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1 total messages Started by Geist der Wahrheit Mon, 11 May 2009 12:55
Reich des Unrechtes
#147
Author: Geist der Wahrheit
Date: Mon, 11 May 2009 12:55
799 lines
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Antrag
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 29.04.09 erhebe ich eine 
Berufung. Es wird bean-tragt:
1.	Den Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 29.04.2009 abzu�ndern und 
den Angeklagten f�r unschuldig in Sinne der Anklage zu erkennen.
2.	Die entstandene Gerichtskosten auf Berufungsbeklagten aufzulegen.   
Begr�ndung der Berufung
Vorliegende Berufung begr�ndet sich durch folgende Tatsachen
1.	Massive Verletzung der Gesetze (Straftaten in Amt) von der Seite des 
Richters Siebertz.
2.	Befangenheit.
3.	Verweigerung dem Angeklagten des rechtlichen Geh�rs.
4.	Vorspiegelung der falschen Tatsachen.
5.	Teilnahme an einer Verschw�rung, um gegen den Angeklagten eine Rache 
auszu�ben.
6.	Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld.
7.	Massive Verletzung der Menschenrechte.
8.	Vorbringung neue Beweise   
 Das alles hat zur Verurteilung eines unschuldigen bettelarmen 60 
j�hrigen nicht vorbestraften j�di-schen Mitb�rger gef�hrt. 

