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12 messages
12 total messages Started by Geist der Wahrheit Mon, 15 Jun 2009 10:26
Verbrecherische Justiz
#130
Author: Geist der Wahrheit
Date: Mon, 15 Jun 2009 10:26
265 lines
15922 bytes
Verbrecherische Justiz � Das ist was ihr Politiker und Beh�rden uns allen 
angetan haben!

Denken sie nach, was sie in 100 Tagen w�hlen wollen.

Teil 1. Ablehnungsgesuch gegen eine Gerichtsperson des Landgerichts 
Darmstadt
Teil 2. Strafanzeige gegen mehrere Richter des Landgerichts Darmstadt und 
Amtsgerichts Langen

Teil 1

 
Landgericht Darmstadt
Pr�sident
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Az. 8 Ns � 8110 Js 1537/09	
Diplom Mathematiker XXXXXXXX XXXXXX
Ehemalige Professor f�r deutsche zivil Recht und Prozess bei der 
ukrainischen Justizakademie 
XXXXXX Str. 1
XXXXXX XXXXXX
Fon: +49(0)6103-921 908
Mail: aXXXXXX0049@XXXXXX.com
Internet: www.XXXXXX.de


06.15.2009
In eigener Sache der Berufung

Ablehnungsgesuch der Gerichtsperson in der Sache der Berufung gem�� � 24 
(2) StPO wegen Befangenheit, juristische Inkompetenz und Verschw�rung

Begr�ndung
Der Beschwerdef�hrer hat am 6.06.09 einen Antrag (Anlage 1) gestellt, 
welche gesetzwidrig abgelehnt wurde (Anlage 2). 
1. Juristische Inkompetenz
Der Gerichtsperson behauptet, Zitat: �Im deutschem Strafprozess gibt es 
nach der geltenden Strafprozessordnung f�r den Angeklagten keine 
Prozesskostenhilfe.� (Anlage 2). Dabei � 172 (3) StPO besagt �F�r die 
Proze�kostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in b�rgerlichen 
Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem f�r die Entscheidung 
zust�ndigen Gericht einzureichen.�
2. Befangenheit
 Gesetzwidrige Verweigerung des Rechtes des Berufungsf�hrers auf Recht 
und rechtliches Geh�r beweist, dass Gerichtsperson erkennbare Absichten 
hat, die Rechte des Berufungsf�hrers weiter massiv zu verletzen.   
3. Verschw�rung.
Erstinstanzlicher Prozess wurde durch massive Verletzung des Rechtes 
allgemein und des Rechtes des Angeklagten insbesondere, der 
Prozessordnung und Menschenrechte zu einer Farce gemacht worden. Jetzt 
hat die Gerichtsperson Absicht, gleiche juristische Farce am 23.06.2009 
vorzunehmen.
Es wird beantragt, die Gerichtsperson abzulehnen und dem Antrag des 
Berufungsf�hrers(Anlage 1) stattzugeben. 
    
Im Auftrag der Gerechtigkeit
Diplom Mathematiker, XXXXXXXX XXXXXX

Teil 2

Staatsanwaltschaft beim
Oberlandsgericht Frankfurt
Zeil 42
60313 Frankfurt	Diplom Mathematiker XXXXXXXX XXXXXX
Ehemalige Professor f�r deutsche zivil Recht und Prozess bei der 
ukrainischen Justizakademie 
XXXXXX Str. 1
XXXXXX XXXXXX
Fon: +49(0)6103-921 908
Mail: aXXXXXX0049@XXXXXX.com
Internet: www.XXXXXX.de
06.06.2009
Strafanzeige gegen Richtern des Landgerichts Darmstadt Dr. Griem, Dr. 
Pelzer, Volland, Dr. Kaiser, Becker, Biskamp und gegen Richter des 
Amtsgericht XXXXXX Dr.Schnurr und Richterin des Amtsgericht XXXXXX 
Honemann wegen Rechtsbeugung, � 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt, � 348 
StGB, und Geb�hren�berhebung, � 352 StGB. 

