Thread View: de.sci.geschichte
1 messages
1 total messages
Started by Bob Jones
Mon, 23 Dec 2002 18:18
NICHT SCHULDIG IN N�RNBERG www.geocities.com/david_noone88
Author: Bob Jones
Date: Mon, 23 Dec 2002 18:18
Date: Mon, 23 Dec 2002 18:18
964 lines
53368 bytes
53368 bytes
www.cwporter.com www.geocities.com/david_noone88
Dedicated to Reinhold Elstner
NICHT SCHULDIG IN N�RNBERG
Solange wie man Geschichte geschrieben hat, hat man sie st�ndig
umgeschrieben.
Die Annalen von Tacitus, zum Beispiel (xv 38), erw�hnen ein "Ger�cht",
da� Nero Rom niedergebrannt h�tte. Das "Ger�cht" wurde von sp�teren
r�mischen Geschichtsschreibern als "Tatsache" wiederholt (Sueton, Nero,
38; Dio Cassius, Epistulae, lxii 16; Pliny Naturalis Historia xvii 5).
Sp�tere Geschichtsschreiber stellten die "Tatsache" in Frage und
degradierten sie zu blo�em "Ger�cht".
Im Jahre 1946 wurde es als "bewiesene Tatsache" betrachtet, da� die
Nazis Seife aus Menschenfett hergestellt h�tten (Urteil, N�rnberger
Proze�, IMT I 252 [283]; VII 597-600 [656-659]; XIX 506 [566 567]; XXII
496 [564]).
Anscheinend wird diese "Tatsache" heute nur als blo�es "Ger�cht"
betrachtet (Hilberg, "Destruction of the European Jews", "revidierte,
endg�ltige Ausgabe", Holmes and Meier, NY, S. 966: "Der Ursprung des
Ger�chtes von der Seife aus Menschenfett ist bis heute unbekannt
geblieben").
Der Gegenstand des gerichtlich nie �berpr�ften "Ger�chtes" sowjetischen
Ursprungs (eine gro�e Flasche stinkende "Seife aus Menschenfett",
Beweisst�ck UdSSR-393) liegt im Friedenspalast in Den Haag. Beamte des
Friedenspalastes zeigen ihn eifrigen Besuchern und behaupten, die
"Seife" w�re authentisch - beantworten aber anscheinend Briefe nicht,
die von Leuten kommen, die sie um eine gerichtlich kontrollierte Analyse
bitten.
Im Jahre 1943 gab es das "Ger�cht", da� die Nazis Juden brieten,
kochten, vergasten und mit Dampf, Elektrizit�t und Vakuum umbr�chten
(siehe z.B., The Black Book: The Nazi Crime Against the Jewish People,
S. 270, 274, 280, 313 - im N�rnberger Proze� der Kommission als "Beweis"
vorgelegt).
1946 hatten sich die "Judenvergasungen" in "bewiesene Tatsachen"
gewandelt, w�hrend das Braten und Kochen sowie die Hinrichtungen durch
Elektrizit�t, Vakuum und Dampf blo�e "Ger�chte" blieben (N.B.: Die
Hinrichtungen durch Dampf wurden im Pohl-Proze� "bewiesen", Vierter
N�rnberger Proze�, NMT IV, 1119-1152).
Die "Beweise" f�r Judenvergasungen sind qualitativ nicht besser als die
"Beweise" f�r Hinrichtungen durch Dampf, Elektrizit�t, Vakuum, Braten
oder Kochen. Es scheint uns deshalb zul�ssig, solche Beweise in Frage zu
stellen.
Dieses B�chlein will die Geschichte nicht "umschreiben", sondern nur die
Leser in historisches Material einf�hren, das in Vergessenheit geraten
ist. Die 312,022 notariell beglaubigten eidesstattlichen Erkl�rungen,
die im ersten N�rnberger Proze� von der Verteidigung vorgelegt wurden,
sind vergessen. Nicht vergessen aber sind die 8 oder 9 eidesstattliche
Erkl�rungen der Anklage, die angeblich die 312.022 "widerlegt" haben
sollen (XXI 437 [483]).
Dieses Buch enth�lt viele Hinweise auf Seitennummern. Diese werden weder
angegeben, um die Leser zu verwirren, zu beeindrucken oder
einzusch�chtern, noch um die Wahrheit der Behauptungen zu beweisen,
sondern nur um interessierten Lesern zu helfen, gewisse Informationen zu
finden. Ob die Behauptungen der Verteidigung mehr Glaubw�rdigkeit
verdienen als die von der Anklage vorgelegte Seife aus Menschenfett
(Dokument UdSSR-397), die Str�mpfe aus Menschenhaar (Dokument
UDSSR-511), oder die Bratw�rste aus Menschenfleisch (Dokument 1873,
Tokyo-Proze�), mu� von den Lesern beurteilt werden.
N.B.:
IMT = International Military Tribunal
(erster N�rnberger Proze� in 4 Sprachen)
(amerikanische Seitennumerierung)
NMT = National Military Tribunal
(sp�tere, rein amerikanische N�rnberger Prozesse)
(nur in englischer Sprache erh�ltlich)
Wenn nichts anderes angegeben wird, beziehen sich alle Seitennummern auf
die amerikanische Ausgabe (IMT).
[ ] = deutsche Seitennummerierung (IMG).
MARTIN BORMANN
Bormann wurde wegen "Unterdr�ckung der Religion" und vieler anderer
Schwerverbrechen angeklagt. Bormanns Verteidiger, Dr. Bergold, wies
darauf hin, da� viele moderne Staaten (gemeint war die Sowjetunion)
ausdr�cklich atheistisch seien und da� Verordnungen, die Priestern
verb�ten, hohe �mter zu bekleiden (gemeint waren �mter in der NS
Partei), nicht als "Unterdr�ckung" bezeichnet werden k�nnten. In Dr.
Bergolds Worten:
"Die Partei wird als verbrecherisch, als eine Verschw�rung bezeichnet.
Ist es denn auch ein Verbrechen, andere Personen von der Teilnahme an
einer verbrecherischen Verschw�rung auszuschlie�en; wird das als
Verbrechen betrachtet?" (V 312 [353]).
Dokumente wurden vorgelegt, in denen Bormann jegliche Unterdr�kung der
Religion untersagte, und den religi�sen Unterricht ausdr�cklich
gestattete (XXI 462-465 [512-515]). Eine Bedingung f�r diese Zulassung
war, da� der ganze biblische Text zu Grunde gelegt werden mu�te;
Streichungen, Manipulationen und Verdrehungen des Textes waren verboten.
Die Kirchen empfingen staatliche Zusch�sse bis zum Ende des Krieges.
Wegen kriegsbedingten Papiermangels wurden Beschr�nkungen f�r den Druck
aller Zeitungen eingef�hrt, und nicht nur f�r religi�se Zeitungen (XIX
111-124 [125-139]; XXI 262-263; 346; 534; 539; [292-293; 383; 589; 595];
XXII 40-41 [52-53]).
Bormanns Rechtsanwalt hatte wenig Schwierigkeiten, als er klar machen
wollte, da� Bormann nach keinem Gesetz egal welchen Staates wegen
irgendeines Verbrechens verurteilt werden k�nne, da es ja einleuchtend
sei, da� Stenographen nicht f�r alle Dokumente verantwortlich seien, die
sie unterschrieben, und daher auch nicht wegen deren Inhalts bestraft
werden k�nnten. Es sei nicht klar gewesen, inwieweit Bormann nur als
Stenograph oder auch als Sekret�r t�tig gewesen sei. F�r die Anklage
jedoch blieb das Gesetz unerheblich. Bormann wurde zum Galgen
verurteilt. Das Urteil sollte sofort vollstreckt werden, was
umfangreiche Aussagen au�er Acht lie�, laut denen Bormann durch die
Explosion eines Panzers get�tet worden sei. Es war deshalb ganz
unwahrscheinlich, da� man ihn in einem St�ck h�tte finden (und
aufh�ngen) k�nnen, was gewisse Probleme praktischer Art mit sich f�hrte
(XVII 261-271 [287-297]).