Begr�ndung
Pr�ambel

Es geht hier um gesetzwidrige Strafverfolgung eines bettelarmen j�dischen 
Mitb�rger, welche nur wollte, sein Recht beim Sozialgericht Darmstadt in 
Sache von ALG II gegen Kreis Offenbach, welche zu Unrecht die Leistung 
�Kosten der Unterkunft� seit drei Jahren nicht in vollem Unfang auszahlt, 
durchsetzen. Ist es ein Gefahr f�r Gesellschaft, dass ein am Boden 
zerst�rte bettelarme aus der Ge-sellschaft ausgesto�ene 60 j�hrige Diplom 
Mathematiker, super erfahrene IT Fachkraft, ein Philosoph und 
Schriftsteller, ein Mensch mit enzyklop�dischem Wissen gegen Hungersnot 
k�mpft? Er hat beim Sozialgericht glaubw�rdig bewiesen, dass Kreis 
Offenbach seine gemietete Wohnung zu Unrecht f�r unangemessen gem�� � 22 
SGB II h�lt. Unangemessenheit der Wohnung kann auch nicht bewiesen 
werden, weil der Kl�ger eine Sozialwohnung 36mq mietet, wobei f�r eine 
Person eine Wohnung bis 45mq angemessen ist. In Hessen ist es in der 
Richtlinien zur Sozialen Wohnraumf�rderung vom 20. Februar 2003 (StAnz. 
S. 1346) in der ge�nderten Fassung vom 19. Januar 2004 (StAnz. S. 628) 
ge-regelt. Die Regelwohnfl�che betr�gt hiernach bei Wohnungen f�r eine 
Person bis 45qm, bei Wohnun-gen f�r zwei Personen bis 60qm und f�r jede 
weitere Person 12qm mehr. Die Wahrheit besteht darin, dass die Richter 
des Sozialgericht Darmstadt so oder so gegen Kreis Offenbach entscheiden 
m�ssen. Und das genau wollen sie nicht. Es geht dabei um falsche 
Solidarit�t der Staatsbeamten. Es gibt kein Pr�zedenzfall, welche besage, 
dass eine gerichtliche Entscheidung gegen Staatsbeh�rden getroffen wurde. 
Gerichte und Staatsbeh�rden essen Suppe aus gleichem Essteller. Sie 
halten sich f�r Br�der, Kameraden und gleich Gesinnten. Sie werden es 
nicht zulassen, dass durch irgendwelchen Gerichts-urteil diese heilige 
Br�derschaft beschadet werden konnte. Alle stehen f�r einen und einer 
steht f�r alle. Sie sind falsche Musketiere, welche sich �ber der 
Gesellschaft gestellt haben. Richter, welche sich gegen staatliche 
Beh�rden 100% gesetzkonform entschieden h�tten, werden 100% als Juristen 
zu Nichte gemacht. Eigene aus juristischen und beh�rdlichen Reihen werden 
diesen Opportunisten aus Gesellschaft der Verschw�renden aussto�en. 
Deshalb k�mpfen drei Richter auf Leben und Tod, um ihre Kariere und Recht 
auf juristischen Beruf zu retten. Der zu unrecht Verurteilte kann es gut 
ver-stehen. Das ist nur ein klarer Beweis daf�r, dass richterliche 
Freiheit, welche im Grundgesetz veran-kert ist, de facto nicht existiert. 
Richter haben keine Chance frei zu sein, weil sie gegen Intrigen und 
Mobbing der eigenen Kollegen und Vorgesetzten, gegen Unterdr�ckung von 
den Staatsbeh�rden, welche anderen Machthabenden Gefallen tun, und gegen 
Benachteiligung im beruflichen Widergang nicht gesch�tzt sind. Das ist 
gesunde Verstand vernichtende Realit�t. Deshalb habe ich nichts Per-
s�nliches gegen falsch agierenden Richtern des Sozialgerichts Darmstadt. 
Diese Richter, genauso wie der zu Unrecht Verurteilter, sind Opfer der 
falschen Priorit�ten und des falschen Aufbau der Ge-sellschaft. Die nicht 
freien Richter des Sozialgerichts Darmstadt haben sich entschlossen, den 
am Boden Zerst�rten noch mal am Boden zu zerst�ren, um sich selbst zu 
retten, in dem sie gegen diesen unschuldigen Menschen eine gesetzwidrige 
und unbegr�ndete Strafanzeige erhoben haben. Meine liebe juristische 
Opfer der Gesellschaft, Richter des Sozialgerichts Darmstadt! Es ist 
falsch zu denken, dass einem am Boden Zerst�rten nicht Weh tut, wenn man 
ihn noch mal und noch mal am Boden zerst�rt. Glauben sie mir, es tut 
jedes Mal genau so Weh, wie beim ersten Mal. W�re es nicht so, g�-be es 
keine Sadisten. Weshalb wehre ich mich gegen Unrecht hoch Unrecht, wie 
ein Mathematiker es zum Ausdruck bringen m�ge. In der substantiierten 
Darlegung werden wir sehen, dass Vorfall mit den Richtern des 
Sozialgerichts Darmstadt nicht einziger ist, welche richterliche 
Unfreiheit, Richtiges zu tun, und absolute Freiheit, Staatgewalt zu 
missbrauchen, darstellt. Jetzt kommt zum Einsatz ein dienstlich kleineren 
Wert habender Einzelrichter des Amtsgerichts Darmstadt, welche den zwei 
Kolle-gen mit h�heren amtlichen Rang eines Vorsitzenden Richters des 
Sozialgerichts Darmstadt und eines Oberstaatsanwalts einen Gefallen tun 
muss: einem aufr�hrerischen und f�r Gesellschaft �u�erst ge-f�hrlichen 
nicht vorbestraften 60 J�hrigen am Boden gest�rten Bettelarmen eine 
exemplarische Lehre zu erteilen, um ihn noch Mal am Boden zu zerst�ren, 
in dem man diesen wegen Straftat, welchen er nicht begangen hat, 
bestraft. Der Einzelrichter ist bereit alles zu tun, um sich bei h�heren 
Echelons der Staatsgewalt verdienstlich zu machen. Also, kleiner 
unerfahrene Einzelrichter an die Arbeit �ber die Leichen der unschuldigen 
Menschen! Unerfahrene und schlecht Ausgebildeter hat nie in seinem Leben 
�ber Pr�sumtion der Unschuld geh�rt. Er wirkt total unge�bt im 
Aussprechen des Begriffes �Pr�sumtion der Unschuld�. Er ist gew�hnt, 
juristische Farce abzuspielen. Wer soll schon ein Lauf-m�dchen mit etwas 
ernstem beauftragen? Es herrscht doch Kriegsrecht und Einzelsoldat darf 
Befeh-len der Gener�le nicht widersetzen, sondern immer bejahen. Jawohl, 
mein Oberst, eine Sonderbe-handlung f�r ein j�dischen Nichts! Zu Befehl! 
Der zum am Boden zu zerst�ren vorgesehene Bettler bem�ht sich trotz 
Pr�sumtion der Unschuld, um 10 Fachen Beweis seiner Unschuld 
vorzubringen, aber alles war umsonst. Der Einzelsoldat weist nichts �ber 
Pr�sumtion der Unschuld und ist nicht in der Lage 10 fache Beweis der 
Unschuld wahrzunehmen. Befehl ist Befehl. Und schon gnadenlose 
Leichenaugen schauen auf dich wehrend Maschinengewehr des Munds erschie�t 
dich mit den Kugeln des Unrechtes. Die Unschuld f�llt am Boden zerst�rt. 
Wie im Grundgesetz das Wort �Unschuld� nicht zu finden ist, so ist auch 
Gerechtigkeit in deutscher Jurisprudenz nichts zu entdecken. In welchem 
parallelen Universum soll Rechtstaat Deutschland existieren, wei�t 
niemand.                    

