Thread View: de.soc.recht.misc
1 messages
1 total messages
Started by Geist der Wahrheit
Mon, 11 May 2009 12:55
Reich des Unrechtes
Author: Geist der Wahrheit
Date: Mon, 11 May 2009 12:55
Date: Mon, 11 May 2009 12:55
799 lines
51514 bytes
51514 bytes
Antrag Gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 29.04.09 erhebe ich eine Berufung. Es wird bean-tragt: 1. Den Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 29.04.2009 abzu�ndern und den Angeklagten f�r unschuldig in Sinne der Anklage zu erkennen. 2. Die entstandene Gerichtskosten auf Berufungsbeklagten aufzulegen. Begr�ndung der Berufung Vorliegende Berufung begr�ndet sich durch folgende Tatsachen 1. Massive Verletzung der Gesetze (Straftaten in Amt) von der Seite des Richters Siebertz. 2. Befangenheit. 3. Verweigerung dem Angeklagten des rechtlichen Geh�rs. 4. Vorspiegelung der falschen Tatsachen. 5. Teilnahme an einer Verschw�rung, um gegen den Angeklagten eine Rache auszu�ben. 6. Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld. 7. Massive Verletzung der Menschenrechte. 8. Vorbringung neue Beweise Das alles hat zur Verurteilung eines unschuldigen bettelarmen 60 j�hrigen nicht vorbestraften j�di-schen Mitb�rger gef�hrt. Begr�ndung Pr�ambel Es geht hier um gesetzwidrige Strafverfolgung eines bettelarmen j�dischen Mitb�rger, welche nur wollte, sein Recht beim Sozialgericht Darmstadt in Sache von ALG II gegen Kreis Offenbach, welche zu Unrecht die Leistung �Kosten der Unterkunft� seit drei Jahren nicht in vollem Unfang auszahlt, durchsetzen. Ist es ein Gefahr f�r Gesellschaft, dass ein am Boden zerst�rte bettelarme aus der Ge-sellschaft ausgesto�ene 60 j�hrige Diplom Mathematiker, super erfahrene IT Fachkraft, ein Philosoph und Schriftsteller, ein Mensch mit enzyklop�dischem Wissen gegen Hungersnot k�mpft? Er hat beim Sozialgericht glaubw�rdig bewiesen, dass Kreis Offenbach seine gemietete Wohnung zu Unrecht f�r unangemessen gem�� � 22 SGB II h�lt. Unangemessenheit der Wohnung kann auch nicht bewiesen werden, weil der Kl�ger eine Sozialwohnung 36mq mietet, wobei f�r eine Person eine Wohnung bis 45mq angemessen ist. In Hessen ist es in der Richtlinien zur Sozialen Wohnraumf�rderung vom 20. Februar 2003 (StAnz. S. 1346) in der ge�nderten Fassung vom 19. Januar 2004 (StAnz. S. 628) ge-regelt. Die Regelwohnfl�che betr�gt hiernach bei Wohnungen f�r eine Person bis 45qm, bei Wohnun-gen f�r zwei Personen bis 60qm und f�r jede weitere Person 12qm mehr. Die Wahrheit besteht darin, dass die Richter des Sozialgericht Darmstadt so oder so gegen Kreis Offenbach entscheiden m�ssen. Und das genau wollen sie nicht. Es geht dabei um falsche Solidarit�t der Staatsbeamten. Es gibt kein Pr�zedenzfall, welche besage, dass eine gerichtliche Entscheidung gegen Staatsbeh�rden getroffen wurde. Gerichte und Staatsbeh�rden essen Suppe aus gleichem Essteller. Sie halten sich f�r Br�der, Kameraden und gleich Gesinnten. Sie werden es nicht zulassen, dass durch irgendwelchen Gerichts-urteil diese heilige Br�derschaft beschadet werden konnte. Alle stehen f�r einen und einer steht f�r alle. Sie sind falsche Musketiere, welche sich �ber der Gesellschaft gestellt haben. Richter, welche sich gegen staatliche Beh�rden 100% gesetzkonform entschieden h�tten, werden 100% als Juristen zu Nichte gemacht. Eigene aus juristischen und beh�rdlichen Reihen werden diesen Opportunisten aus Gesellschaft der Verschw�renden aussto�en. Deshalb k�mpfen drei Richter auf Leben und Tod, um ihre Kariere und Recht auf juristischen Beruf zu retten. Der zu unrecht Verurteilte kann es gut ver-stehen. Das ist nur ein klarer Beweis daf�r, dass richterliche Freiheit, welche im Grundgesetz veran-kert ist, de facto nicht existiert. Richter haben keine Chance frei zu sein, weil sie gegen Intrigen und Mobbing der eigenen Kollegen und Vorgesetzten, gegen Unterdr�ckung von den Staatsbeh�rden, welche anderen Machthabenden Gefallen tun, und gegen Benachteiligung im beruflichen Widergang nicht gesch�tzt sind. Das ist gesunde Verstand vernichtende Realit�t. Deshalb habe ich nichts Per- s�nliches gegen falsch agierenden Richtern des Sozialgerichts Darmstadt. Diese Richter, genauso wie der zu Unrecht Verurteilter, sind Opfer der falschen Priorit�ten und des falschen Aufbau der Ge-sellschaft. Die nicht freien Richter des Sozialgerichts Darmstadt haben sich entschlossen, den am Boden Zerst�rten noch mal am Boden zu zerst�ren, um sich selbst zu retten, in dem sie gegen diesen unschuldigen Menschen eine gesetzwidrige und unbegr�ndete Strafanzeige erhoben haben. Meine liebe juristische Opfer der Gesellschaft, Richter des Sozialgerichts Darmstadt! Es ist falsch zu denken, dass einem am Boden Zerst�rten nicht Weh tut, wenn man ihn noch mal und noch mal am Boden zerst�rt. Glauben sie mir, es tut jedes Mal genau so Weh, wie beim ersten Mal. W�re es nicht so, g�-be es keine Sadisten. Weshalb wehre ich mich gegen Unrecht hoch Unrecht, wie ein Mathematiker es zum Ausdruck bringen m�ge. In der substantiierten Darlegung werden wir sehen, dass Vorfall mit den Richtern des Sozialgerichts Darmstadt nicht einziger ist, welche richterliche Unfreiheit, Richtiges zu tun, und absolute Freiheit, Staatgewalt zu missbrauchen, darstellt. Jetzt kommt zum Einsatz ein dienstlich kleineren Wert habender Einzelrichter des Amtsgerichts Darmstadt, welche den zwei Kolle-gen mit h�heren amtlichen Rang eines Vorsitzenden Richters des Sozialgerichts Darmstadt und eines Oberstaatsanwalts einen Gefallen tun muss: einem aufr�hrerischen und f�r Gesellschaft �u�erst ge-f�hrlichen nicht vorbestraften 60 J�hrigen am Boden gest�rten Bettelarmen eine exemplarische Lehre zu erteilen, um ihn noch Mal am Boden zu zerst�ren, in dem man diesen wegen Straftat, welchen er nicht begangen hat, bestraft. Der Einzelrichter ist bereit alles zu tun, um sich bei h�heren Echelons der Staatsgewalt verdienstlich zu machen. Also, kleiner unerfahrene Einzelrichter an die Arbeit �ber die Leichen der unschuldigen Menschen! Unerfahrene und schlecht Ausgebildeter hat nie in seinem Leben �ber Pr�sumtion der Unschuld