VERBRECHERISCHE ORGANISATIONEN
Die Beweise der Verteidigung der sogenannten "verbrecherischen
Organisationen" bestehen aus den Aussagen von 102 Zeugen und 312.022
notariell beglaubigten eidesstattlichen Erkl�rungen (XXII 176 [200]).
Der Begriff "verbrecherisch" wurde nie definiert (XXII 310 [354]; siehe
auch XXII 129-135 [148-155]).
Weder wurde je definiert, genau wann diese Organisationen angeblich
"verbrecherisch" wurden (XXII 240 [272-273]). Die NS-Partei selbst war
schon seit dem Jahre 1920 "verbrecherisch" (XXII 251 [285]) oder
vielleicht nur nach dem Jahre 1938 (XXII 113 [130]), oder vielleicht
sogar niemals (II 105 [123]).
Die 312.022 notariell beglaubigten eidesstattlichen Erkl�rungen wurden
einer "Kommission" vorgelegt. Die dieser "Kommission" vorgelegten
Beweise erscheinen nicht im Protokoll des N�rnberger Prozesses. Die
"National Archives" in Washington besitzen keine Kopie des
Kommissionsprotokolls, hatten nie davon geh�rt, und wu�ten gar nicht,
was es ist (und daher auch nicht, wo man es finden k�nnte).
Von den 312.022 Erkl�rungen wurden nur einige Dutzend je ins Englische
�bersetzt; d.h., der Gerichtshof konnte sie gar nicht lesen (XXI 287,
397 398 [319, 439]).
Der Vorsitzende des Gerichtshofes, Sir Geoffrey Lawrence, verstand kein
Deutsch; Hauptankl�ger Robert Jackson auch nicht.
Wegen einer in letzter Minute eingef�hrten �nderung der Proze�ordnung
(XXI 437-438, 441, 586-587 [483-485, 488, 645-646]), wurden viele andere
Erkl�rungen wegen angeblicher "technischer Unkorrektheiten" (XX 446-448
[487-489]) abgelehnt.
Die "Kommission" bereitete "Zusammenfassungen" vor, die dem Tribunal
vorgelegt wurden (zig-tausend Erkl�rungen, die die humane Behandlung von
Kriegsgefangenen behaupteten, usw.). Diese "Zusammenfassungen" wurden
nicht als "Beweise" betrachtet. Das Tribunal versprach, alle 312.022
Erkl�rungen zu lesen, bevor es zu einem Beschlu� kommen w�rde (XXI 175
[198]); 2 Wochen sp�ter wurde bekanntgegeben, da� die 312.022
Erkl�rungen alle unwahr seien (XXII 176-178 [200-203]).
Dann wurde eine einzige Erkl�rung von der Anklage (Dokument D-973) als
"Widerlegung" von 136.000 Erkl�rungen seitens der Verteidigung
betrachtet (XXI 588; 437, 366 [647, 483-484, 404]).
Die 102 Zeugen wurden gezwungen, vor der "Kommission" zu erscheinen und
da auszusagen, bevor sie vor dem Gericht erscheinen und aussagen
durften. 29 von diesen Zeugen (XXI 586 [645]), oder, nach einem anderen
Referat, 22 von diesen Zeugen (XXII 413 [468]) wurden dann als Zeugen
vor dem Gericht zugelassen; ihre Aussagen aber durften nicht
"kumulativ", d.h. eine Wiederholung von ihren Aussagen vor der
"Kommission", sein (XXI 298, 318, 361 [331, 352, 398-399]).
Dann beschlo� man, da� 6 eidesstattliche Erkl�rungen seitens der Anklage
die Aussagen aller 102 Zeugen "widerlegt" h�tten (XXI 153 [175], XXII
221 [251]).
Eine dieser 6 Erkl�rungen war in der polnischen Sprache abgefa�t, so da�
die Verteidigung sie nicht lesen konnte (XX 408 [446]). Eine andere war
von einem Juden namens Szloma Gol unterzeichnet, der behauptete, 80.000
Leichen ausgegraben und verbrannt zu haben, einschlie�lich die von
seinem Bruder (XXI 157 [179], XXII 220 [250]).
Laut dem britischen Protokoll hat er nur 67.000 Leichen ausgegraben und
verbrannt.
Zu dem Zeitpunkt hatte die Anklage ihre Beweisf�hrung schon beendet (XX
389-393, 464 [426-430, 506]; XXI 586-592 [645-651]).
Die Anklage behauptete dann in ihrem Schlu�vortrag, da� im Laufe des
Prozesses 300.000 eidesstattliche Erkl�rungen dem Gericht vorgelegt und
von diesem ber�cksichtigt worden w�ren, was den Eindruck erweckte, es
h�tte sich dabei um Dokumente der Anklage gehandelt (XXII 239 [272]).
In Wirklichkeit hat die Anklage aber im ganzen Proze� selbst nur sehr
wenige wirklich wichtige eidesstattliche Erkl�rungen vorgelegt (siehe
z.B. XXI 437 [483], wo 8 oder 9 Erkl�rungen von der Anklage vorgebracht
wurden, gegen�ber 300.000 von der Verteidigung; siehe auch XXI 200
[225]; 477-478 [528-529]; 585-586 [643-645]; 615 [686-687]).
In den verschiedenen KZ-Prozessen, z.B. im Proze� gegen Martin Gottfried
Wei�, hat man sich �ber ein einfacheres Vorgehen geeinigt: ein blo�es
Arbeitsverh�ltnis in einem KZ, sogar nur f�r einige Wochen, wurde als
Beweis daf�r angesehen, da� man den "Gemeinsamen Plan" gekannt hat. Das
Wort "Verschw�rung" wurde stets vermieden, damit man mit lockeren
Beweisregeln prozessieren konnte. Der Begriff "Gemeinsamer Plan" wurde
nat�rlich nie definiert, und es wurde auch nicht f�r notwendig gehalten,
konkrete F�lle von Mi�handlungen anzuf�hren, noch zu beweisen, da�
irgend jemand je durch solche Mi�handlungen umgekommen w�re. 36 von den
hier 40 Angeklagten wurden zum Tode verurteilt.
Das Protokoll der Kommission des N�rnberger Prozesses wurde im
Friedenspalast in Den Haag archiviert, wo es einen halben feuersicheren,
vom Fu�boden bis an die Decke reichenden Panzerschrank f�llt. Die
Aussage von jedem Zeugen wurde zuerst mit einer bei Seite 1 angefange
nen Seitennumerierung getippt; dann mit einer fortlaufenden
Seitennumerierung neu getippt, die zu vielen Tausenden von Seiten l�uft.
Die Entw�rfe und die sauberen Kopien wurden dann in Mappen
zusammengeheftet. Das Papier ist �u�erst spr�de und die Heftklammern
gerostet. Es ist absolut sicher, da�, mindestens in Den Haag, niemand
dieses Material je gelesen hat.
Das Pl�doyermaterial, das die Aussagen der 102 Zeugen behandelt,
erscheint haupts�chlich feingedruckt in Band XXI und XXII der
Buchausgabe des N�rnberger Gerichtsprokokoll. Der Feindruck bedeutet,
da� diese Textstellen im Schlu�vortrag der Verteidigung ausgelassen
wurden, da der Proze� sonst viel zu lang geworden w�re (so die Anklage).
Dieses Material umfa�t mehrere hundert Seiten. Im britischen Protokoll
fehlt jedes Wort dieses Materials. Im amerikanischen Protokoll, fehlen
11 Seiten zwischen Absatz 1 und 2 auf Seite 594 vom Band XXI. Im
deutschen Protokoll, erscheinen diese Stellen in Band XXI 654-664).
Davon abgesehen scheinen die amerikanische und die deutsche Fassung
komplett zu sein.