1.	Massive Verletzung der Gesetze (Straftaten in Amt) von der Seite des 
Richters Siebertz.

Die juristische Farce der Verurteilung eines unschuldigen Menschen fand 
am 29.04.2009 beim Amts-gericht Darmstadt um 10:15 Saal 8 satt. Es ergab 
sich folgenden Ablauf:
1.	Der Einzelstrafrichter lie� die Anklageschrift (Strafbefehl Anlage 
1) vor, wo dem Angeklagten vorgeworfen wurde, den Straftat Beleidigung 
gem��  � 185 und � 194 StGB begangen zu ha-ben. Als Beweis gilt 
Stellungnahme des Angeklagten zum Beschluss des Sozialgerichts in Sache 
Ernst gegen Kreis Offenbach. 
2.	Der Angeklagte hat den Gericht darauf hingewiesen, die Rechte des 
Angeklagten zu verlet-zen, in dem sein Antrag vom 10.04.2009 (Anlage 2) 
vom Gericht ignoriert wurde, wo der An-geklagte beantragt, dass die 
Anklage erst substantiierte Begr�ndung der Anklage vorbringt.
3.	Der Angeklagte hat dem Gericht seine schriftliche Stellungnahme 
(Anlage 3) zur gesetzwidri-gen Strafverfolgung vorgebracht. Der 
Einzelstrafrichter zeigend seine juristische Inkompetenz bezeichnete das 
Dokument als Beweis der Unschuld des Angeklagten. Juristisches Analpha-
betentum des Einzelstrafrichters besteht darauf, dass er ganz ernst 
behauptet, dass jeder Mensch verpflichtet ist, seine Unschuld zu 
beweisen, weil in anderem Fall er f�r schuldig gehalten wird. 
4.	Der Einzelstrafrichter hat Fragmente des vorgebrachten Dokuments 
(Anlage 3) vorgelesen.
5.	Aus dem Dokument ging unter anderem hervor, dass es kein Verbrechen 
Namens Beleidi-gung gem�� � 185 und � 194 StGB existieren kann, weil 
diese Paragraphen keine Straftat Beleidigung qualifizieren, was auf 
juristisches Analphabetentum der Anklage hinweist. Auch die Tatsache, 
dass dem Angeklagten vorgeworfene Straftat entspricht keinen anderen 
Para-graphen von StGB, welche sich mit Beleidigung auseinandersetzen, 
panzerbrechend sicher beweist, dass der Angeklagte keine Straftat 
begangen hatte. 
6.	Die Anklage pl�dierte auf Schuld des Angeklagten und forderte  20 
Tagen Sitzen f�r ihn an.
7.	Der Angeklagte pl�dierte, unschuldig zu sein, was seine Schreibung
(Anlage 3) mehrere male bewiesen hat. 
8.	Der Einzelstrafrichter hat keine Sekunde gebraucht, um Urteil zu 
verk�nden. Der Angeklagte wurde in so einem Barbarossaartigen Prozess zu 
20 Tagen Sitzen verurteilt. In seiner kurzen Rede hat der 
Einzelstrafrichter erw�hnt, dass es nichts macht, dass � 185 und � 194 
StGB und alle andere Paragraphen im Fall des Angeklagten keinen 
Verbrechen feststellen k�nnen. Der Einzelstrafrichter meinte, dass es 
noch Kommentare zu den Gesetzen gibt. Und, wenn er dort nichts finden 
k�nne, dann hat er vor, den Angeklagten nach seinen Augenma� zu verur-
teilen, was er auch getan hat.
Fazit. Ganze Ablauf zeig, dass alles im Voraus entschlossen wurde, egal 
was es sich im Hauptver-handlung ergeben k�nne. Es gibt eindeutige 
Anzeichen, einer verbrecherischen Verschw�rung gegen den Angeklagten. Der 
Einzelstrafrichter hat folgende Straftaten in Amt begangen:
1.	Verweigerung dem Angeklagten seinen Recht auf rechtliches Geh�r: 
Ignorierung des Antra-ges des Angeklagten vom 10.04.2009 und 
Nichtber�cksichtigung seiner Argumente aus der Schreibung vom 29.04.2009.
2.	Rechtsbeugung gem�� � 339 StGB: Verurteilung eines unschuldigen 
Menschen nicht nach Ma� des Gesetzes, sondern gem�� eigener willk�rlichen 
Meinung. 
3.	Er hat die Vertretung der Anklage �bernommen, Argumente des 
Angeklagten vollkommen ig-noriert und die Arbeit �bernommen, welche 
eigentlich die Anklage verpflichtet ist zu tun: Be-weis der Schuld des 
Angeklagten. Das Ergebnis der gerichtlichen Farce wurde im Voraus ab-
gesprochen und abgestimmt, was ganz eindeutig auf eine verbrecherische 
Verschw�rung hin-weist.    
4.	Falsche Verd�chtigung gem�� � 164 StGB: Strafverfolgung eines 
unschuldigen Menschen. 
5.	Au�erkraftsetzung der Pr�sumtion der Unschuld, wie es in der 
Konvention der Menschenrech-te Artikel 6.2 ausgef�hrt ist, welche dadurch 
verletzt wird.
6.	Verletzung des Artikels 7 der Konvention der Menschenrechte � Keine 
Strafe ohne Gesetz.
Also, gratuliere! Sie haben gewonnen! Sie haben den letzten unschuldigen 
Menschen am Boden zer-st�rt! Dadurch wurde gesagt, dass in Deutschland 
schon keinen unschuldigen Menschen zu finden ist. Ich m�chte, dass alle 
juristischen Analphabeten erinnern, dass Pr�sumtion der Unschuld ihre 
Herkunft in heiligen Schriften hat. Genesis, Kapitel 18, Geschichte von 
Sodom und Gomorra. Der Allm-ger ver-sprach Abraham, Sodom und Gomorra 
nicht zu vernichten, wenn dort mindestens ein Unschuldiger gefunden wird. 
Jetzt haben sie ihre letzte Hoffnung auf Gnade des  Allm-gens vernichtet: 
sie haben Ihm gesagt, dass in Deutschland keinen unschuldigen zu finden 
sei. Diese Gesellschaft war schon seit langem Sodom und Gomorra. Aber 
durch Verurteilung eines unschuldigen Menschen haben sie jetzt keinen 
Anspruch auf Gnade des Allm-gens. Neue Sodom und Gomorra m�ssen sich 
bereit machen, den Zorn des Allm-gens noch mal zu erfahren. Diesmal 
werden Steine, Feuer und Schwefel nicht vom Himmel fallen. Der zu Unrecht 
verurteilte bettelarme Jude kann sich f�r euch jetzt nicht einsetzen. 