geh�rt. Er wirkt total unge�bt im Aussprechen des Begriffes �Pr�sumtion der Unschuld�. Er ist gew�hnt, juristische Farce abzuspielen. Wer soll schon ein Lauf-m�dchen mit etwas ernstem beauftragen? Es herrscht doch Kriegsrecht und Einzelsoldat darf Befeh-len der Gener�le nicht widersetzen, sondern immer bejahen. Jawohl, mein Oberst, eine Sonderbe-handlung f�r ein j�dischen Nichts! Zu Befehl! Der zum am Boden zu zerst�ren vorgesehene Bettler bem�ht sich trotz Pr�sumtion der Unschuld, um 10 Fachen Beweis seiner Unschuld vorzubringen, aber alles war umsonst. Der Einzelsoldat weist nichts �ber Pr�sumtion der Unschuld und ist nicht in der Lage 10 fache Beweis der Unschuld wahrzunehmen. Befehl ist Befehl. Und schon gnadenlose Leichenaugen schauen auf dich wehrend Maschinengewehr des Munds erschie�t dich mit den Kugeln des Unrechtes. Die Unschuld f�llt am Boden zerst�rt. Wie im Grundgesetz das Wort �Unschuld� nicht zu finden ist, so ist auch Gerechtigkeit in deutscher Jurisprudenz nichts zu entdecken. In welchem parallelen Universum soll Rechtstaat Deutschland existieren, wei�t niemand. 1. Massive Verletzung der Gesetze (Straftaten in Amt) von der Seite des Richters Siebertz. Die juristische Farce der Verurteilung eines unschuldigen Menschen fand am 29.04.2009 beim Amts-gericht Darmstadt um 10:15 Saal 8 satt. Es ergab sich folgenden Ablauf: 1. Der Einzelstrafrichter lie� die Anklageschrift (Strafbefehl Anlage 1) vor, wo dem Angeklagten vorgeworfen wurde, den Straftat Beleidigung gem�� � 185 und � 194 StGB begangen zu ha-ben. Als Beweis gilt Stellungnahme des Angeklagten zum Beschluss des Sozialgerichts in Sache Ernst gegen Kreis Offenbach. 2. Der Angeklagte hat den Gericht darauf hingewiesen, die Rechte des Angeklagten zu verlet-zen, in dem sein Antrag vom 10.04.2009 (Anlage 2) vom Gericht ignoriert wurde, wo der An-geklagte beantragt, dass die Anklage erst substantiierte Begr�ndung der Anklage vorbringt. 3. Der Angeklagte hat dem Gericht seine schriftliche Stellungnahme (Anlage 3) zur gesetzwidri-gen Strafverfolgung vorgebracht. Der Einzelstrafrichter zeigend seine juristische Inkompetenz bezeichnete das Dokument als Beweis der Unschuld des Angeklagten. Juristisches Analpha- betentum des Einzelstrafrichters besteht darauf, dass er ganz ernst behauptet, dass jeder Mensch verpflichtet ist, seine Unschuld zu beweisen, weil in anderem Fall er f�r schuldig gehalten wird. 4. Der Einzelstrafrichter hat Fragmente des vorgebrachten Dokuments (Anlage 3) vorgelesen. 5. Aus dem Dokument ging unter anderem hervor, dass es kein Verbrechen Namens Beleidi-gung gem�� � 185 und � 194 StGB existieren kann, weil diese Paragraphen keine Straftat Beleidigung qualifizieren, was auf juristisches Analphabetentum der Anklage hinweist. Auch die Tatsache, dass dem Angeklagten vorgeworfene Straftat entspricht keinen anderen Para-graphen von StGB, welche sich mit Beleidigung auseinandersetzen, panzerbrechend sicher beweist, dass der Angeklagte keine Straftat begangen hatte. 6. Die Anklage pl�dierte auf Schuld des Angeklagten und forderte 20 Tagen Sitzen f�r ihn an. 7. Der Angeklagte pl�dierte, unschuldig zu sein, was seine Schreibung (Anlage 3) mehrere male bewiesen hat. 8. Der Einzelstrafrichter hat keine Sekunde gebraucht, um Urteil zu verk�nden. Der Angeklagte wurde in so einem Barbarossaartigen Prozess zu 20 Tagen Sitzen verurteilt. In seiner kurzen Rede hat der Einzelstrafrichter erw�hnt, dass es nichts macht, dass � 185 und � 194 StGB und alle andere Paragraphen im Fall des Angeklagten keinen Verbrechen feststellen k�nnen. Der Einzelstrafrichter meinte, dass es noch Kommentare zu den Gesetzen gibt. Und, wenn er dort nichts finden k�nne, dann hat er vor, den Angeklagten nach seinen Augenma� zu verur- teilen, was er auch getan hat. Fazit. Ganze Ablauf zeig, dass alles im Voraus entschlossen wurde, egal was es sich im Hauptver-handlung ergeben k�nne. Es gibt eindeutige Anzeichen, einer verbrecherischen Verschw�rung gegen den Angeklagten. Der Einzelstrafrichter hat folgende Straftaten in Amt begangen: 1. Verweigerung dem Angeklagten seinen Recht auf rechtliches Geh�r: Ignorierung des Antra-ges des Angeklagten vom 10.04.2009 und Nichtber�cksichtigung seiner Argumente aus der Schreibung vom 29.04.2009. 2. Rechtsbeugung gem�� � 339 StGB: Verurteilung eines unschuldigen Menschen nicht nach Ma� des Gesetzes, sondern gem�� eigener willk�rlichen Meinung. 3. Er hat die Vertretung der Anklage �bernommen, Argumente des Angeklagten vollkommen ig-noriert und die Arbeit �bernommen, welche eigentlich die Anklage verpflichtet ist zu tun: Be-weis der Schuld des Angeklagten. Das Ergebnis der gerichtlichen Farce wurde im Voraus ab- gesprochen und abgestimmt, was ganz eindeutig auf eine verbrecherische Verschw�rung hin-weist. 4. Falsche Verd�chtigung gem�� � 164 StGB: Strafverfolgung eines unschuldigen Menschen. 5. Au�erkraftsetzung der Pr�sumtion der Unschuld, wie es in der Konvention der Menschenrech-te Artikel 6.2 ausgef�hrt ist, welche dadurch verletzt wird. 6. Verletzung des Artikels 7 der Konvention der Menschenrechte � Keine Strafe ohne Gesetz. Also, gratuliere! Sie haben gewonnen! Sie haben den letzten unschuldigen Menschen am Boden zer-st�rt! Dadurch wurde gesagt, dass in Deutschland schon keinen unschuldigen Menschen zu finden ist. Ich m�chte, dass alle juristischen Analphabeten erinnern, dass Pr�sumtion der Unschuld ihre Herkunft in heiligen Schriften hat. Genesis, Kapitel 18, Geschichte von Sodom und Gomorra. Der Allm-ger ver-sprach Abraham, Sodom und Gomorra nicht zu vernichten, wenn dort mindestens ein Unschuldiger gefunden wird. Jetzt haben sie ihre letzte Hoffnung auf Gnade des Allm-gens vernichtet: sie haben Ihm gesagt, dass in Deutschland keinen unschuldigen zu finden sei. Diese Gesellschaft war schon seit langem Sodom und Gomorra. Aber durch Verurteilung eines unschuldigen Menschen haben sie jetzt keinen Anspruch auf Gnade des Allm-gens. Neue Sodom und Gomorra m�ssen sich bereit machen, den Zorn des Allm-gens noch mal zu erfahren. Diesmal werden Steine, Feuer und Schwefel nicht vom Himmel fallen. Der zu Unrecht verurteilte bettelarme Jude kann sich f�r euch jetzt nicht einsetzen. 