Betrachten wir Betr�ge aus der Anlage 1.1 (Eine Zwangsvollstreckung)

Straftaten in Amt der Richtern Dr. Griem, Dr. Pelzer, Volland, Dr. 
Kaiser.
1. OLG FiM, Zivilsenat Darmstadt ; 013 W 45/08;  50,00� (Anlage 1)
Diese Zahlungsanforderung ist direkte Folge der mehreren Verletzungen des 
Gesetzes von der Seite des Richters Griem: Rechtsbeugung, � 339 StGB; 
Falschbeurkundung im Amt, � 348 StGB, und Geb�hren�berhebung, � 352 StGB, 
wie es in der Strafanzeige gegen ihn vom 08.03.2009 ausgef�hrt wurde, und 
Verletzung  der Paragraphen � 114, � 124 und � 625 ZPO bez�glich 
Prozesskostenhilfe.
Sachverhalt 
Erst wurde der Kl�ger im Prozess von Rechtsanw�lten Gorev-Drozd, Zeil 41, 
Frankfurt vertretend. Sp�ter stellte es sich heraus, dass der Mandant 
wegen Zahlungsunf�higkeit keinen weiteren Beitrag zahlen kann. Die 
Kanzlei hat Antrag auf PKH beim Landgericht Darmstadt gestellt und 
gleichzeitig Mandat gek�ndigt. Dem Kl�ger im Prozess 8 O 102/06 �XXXXXX 
gegen Schneider� wurde vom Zivilsenat beim Landgericht Darmstadt vom 
08.06.2007 eine Prozesskostenhilfe bewilligt. Der Kl�ger und ihm 
zugewiesene neue PKH Rechtsanw�ltin Ebenau wurden �ber schon vorhandene 
Bewilligung des PKH Antrages nicht informiert. Aus diesem Unwissen 
stellte Sie einen neuen Antrag auf PKH vom 10.08.2007. Wenn erste PKH 
noch gilt, dann aus versehen gestellter zweite PKH-Antrag muss aus 
formalen Gr�nden zur�ckgewiesen werden. Dass hat Gericht im Bescheid vom 
06.05.2008(Anlage 2) gemacht, aber es wurde gleichzeitig Streitwert der 
Klage gemindert, was dem entsprechend auch kleiner Entsch�digung des PKH 
Rechtsanw�ltin gemacht hat. Dr. Griem hat eine Revolution im Jurisprudenz 
durchgef�hrt, in dem er behauptete, dass Schadenersatzanspruch auf die 
Summe der Steuer gemindert werden muss. Wegen Gesetzwidrigkeit des 
Bescheides hat PKH Rechtsanw�ltin eine Beschwerde erhoben. Rechtsbeugende 
Juristen machen aus dieser Beschwerde eine Sofortbeschwerde, als ob PKH 
nie bewilligt wurde, weisen es zur�ck und fordern den Kl�ger an, Kosten 
der Sofortbeschwerde in  H�he von 50� zu tragen, weil gem�� � 127 (4) ZPO 
die Kosten der Sofortbeschwerde werden nicht zur�ck erstattet. Das hei�t, 
dass im Fall, wenn PKH Antrag vom Anfang an abgelehnt w�re, und der 
Kl�ger sich deswegen beschwert, er muss die Kosten der Beschwerde selbst 
tragen, weil er keine PKH Unterst�tzung hat. Wir dagegen haben laufende 
Prozesskostenhilfe und aus Versehen gestellten zus�tzlichen Antrag auf 
PKH. Diesen zweiten Antrag hat das Gericht aus formalen Gr�nden nicht 
bewilligt und beil�ufig hat auch Streitwert der Klage ge�ndert. Also, es 
gibt keine Voraussetzungen f�r � 127 (4) ZPO. 
Fazit. Der Kl�ger geniest noch heute PKH und muss keine aus dem Luft 
genommene Prozesskosten Tragen. Die Zahlungsanforderung zum 1. ist 
gesetzwidrig und  das Geld muss zur�ckerstattet werden. Hier gibt es alle 
Anzeigen der Rechtsbeugung � 339 StGB (Ignorierung der laufenden PKH, 
absichtliche falsche Anwendung des Begriffes �Sofortbeschwerde� und 
Versteuerung des Schadensersatzanspruches) und Geb�hren�berhebung � 352 
StGB.