Das Material berichtet beispielsweise �ber:
den totaler Krieg XIX 25 [32]
die Reparationen XIX 224-232 [249-259]
die deutschen Gewerkschaften XXI 462 [512]
die Gestapo und die KZs XXI 494-530 [546-584]
den R�hm Putsch XXI 576-592 [635-651]
die Kristallnacht XXI 590-592 [649-651]
die Umsiedlungen XXI 467-469, 599-603 [517-519, 669-674]
den SD XXII 19-35 [27-47]
die R�stung XXII 62-64 [75-78]
Die 312.022 Erkl�rungen befinden sich wahrscheinlich in einem deutschen
Archiv.
Das Urteil im N�rnberger Proze� wurde zweimal gedruckt, in Band I und
wieder in Band XXII.
Es ist wichtig, die deutsche Ausgabe von Band XXII zu erhalten und das
Urteil in der deutschen Fassung zu lesen. Das schlechte Deutsch und die
falschen �bersetzungen der Amerikaner sind zusammen mit anderen Fehlern
verbessert und mit Fu�noten versehen worden. Irrt�mer dieser Art in
Dokumenten k�nnen als Beweise f�r F�lschungen aufgefa�t werden.
Im allgemeinen sind die deutschen Protokollb�nde den amerikanischen
vorzuziehen. H�ufige Fu�noten �berall in diesen B�nden machen den Leser
auf Fehl�bersetzungen, fehlende Dokumente und gef�lschte Kopien
aufmerksam (z.B., XX 205 auf deutsch: "Dieser Satz ist in dem
Originaldokument nicht enthalten").
Die deutsche Ausgabe ist beim Delphin Verlag, M�nchen, als Taschenbuch
erh�ltlich (ISBN 3.7735.2509.5). (Ausschlie�lich das Sitzungsprotokoll;
das Protokoll mit Dokumentenb�nden sind auf Mikrofilm bei Oceana
Publications, Dobbs Ferry, NY,
auf englisch erh�ltlich).
DOKUMENTE
Die g�ngige Version der Ereignisse behauptet, da� die Alliierten 100.000
Dokumente gepr�ft und davon 1.000 ausgew�hlt h�tten, die dann dem
Gerichtshof vorgelegt worden seien; die Originaldokumente seien dann im
Friedenspalast in Den Haag deponiert worden. Das ist alles ziemlich
ungenau.
Die Dokumente, die beim N�rnberger Proze� als Beweise benutzt wurden,
bestehen meistens aus "Photokopien" von "Kopien". Viele von diesen
"Originaldokumenten" sind auf ganz normalem Papier geschrieben, ohne
Briefkopf, ohne handgeschriebene Markierungen irgendwelcher Art, und von
unbekannten Personen. Manchmal gibt es unleserliche Initialen oder
Unterschriften von mehr oder weniger unbekannten Personen, die das
Dokument als "echt" "beglaubigt" haben sollen; manchmal gibt es deutsche
Stempel, manchmal nicht. Viele davon wurden angeblich von den Russen
"gefunden", oder von sowjetischen Kommissionen zur Untersuchung von
Kriegsverbrechen als "echte Dokumente" beglaubigt.
Band XXXIII, zuf�llig als Stichprobe genommener Dokumentenband, enth�lt
20 Vernehmungen oder Erkl�rungen, 12 Photokopien, 5 nicht unterzeichnete
Kopien, 5 Originaldokumente mit Unterschriften, 4 Kopien von gedrucktem
Material, 3 vervielf�ltigte Kopien, 3 Fernschreiben, 1 Kopie auf
Mikrofilm, 1 von irgend jemand anderem unterzeichnete Kopie, und 1
nichtspezifiziertes Dokument.
Im Archiv des Friedenspalastes in Den Haag gibt es - wenn �berhaupt -
nur wenige deutsche Originaldokumente aus der Kriegszeit. Den Haag
besitzt viele "Erkl�rungen" oder eidesstattliche Erkl�rungen, die nach
dem Krieg abgegeben wurden; man besitzt das Protokoll der Kommission des
Milit�rgerichtshofs, und viel wertvolles Material der Verteidigung. Man
hat die angebliche "Seife aus Menschenfett", die nie gerichtlich gepr�ft
worden ist, wie auch das "Originalrezept f�r die Herstellung von Seife
aus Menschenfett" (Dokument UdSSR-196), das eine F�lschung ist, aber
anscheinend keine deutschen Originaldokumente aus der Kriegszeit. Den
Haag besitzt negative Ablichtungen von diesen Dokumenten, auf
au�erordentlich spr�dem Papier, das mit Drahtklammern zusammengeheftet
ist. Um die Dokumente zu photokopieren, mu� man zuerst die Drahtklammern
entfernen. Nachher m�ssen die Dokumente nochmals mit Drahtklammern
zusammengeheftet werden, was bekanntlich mehr L�cher macht. Die meisten
dieser Dokumente sind bemerkenswert selten abgelichtet worden. Beamte in
Den
Haag sagen, da� sehr wenige Besucher diese Dokumente sehen wollen.
"Zitiert" aber werden sie immer wieder.
Die "National Archives" in Washington (siehe Telford Taylor: "Use of
Captured German and Related Documents, A National Archive Conference")
behaupten, die Originaldokumente seien in Den Haag. Den Haag behauptet,
die Originaldokumente seien in den "National Archives".
Das Stadtarchiv in N�rnberg und das Bundesarchiv in Koblenz besitzen
auch keine Originaldokumente. Beide behaupten, die Originaldokumente
seien in Washington! Da die Originaldokumente in den meisten F�llen nur
"Kopien" sind, gibt es oft keine
Beweise daf�r, da� die betreffenden Dokumente je existiert haben.
Hauptankl�ger Robert Jackson leitete schamlos den Proze� mit Zitaten aus
folgenden gef�lschten oder sonst wertlosen Dokumenten ein: 1947 PS;
1721-PS, 1014-PS, 81-PS, 212-PS u.a.m. (II 120-142 [141-168]).
1947-PS soll die "Kopie" einer "�bersetzung" eines Briefes vom General
Fritsch an die Baronessin von Schutzbar-Milchling sein. Sp�ter
unterschrieb die Baronessin eine eidesstattliche Erkl�rung, in der sie
behauptete, den betreffenden Brief nie empfangen zu haben (XXI 381
[420-421]).
Der gef�lschte "Brief" von General Fritsch an die Baronessin von
Schutzbar-Milchling wurde noch w�hrend des Prozesses vom Gerichtshof
selbst als F�lschung erkannt und wurde nicht in die Dokumentenb�nde
aufgenommen, wo er sonst bei XXVIII 44 h�tte erscheinen m�ssen. Jackson
wurde jedoch nicht vom Gericht ermahnt (XXI 380 [420]).
Anscheinend haben die �bereifrigen Amerikaner 15 solche "�bersetzungen"
gef�lscht. Die "Originaldokumente" sind nachher alle auf r�tselhafte
Weise verschwunden (siehe Taylor, "Captured Documents").
1721-PS ist eine F�lschung, in der ein SA-Mann einen Brief an sich
selbst schreibt, in dem er berichtet, auf welche Art und Weise er jetzt
einen Befehl ausf�hren wolle, den er im Brief w�rtlich zitiert.
Handgeschriebene Markierungen auf Seite 2 und 3 sind offenbare
F�lschungen von Markierungen auf Seite 1 (XXI 137-141 [157-161]; 195-198
[219-224]; 425 [470]; XXII 147-150 [169-172]; siehe auch "Testimony
Before the Commission", Fu�, am 25. April, und Lucke, am 7. Mai 1946).
Die "National Archives" besitzen eine Positivablichtung von 1721-PS,
w�hrend der Friedenspalast eine Negativ
ablichtung hat. Das "Originaldokument" ist eine "Photokopie" (XXVII
485).
