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Sat, 04 Dec 1999 00:00
ACM-Informationen SPEZIAL vom 4. Dezember 1999
Author: canna
Date: Sat, 04 Dec 1999 00:00
Date: Sat, 04 Dec 1999 00:00
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ACM-Informationen SPEZIAL vom 4. Dezember 1999
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*** Verfassungsbeschwerde f�r die Verwendung von Cannabis als Medizin
Gemeinsame Presseerkl�rung und Einladung zur
Pressekonferenz am 14. Dezember 1999
Universit�t Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Lorenz B�llinger (Dekan)
Ass. jur. Robert Wenzel (Assistent des Dekans)
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Dr. Franjo Grotenhermen (Vorstandsvorsitzender)
*** Presseerkl�rung ***
Am 14. Dezember legen sechs Mandanten von Prof. Dr. Lorenz B�llinger
und Ass. jur. Robert Wenzel Verfassungsbeschwerde f�r die Verwendung
von Cannabis als Medizin ein. Die Mandanten leiden an
unterschiedlichen Krankheiten (HIV, Multiple Sklerose,
Tourette-Syndrom, Hepatitis C, Epilepsie und schwerer Migr�ne) und
wollen Cannabis als Medizin unter �rztlicher Aufsicht einnehmen. Allen
Mandanten wurde von ihren �rzten bescheinigt, da� die Einnahme von
Cannabis als Medizin ihnen helfen kann, ihre Leiden zu mindern. Anders
als Methadon, Morphium und Kodein kann sich ein erkrankter B�rger
allerdings Cannabis nicht durch den Arzt verschreiben lassen.
Obwohl die internationale medizinische Forschung ergeben hat, da�
Cannabis bei diesen Krankheiten helfen kann, bleibt der Gesetzgeber in
diesem Bereich unt�tig. Auch die �bergabe der Frankfurter Resolution
von verschiedenen Verb�nden an das Bundesgesundheitsministerium, die
auch von bekannten Personen des �ffentlichen Lebens u.a. Dirk Bach,
Daniel Cohn-Bendit, Herbert Feuerstein, Rupert von Plottnitz, Cornelia
Scheel, Hella von Sinnen, Roger Willemsen unterst�tzt wird, �nderte an
dieser Situation zun�chst wenig. Sogar in L�ndern, die eher f�r eine
repressive Drogenpolitik (USA/GB) bekannt sind, steht das Thema
Cannabis als Medizin auf der aktuellen politischen Tagesordnung.
Auch die Rechtsprechung gegen Verwender von Cannabis als Medizin ist
unverst�ndlich. So hat das Amtsgericht Hof bei einer
Beschwerdef�hrerin zwar strafmildernd ber�cksichtigt, da� sie Cannabis
nur zu Therapiezwecken, um ihr gesundheitliches Leiden zu mildern,
eingenommen hat. Trotzdem ist die Amtsrichterin der Meinung, da� die
Beschwerdef�hrerin 6 Wochen im Gef�ngnis sitzen mu�, da Sie ja nicht
bereit ist, sich einer Cannabis-Entw�hnungstherapie zu unterziehen.
Unsere Mandanten sind der Meinung, da� eine Gesetzgebung, die sie
einerseits zwingt, auf dem Schwarzmarkt illegal erworbenes Cannabis
ohne medizinische Begleitung einzunehmen, und die sie anderseits der
st�ndigen Angst vor der Strafverfolgung aussetzt, inhuman und
verfassungswidrig ist.
Unsere Mandanten klagen beim Bundesverfassungsgericht die Umstufung
von Cannabis (Marihuana) von der Anlage I zum Bet�ubungsmittelgesetz
in die Anlage III zum BtMG ein, damit sie unter �rztlicher Kontrolle
Cannabis als Medizin einnehmen k�nnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundsatz aufgestellt, da� auch
unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarit�t der Verfassungsbeschwerde
nicht verlangt werden k�nne, da� ein Betroffener vor Erhebung der
Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafgesetz zun�chst eine
Zuwiderhandlung gegen das Strafgesetz begehe, um dann im
Strafverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen.
Es ist nicht nachvollziehbar, da� dieser Grundsatz nur unter dem
Vorbehalt der Jahresfrist des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gelten
soll. Hieraus folgt, da� die Jahresfrist des
Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht anzuwenden oder selbst
verfassungswidrig ist.
Unsere Beschwerdef�hrer sind nicht mehr bereit hinzunehmen, da� sie
mit Ihrem K�rper, Gesundheit und Freiheit, daf�r haften sollen, da�
der Gesetzgeber keine Differenzierung zwischen arzneilicher Einnahme
von Cannabis und dem Konsum von Cannabis als Freizeitdroge getroffen
hat. Der Strafverfolgungsdruck trifft die schw�chsten Mitglieder
unserer Gesellschaft, n�mlich Kranke, die Cannabis als Medizin unter
�rztlicher Kontrolle einnehmen wollen, um ihr Leid zu mindern.
Wir unterst�tzen dieses Anliegen, indem wir die Verfassungsbeschwerden
der Beschwerdef�hrer betreuen.
Wir m�chten die Medien darum bitten, dieses Anliegen und die
Verfassungsbeschwerden zum Anla� zu nehmen, dieses gesellschaftliche
Problem fundiert zu diskutieren.
*** Pressekonferenz ***
Ort: Universit�t Bremen, Universit�tsallee GW1
Zeit: Dienstag, den 14. Dezember 1999, 16.00 bis 17.45 Uhr:
Ablauf:
16.00 Uhr: Dr. Franjo Grotenhermen oder Prof. Robert Gorter
zum Thema Cannabis als Medizin
16.15 Uhr: Ass. jur. Robert Wenzel zur
Zul�ssigkeit der Verfassungsbeschwerde
16.15 Uhr: Prof. Dr. Lorenz B�llinger zur
Begr�ndetheit der Verfassungsbeschwerde
16.35 Uhr: Prof. Dr. Stephan Quensel zum
Stand der Drogenforschung
im Anschlu�: Fragen der Journalisten an das Plenum
18.00 bis 19.30 Uhr: M�glichkeit zu pers�nlichen Interviews
Weitere Ausk�nfte und R�ckfragen:
Organisation/Terminplanung: Frau Lisch/Universit�t Bremen Tel.
040-2183170
Arzneiliche Aspekte von Cannabis: Dr. Franjo
Grotenhermen/ACM Tel.: 0221-9123033.
Universit�t Bremen
Fachbereich 6 - Rechtswissenschaft
Bremer Institut f�r Drogenforschung (BISDRO)
Prof. Dr. Lorenz B�llinger (Dekan)
Ass. jur. Robert Wenzel (Assistent des Dekans)
Universit�tsallee GW1
D-28359 Bremen
Telefon: 0421-218-3170
Fax: 0421-218-9316
e-mail: boe@uni-bremen.de, NoKrim@aol.com
home: http://www.criminology.net
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Dr. med. Franjo Grotenhermen (Vorstandsvorsitzender)
Maybachstra�e 14
D-50670 K�ln
Fon: 0221-9 12 30 33
Fax: 0221-1 30 05 91
e-mail: info@acmed.org
home: http://www.acmed.org
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