Straftat in Amt des Richters Dr.Schnurr
2. Amtsgericht XXXXXX (Hessen) 032 OWi 7/08 001; 05.04.08 ; 25� (Anlage 
1)
In diesem Fall wurde dem Beschwerdef�hrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit 
gem�� StvO (falsch Parken) vorgeworfen. Der Beschwerdef�hrer bestritt, 
dass er die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, weil es Sabbatfeier 
war und sein Auto sich auf dem Parklatz des Hofes des Hauses befand. Auf 
Kostenbescheid des XXXXXXer B�rgermeisters vom 19.02.2008(Anlage 3.1) hat 
der Beschwerdef�hrer einen Widerspruch vom 28.03.2008 sofort nach der 
Zustellung des Bescheides eingereicht. Also genanter Bescheid trat nicht 
in Kraft. Die XXXXXXer Beh�rden haben sich dann ganz andere Schema und 
Betrug ausgedacht, um den Beschwerdef�hrer zu Zahlung zu zwingen. Sie 
haben ein virtuelles Verfahren beim Amtsgericht XXXXXX ausgemacht, um 
dann die Verfahrenkosten auf den Beschwerdef�hrer aufzulegen. So wurde 
dem Beschwerdef�hrer ein gef�lschter Gerichtsbeschluss (Anlage 3.2) 
zugeschickt und eine Zahlungsanforderung als Kosten des angeblichen 
Gerichtsverfahrens in Computer der Gerichtskasse Darmstadt eingetragen. 
Wie ich schon gewohnt bin, sind alle gef�lschten Gerichtsbeschlusse nicht 
anfechtbar. Ganzer Inhalt des genannten Beschlusses ist reine L�ge.
1.	Es gibt keinen Verfahren 32 OWi 7/08
2.	Gef�lschter Gerichtsbeschluss ernennt keine zwei Seiten der Sache. 
Sagen so: anonymer X gegen XXXXXXXX XXXXXX. Wer soll hier als anonymer X 
hier auftreten? 
3.	Der gef�lschte Gerichtsbeschluss l�gt �ber Antrag des 
Regierungspr�sidiums in Kassel vom 19.02.08. Das Dokument mit gleichem 
Datum und Az ist kein Antrag des Regierungspr�sidiums in Kassel, sondern 
Kostenbescheid des XXXXXXer B�rgermeisters vom 19.02.2008(Anlage 3.1). 
4.	Das l�sst annehmen, dass anonymer X des virtuellen Gerichtsverfahren 
ist XXXXXXer B�rgermeister. 
5.	Der gef�lschte Gerichtsbeschluss besagt, dass Antrag des 
B�rgermeisters wurde abgelehnt. (Anlage 3.2).
6.	Obsiegende Seite (der Beschwerdef�hrer) muss die Kosten des 
virtuellen Bu�geldverfahrens doch nicht tragen. 
7.	Warum dann die Kosten des gef�lschten Verfahrens wurden auf die 
Seite aufgelegt, welche diesen gef�lschten Prozess gewonnen hat?   
Fazit. Richter Dr. Schnurr hat gef�lschten Beschluss erfasst, welche dem 
gesunden Verstand, Jura und allen Gesetzen widerspricht, um einen 
unschuldigen Menschen mit Geld zu bestrafen. Bl�dsinn des Beschlusses 
entspricht gar und voll dem �brigen f�r Deutschland Betrug: �Gratuliere! 
Sie haben gewonnen! Deshalb m�ssen Sie uns bezahlen.� Der 
Beschwerdef�hrer hat sich �ber diesen Unrecht beim Pr�sident des 
Amtsgericht Herrn Dr. Schnurr und dem Pr�sident des Landgericht Darmstadt 
beschwerden. Zahlungsanforderung blieb trotzdem im Computersystem der 
Gerichtskasse. Hier gibt es alle Anzeichen der folgenden Straftaten in 
Amt: Falschbeurkundung im Amt, � 348 StGB, und Geb�hren�berhebung, � 352 
StGB.