1014-PS ist eine falsche "Hitlerrede" auf Papier ohne Briefkopf,
Unterschrift, Stempel, usw., geschrieben von einem Unbekannten. Das
Dokument tr�gt die �berschrift "Zweite Rede", obwohl es bekannt ist, da�
Hitler an diesem Tag nur eine einzige Rede gehalten hat. Es gibt 4
Versionen von dieser Rede. 3 davon sind F�lschungen: 1014-PS, 798-PS,
L-3, nur eine authentisch, Ra-27 (XVII 406-408 [445-447]; XVIII 390 402
[426-439]).
Die dritte F�lschung, Dokument L-3, tr�gt den Stempel eines FBI-Labors
und wurde nicht einmal als Beweis zugelassen (II 286 [320-321]); 250
Kopien davon wurden aber als echt an die Presse verteilt (II 286 293
[320-328]).
Dieses Dokument wurde von A.J.P. Taylor auf Seite 254 von "The Origins
of the Second World War", Fawcett Paperbacks, 2nd edition, with Answer
to his Critics") zitiert, der seine Quelle als "German Foreign Policy,
Series D vii, No. 192 und 193" angibt.
L-3 ist die Quelle vieler Hitler zugeschriebener Zitate, insbesondere
"Wer erinnert sich heute an das Schicksal der Armenier", und "Unsere
Feinde sind kleine W�rme. Ich habe sie in M�nchen gesehen". Der
angebliche Hitler vergleicht sich selbst mit Djengis Khan und k�ndigt
an, er werde die Polen ausrotten und vor den Photographen Chamberlain in
den Unterleib treten. Das Dokument scheint auf derselben Schreibmaschine
gebastelt worden zu sein wie viele andere N�rnbergdokumente,
einschlie�lich der 2 anderen Fassungen derselben Rede. Diese
Schreibmaschine war wahrscheinlich eine Martin aus den
Triumph-Adler-Werken, N�rnberg.
81-PS ist eine "beglaubigte Kopie" eines nicht unterzeichneten Briefes
auf ganz normalem Papier, geschrieben von einem Unbekannten. Wenn er
authentisch w�re, w�rde es sicht um den Entwurf eines nie abgeschickten
Briefes handelt. Immer wieder spricht man von einem "Brief" Rosenbergs,
was Rosenberg bestritt (XI 510-511 [560-561]). Dem Dokument fehlen
Unterschrift, Initialen, Aktenzeichen (eine b�rokratische Angabe), und
es wurde auch nicht bei der Person gefunden, an
die es adressiert war (XVII 612 [664]). 81-PS ist eine "Photokopie" mit
einer sowjetischen Aktennummer (UdSSR-353, XXV 156-161).
212-PS wurde auch von einem Unbekannten gefertigt, g�nzlich auf normalem
Papier, ohne irgendwelche handgeschriebene Markierungen, Datum,
Anschrift, oder Stempel (III 540 [602], XXV 302-306; siehe auch
Photokopien von negativen Photokopien aus Den Haag).
Dies ist leider nur typisch. Dokument 386-PS, das "Ho�bach-Protokoll",
eine angebliche "Hitlerrede" von 5. November 1938, ist eine "be
glaubigte Photokopie" einer Mikrofilmkopie einer neu-getippten
"beglaubigten Kopie", angefertigt von einem Amerikaner, von einer neu
getippten "beglaubigten Kopie", angefertigt von einem Deutschen, von den
-von Hitler nie beglaubigten - handgeschriebenen Notizen, die Ho�bach 5
Tage sp�ter aus dem Ged�chtnis heraus von einer Hitlerrede gemacht haben
will. Es handelt sich dabei nicht um eines der schlechtesten Dokumente,
sondern um eines der besten, weil wir wenigstens wissen, wer eine der
"Kopien" gebastelt hat. Der Text von 386-PS ist "editiert" worden (XLII
228-230).
Mit anderen Worten bedeutet "Proze� durch Dokumente" folgendes: A, ein
v�llig Unbekannter, �berh�rt angebliche, von B gemachte, "m�ndliche
Aussagen", und nimmt Notizen davon, oder fertigt gar ein Dokument an, in
dem er diese "Aussagen" festh�lt. Dieses Dokument wird dann als Beweis
vorgelegt, nicht gegen A, der das Dokument gefertigt hat, sondern gegen
B,C,D,E, und eine ganze Reihe anderer Leute, obwohl es nichts gibt, was
diese Menschen mit dem Dokument oder mit den angeblichen Aussagen in
Zusammenhang bringen k�nnte. Es wird einfach behauptet, "B hat gesagt",
"C hat getan", oder "C und D haben gewu�t". Dieser Vorgang ist ein
Versto� gegen die Beweisregeln aller zivilisierten L�nder. Auch werden
die Dokumente nicht von Zeugen identifiziert.
Zum F�lschen von Originaldokumenten kam es im N�rnberger Proze� selten,
weil die Dokumente selbst dem Gericht nicht physisch vorgelegt wurden.
Das "Originaldokument", d.h. die originale, nicht unterzeichnete
"Kopie", blieb stets in einem Panzerschrank im Dokumentenzentrum
verwahrt (II 195 [224], 256-258 [289-292]).
Dann wurden von der "Kopie" 2 "Photokopien" (V 21 [29]) oder, wie
anderswo behauptet, 6 Photokopien gemacht (II 251-253 [284-286]); diese
Kopien wurden dann dem Gerichtshof vorgelegt. Alle anderen Kopien wurden
auf eine Matrize neu-getippt und vervielf�ltigt (IX 504 [558-559]).
Im Protokoll wird das Wort "Original" gebraucht, wenn man "Photokopie"
meint (II 249-250 [283-284]; XIII 200 [223], 508 [560], 519 [573], XV 43
[53], 169 [189] 171 [191] 327 [359]), um die
"Photokopien" von den vervielf�ltigten Kopien zu unterscheiden (IV 245
246 [273-274]).
"�bersetzungen" waren von allen Dokumenten schon am Anfang des Prozesses
zur Verf�gung, (II 159-160 [187-189], 191 [219-220], 195 [224], 215
[245], 249-250 [282-283], 277 [312], 415 [458], 437 [482-483]); die
"deutschen Originaltexte" gab es aber erst fr�hstens 2 Monate sp�ter.
Dies gilt nicht nur f�r die Anklageschriften und andere Schrifts�tze des
Gerichts, sondern f�r alle Dokumente. Die Verteidigung hatte vor dem 9.
Januar 1946 noch keine Dokumente in deutscher Sprache erhalten (V 22-26
[31-35]).
Dokumente die allem Anschein nach auf derselben Schreibmaschine
zusammengebastelt wurden, sind u.a. Dokument 3803-PS, ein "Brief" von
Kaltenbrunner an den B�rgermeister von Wien, zusammen mit dem
Begleitschreiben dieses selben B�rgermeisters, als er Kaltenbrunners
"Brief" an den Gerichtshof sendet (XI 345-348 [381-385]). Der "Brief"
von Kaltenbrunner enth�lt eine falsche geographische Bezeichnung (XIV
416 [458]).
KARL D�NITZ
D�nitz wurde wegen "verbrecherischer U-Boot-Kriegsf�hrung" gegen die
Briten eingesperrt. Im V�lkerrecht ist alles eine Frage von Vergeltung
und internationalen Vereinbarungen, deren Beachtung wiederum nur durch
Vergeltung erzwungen werden kann. Im Krieg ist die beste Verteidigung
gegen irgendeine Waffe ein kr�ftiger Gegenangriff mit derselben Waffe.
Wegen ihrer �berlegenheit auf der See, haben die Briten in beiden
Weltkriegen Blockaden durchf�hren k�nnen, indem sie das sogenannte
"Navicert-System" angewendet haben. Neutrale Schiffe wurden auf hoher
See mit Gewalt aufgebracht und in einen britischen Hafen gezwungen, wo
sie nach komplizierten Formeln durchsucht wurden: wenn ein neutrales
Land mehr Nahrungsmittel, D�ngemittel, Wolle, Baumwolle, Leder, Gummi,
usw. importierte, als man f�r notwendig f�r den eigenen Bedarf hielt,
ging man davon aus, da� die Differenz f�r den Wiederverkauf an die
Deutschen bestimmt war. Ergebnis: das Schiff wurde mit der gesamten
Ladung beschlagnahmt und versteigert (was auch ein Versto� gegen
britische Versicherungsvereinbarungen war).
