der Haftdauer entlassen werden.
Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 1/3
der Ursprungsstrafe (also weitere 1 Jahr und 40 Tage) in Verwahrung
genommen ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden.
Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent,
also 333 %, also 10 Jahre.

10 % Strafe bedeutet:
Die Haftdauer beträgt 10 % der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 1
Jahr), und man kann frühestens nach Verbüssung von 25 % (3 Monate) der
Haftdauer entlassen werden.
Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 25%
der Ursprungsstrafe (also weitere   3 Monate) in Verwahrung genommen
ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden.
Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent,
also 100 %, also 1 Jahr.

2 % Strafe bedeutet:
Die Haftdauer beträgt 2% der maximalen Haftdauer (10 Jahre, also 73
Tage), und man kann frühestens nach Verbüssung von 25 % (ca 18 Tage)
der Haftdauer entlassen werden.
Danach kann man, bei ungewöhnlicher Gefährlichkeit maximal weitere 25%
der Ursprungsstrafe (also weitere  ca 18 Tage) in Verwahrung genommen
ODER zu einer ambulanten Therapie verpflichtet werden.
Die Bewährungsdauer beträgt das 10-fache der Haftstrafe in Prozent,
also 20%, also 14 Tage.

Dieses Strafsystem ist "extremer" und dadurch fairer.

Es gäbe nur noch 100 ver Strafmuster.
Zudem müsste es mit alternativen Vollzugsformen und besseren
GEfängnisbedienungen verglichen werden.
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