2. Befangenheit des Richters Ziebertz Wenn man die Argumentationslage genau betrachten w�rde, sieht er sofort ein Missverh�ltnis. Die Seite der Anklage: die Ehre des Richters Sch�ler wurde durch Schreiben des Angeklagten vom 21.12.08, welche mit der Kritik nichts zu tun hat, verletzt. Der Richter Siebertz hat alle Behauptungen der Anklage angenommen und weiter entwickelt. Hellseherisch behauptet der Strafrichter: �Das Ge-richt hat nach pers�nlichen Eindruck des Angeklagten in der Hauptverhandlung keinerlei Zweifel dar-an,�, sondern um einen pers�nlichen Angriff auf die Ehre der mit diesem Beschluss befassten Rich-ter.� Urteil vom 29.04.2009. Seite 5. Also, pers�nlicher Eindruck als Beweis der Schuld des Angeklagten � ist das nicht der gleiche Grund, welche Nazis erlaubt hat, 6 Millionen Juden zu ermorden? Ganze Argumentation aus der Vorbringung des Angeklagten vom 29.04.2009 (Anlage 3) wurde vom Richter au�er Acht ge-lassen. Gibt es kr�ftigeren Beweis der verbrecherischen Befangenheit eines Richter, welche trotz alle Zweifeln am Vergehen des Angeklagten au�er Acht l�sst, unbegr�ndete Behauptungen der Anklage ganz mechanisch wiederholt, und den unschuldigen Menschen, ohne Beweise seiner Schuld in der Hand zu haben, zur Strafe verurteilt? 3. Verweigerung dem Angeklagten des rechtlichen Geh�rs Der Strafrichter hat Antrag des Angeklagten vom 10.04.2009 (Anlage 2) v�llig ignoriert. Er hat kein Interesse daran, die Sache gesetzm��ig ablaufen zu lassen. Der Angeklagte hat Rech damals und hat berechtigte Bedarf auch heute darauf, Beweise seiner Schuld vorgebracht zu bekommen. Es gibt keine Beweise der Schuld des Angeklagten. Die ganze Jurisprudenz wurde vom Richter Siebertz auf den Kopf gestellt: Der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen. Der Strafrichter hat auch ganze Argumentation des Angeklagten (Anlage 3) ignoriert und keine Stellung darauf in seiner Urteilsbe-gr�ndung genommen. Das Gericht benahm sich so, als ob der Angeklagte gar nicht getan h�tte, um sich selbst zu verteidigen. Das Gericht hat den Angeklagten in der Situation gebracht, als ob er nur Recht hat, Argumente seiner Unschuld vor einem kosmischen schwarzen Loch auszusprechen: alles kommt rein und nichts kommt raus. 4. Vorspiegelung der falschen Tatsachen Im Laufe der Hauptverhandlung am 29.04.2009 haben Richter Siebertz und Vertreterin der Anklage best�tigt, dass die Schreibung des Angeklagten vom 21.12.2009 (Anlage 7) in sich Elemente der Kritik beinhaltet, aber in der Urteilsbegr�ndung der Strafrichter ganz anderes behauptet: �Das Schreiben hat mit seiner Kritik nichts zu tun und ist deswegen auch nicht von der Meinungsfreiheit des Angeklag-ten gedeckt.� Urteil vom 29.04.2009. Seite 5. Der Richter l�gt in der Urteilbegr�ndung �ber eigene Aussage w�hrend der Hauptverhandlung! Ist es normal, dass ein Richter l�gt, besonders in einem Strafverfahren? Ohne diese L�ge wird ganze An-klage wie ein Kartenhaus auseinander fallen. Ok. Wenn dieser Richter l�gt, m�ssen alle diejenigen, welche diese Revision pr�fen werden, ihre unsterblichen Seelen auch wegen gleicher L�ge kaputt machen? Ist es nicht Vorspiegelung der falschen Tatsachen, dass der Richter Siebertz behauptet, den Straftat gem�� �� 185, 194 StGB feststellen zu haben? Das Gericht wurde am 29.04.2009 mit folgen-den Tatsachen konfrontiert: �3.1 Es ist im Strafbefehl nicht festgestellt, was f�r eine Beleidigung angeblich stattfand. � 185 und � 194 StGB sind f�r Klassifikation oder Erkennung einer Beleidigung als Straftat nicht ma�gebend. Was dem Beschuldigten inkriminiert wird, passt auch keinem von Paragraphen StGB vorgesehe-nen Arten der Beleidigungen: � 186, � 187, � 188, � 189, � 190, � 192, � 193 und � 199. Das ist absoluter Beweis daf�r, dass es keine Straftat von der Seite des Beschuldigten im Sinne des Gesetzes began-gen wurde und die Beschuldigung deshalb substanzlos ist. 3.2 StGB sieht auch nicht vor, eine Verletzung der Ehre, wie es im Strafbefehl ausgef�hrt ist, als Ge-genstand einer Strafverfolgung.� Anlage 3, Seite 2. Der Richter hat zu dieser Tatsache keine Stellung in seiner Urteilsbegr�ndung genommen. Warum eigentlich? H�tte er solch eine Stellungnahme n�hmen, sollte er sofort zugeben, dass es keinen Ge-setz gebt, welche angeblichen Vergehen des Angeklagten definiert und entsprechende Merkmale der Straftat beschreibt. Also, der Richter hat einen unschuldigen Menschen nicht nach Ma� eines Geset-zes verurteilt, sondern ganz und gar willk�rlich. Es ist eine Vorspiegelung der falschen Tatsachen, das zu verschweigen. In seiner Urteilsbegr�ndung verschweigt der Richter Siebertz, dass er w�hren der Hauptverhandlung versprochen hat, wenn nicht passenden Gesetz, dann mindestens ein passenden f�r Verurteilung Kommentar zu finden. Wichtig!!! Ohne passendes Gesetz, oder den Kommentar oder Pr�zedenzfall auf der Hand zu haben, hat der Richter am 29.04.2009 einen unschuldigen Menschen ganz lapidar nach eigenen Ma� verurteilt. Der erfinderische Strafrichter spiegelt weitere falsche Tat- sachen vor: �Der Angeklagte tat das in der Absicht, die Ehre der im Brief genannten Richter zu kr�n-ken.� Urteil vom 29.04.2009. Seite 3 Es gibt keine Beweise daf�r, dass der Angeklagte eine Absicht hatte, jemanden zu kr�nken. Wie wir es unten in diesem Schreiben sehen werden, hat der Richter Sch�ler den Angeklagten selbst nach-weislich angekr�ngt. Wie besagt eine Redewendung: man verschiebt die Krankheit von einem kran- ken Kopf auf einen Gesunden. Und unerm�dlicher Strafrichter f�hrt fort: �Der Angeklagte hat die in dem Brief namentlich genannten Richter in ihrer Ehre durch Kundgabe seiner Missachtung angegriffen und wollte dies auch.