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1 total messages Started by canna Sat, 04 Dec 1999 00:00
ACM-Informationen SPEZIAL vom 4. Dezember 1999
#38
Author: canna
Date: Sat, 04 Dec 1999 00:00
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ACM-Informationen SPEZIAL vom 4. Dezember 1999
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*** Verfassungsbeschwerde f�r die Verwendung von Cannabis als Medizin

Gemeinsame Presseerkl�rung und Einladung zur 
Pressekonferenz am 14. Dezember 1999

Universit�t Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft 
Prof. Dr. Lorenz B�llinger (Dekan)               
Ass. jur. Robert Wenzel (Assistent des Dekans)           

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.  (ACM) 
Dr. Franjo Grotenhermen (Vorstandsvorsitzender) 


*** Presseerkl�rung ***

Am 14. Dezember legen sechs Mandanten von Prof. Dr. Lorenz B�llinger
und Ass. jur. Robert Wenzel Verfassungsbeschwerde f�r die Verwendung
von Cannabis als Medizin ein. Die Mandanten leiden an
unterschiedlichen Krankheiten (HIV, Multiple Sklerose,
Tourette-Syndrom, Hepatitis C, Epilepsie und schwerer Migr�ne) und
wollen Cannabis als Medizin unter �rztlicher Aufsicht einnehmen. Allen
Mandanten wurde von ihren �rzten bescheinigt, da� die Einnahme von
Cannabis als Medizin ihnen helfen kann, ihre Leiden zu mindern. Anders
als Methadon, Morphium und Kodein kann sich ein erkrankter B�rger
allerdings Cannabis nicht durch den Arzt verschreiben lassen.

Obwohl die internationale medizinische Forschung ergeben hat, da�
Cannabis bei diesen Krankheiten helfen kann, bleibt der Gesetzgeber in
diesem Bereich unt�tig. Auch die �bergabe der Frankfurter Resolution
von verschiedenen Verb�nden an das Bundesgesundheitsministerium, die
auch von bekannten Personen des �ffentlichen Lebens u.a. Dirk Bach,
Daniel Cohn-Bendit, Herbert Feuerstein, Rupert von Plottnitz, Cornelia
Scheel, Hella von Sinnen, Roger Willemsen unterst�tzt wird, �nderte an
dieser Situation zun�chst wenig. Sogar in L�ndern, die eher f�r eine
repressive Drogenpolitik (USA/GB) bekannt sind, steht das Thema
Cannabis als Medizin auf der aktuellen politischen Tagesordnung.

Auch die Rechtsprechung gegen Verwender von Cannabis als Medizin ist
unverst�ndlich. So hat das Amtsgericht Hof bei einer
Beschwerdef�hrerin zwar strafmildernd ber�cksichtigt, da� sie Cannabis
nur zu Therapiezwecken, um ihr gesundheitliches Leiden zu mildern,
eingenommen hat. Trotzdem ist die Amtsrichterin der Meinung, da� die
Beschwerdef�hrerin 6 Wochen im Gef�ngnis sitzen mu�, da Sie ja nicht
bereit ist, sich einer Cannabis-Entw�hnungstherapie zu unterziehen.

Unsere Mandanten sind der Meinung, da� eine Gesetzgebung, die sie
einerseits zwingt, auf dem Schwarzmarkt illegal erworbenes Cannabis
ohne medizinische Begleitung einzunehmen, und die sie anderseits der
st�ndigen Angst vor der Strafverfolgung aussetzt, inhuman und
verfassungswidrig ist.

Unsere Mandanten klagen beim Bundesverfassungsgericht die Umstufung
von Cannabis (Marihuana) von der Anlage I zum Bet�ubungsmittelgesetz
in die Anlage III zum BtMG ein, damit sie unter �rztlicher Kontrolle
Cannabis als Medizin einnehmen k�nnen.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundsatz aufgestellt, da� auch
unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarit�t der Verfassungsbeschwerde
nicht verlangt werden k�nne, da� ein Betroffener vor Erhebung der
Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafgesetz zun�chst eine
Zuwiderhandlung gegen das Strafgesetz begehe, um dann im
Strafverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen.
Es ist nicht nachvollziehbar, da� dieser Grundsatz nur unter dem
Vorbehalt der Jahresfrist des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gelten
soll. Hieraus folgt, da� die Jahresfrist des
Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht anzuwenden oder selbst
verfassungswidrig ist.

Unsere Beschwerdef�hrer sind nicht mehr bereit hinzunehmen, da� sie
mit Ihrem K�rper, Gesundheit und Freiheit, daf�r haften sollen, da�
der Gesetzgeber keine Differenzierung zwischen arzneilicher Einnahme
von Cannabis und dem Konsum von Cannabis als Freizeitdroge getroffen
hat. Der Strafverfolgungsdruck trifft die schw�chsten Mitglieder
unserer Gesellschaft, n�mlich Kranke, die Cannabis als Medizin unter
�rztlicher Kontrolle einnehmen wollen, um ihr Leid zu mindern. 

Wir unterst�tzen dieses Anliegen, indem wir die Verfassungsbeschwerden
der Beschwerdef�hrer betreuen.

Wir m�chten die Medien darum bitten, dieses Anliegen und die
Verfassungsbeschwerden zum Anla� zu nehmen, dieses gesellschaftliche
Problem fundiert zu diskutieren.


*** Pressekonferenz ***

Ort: Universit�t Bremen, Universit�tsallee GW1
Zeit: Dienstag, den 14. Dezember 1999, 16.00 bis 17.45 Uhr:

Ablauf:
16.00 Uhr: Dr. Franjo Grotenhermen oder Prof. Robert Gorter 
            zum Thema Cannabis als Medizin

16.15 Uhr: Ass. jur. Robert Wenzel zur 
           Zul�ssigkeit der Verfassungsbeschwerde

16.15 Uhr: Prof. Dr. Lorenz B�llinger zur 
            Begr�ndetheit der Verfassungsbeschwerde

16.35 Uhr: Prof. Dr. Stephan Quensel zum 
            Stand der  Drogenforschung

im Anschlu�: Fragen der Journalisten an das Plenum

18.00 bis 19.30 Uhr: M�glichkeit zu pers�nlichen Interviews 

Weitere Ausk�nfte und R�ckfragen:
Organisation/Terminplanung: Frau Lisch/Universit�t Bremen Tel.
040-2183170

Arzneiliche Aspekte von Cannabis: Dr. Franjo 
Grotenhermen/ACM Tel.: 0221-9123033.


Universit�t Bremen
Fachbereich 6 - Rechtswissenschaft 
Bremer Institut f�r Drogenforschung (BISDRO) 
Prof. Dr. Lorenz B�llinger (Dekan)               
Ass. jur. Robert Wenzel (Assistent des Dekans)           
Universit�tsallee GW1
D-28359 Bremen
Telefon: 0421-218-3170
Fax: 0421-218-9316
e-mail: boe@uni-bremen.de, NoKrim@aol.com
home: http://www.criminology.net

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.  (ACM) 
Dr. med. Franjo Grotenhermen (Vorstandsvorsitzender) 
Maybachstra�e 14 
D-50670 K�ln 
Fon: 0221-9 12 30 33 
Fax: 0221-1 30 05 91 
e-mail: info@acmed.org  
home: http://www.acmed.org  

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