Straftat in Amt der Richtern Dr. Kaiser, Becker, Biskamp
3. OLG FfM, Zivilsenat Darmstadt, 013 W 79/08 001; 23.11.08, 50,00�
Das ist noch ein Akt des juristischen Wandalismus gegen einen Mitb�rger. 
50� ist nicht so viel, aber der bettelarme Beschwerdef�hrer muss eine 
Woche ohne Nahrung bleiben, um das Geld zu besorgen. Wie wir es schon 
gesehen haben, geh�rt Manipulation von Begriffen zum Arsenal seiner 
giftigen Waffen. 
Sachverhalt
Der Beschwerdef�hrer hat gegen Dr.Griem ein Befangenheitsgesuch vom 
31.07.2008 ausgestellt. Dieses Befangenheitsgesuch wurde von seinen 
Kameraden zornig abgelehnt. Dann schrieb der Beschwerdef�hrer dem 
Landgericht Darmstadt, welche auch als Oberlandgericht Frankfurt 
auftritt, eine Stellungnahme vom 13.09.2008(Anlage 4) zum ungerechten 
Beschluss diesbez�glich vom 04.09.2008. Die Richter des Landgerichts 
Darmstadt Dr. Kaiser, Becker, Biskamp umbenannten die Stellungnahme des 
Beschwerdef�hrers in eine sofortige Beschwerde gem�� � 46 (2) ZPO und 
erstellten einen Beschluss vom 30.10.2008(Anlage 5) �ber angebliche 
Beschwerde wegen Zur�ckweisung des Befangenheitsgesuches. Also es gibt 
folgende Tatsachen
1.	Es gab keine Beschwerde des Beschwerdef�hrers, sondern eine 
Stellungnahme (Anlage 4). Es ist in Jurisprudenz unbekannt, dass eine 
Stellungnahme irgendwelche Gerichtskosten verursachen kann. 
2.	Beschluss �ber angebliche Beschwerde(Stellungnahme) wurde von 
Kollegen des Richters erfasst, gegen welchen Befangenheitsgesuch erhoben 
wurde. Es ergibt sich eine Motivation, gegen einen unschuldigen Menschen 
Rache auszu�ben, welche gewagt hat, sich gegen Straftaten in Amt eines 
Richters (Dr. Griem) zu w�hren.   
3.	Ein PKH Kl�ger muss keine Gerichtskosten bezahlen.        
Fazit. Die Richter des Landgerichts Darmstadt Dr. Kaiser, Becker, Biskamp 
haben die gleiche Masche mit angeblichen Sofortbeschwerde wie vorherige 
drei abgespielt: man erkl�rt egal was f�r eine Sofortbeschwerde, weist 
sie in allen F�llen zur�ck und fordert dann eine Bezahlung f�r diesen Akt 
des juristischen Wandalismus. Es gibt alle Anzeigen der Rechtbeugung � 
352 StGB (falsche Anwendung von Gesetzen, Manipulation mit Begriffen) und 
Falschbeurkundung im Amt, � 348 StGB (Es ist doch eine falsche 
Beurkundung, wenn man eine Stellungnahme f�r Sofortbeschwerde erkl�rt.) 
Also, diese Zahlungsanforderung ist auch gesetzwidrig, und es ist eine 
Folge einer Straftat in Amt. Der Beschwerdef�hrer hat den Pr�sident des 
Landgerichts Darmstadt �ber diesen Unfug informiert und angefordert 
Zahlungseintrag in Computersystem zu entfernen. Der aber aus Judenhass 
und Antisemitismus lie� es gelten.  