� Urteil vom 29.04.2009. Seite 3 Absoluter Mangel an Argumenten treibt den erfinderischen Strafrichter, die so gefragten Argumente aus der Luft zu greifen. Der Hellseher wusste, dass der Angeklagte �wollte dies auch� tun. 5. Teilnahme an einer Verschw�rung, um gegen den Angeklagten eine Rache auszu�ben. Wie ein Bulldozer des Unrechtes f�hr der Strafrichter alle Hindernisse hinwegfegend durch Haupot-verhandlung, um, egal was es koste, um jeden Preis, in allen F�llen und unbedingt den Auftrag zu erf�llen: einem unbequemen bettelarmen Kl�ger des Sozialgerichts Darmstadt eine exemplarische Lehre zu erteilen. Allen Anzeichen nach war das eine Rache. Andere Motivation ist hier nicht zu se-hen. Folgende reihe von Ereignissen belegen diese Behauptung aussagekr�ftig: 1. 04.10.08 Der Angeklagte erhebt gegen eine Richterin des Sozialgerichts Darmstadt ein Be-fangenheitsgesuch. (Anlage 4) 2. 10.12.2008. Der Richter Sch�ler weist den Befangenheitsgesuch zornig zur�ck und er belei-digt den Angeklagten (Anlage 5) mit Schimpfworten gem�� Duden. So hat er sich f�r seine Kollegin eingesetzt. 3. 21.12.2008. Der Angeklagte schreibt einen Brief (Anlage 7) mit etwas hei�em polemischen und rhetorischen Tenor einer Kritik an die ganze Jurisprudenz, aber ohne Schimpfworte ge-m�� Duden. 4. 23.01.2009. Erhebt Richter des Sozialgerichts Sch�ler eine Strafanzeige gegen einen bettel-armen 60 j�hrigen nicht vorbestraften Kl�ger im Prozess beim Sozialgericht wegen Straftat Beleidigung, wie er behauptet, gem�� � 185 StGB. Es ist nicht erste Mal, dass Richter Sch�- ler eine Beleidigung dort sieht, wo es eine gar nicht gibt. Beweis. Richter Sch�ler bezeichnet in seiner Schreibung (Punkt 2 in dieser Liste) den Antrag des Angeklagten (Punkt 1) als eine Beleidigung. 5. 24.02.2009. Vernehmung des Angeklagten beim Polizeipr�sidium Offenbach auf Befehl von Oberstaatsanwalt beim Landgericht Darmstadt Siebecker. 6. 12.03.2009. Strafbefehl des Oberstaatsanwalts Siebecker. (Anlage 1) 7. 27.03.2009. Ladung des Angeklagten zum Hauptverhandlung am 29.04.2009 bei Strafrichter des Amtsgerichts Darmstadt. 8. 10.04.2009. Antrag des Angeklagten (Anlage 2) auf Verschiebung des Termins am 29.04.2009 und Vorbringung des Beweises der Schuld des Angeklagten. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht Darmstadt ignoriert. 9. 29.04.2009. Verurteilung eines unschuldigen Menschen wegen Straftat, welche er nie began-gen hat. Fazit. Der Angeklagte wurde zu Unrecht einer Lynchjustiz unterworfen, als Rache, dass er gegen eine Richterin beim Sozialgericht Darmstadt das Befangenheitsgesuch erhoben hat. 6. Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld Es gibt folgende Anzeichen der Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld: 1. Die Anklage hat keine Beweise der Schuld des Angeklagten vorgelegt, obwohl es gem�� der Pr�sumtion der Unschuld ihre Pflicht ist. 2. Der Angeklagte wurde gezwungen, seine Unschuld zu beweisen, was einerseits der Pr�sum-tion der Unschuld widerspricht, und andererseits ganze Beweis der Unschuld vom Gericht ig-noriert wurde. 3. Zur Pr�sumtion der Unschuld in einem Strafverfahren geh�rt unentbehrlich auch, dass be-rechtigte Zweifel an der Schuld des Angeklagten �berzeugend �berwunden werden muss. In diesem Prozess wurde gar nichts �berwunden. Die Anklage hat �berhaupt keine Beweise der Schuld des Angeklagten vorgebracht. Der Strafrichter als Apologet der Anklage hat mit seinen zwei mageren aus der Luft gegriffenen Argumenten und ein paar hellseherischen Behauptun-gen nicht ann�hrend an den Zweifel an Schuld des Angeklagten gekommen. Fazit. Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld vom Amtsgericht Darmstadt hat auch dazu beigetra-gen, dass ein unschuldiger Mensch zu Unrecht verurteilt wurde. 7. Massive Verletzung der Menschenrechte. Folgende Artikeln der Konvention f�r Menschenrechte wurden in diesem gesetzwidrigen Strafverfah-ren verletzt: 1. Verletzung des Artikels 7 der Konvention der Menschenrechte � Keine Strafe ohne Gesetz. Es gibt kein Gesetz, welche angeblichen Vergehen des Angeklagten strafbar macht. 2. Versto�en gegen Artikel 6 � Recht auf ein faires Verfahren, der Konvention f�r Menschen-rechte. Das Amtsgericht Darmstadt hat fast alle Rechte des Angeklagten verletzt: seine An-tr�ge, Fragen und Argumente der Verteidigung wurden ignoriert. Der Richter handelte schlie�-lich nur als Vertreter der Anklage. 3. Versto�en gegen Artikel 6 Satz c). Recht auf Selbstverteidigung. Ganze Selbstverteidigung wurde vom Amtsgericht Darmstadt v�llig ignoriert. 4. Versto�en gegen Artikel 6 Satz d). Antworten auf Fragen zu bekommen. Keine Frage des An-geklagten wurden vom Gericht beantwortet oder dazu wurde eine Stellung genommen. 8. Vorbringung neue Beweise Sachliche Betrachtung Der ber�hmte Sigmund Freud hatte Herrn Sch�ler fragen, seit wann er sich stets beleidigt f�hlt, ob-wohl daf�r keine Gr�nde geben, ob er solche �bertriebene Empfindlichkeit schon seit Kindheit hat? Wir wagen es nicht, Herrn Sch�ler solche Fragen zu stellen, unter Bedrohung, zus�tzlichen Sitzen in Knast zu bekommen, und raten alle Kabarettisten ab, sich in der N�he des Sozialgerichts Darmstadt aufzuhalten. Dort h�ngt keine Warnung, wie, zum Beispiel: �Aufpassen! Bissiger Hund! Betreten auf eigener Gefahr!�, und das ist auch gut so, weil es eine �ffentliche Einrichtung ist. Uns sind nur zwei Anf�lle de solchen Krankheit bekannt. Zweiter Fall endete mit Verurteilung eines unschuldigen Men-schen, den Opfer der kranken Galligkeit. Erster Anfall Gegen Richterin beim Sozialgericht Darmstadt M�ller-Steinwachs wurde Antrag auf Befangen-heitsgesuch (Anlage 4) am 10.10.2008 gestellt. Zitat. �Es wird beantragt, Richterin Dr. M�ller-Steinwachs aus dem Verfahren auf Grund der Befangenheit, mangelnde Qualifikation und Berufsunf�higkeit auszuschlie�en. Begr�ndung. 1. Sie ist unf�hig, gerichtliche Aktenf�hrung ordentlich auszu�ben. Sie hat dem Kl�ger ein Beweisst�ck des Beklagten, welche in Einzelnausf�hrung vorhanden war, zuge-schickt. Danach schickte Sie dem Kl�ger eine Anforderung, das Beweisst�ck umge-hend zur�ck zu schicken. 2. Sie versteht Grundprinzipien der Jurisprudenz nicht. Eine Putzkraft, welche bei einem Gericht arbeitet, kann mehr Ahnung �ber Jura als sie haben. Sie wei� nicht, was Pr�sumtion der Unschuld bedeutet und warum es notwendig ist. 3. Sie ist nicht in der Lage, logisch zu denken. Sie forderte den Kl�ger an, zu beweisen, dass etwas nicht existiert. 