In 1918-19 wurde die Blockade nach dem Waffenstillstand acht Monate lang
aufrechterhalten, um die Ratifizierung des Versailler Vertrages zu
erzwingen. Hunderttausende Deutsche verhungerten nach dem Kriege,
w�hrend die Diplomaten die Verhandlungen verz�gerten, was ein klarer
Versto� gegen die Bestimmungen des Waffenstillstands und des
V�lkerrechts war; mit Hitlers Worten, "das gr��te Wortbruch aller
Zeiten". Der britische Standpunkt war, da� die Blockade selbst legal
war, die Durchf�hrung dagegen illegal; siehe z.B. 1911 Encylopaedia
Britannica, "Neutrality"; 1922 Encylopaedia Britannica "Blockade",
"Peace Conference". Im Pazifikkrieg gegen Japan versanken die Amerikaner
"alles was sich bewegte".
Die Neutralen, einschlie�lich der Vereinigten Staaten, beschwerten sich
�ber diese Verletzung ihrer Neutralit�t, gaben aber dann nach und f�gten
sich den britischen W�nschen, wobei sie nochmals ihre eigene Neutralit�t
verletzten. Eine Nation, die mit einer Verletzung ihrer Neutralit�t
einverstanden ist, darf als kriegsf�hrend betrachtet werden.
Die F�nfte Haager Konvention vom 18. Oktober 1907 �ber die Rechte von
Neutralen wurde nie von den Briten ratifiziert. Trotzdem betrachteten
die Briten alle Bestimmungen der Konvention als verbindlich f�r die
Japaner und die Deutschen, obwohl eine Klausel den Vertrag au�er Kraft
setzt, wenn eine Macht sich am Krieg beteiligt, die den Vertrag nicht
unterschrieben hat.
1939 besa�en die Deutschen nur 26 U-Boote, die im Atlantik eingesetzt
werden konnten - ein F�nftel von der St�rke der franz�sischen Flotte
allein. Dazu waren die deutschen U-Boote viel kleiner als die der
anderen L�nder. Eine Gegenblockade gegen die Briten konnte nur
durchgef�hrt werden, wenn man die Neutralen davor warnte, in britische
Territorialgew�sser zu fahren. F�r die Briten, wurde dies als
"Verbrechen" eingestuft.
Von diesen 26 U-Booten waren viele zu irgendeinem gegebenen Zeitpunkt
reparaturbed�rftig, so da� es Monate gab, in denen nur 2 oder 3 davon
seet�chtig waren. Es liegt auf der Hand, da� U-Boote nicht wie
�berwasserschiffe andere Schiffe aufbringen und Durchsuchungsoperationen
durchf�hren k�nnen. Wenn ein U-Boot einmal aufgetaucht ist, ist es fast
v�llig wehrlos sogar gegen�ber Kleinkaliberwaffen auf einem
Handelsschiff, von Funk, Radar, und Flugzeugen ganz zu schweigen.
Im N�rnberger Proze� verlangten die Briten, da� deutsche U-boote h�tten
auftauchen und dem Handelsschiff mitteilen m�ssen, da� man beabsichtige,
das Schiff zu durchsuchen. Dann h�tten sie warten m�ssen, bis das
Handelsschiff die Feindseligkeiten angefangen h�tte. Erst dann h�tte man
das Schiff versenken d�rfen, vermutlich mit den Waffen auf dem
U-Boot-Deck. Jetzt h�tte man ferner die vielen �berlebenden an Bord des
U-Boots nehmen m�ssen (wo sie in viel gr��erer Gefahr gewesen w�ren als
in einem Rettungsboot), um sie dann so bald wie m�glich ans Land zu
setzen.
Wenn britische Flugzeuge auftauchten und ein U-Boot mit �berlebenden
versenkten, wobei auch die Geretteten ums Leben kamen, waren diese
nat�rlich alle von den Deutschen "ermordet" worden. Kein internationaler
Vertrag verlangt eine derartige Prozedur, und kein Land hat je auf
dieser Weise gek�mpft. Da das Retten von �berlebenden das U Boot
einsatzunf�hig machte und oft den Verlust von sowohl Boot als Besatzung
bedeutete, verbot D�nitz jeden Rettungsversuch. Die Briten nannten dies
einen Befehl, "alle �berlebenden zu t�ten". Diese Anklage wurde jedoch
nicht im Urteil aufrechterhalten.
D�nitz wurde auch angeklagt, das deutsche Volk zum hoffnungslosen
Widerstand aufgefordert zu haben, ein auch von Winston Churchill
begangenes "Verbrechen".
D�nitz erwiderte: "Es war sehr schmerzlich, da� unsere St�dte noch
zerbombt wurden, und da� wir durch diese Bombenangriffe und durch diesen
Kampf noch Menschen verloren. Die Zahl dieser Menschen ist aber etwa
300.000 bis 400.000, wobei den Hauptanteil daran der Bombenangriff auf
Dresden tr�gt, der milit�risch nicht zu verstehen ist und nicht
vorauszusehen war. Diese Zahl ist verh�ltnism��ig gering gegen�ber den
Millionen von deutschen Menschen, die wir im Osten verloren h�tten an
Soldaten und Bev�lkerung, wenn wir im Winter kapituliert h�tten." (XIII
247-406 [276-449]; XVIII 312-372 [342 406]).
HANS FRANK
Frank wurde angeklagt, in einem 12.000 Seiten langen, sein "Tagebuch"
genannten Dokument Hunderte von anti-semitischen Bemerkungen gemacht zu
haben. Das "Tagebuch" umfa�t aber nur eine einzige von Frank
unterzeichnete Seite. Dar�ber hinaus enth�lt es aber Hunderte von
humanit�ren Bemerkungen, die ignoriert wurden (XII 115-156 [129 173]).
Die anti-semitischen Aussagen wurden von den Russen ausgew�hlt, in einem
kurzem Dokument aufgeschrieben, und dem Gerichtshof als Dokument 2233-PS
vorgelegt, das immer als "Franks Tagebuch" bezeichnet wird.
Das tats�chliche "Tagebuch" von 12.000 Seiten besteht aus
Zusammenfassungen (nicht w�rtlich aufgenommenen Protokollen oder
stenographischen Notizen) von Konferenzen in denen 5 oder 6 Personen in
gr��ter Verwirrung oft gleichzeitig sprachen. Es war daher nicht klar an
wen welche �u�erungen zur�ckzuf�hren waren (XII 86 [97-98]).
Frank gab sein "Tagebuch" an die Amerikaner in dem Glauben, da� es ihn
entlasten w�rde: er hatte in �ffentlichen Reden gegen Hitlers
Rechtsbr�che protestiert, was mit gro�em pers�nlichem Risiko verbunden
war, und er hatte vierzehnmal versucht zur�ckzutreten (XII 2 114
[8-128]; XVIII 129-163 [144-181]).
Frank wurde davon �berzeugt, da� deutsche Greueltaten stattgefunden
hatten, nachdem er "in der Auslandspresse" vom sowjetischen Majdanek
Proze� gelesen hatte (XII 35 [43]). Auschwitz lag nicht in dem von Frank
kontrollierten Gebiet.
Frank sah es als seine Aufgabe, in einem nationalsozialistischen Staat
eine unabh�ngige Justiz zu schaffen, eine Aufgabe, die er unm�glich
fand. In einer Rede vom 19. November 1941, sagte Frank: "Das Recht kann
man nicht zum Handelsobjekt degradieren; man kann es nicht verkaufen, es
ist da, oder es ist nicht da. Das Recht ist keine B�rsenware. Wenn das
Recht nicht gest�tzt wird, dann verliert der Staat den moralischen Halt,
dann sinkt man in den Abgrund der Nacht und des Grauens".