Strafanzeige gegen Richterin beim Amtsgericht XXXXXX Honemann wegen 
Geb�hren�berhebung, � 352 StGB. (Straftaten im Amt)
Sachverhalt
Am 18.01.2006 wurde eine Klage des Beschwerdef�hrers gegen Rechtsanwalt 
Werner Mathias Schneider beim Amtsgericht XXXXXX erhoben. Richterin 
Honemann hat sofort eine unverh�ltnism��ige Zahlungsanforderung (Anlage 
6.1) in H�he von �4.818.00 dem Kl�ger zugeschickt, um �berhaupt Klage 
aufzunehmen. Dabei wusste sie, dass Amtsgericht XXXXXX f�r diese konkrete 
Klage nicht zust�ndig ist. Sie wollte nur ihrem bekannten Rechtsanwalt 
Rechtsanwalt Werner Mathias Schneider, den Beklagten, einen Gefallen tun, 
in dem die M�glichkeit gegen Schneider eine Klage zu erheben unm�glich 
w�re. Der Kl�ger hat seine letzten Ersparnisse doch �berwiesen. (Anlage 
6.2) Nach dem das Geld an Gerichtskasse Darmstadt �berwiesen wurde, 
erkl�rte Richterin Honemann, dass Amtsgericht XXXXXX f�r die Klage 
unzust�ndig ist (Anlage 6.3). Seit dem verweigert Landgericht Darmstadt 
das Geld in H�he von �4.818.00 zur�ckzuerstatten, welche f�r 
erstinstanzlichen Rechtzug, welche nie stattfand, bezahlt wurde. 
Fazit. Richterin Honemann hat den Kl�ger finanziell ruiniert, um den 
Kumpel, Rechtsanwalt Schneider, aus der Verantwortung zu befreien. Dabei 
hat sie den Kl�ger, den Beschwerdef�hrer, betrogen, um seine Klage 
unm�glich zu machen. Es ist doch ein Betrug, wenn ein nichtzust�ndiges 
Gericht eine Gerichtsgeb�hr f�r erstinstanzlichen Rechtszug anfordert, 
welche nicht stattfand und nicht stattfinden kann. Es gibt also alle 
Anzeichen der Rechtsbeugung, � 339 StGB, Missbrauch des Amtes f�r Betrug 
und Geb�hren�berhebung, � 352 StGB. Es ist doch eine Rechtbeugung, wenn 
man in Widerspruch der ZPO und allen Gesetzen eine rechtwidrige 
Geb�hrzahlung erhebt? Dieses Strafdelikt hat folgende kranke 
Dreifaltigkeit
1.	Das Gericht war f�r Sache nicht zust�ndig.
2.	Erstinstanzliches Rechtzug fand nie statt.
3.	Streitwert der Klage wurde gerichtlich nicht festgestellt. Also es 
gibt keinen Grund f�r eine Kalkulation der Geb�hr.
4.	H�he der Geb�hr wurde so ausgew�hlt, um m�glichst schmerzhafter 
einen Kl�ger zu schlagen, welche gewagt hat, einen korrupten Rechtsanwalt 
zu verklagen.     
Allgemeines Fazit. Alle diese Straft�ter in Amt haben etwas Gemeinsames: 
sich haben sich r�cksichtslos und gesetzwidrig f�r einen korrupten 
Rechtsanwalt Schneider eingesetzt. Wenn alle diese Straft�ter in Amt 
unbestraft davon gehen werden, dann ist Deutschland kein Rechtstaat mehr 
und Jurisprudenz ist die Quelle aller Verbrechen.    

In Auftrag der Gerechtigkeit
Dipl. Math. XXXXXXXX XXXXXX

P.S. Wenn diese Unrecht im Laufe einer Woche nicht korrigiert wird, alle 
Politiker des Landes werden �ber diesen Unfug informiert. Noch eine Woche 
sp�ter wird �ffentlichkeit �berall in der Welt in Kenntnis gesetzt.   
Re: Verbrecherische Justiz
#131
Author: T. Fink
Date: Mon, 15 Jun 2009 10:44
17 lines
1434 bytes
Geist der Wahrheit schrieb:

> 
> In Auftrag der Gerechtigkeit
> Dipl. Math. XXXXXXXX XXXXXX
> 
> P.S. Wenn diese Unrecht im Laufe einer Woche nicht korrigiert wird, alle 
> Politiker des Landes werden �ber diesen Unfug informiert. Noch eine Woche 
> sp�ter wird �ffentlichkeit �berall in der Welt in Kenntnis gesetzt.   
> 

Sollte nicht auch ein Mathematiker zumindest die Grundlagen von 
Rechtschreibung und Grammatik beherrschen?