4. Sie kann zwischen einer Klage wegen Nichtigkeit der Verwaltungsakten und einer einstweiligen Verf�gung nicht unterscheiden. 5. Sie hat sich schon eine Meinung dar�ber gebildet, wie Prozess ausgehen muss. Ich erhebe damit ein Befangenheitsgesuch. � Anlage 4 Alle diese Vorw�rfe sind mit Dokumenten belegt und bewiesen. Metaphorisch hypothetische Satz �ber eine Putzfrau, welche bei einem Gericht lange Zeit arbeitet und versucht sich selbstdidaktisch in Jura auszubilden, in dem sie alles lie�t, was rausgeschmissen wurde, kann stimmen oder auch nicht. Nie-mand kann beweisen, dass es nicht wahr ist. Also, wo kann man in diesem Zitat Anzeichen einer Be-leidigung als Straftat finden? Herr Sch�ler hat in seiner Phantasie genau das gesehen, was in Reali-t�t nicht existiert. Zitat. �Soweit der Antragsteller sich in ungeh�riger Weise �ber die Qualifikation der Richterin ausl�sst, handelt es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Beschimpfungen�� Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage 5) Danke Herr Sch�ler! Ich habe Ihre Redewendung mit Begeisterung in meine Schatzkammer der deutschen Sprache eingef�gt. Im Klartext hei�t es: �Der Antragsteller lie� sich eine ungeh�rige Be-schimpfung �ber Qualifikation der Richterin aus.� Und noch genauer �Der Antragsteller hat die Richte- rin in ungeh�riger Weise beleidigt.� Duden bezeichnet das Wort �ungeh�rig� als �die Regeln des An-stands, der guten Sitten verletzend. Syn.: anst��ig, unartig, dreist, frech, ungezogen, unversch�mt�� Wer von uns beiden da beschimpft hat? Der Kl�ger beim Sozialgericht Darmstadt hat sich strafbar schon bei der Erhebung des Befangenheitsgesuchs in der kranken Wahrnehmung des Herrn Sch�ler gemacht. Muss man Paragraphen � 186, � 187, � 188, � 189, � 190, � 192, � 193 und � 199 StGB au�er Kraft setzen und Herrn Sch�ler zum Ma� der Straftat Beleidigung ernennen? Wenn Herr Sch�-ler sich beleidigt f�hlt, Straftat ist bewiesen. Und jetzt stellt sich die Frage: in wie fern kann man sich auf die Meinung des Herrn Sch�ler, dass er sich beleidigt f�hlt, verlassen? Die Zitat oben ganz lapidar behauptet, dass �Soweit der Antragsteller��, egal ob begr�ndet oder nicht, etwas behauptet, dann ist es eine Unversch�mtheit. Es gibt einen Mensch-Sch�ler und einen Untermensch-Kl�ger beim Sozial- gericht Darmstadt. Soweit der Untermensch-Kl�ger seinen Mund �ffnet, dann ist es in allen F�llen eine Insultierung. Soweit der Mensch-Sch�ler sein Mund �ffnet, dann beeilt sich schon Kamerad O-berstaatsanwalt Siebecker mit Strafanzeige; Polizeistelle Dreieich beeilt sich, den Straft�ter zu ver-nehmen; Kamerad Richter Dr. Kaspeck beeilt sich, den Strafbefehl zu signieren; und Einzelstrafrichter Siebertz beeilt sich, Auftrag zu erf�hlen, und durch den Urteil dem unschuldigen Menschen eine ex- emplarische Lehre zu erteilen. Einige decken einander und andere lecken diesen den Staub von den F��en. Um seine unbegr�ndeten Missbilligungen zu bekr�ftigen, f�hrt er weiter fort: Zitat. �Beschimpfungen und Beleidigungen sind nicht geeignet, substantiierte Ablehnungsgr�nde zu ersetzen� Anlage 5 Solche Taktik nennt sich �Vom kranken Kopf auf gesunde zu schieben.� Herr Sch�ler beschimpft den Kl�ger pers�nlich und grob, was wir mit Hilfe von Duden belegt haben, und meint damit, als ob der bettelarme Kl�ger allen und jeden beschimpfe. Die substantiierten Ablehnungsgr�nde bezeichnet er auch als Beschimpfungen der Richterin, um diese au�er Betrachtung zu ziehen. Also, Herr Scholler hat sich als Doktor einer Wissenschaft erwiesen, welche darin besteht, dort Beschimpfungen und Be-leidigungen zu sehen, wo diese gar nicht existieren, ein Gaukler, welche Blumen, Kaninchen, Beleidi-gungen und Beschimpfungen aus den Armen zaubern kann, ein Professor der Illusion. Wie hoch soll die Ehre eines Scharlatans sein, welche nicht w�hlerisch in seinen schmutzigen Mitteln ist, um wei�e Farbe in Schwarz umzumalen? Wenn man �berhaupt �ber keine Ehre verf�gt, kann diese seine Art der Ehre verletzt werden? Oder man nur versucht, seine Gef�hle, die gar nicht existieren, teuer zu verkaufen. Wenn die Ehre beim Herrn Sch�ler nicht verletzt werden kann, kann dann sein Verstand auch nicht verletzt werden? W�re m�glich. Soweit der Mensch-Sch�ler sein Mund �ffnet, fliegen von dort nicht Falten des Guten und der Ge-rechtigkeit, sondern kriechen die Raupen des Wahnsinns aus, welche gegebene Tatsachen, Realit�t und gesunden Verstand mit Geweben seiner L�ge f�r anderen auch unzug�nglich machen zu versuchen. Sp�ter wird ihm vorgeworfen, dass er unf�hig ist, logisch zu denken. Das ist ein von vielen Beispielen daf�r. Zitat. �Soweit der Antragsteller sich darauf beschwert, dass die abgelehnte Richterin ihm ein Beweisst�ck der Beklagten zugesandt und dessen R�cksendung verlangt habe, w�rde ein Verfahrensbeteiligter bei vern�nftiger W�rdigung keinen Anlass haben, an der Unvoreinge-nommenheit der Richterin zu zweifeln.� Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage 5) Unf�higkeit des Herrn Sch�ler logisch zu denken besteht darin, dass er Dinge in logische Verbindung gebracht hat, welche zu einander in keiner logischen Beziehung stehen: (1) Unf�higkeit gerichtliche Aktenf�hrung ordentlich auszu�ben und (2) Unvoreingenommenheit der Richterin. Nicht vorbestrafte Richterin M�ller-Steinwachs und ihr Apologet und Bewunderer, auch noch nicht vorbestrafter Herr Sch�ler, verstehen die Sorgen eines bettelarmen nicht vorbestraften Kl�gers nicht, welche kein Geld hat, um unn�tige und ca. 100 g schweren Unterlagen auf eigene Kosten zur�ck zu schicken. Das war kleinstes Problem von vielen, welche im Befangenheitsgesuch (Anlage 4) aufgelistet worden sind. Herr Sch�ler war gerade nicht in der Lage, diese Realit�t wahrzunehmen. Betrachten wir noch ein Beispiel der schlechten Qualit�t des professionellen Einsatzes von Herrn Sch�ler. Um zu beweisen, dass inkompetente Handlung der Richterin Dr. M�ller-Steinwachs in Wirklichkeit kompetent sei, fand er in Milliarden Zeilen der