Hitlers Rechtsbr�che schlossen nie das Erlassen eines "ex-post facto
Gesetzes" ein; in 3 F�llen wurden Strafen aber r�ckwirkend erh�ht (XVII
504 [547]).
Franks angeblicher Raub von Kunstsch�tzen wird zusammen mit dem von
Rosenberg besprochen.
WILHELM FRICK
Frick wurde wegen angeblicher "Germanisierung" von den Einwohnern von
Posen, Danzig, Westpreu�en, Eupen, Malmedy, dem Sudetenland, dem
Memelland, und �sterreich (!) erh�ngt. Mit der Ausnahme von �sterreich
waren alle diese Gebiete durch den Versailler Vertrag von Deutschland
abgetrennte ehemalige Teile des preu�ischen Staates. Malmedy ist ein
franz�sischsprachiges Gebiet; alle andere sind deutschsprachige Gebiete.
�sterreich war nicht in der Lage, nach 1919 als eine
wirtschaftlich unabh�ngige Einheit zu �berleben, und hatte verlangt,
durch eine Volksabstimmung mit Deutschland zusammengeschlossen zu
werden. Die demokratischen, alliierten Siegerm�chte antworteten mit der
Drohung, die Zufuhr von Nahrungsmitteln abzuschneiden (XVIII 55 [66],
XIX 360 [397]).
Ein anderes, angeblich von Frick begangenes Verbrechen war die T�tung
von 275.000 Schwachsinnigen, die ihm in dem "Bericht" einer
tschechischen (kommunistischen) "Kriegsverbrechenskommission" zur Last
gelegt wurde.
Wie G�ring wurde Frick angeklagt, f�r das Bestehen der KZs
verantwortlich zu sein. In seiner Verteidigung wurde darauf hingewiesen,
da� es schon vor der nationalsozialistischen Machtergreifung sowohl in
Deutschland als auch in �sterreich die "Schutzhaft" gegeben hatte. In
�sterreich wurde sie "Anhaltehaft" genannt und bildete die
Rechtsgrundlage daf�r, Tausende von Nationalsozialisten einzukerkern
(XXI 518-521 [572-576]). "Schutzhaft" besteht in Deutschland auch heute
noch, wo sie
"U-haft" genannt wird.
Im Urteil einer der wichtigsten Dachau-Prozesse ("Trial of Martin
Gottfried Weiss and Thirty Nine Others, "Law Reports of Trials of War
Criminals", Band XI, S. 15, ver�ffentlicht von den Vereinigten
Nationen), findet man folgenden Satz:
"Im Fall des Konzentrationslagers Mauthausen... waren die Tatsachen
grunds�tzlich dieselben, obwohl die Verlustziffern viel h�her lagen,
weil Massent�tungen in einer Gaskammer durchgef�hrt wurden..."
Hei�t das etwa, da� man zugibt, da� es in Dachau nie eine Gaskammer gab?
Jedenfalls best�tigen die "Law Reports of Trials of War Criminals", da�
kein Dachau-Proze� je die Existenz einer "Gaskammer in Dachau" bewiesen
hat.
Im N�rnberger Proze� wurde "eine beglaubigte Kopie" des Urteils im
"Trial of Martin Gottfried Weiss and Thirty Nine Others", in dem dieser
Satz fehlte, dem Tribunal als Dokument 3590-PS (V 199 [228]) vorgelegt,
zusammen mit 3 anderen Dokumenten, die "Massenvergasungen in Dachau"
beweisen sollten (Dokument 3249-PS, V 172-173 [198], XXXII 60; Dokument
2430-PS, XXX 470; und 159-L, XXXVII 621).
Frick wurde von Dr. Franz Blaha, einem Zeugen, der das Gutachten
"Massenvergasungen in Dachau" unterschrieben hatte (Dokument 3249 PS,
geschrieben von Lt. Daniel L. Margolies, der auch an der F�lschung von 3
Hitlerreden beteiligt war, XIV 65 [77]) angeklagt, Dachau besucht zu
haben. Frick bestritt dies und bat, als Zeugen vernommen zu werden, um
zu seiner Verteidigung aussagen zu k�nnen und mit Blaha konfrontiert zu
werden.
Dies wurde ihm verweigert. Anscheinend gab Frick auf. Er sagte nie aus.
Die Schlu�rede seines Verteidigers ist in Band XVIII, Seite 164-189
[182-211] abgedruckt.
Der Zeuge, Dr. Franz Blaha, ein Kommunist, war 1961 Vorsitzender des
Internationalen Dachauverbandes, und behauptete dann immer noch, er habe
in Dachau Massenvergasungen gesehen und Hosen und andere Lederwaren aus
Menschenhaut hergestellt.
Der Proze� von Martin Gottfried Weiss liegt auf 6 Mikrofilmrollen vor
(M1174, National Archives). Die ersten "Gaskammerbeweisst�cke" (Bericht,
Skizze, Brausebadd�se, Rolle 1), wurden dem Dachau-Gericht nie
vorgelegt, und sind nicht mehr unter den endg�ltigen Beweisst�cken f�r
den Proze� zu finden (Rolle 4). Das Protokoll (Rolle 2 & 3) erw�hnt kein
einziges Mal irgendeine Gaskammer in Dachau, au�er in einigen S�tzen in
der Aussage von Dr. Blaha (Band 1, S. 166, 169). Die angebliche
"Menschenhaut" stammte von Maulw�rfen (Band 4, S. 450,462,464).
HANS FRITZSCHE
Fritzsche kam durch einen an ihn geschriebenen Brief zu der �berzeugung,
da� es in Ru�land Massent�tungen gegeben hatte. Er versuchte dies
nachzupr�fen, konnte aber keine Beweise daf�r finden (XVII 172-175
[191-195]).
Fritzsche ist ein wichtiger Zeuge, da in seinem Fall vom Gerichtshof
zugegeben wurde, da� ausl�ndische Zeitungen viele "falsche Nachrichten"
�ber Deutschland verbreitet hatten (XVII 175-176 [194 196]; siehe auch
XVII 22-24 [30-33]). Trotzdem hatten eben dieselben Zeitungsartikel und
Runkfunkberichte die "allgemein bekannten Tatsachen" geschaffen, f�r die
es laut den Beweisregeln des Gerichtshofs keiner Beweise bedurfte
(Artikel 21 von den Beweisregeln, I 15 [16], II 246 [279]).
Fritzsches Verteidigung wies darauf hin, da� es keine zwischenstaatliche
Vereinbarung zur Regelung und Begrenzung von Propaganda oder
Greueltatgeschichten - wahre oder falsche - gebe. Nur ein einziges
nationales Gesetz eines einzigen Staates (der Schweiz) verbiete es,
ausl�ndische Staatsoberh�upter zu beleidigen. Da� Fritzsche keines
Verbrechens schuldig sein konnte, war im N�rnberger Proze� unerheblich.
Man betrachtete es als unerw�nscht, einen "Proze�" zu f�hren, in dem
alle Angeklagten f�r schuldig befunden w�rden. Im Kuhhandel, der dem
Urteil vorausging, wurde vereinbart, da� Fritzsche freigesprochen werden
sollte (XVII 135-261 [152-286]; XIX 312-352 [345-388]).
WALTER FUNK
Funk war klassischer Pianist und stammte aus einer sehr respektierten
K�nstlerfamilie. Zur Zeit des Prozesses war er seit 25 Jahren
verheiratet und ehemaliger Finanzredakteur. Wie die meisten anderen
Angeklagten wurde Funk beschuldigt, "unmoralische Handlungen" begangen
zu haben, indem er z.B. Geburtstagsgeschenke von Hitler angenommen habe
und damit "bereitwillige Teilnahme am gemeinsamen Plan" bewiesen h�tte.
(Nat�rlich k�nnen solche Handlungen nicht verboten sein!).