Cheers

Torsten
Re: Verbrecherische Justiz
#132
Author: Jens Fittig
Date: Mon, 15 Jun 2009 11:16
10 lines
1304 bytes
 
T. Fink schrieb:  

<Trollf�tterung>

Lass das bitte! Du st�rst damit die NG. Praktisch alle anderen Leser
haben diesen Troll im Filter und sehen seinen M�ll nicht mehr. Nur
durch unsinnige Antworten, wie jetzt von dir, kommt der Dreck dann
doch zu Ansicht!
 
Re: Verbrecherische Justiz
#133
Author: Jon J Panury
Date: Mon, 15 Jun 2009 11:36
15 lines
1715 bytes
 Jens Fittig <nomorespam@abwesend.de> schrieb:

> 
>T. Fink schrieb:  
>
><Trollf�tterung>
>
>Lass das bitte! Du st�rst damit die NG. Praktisch alle anderen Leser
>haben diesen Troll im Filter und sehen seinen M�ll nicht mehr. Nur
>durch unsinnige Antworten, wie jetzt von dir, kommt der Dreck dann
>doch zu Ansicht!

Es gibt Newsreader, die haben die Filteroption "Ignore Thread", was
macht, dass ein (Teil)Thread *ab* dem gefilterten Beitrag nicht
erscheint.
Re: Verbrecherische Justiz
#134
Author: Jens Fittig
Date: Mon, 15 Jun 2009 11:56
12 lines
1540 bytes
 
Jon J Panury schrieb:  

> 
> Es gibt Newsreader, die haben die Filteroption "Ignore Thread", was
> macht, dass ein (Teil)Thread *ab* dem gefilterten Beitrag nicht
> erscheint.

Es gibt auch �berall Besserwisser, die in irgend einem Punkt ein
Feature kennen, das ihr Browser vielleicht hat. Daf�r hat er
vielleicht andere Macken. Meiner kennt nur "Ignore Thread" aber kein
"Ignore Teilthread ab Poster x"
Re: Verbrecherische Justiz
#135
Author: Helmut Wabnig
Date: Mon, 15 Jun 2009 13:04
23 lines
1829 bytes
On Mon, 15 Jun 2009 13:56:27 +0200, Jens Fittig
<nomorespam@abwesend.de> wrote:

> 
>Jon J Panury schrieb:  
>
>> 
>> Es gibt Newsreader, die haben die Filteroption "Ignore Thread", was
>> macht, dass ein (Teil)Thread *ab* dem gefilterten Beitrag nicht
>> erscheint.
>
>Es gibt auch �berall Besserwisser, die in irgend einem Punkt ein
>Feature kennen, das ihr Browser vielleicht hat. Daf�r hat er
>vielleicht andere Macken. Meiner kennt nur "Ignore Thread" aber kein
>"Ignore Teilthread ab Poster x"

Siehste, wenn du LINUX verwenden w�rdest,
k�nntest gaaanz leicht alle Features die du nur willst,
selber reinprogrammieren, da Open Source, usw.

(duck und wech)

w.
Re: Verbrecherische Justiz
#136
Author: Norbert Mller
Date: Mon, 15 Jun 2009 13:58
13 lines
1473 bytes
Geist der Wahrheit schrieb:
> Verbrecherische Justiz - Das ist was ihr Politiker und Beh�rden uns
> allen angetan haben!
>
> Denken sie nach, was sie in 100 Tagen w�hlen wollen.
>
> Teil 1. Ablehnungsgesuch gegen eine Gerichtsperson des Landgerichts
> Darmstadt
> Teil 2. Strafanzeige gegen mehrere Richter des Landgerichts Darmstadt
> und Amtsgerichts Langen