juristischen Texte passendes Zitat, riss es aus dem Kontext und f�gte es in Ablehnungsbescheid hinein, als Beweis, das die Richterin genauso handelte. Zitat. �So wird schon im Beschluss vom 13. Dezember 2005 (L 9 AS 48/05 ER) u.a. ausgef�hrt: ��-berschreiten die Aufwendungen f�r die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemesse-nen Umfang, ist es Sache des Hilfeempf�ngers, im einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen, das er sich ernsthaft und intensiv um eine andere bedarfsgerechte und kosteng�nstigere Wohnung bem�ht hat und es ihm trotz seiner Bem�hungen nicht m�glich gewesen ist, eine solche Wohnung zu finden�� Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 3 (Anlage 6) Ich sehe schon, wie ein aus Stolz wegen so einen Meistersatz platzt ein degenerierter Jurist. Er ver-steht es nicht und nicht es nicht wahr, wie krank und falsch das Zitat ist. Literarisch zu sehen ist diese Satz ein Flop. �Besonderheit des Einzelfalles� ist eine ideale Tautologie. Begriffe Besonderheit und Einzelfall sind Synonyme. Die Phrase hei�t also �Einzelf�lligkeit des Einzelfalles�. Begriff �bedarfsge-rechte und kosteng�nstigere Wohnung� stellt eine logisch absolut unm�gliche Sache dar, weil eine kosteng�nstigere Wohnung nur bedarfsungerecht sein kann. Um Absurdit�t des Zitats oben offenkun-dig zu machen, basteln wir daraus eine Parodie. �berschreiten die Vorstellungen �ber angemessenen Umfang des Daseins, ist es Sache des jeden Gottes Gesch�pf, im Einzelnen darzulegen und glaub-haft zu machen, dass er sich ernsthaft und intensiv bem�ht hat zu beweisen, dass es Gott gibt, und es ihm trotz seiner Bem�hungen nicht m�glich gewesen ist, so ein Beweis vorzubringen. Jetzt sehen wir klar und deutlich, dass das Zitat eine falsche logische Aussage darstellt. Der Doktor der Zauberei Herr Sch�ler erkl�rte damit eine falsche Aussage f�r wahr. Er ist in Logik und Rhetorik so schlecht ausge- bildet, dass folgende absolute Wahrheit ihm unbekannt ist: ES IST UNM�GLISCH ZU BEWEISEN, DAS ETWAS NICHT EXISTIERT. -> Man muss nicht beweisen, dass seine Schuld nicht existiert (Be-weis der Unschuld). Wer Schuld behauptet, soll sie vorbringen. -> Man muss nicht beweisen, dass eine bestimmte Wohnung (g�nstigere und bedarfsgerechte) nicht existiert. Wer behauptet, dass so eine Wohnung existiert, muss solche Wohnung als Angebot darlegen. Unsere �berlegungen haben bis hier nur mit dem, wie man absolute Wahrheit der Logik versteht und anwendet. Da Juristen sich mit den Beweisen besch�ftigen m�ssen, sollen sie auch elementaren Prinzipien der Schlussfolge-rungsbildung verstehen. Es gib zwei wichtigsten davon. (1) Aus Wahr kann nur Wahr folgen. (2) Aus Unwahr (Falsch) kann beliebige Folge gebildet werden. Deshalb ist es wichtig immer zu beweisen, dass Anfangsaussage wahr ist. Aussage des Zitats oben ist falsch. Das bedeutet, man kann daraus beliebige Schlussfolgerungen ableiten, auch solche, die zu Unrecht f�hren. Jetzt ergibt sich die Frage, ob Herr Sch�ler das absichtlicht macht. Wenn er das absichtlich macht, dann ist er ein Scharlatan, welche �ber die Leichen der unschuldigen Menschen Kariere in Jurisprudenz machen will. Wenn er sich irrt, dann ist er nur schlecht ausgebildet, was mir auch lieber, weil dann er eine Chance hat, seine Ausbildung nachzuholen. Fazit. Ist Herr Sch�ler ein b�ser Mensch? Ja! Er hat eine Strafanzeige gegen einen unschuldigen Kl�ger des Sozialgerichts Darmstadt erstellt. Gibt es irgendwelche Umst�nde, welche diese unmorali-sche Strafverfolgung eines bettelarmen und sozial schwachen Menschen mildern? Ja! Er wollte damit eine Dame imponieren, was sein Vergehen im menschlichen Sinne verst�ndlich macht, nicht aber rechtfertigt. Ist Herr Sch�ler f�r Beruf eines Juristen nicht ausreichend ausgebildet? Ja! Er versteht nicht oder versteht falsch Grundprinzipien der Jurisprudenz: Pr�sumtion der Unschuld, Grundlagen der Logik und der Rhetorik, und Bildung der logischen Schlussfolgerungen. Er hat nicht ausreichende Kenntnisse �ber Konvention f�r Menschenrechte, welche von Deutschland unterschrieben und durch Parlament verabschiedet ist. Seine Kenntnisse in deutschem Recht sind auch nicht ausreichend. Er hat eine Strafanzeige wegen Beleidigung gem�� � 185 und � 194 StGB abgelegt. Diese Paragraphen aber hat er nie in seinem Leben gelesen. Die Paragraphen sind f�r Straftat Beleidigung nicht Ma�ge-bend (geben keine Merkmale). Daf�r sind andere Paragraphen zust�ndig. Das bedeutet, dass es ge-m�� � 185 und � 194 StGB keine Straftat gibt. Das seinerseits besagt, dass seine Strafanzeige be-langlos ist. Nur Straftat in Amt des Einzelstrafrichters Siebertz beim Amtsgericht Darmstadt hat zur Verurteilung eines unschuldigen Menschen, wie es bei Verschw�rern geplant wurde, gef�hrt. Die Darmst�dter Gerichte k�nnen Situation mit der Ausbildung der eigenen Juristen wesentlich verbes-sern, wenn sie den Unterschreiber dieses Dokuments f�r zwei Semester als Professor f�r Logik, Rhe-torik und Beweistheorie engagieren. Ich schw�re es bei Vernunft, dass sie mir ein Angebot schulden, weil ich alle philosophische Werke von Hegel als logische Formeln dargestellt, mit anderen Worten, in reine Logik abgebildet. Nirgendwo werden sie einen besseren Fachmann finden k�nnen. Zweiter Anfall Was f�r ein Paar konnte entstehen, welche eine Dynastie der Doktoranten der Jura gr�ndete. Man braucht dann keine Ausbildung in Jura absolvieren, wenn er ein geborene Doktor der Jura ist. Wie Prediger schon einmal gesagt hat, es gibt nichts neu unter der Sonne. �Als nun Herodes Geburtstag hatte, tanzte die Tochter von Herodias vor den G�sten. Das gefiel Herodes so gut, dass er einen Eid schwor und ihr versprach, ihr alles zu geben, was sie sich w�nschte.