Funk behauptete, da� die Briten und die Polen konspiriert h�tten, um
Deutschland zum Krieg zu provozieren, weil sie geglaubt h�tten, da� die
Gener�le dann Hitler st�rzen w�rden. (XIII 111-112 [125-126]).
Funk wurde auch beschuldigt, in geheimer Absprache mit der SS veranla�t
zu haben, da� Insassen der Konzentrationslager get�tet worden seien,
damit mit ihrem Zahngold der Kriegseinsatz habe finanziert werden
k�nnen. Das Zahngold war angeblich in einem Keller der Reichsbank
zusammen mit Rasierutensilien, F�llfederh�ltern, gro�en Weckern und
anderem mehr oder weniger wertlosem Plunder aufbewahrt worden. Vergessen
war die Zeugenaussage von Rudolf H��, da� die Z�hne schon in Auschwitz
eingeschmolzen worden seien (XI 417 [460]).
Funk sagte aus, da� die Menge und die Art der Diebesbeute "absurd"
seien, und wies darauf hin, da� die SS als Zollpolizei gedient habe, und
da� ihr die �berwachung der Devisenkontrollregelungen unterstellt
gewesen sei, die es u.a. Privaten untersagten, Gold, Silber, und
ausl�ndische W�hrung zu besitzen. Es sei ganz normal gewesen, da� die SS
gro�e Mengen von Wertsachen beschlagnahmt habe. Die SS, als
Regierungsbeh�rde, habe nat�rlich Finanzkonten besessen, und solche
Konten h�tten nat�rlich auch Wertsachendepots umfa�t. Private B�rger
h�tten auch Wertsachen in denselben Tresoren aufbewahrt als die SS; die
Reichsbank habe keinen Zugang zu diesen Tresoren gehabt, weil es sich um
private Sicherungsdepots gehandelt habe.
Mit den zunehmenden Bombenangriffen, seien immer mehr Wertsachen von
ganz normalen deutschen B�rgern in den Tresoren aufbewahrt worden. Nach
einem besonders kr�ftigen Angriff auf die Reichsbank, seien die
Wertsachen zuletzt in eine Kaliummine nach Th�ringen gebracht worden.
Dort seien die Wertsachen von den Amerikanern gefunden worden, die davon
einen gef�lschten Film gemacht h�tten.
Funk und sein Rechtsanwalt bewiesen durch einen Zeugen der Anklage in
den wohl intelligentesten Kreuzverh�ren und Zeugenaussagen des ganzen
Prozesses, da� der Film tats�chlich eine F�lschung war (XIII 169 [189
190], 203-204 [227-228], 562-576 [619-636]; XXI 233-245 [262-275]).
Kurzen Proze� wurde auch mit der l�cherlichen Erkl�rung Oswald Pohls
gemacht, Dokument 4045 PS. In dieser Erkl�rung wurde Funk angeklagt, bei
einer Abendgesellschaft in Anwesenheit von Dutzenden von Leuten
einschlie�lich Kellnern - die Anwendung vom Zahngold toter Juden zur
Finanzierung des Kriegseinsatzes diskutiert zu haben (XVIII 220-263
[245-291]). Diese Erkl�rung wurde auf deutsch geschrieben und von Robert
Kempner als Zeugen unterschrieben. Pohl wurde sp�ter f�r schuldig
gefunden, in Treblinka Opfer in 10 "Dampfkammern" zu Tode "gedampft" und
aus ihrem Haar T�rmatten hergestellt zu haben (NMT IV 1119-1152)
(Vierter Milit�rgerichtshof, N�rnberg).
Wie die anderen Angeklagten im N�rnberger Proze� glaubte Funk auch, da�
Verbrechen vorgekommen waren, behauptete aber, er habe nichts davon
gewu�t. Sein Glaube daran ist aber an sich kein Beweis daf�r, da� solche
Verbrechen tats�chlich stattgefunden haben.
KURT GERSTEIN
Kurt Gerstein wird oft als "Holocaust-Zeuge" bezeichnet. Dies ist aber
nicht korrekt. Unter "Zeugen" versteht man im allgemeinen eine Person,
die etwas gesehen hat und die vor Gericht erscheint, um dar�ber
auszusagen. Dies hat Gerstein nicht getan. Gerstein war nicht vereidigt
und erschien nicht vor Gericht. Er trat nur als ein Name am Ende einer
mit Schreibmaschine auf franz�sisch gefertigten "Erkl�rung" auf, die er
vielleicht geschrieben hat - oder vielleicht auch nicht. (Dokument 1553
PS, im
ersten N�rnberger Proze� zur�ckgewiesen).
Nach einer der �berlieferungen �ber Gerstein soll er die Erkl�rung im
Cherche Midi-Gef�ngnis in Frankreich geschrieben haben; unmittelbar
nachher soll er dann Selbstmord begangen haben. Die Leiche ist aber
sofort auf ganz mysteri�se Weise
spurlos verschwunden.
Die "Gerstein Erkl�rung", eine von 6 verschiedenen Ausgaben, wurde in
N�rnberg aus rein technischen Gr�nden abgelehnt, d.h. irgendein Eid war
nicht richtig geschworen worden (IMT VI 333-334 [371-372], 362 363
[398-399]).
Sie wurde im Pohl-Proze� wiederbelebt (NMT IV 1119-1152), zusammen mit
den 10 "Dampfkammern" in Treblinka (3311-PS).
10 Monaten tot, als er dieses "Gest�ndnis" abgelegt haben soll; zum
Gl�ck "erinnerte" sich aber jemand pl�tzlich an das "Gest�ndnis": ein
KZ-H�ftling namens Hans Marsalek, der auch nie vor dem Gericht erschien,
aber dessen Unterschrift auf einem St�ck Papier erscheint (Dokument
3870-PS, XXXIII 279-286).
Die Seiten 1 bis 6 von diesem Dokument sind mit Anf�hrungszeichen
markiert (!), einschlie�lich der "statistischen Tabelle", die z.B.
behauptet, es g�be 12.000 H�ftlinge in Ebensee, 12.000 in Mauthausen,
24.000 in Gusen I und II, 20 H�ftlinge auf Schlo� Lindt, 70 H�ftlinge in
der Junkerschule in Klagenfurt usw. f�r alle 31 Lager in der Tabelle.
Das Dokument ist von sonst niemandem unterzeichnet, von dem man h�tte
behaupten k�nnen, er w�re beim reuevollen "Gest�ndnis" von Ziereis
dabeigewesen; keine angeblich bei der denkw�rdigen Gelegenheit gemachten
Notizen sind dem Dokument beigef�gt. Nichts! Das Dokument tr�gt nur 2
Unterschriften: die von Hans Marsalek, dem H�ftling, und diejenige von
Smith W. Brookhart Jr., U.S. Army. Das Dokument tr�gt das Datum "8.
April 1946". Ziereis starb am 23. Mai 1945.
Brookhart war Sohn eines Senators aus Washington, Iowa, und wohnte 1992
18 Hillside Drive, Denver, Colorado, USA. Den Brief des Verfassers hat
er nie beantwortet.
Angeblich soll Ziereis zu krank gewesen sein (er starb als Folge von
etlichen Schu�wunden durch den Magen), um vor seinem Tod irgendein
Dokument zu unterschreiben; er soll aber gesund genug gewesen sein, um
dieses umfangreiche und komplizierte Dokument zu "diktieren", an das
sich Marsalek dann 10 Monate sp�ter noch genau und wortw�rtlich
"erinnert". Ein solches Ged�chtnis ist ja f�r die
Zeitgeschichtsforschung ein wahres Wunder, und nat�rlich h�tte Marsalek
keinerlei Motiv gehabt zu l�gen. Nur Schade, da� man diesen Mann mit dem
einzigartigen Ged�chtnis nicht vor dem Gericht hat erscheinen lassen!