Bitte wo ist da der �sterreich-Bezug dieses Themas? 
Re: Verbrecherische Justiz
#137
Author: Michael Pronay
Date: Mon, 15 Jun 2009 14:48
20 lines
1794 bytes
"Norbert M�ller" <norm973NOSPAMatgmx.at> wrote: 

> Geist der Wahrheit schrieb: 

>> Verbrecherische Justiz - Das ist was ihr Politiker und Beh�rden 
>> uns allen angetan haben! 
>>
>> Denken sie nach, was sie in 100 Tagen w�hlen wollen. 
>>
>> Teil 1. Ablehnungsgesuch gegen eine Gerichtsperson des 
>> Landgerichts Darmstadt Teil 2. Strafanzeige gegen mehrere
>> Richter des Landgerichts Darmstadt und Amtsgerichts Langen 

> Bitte wo ist da der �sterreich-Bezug dieses Themas? 

Du glaubst doch nicht, dass sich ein "Geist der Wahrheit" mit so
l�ppischen Details -- etwa was "at.*" im Newsgruppennamen bedeutet
-- k�mmert?

M.
Re: Verbrecherische Justiz
#138
Author: T. Fink
Date: Mon, 15 Jun 2009 15:24
20 lines
1669 bytes
Jens Fittig schrieb:
>  
> T. Fink schrieb:  
> 
> <Trollf�tterung>
> 
> Lass das bitte! Du st�rst damit die NG. Praktisch alle anderen Leser
> haben diesen Troll im Filter und sehen seinen M�ll nicht mehr. Nur
> durch unsinnige Antworten, wie jetzt von dir, kommt der Dreck dann
> doch zu Ansicht!
>  
> 

Wenn es danach ginge, w�rden ja 99% der Beitr�ge in dspm gefiltert 
werden. Au�erdem ist er ganz am�sant. Ab er es steht dir ja frei, mich 
zu filtern.

Cheers

Torsten
Re: Verbrecherische Justiz
#139
Author: HaJo Hachtkemper
Date: Mon, 15 Jun 2009 15:29
14 lines
1886 bytes
T. Fink schrieb:
> Jens Fittig schrieb:
>> Lass das bitte! Du st�rst damit die NG. Praktisch alle anderen Leser
>> haben diesen Troll im Filter und sehen seinen M�ll nicht mehr. Nur
>> durch unsinnige Antworten, wie jetzt von dir, kommt der Dreck dann
>> doch zu Ansicht!

Auch wenn ich Wolfgang nur gequotet lese, manchmal hat er recht.

> Ab er es steht dir ja frei, mich zu filtern.

Ich hab das mal als Bitte aufgefasst.

Ciao/HaJo
Re: Verbrecherische Justiz
#140
Author: T. Fink
Date: Mon, 15 Jun 2009 15:55
10 lines
1370 bytes
HaJo Hachtkemper schrieb:

> 
> Ich hab das mal als Bitte aufgefasst.

Ich bin ja soooooooooooooooooo getroffen ;)

Cheers

Torsten
Re: Verbrecherische Justiz
#141
Author: Claus Maier
Date: Mon, 15 Jun 2009 22:05
31 lines
2178 bytes
T. Fink typed:
> Jens Fittig schrieb:
>>
>> T. Fink schrieb:
>>
>> <Trollf�tterung>
>>
>> Lass das bitte! Du st�rst damit die NG. Praktisch alle anderen Leser
>> haben diesen Troll im Filter und sehen seinen M�ll nicht mehr. Nur
>> durch unsinnige Antworten, wie jetzt von dir, kommt der Dreck dann
>> doch zu Ansicht!
>>
>>
>
> Wenn es danach ginge, w�rden ja 99% der Beitr�ge in dspm gefiltert
> werden.

Das w�re wohl kaum verkehrt.
Treibt Eure Spielchen in dspm nach Belieben.
Hier[tm] ist dsrm.
(Die Nervens�ge GdW crosspostet ohne R�cksicht auf Verluste.)

> Au�erdem ist er ganz am�sant.

Echt?
Na, ja. Wer's mag...

F'up nachgeholt.

mfg
Claus
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