� Mattheus 14, 6-7 Und was kann Prinzessin Richterin des Sozialgerichts Darmstadt Dr. M�ller-Steinwachs sich w�n-schen, wenn sie sich von einem bettelarmen Propheten so beleidigt f�hlt? ��Gib mir jetzt sofort auf einem Teller den Kopf des T�ufers Johannes! �� Mattheus 14, 8. Der Herrscher des Sozialgerichts Darmstadt hat keine andere Wahl, als den Wunsch der Richterin Dr. M�ller-Steinwachs zu erf�llen. �Sein Kopf wurde auf einem Teller hergebracht und dem M�dchen �berreicht. � Mattheus 14, 11. Wird es dem Papst der Jurisprudenz und Herrscher des Sozialgerichts Darmstadt gelingen, den Kopf des gehassten bettelarmen Kl�gers auf einem Tablett zu servieren? Position des vorsitzenden Rich-ters ist daf�r stark genug. Er hat Geld und Macht und er hat alles in �berfluss. Ist es eine Mission des deutschen Sozialgerichts, sozial schwachen und bettelarmen Menschen am Boden zu zerst�ren? Man muss diese Frage leider mit Ja beantworten. Dem Vorsitzenden Richter am Sozialgericht, Herrn Sch�ler, und seinem Kamerad dem Oberstaatan-walt beim Landgericht Darmstadt, Herrn Siebecker, wurde es nicht gelungen, eine juristisch wirksame Anklage gegen einen unschuldigen bettelarmen Menschen, den Opfer von ALG II Willk�r, zu basteln. Am 29.04.2009 versuchte dann der Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darmstadt, Herr Siebertz, den Kampf gegen Gerechtigkeit, welchen zwei andere juristische Versagern verloren haben, zu gewinnen. Trotz offensichtliche und bewiesene Belanglosigkeit der Anklage behauptete der Einzelstrafrichter, dass die Stellungnahme des Angeklagten vom 21.12.2008(Anlage 7) zum Beschluss des Sozialge-richts Darmstadt, welche wir vorher unter die Lupe genommen haben, doch eine Beleidigung der Ehre von Herrn Sch�ler sei, weshalb er den Angeklagten, den bettelarmen unschuldigen Menschen den Opfer der ALG II Willk�r, welche Lebensunterhalt monatlich 700� hat, zu den 20 Tagen Sitzen im Knast trotz alle Gesetze, der Vernunft und gesunden Verstand nach eigenen ein�ugigen Ma� verur-teilt. Soll ein unschuldiger Mensch im Knast sitzen, weil Einzelrichter Siebertz so kranke Vorstellungen �ber die Ehre hat? wie wir schon gesehen haben, darf Herr Sch�ler noch weniger Anspruch auf die Ehre haben als anderer anst�ndiger Mensch wehen seiner juristischen �quilibristik, kranken Wortspie-lereien und �bertriebenen Darstellung seiner Gef�hle. Noch weniger hat er Anspruch auf Ehre als ein Adliger. Adel ist genau das, was ihn mangelt. Man kann mit Duden jedes Wort der umstrittenen Stel-lungnahme des Angeklagten pr�fen, und er wird dort kein Schimpfwort finden. Betrachten wir genau diesen Beweisst�ck der Anklage. Satz 01. �Ich lachte mich tot, nach dem ich Ihre Hausaufgabe vom 10.12.08 aufmerksam gelesen habe. � Jeder darf sich tot lachen, ohne daf�r bestrafft zu werden. Die Freiheit des Totlachens hat noch nie-mand annulliert. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 02. �Herren Sch�ler, Koepke und Hannappel bekommen von mir ein fettes 6.� Der Verfasser des Dokuments wusste im Moment des Schreibens nicht, dass Hannapel eine Frau ist. Deshalb richtige Fassung des Satzes muss so aussehen: �Herren Sch�ler und Koepke und Frau Han-nappel bekommen von mir ein fettes 6.� Weiteres hat auch gezeigt, dass Herr Koepke und Frau Ha- nappel an dem juristischen Verbrechen nicht teilgenommen haben, weil sie vom Vorgesetzten Sch�ler gezwungen wurden, den Bescheid nur zu unterschreiben. Deshalb einzig richtige Fassung des Satzes 02 ist: �Herr Sch�ler bekommt von mir ein fettes 6.� W�re das eine strafbare Beleidigung, dann m�s-sen alle Professoren in Knast sitzen, weil Studenten, welche bei Pr�fungen durchgefallen sind, gegen sie berechtigte Strafanzeigen wegen Beleidigung erhoben haben. Ad absurdum ist bewiesen, dass diese Satz keine Beleidigung darstellt. Satz 03. �Und kommen sie mir nicht mit dem Quatsch, als ob ihres profanen Beschluss unanfechtbar sein.� Umstrittene oder gegenstandlose Meisterwerke werden oft durch Klausel � gem�� � 177 SGG Be-schluss unanfechtbar sei� gesch�tzt. Der Beschluss hat tats�chlich Merkmale, profan zu sein, wie wir schon gesehen haben. Es gibt deshalb genug gr�nde f�r eine Nichtszulassungsbeschwerde. Deshalb Satz 03 ist keine Beleidigung, sondern die reine Wahrheit. Das Problem konnte auch mit einem mini-malen Aufwand gelost werden. Mit Gefangenheitsgesuch hatte der Kl�ger keine Absicht, beruflichen Schaden der Richterin zu zuf�gen, sondern er f�hlte sich in Sackgasse getrieben. Beim Eingang des Gefangenheitsgesuchs konnte man den Kl�ger zu einem Freundlichengespr�ch einladen, um alle Fragen zu kl�ren. H�tte der Kl�ger Gewissheit, dass er richtig verstanden wurde, nehme er Gefan- genheitsgesuch sofort zur�ck. Er ist doch ein vern�nftiger Mensch. Satz 04. �Bl�dsinn ist immer anfechtbar. Wahr. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 05. Ich weise ihre dilettantische �bung vom 10.12.08 zur�ck, als Ding, welche mit dem gesunden Verstand unvereinbar ist. Die Wahrheit dieses Satzes wurde vorher mehrmals bewiesen. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 06. �Ich versichere euch, dass niemand von euch bei mir staatliche Pr�fungen in Jura bestanden haben h�tte.� Das ist wahr. Deshalb schlage ich mich selbst als Professor f�r Weiterbildung der Juristen vor. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 07. �Offensichtlich, haben sie zu viele Juraunterrichte geschw�nzt. � Das ist ein berechtigter Zweifel. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 08. �Sonst niemand konnte es nachvollziehen, woher ihre schreiende juristische Analphabeten-tum, Barbarei, Unkenntnis, Unwissenheit, Unintelligenz, Ignorantentum, Unkultur und Obskurit�t kommen. � Der Satz 08 stellt eine Begr�ndung des berechtigten Zweifels aus dem Satz 07 dar. Um eine literari-sche Hyperbel zu bilden, sind in diesem Satz einige synonyme aufgelistet. Also, das ist keine Beleidi-gung. Satz 09. �Wie kann man beim lebendigen Leib und beim Bewusstsein behaupten, dass juristische Bl�dsinn, welche in einem Beschluss schon am 23 Dezember 2005 (L 9 AS 48/05 ER) ausgef�hrt ist, absolute unanfechtbare Wahrheit sei? � Das ist eine rhetorische Frage, welche sich auf niemanden pers�nlich bezieht. Also, das ist keine Be-leidigung. Satz 10. �Deutsche Jurisprudenz versinkt im Ozean des Bl�dsinns genau in der ersten Linie wegen Missbrauchs von � 177 SGG. � Es stimmt und der Satz adressiert niemanden pers�nlich. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 11. �Statt selbst zu denken, schreiben sie alles aus anderen Urteilen und Beschl�ssen ab. � Der Satz sprich �ber dritte Person Plural. Wer sind diese �sie�? Das sind alle schlecht ausgebildete Juristen der ganzen Welt. Man kann dies Pr�dikat konkretisieren. Das sind alle Juristen, welche noch in Schuljahren an allen Schulpr�fungen alles bei Nachbarn abgeschrieben haben. Abschreibung wur-de zu Norm ihres beruflichen Widergangs. Der Satz adressiert Herrn Sch�ler pers�nlich gar nicht. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 12. �Ich wiederhole es noch mal, sie sind absolute Profane in Jura. � Nebensatz stellt dritte Person Plural dar. Diese Satz besagt, dass alle Juristen, welche alles nur ab-schreiben, sind absolute Profane in Jura. Es ist wahr. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 13. �Sie sind nicht f�hig selbst�ndig und logisch zu denken, richtig Schlussfolgerungen zu bilden. � Satz 13 stellt auch dritte Person Plural dar. Alle Juristen, welche nur abschreiben, sind nicht f�hig selbst�ndig und logisch zu denken, richtig Schlussfolgerungen zu bilden. Das ist Grund daf�r, dass Ausbildungswesen Abschreibungen nicht erlaubt. Das ist wahr. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 14. �Rhetorik haben sie auch nicht gelernt. � Das ist wahr, sonst hielte man diese Stellungnahme, welche reine Rhetorik implementiert, f�r eine Straftat - Beleidigung. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 15. �Es hat keinen Sinn, mit ihnen Diskussionen zu f�hren. � Der Setz 15 stellt Freiheit der Meinungs�u�erung dar. Die Leute haben doch keinen Grund, sich be-leidigend zu f�hlen, weil mit ihnen niemand diskutieren will. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 16. �Gehen sie lieber in Kindergarten und fangen sie von dort aus alles auf neu an. � Wir haben es gesehen, dass Herr Sch�ler seinen Beruf, Gesetze und moralische Verpflichtungen nicht ernst nimmt. Es sieht so aus, dass alles f�r ihn nur ein Spiel w�re. Sozialgericht und Amtsgericht Darmstadt sind nur Dekorationen seines Spiels um einen Beruf. Er lie� spielerisch einen unschuldigen Menschen verurteilen. Ich glaube ich h�re, wie er sagt, dass er das alles nicht ernst gemeint habe. Um sich f�r Zukunft zu orientieren, spielen Kinder auch solche Berufspiele in Kinderg�rten. Ein Kind spielt den Richter, andere den T�ter. Das Urteil wird auf der Stelle vollstreckt. Dabei sind Kinder zu einander oft sehr brutal und gnadenlos. Jedes Kind verk�rpert die absolute Gerechtigkeit gegen�ber sich selbst und nicht gegen�ber den anderen. Das alles ist normal f�r einen Kindergarten. Da es viele Anzeichen gibt, dass Beruf eines Richters f�r Herr Sch�ler nur ein Rollenspiel sei, ist es durchaus angebracht ihn metaphorisch wieder in Kindergarten zu schicken. Auch ein einfacher Besuch eines Kindergartens konnte nicht schaden. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 17. �Ich warne euch, werden sie durch ihre Inkompetenz mir ein Senfk�rnchen der Gerechtigkeit wegnehmen, werde ich euch alle �berall in der Welt ber�hmt machen, als exemplarisches Beispiel, welche profane Hochstapler in der unechten Jurisprudenz eines in die H�hle versinkendes Staates spielen k�nnen. � Es geht hier um alle Feinde der Gerechtigkeit �berall in der Welt. Ich best�tige es, dass Kr�fte des Unrechtes jeden Staat im Abgrund des Verderbens versinken lie�en. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 18. �Ich habe keinen Grund mit euch zimperlich zu sein.� Es steht mir zu, mit wem ich zimperlich sein m�chte, oder auch nicht. Also, das ist keine Beleidigung. Fazit Es ist bewiesen, dass Beweisst�ck der Anklage tats�chlich niemanden beleidigt. Es gibt auch keine gesetzlichen oder moralischen Gr�nde zu behaupten, dass der Angeklagte jemanden mit seiner Stel-lungnahme vom 21.12.2008 beleidigt hat. Vorsitzender Richter beim Sozialgericht Sch�ler, Ober-staatsanwalt beim Landgericht Darmstadt Ziebecker und Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darm-stadt Siebertz haben einen verbrecherischen Verein gebildet und mehrere Straftaten in Amt began-gen, Rechtsbeugung, Strafanzeige gegen eines im voraus unschuldigen Menschen und dessen Verur-teilung, gegen mehreren Artikeln der Konvention f�r Menschenrechte versto�en, was durch Ver-schw�rung gegen des Rechtsstaats Deutschland und der Gerechtigkeit zur Verurteilung eines un-schuldigen Menschen gef�hrt hat. Wie wir gesehen haben, hat Herr Sch�ler selbst als erster und der letzter den Angeklagten grob gem�� Duden beleidigt. Er hat Symptome der Krankheit, sich ohne Gr�nde beleidigt zu f�hlen, l�gnerisch simuliert. Jetzt stellt sich die Frage: kann ein Grobian, Simulant, L�gner und Straft�ter in Amt eine Ehre haben, so dass diese verletzt werden konnte? Einzige richtige Antwort lautet: Nein! Her mit ist es bewiesen, dass der Angeklagte unschuldig und die Anklage be-langlos ist. Amtsgericht Darmstadt, welche Motivation an vollbrachtem Unrecht sich als Rache erweist, hat sich gegen mehreren Gesetzen versto�en: angefangen vom Rechtsbeugung und bis Verschw�-rung gegen den recht und Gerechtigkeit. Das Amtsgericht Darmstadt war gar nicht in der N�he der �berwindung des berechtigten Zweifels an der Schuld des Angeklagten. Es ist �berhaupt keine �ber �berwindung solches Zweifels selbst. Ganze Strafverfolgung wurde im Voraus abgesprochen und beschlossen als Rache daf�r, dass Angeklagte gewagt hat, gegen eine Richterin einen Befangen- heitsgesuchsantrag zu stellen. Es wird Annullierung des Urteils des Amtsgerichts Darmstadt vom 29.04.2009, Erkl�rung des Ange-klagten f�r unschuldig und sofortige Abstellung der gesetzwidrigen Strafverfolgung des Angeklagten beantragt. Um Beantragten wird gebeten.
Thread Navigation
This is a paginated view of messages in the thread with full content displayed inline.
Messages are displayed in chronological order, with the original post highlighted in green.
Use pagination controls to navigate through all messages in large threads.
Back to All Threads