Das Dokument ist auf deutsch geschrieben. Brookhart war "Ghostwriter"
von Gest�ndnissen. Er hat auch die Gest�ndnisse von Rudolf H��
geschrieben (auf englisch, Dokument 3868-PS) sowohl als auch die von
Otto Ohlendorf (auf deutsch, Dokument 2620-PS).
Das "Gest�ndnis" von Ziereis wird immer noch von Reitlinger, Shirer,
Hilberg, und anderen umherziehenden Holocausttr�dlern ernst genommen.
Kaltenbrunner behauptete, es habe w�hrend des Krieges 13 zentrale KZs
oder "Stammlager" gegeben (XI 268-269 [298-299]). Die Angabe von
insgesamt 300 KZs seitens der Anklage sei zustandegekommen, indem man
ganz normale Arbeitslager mit eingeschlossen habe. Das 13. Lager,
Matzgau, in der N�he von Danzig, sei ein Sonderlager f�r SS-Wachm�nner
und Polizisten, die wegen Straftaten gegen H�ftlinge in ihrer Gewalt
verurteilt worden seien, d.h. wegen physischer Mi�handlungen,
Unterschlagung, Diebstahl von pers�nlichem Eigentum usw. Dieses Lager
fiel mit seinen SS-H�ftlingen am Ende des Krieges den Russen in die
H�nde (XI 312, 316 [345, 350]).
Kaltenbrunner behauptete, die Strafurteile von SS- und
Polizeigerichtsh�fen seien bei weitem viel strenger gewesen als die
Urteile anderer Gerichtsh�fe f�r dieselben Straftaten. Die SS habe
h�ufig wegen Straftaten gegen H�ftlinge und Verst��en gegen die
Disziplin Prozesse gegen ihre eigenen M�nner durchgef�hrt (XXI 264 291,
369-370 [294-323, 408-409]).
"Peinliches Verh�r" sei gesetzlich erlaubt gewesen, aber ausschlie�lich,
um Auskunft �ber geplante Aktionen des Widerstands zu bekommen; es habe
nicht angewendet werden d�rfen, um Gest�ndnisse zu erpressen. Bei
solchen Vernehmungen sei die Anwesenheit eines Arztes notwendig gewesen,
und man habe dem Gefangenen nur einmal h�chstens 20 Schl�ge mit einem
Stock auf das nackte Ges�� erteilen d�rfen. Man habe dies nicht sp�ter
wiederholen d�rfen. Andere Formen von "Nazi-Tortur" sei u.a. Einsperrung
in eine dunkle Zelle, oder das Stehen w�hrend langer Vernehmungen
gewesen (XX 164, 180-181 [184, 202-203]; XXI 502 510; 528-530 [556-565,
583-584]).
Kaltenbrunner und viele andere Zeugen der Verteidigung behaupteten,
�hnliche Methoden w�rden von Polizeibeh�rden in der ganzen Welt
verwendet (XI 312 [346]); angesehene Polizeibeamte h�tten Deutschland
besucht, um die deutschen Methoden zu studieren (XXI 373 [412]).
Die Beweise der Verteidigung zu diesen Themen bestehen aus Tausenden von
Seiten, sowohl im Protokoll des Gerichtshofs wie in dem der Kommission,
sowie aus 136,000 eidesstattlichen Erkl�rungen (XXI 346 373 [382-412];
415 [458], 444 [492]).
Kaltenbrunner wurde verurteilt, weil er angeblich an einem Komplott
teilgenommen hatte, alliierte Flieger zu lynchen, die bei
Bombenangriffen gegen die deutsche Zivilbev�lkerung abgeschossen wurden.
Solche Lynchakte h�tten tats�chlich gegen internationales Recht
versto�en, sie fanden aber nie statt. Im Gegenteil wurden viele
alliierte Bombenflieger von deutschen Beamten vor dem Volkszorn
gerettet. Die deutschen lehnten es ab, solche Methoden zu erw�gen, weil
sie f�rchteten, da� sie zu einer allgemeinen Niedermetzelung von
abgesprungenen Fliegern f�hren w�rden. Wie so viele deutsche Verbrechen,
blieb auch dieses "Verbrechen" eine Idee ohne Konsequenzen (XXI 406-407
[449-450], 472-476 [522-527]).
Ein anderes angeblich von Kaltenbrunner begangenes Verbrechen war die
Verantwortlichkeit f�r den sogenannten "Kugelerla�". Dies soll ein
Befehl gewesen sein, Kriegsgefangene mit Hilfe eines Me�ger�ts zu
erschie�en (ein komisches Ding, das wahrscheinlich von der
"pedalangetriebenen Gehirnzertr�mmerungsmaschiene" des Paul Waldmann
inspiriert worden war (USSR-52, VII 377 [416-417]).
Der "Kugelerla�", Dokument 1650-PS - wenn das �berhaupt ein
authentisches Dokument ist, was wahrscheinlich nicht der Fall ist (XVIII
35-36 [43-44]) - ist falsch �bersetzt worden: der Sinn des Befehls ist,
da� Gefangene, die zu fliehen versuchten, an eine "Eisenkugel" gekettet
werden sollten, und nicht, da� sie mit einer Kugel erschossen werden
sollten. Das Wort "gekettet" erscheint im Dokument, aber nicht das Wort
"schie�en" oder "erschossen" (III 506 [565]; XXI 514 [568]); Gestapo
Affidavit 75; XXI 299 [332]). Das Dokument ist ein Fernschreiben; also
ohne Unterschrift (XXVII 424-428).
"Sonderbehandlung" ist ein Beispiel f�r das h��liche Kauderwelsch einer
jeden B�rokratie, und k�nnte wahrscheinlichten mit "individuelle
Behandlung" �bersetzt werden. Es gelang Kaltenbrunner zu beweisen, da�
es in einem Dokument das Recht, Champagner zu trinken und
Franz�sischunterricht zu nehmen bedeutete. Die Anklage verwechselte
einen Wintererholungsort mit einem KZ (XI 338-339 [374-375]); (XI
232-386 [259-427]; XVIII 40-68 [49-80]). (Das Dokument mit dem
Wintererholungsort ist Dokument 3839-PS, XXXIII 197-199, eine
"eidesstattliche Erkl�rung").
WILHELM KEITEL
Keitel wurde wegen Verantwortlichkeit f�r angeblich in Ru�land begangene
Greueltaten, und f�r die Kommissar- und Nacht-und Nebelerlasse
aufgeh�ngt. Die Beweise gegen Keitel bestehen gr��tenteils aus
"Berichten" von sowjetischen Kommissionen zur Untersuchung deutscher
Kriegsverbrechen (XVII 611-612 [663-664], XXII 76-83 [90-98]). Diese
sind Zusammenfassungen mit Urteilen, Schlu�folgerungen, und
Verallgemeinerungen, ohne jeden Beweis und ohne Dokumentation. In diesen
Berichten haben Milit�rdienststellen falsche Bezeichnungen und werden
miteinander verwechselt.
Unter den sowjetischen Dokumenten, die gebraucht wurden, um Keitel zum
Tode zu verurteilen, sind die Dokumente USSR-4; 9; 10; 35; 38; 40; 90;
364; 366; 407; und 470.
USSR-4 ist ein "Bericht", in dem behauptet wird, da� die deutschen
absichtlich Typhus ausgebreitet h�tten, um die russische Bev�lkerung
auszurotten. Verantwortlich f�r dieses Verbrechen sei die
"Hitlerregierung und das Oberkommando der Wehrmacht"
Siehe auch "Report on U.S. Crimes in Korea", Peking (1952).
Amerikanischer Bakterienkrieg. Die Dokumente USSR-9, 35, und 38 sind
auch sowjetische Berichte �ber Kriegsverbrechen.
--
Posted via Mailgate.ORG Server - http://www.Mailgate.ORG
Thread Navigation
This is a paginated view of messages in the thread with full content displayed inline.
Messages are displayed in chronological order, with the original post highlighted in green.
Use pagination controls to navigate through all messages in large threads.
Back to All Threads