2. Befangenheit des Richters Ziebertz
Wenn man die Argumentationslage genau betrachten w�rde, sieht er sofort 
ein Missverh�ltnis. Die Seite der Anklage: die Ehre des Richters Sch�ler 
wurde durch Schreiben des Angeklagten vom 21.12.08, welche mit der Kritik 
nichts zu tun hat, verletzt. Der Richter Siebertz hat alle Behauptungen 
der Anklage angenommen und weiter entwickelt. Hellseherisch behauptet der 
Strafrichter: �Das Ge-richt hat nach pers�nlichen Eindruck des 
Angeklagten in der Hauptverhandlung keinerlei  Zweifel dar-an,�, sondern 
um einen pers�nlichen Angriff auf die Ehre der mit diesem Beschluss 
befassten Rich-ter.�     
Urteil vom 29.04.2009. Seite 5.
Also, pers�nlicher Eindruck als Beweis der Schuld des Angeklagten � ist 
das nicht der gleiche Grund, welche Nazis erlaubt hat, 6 Millionen Juden 
zu ermorden? Ganze Argumentation aus der Vorbringung des Angeklagten vom 
29.04.2009 (Anlage 3) wurde vom Richter au�er Acht ge-lassen. Gibt es 
kr�ftigeren Beweis der verbrecherischen Befangenheit eines Richter, 
welche trotz alle Zweifeln am Vergehen des Angeklagten au�er Acht l�sst, 
unbegr�ndete Behauptungen der Anklage ganz mechanisch wiederholt, und den 
unschuldigen Menschen, ohne Beweise seiner Schuld in der Hand zu haben, 
zur Strafe verurteilt?   

3. Verweigerung dem Angeklagten des rechtlichen Geh�rs

Der Strafrichter hat Antrag des Angeklagten vom 10.04.2009 (Anlage 2) 
v�llig ignoriert. Er hat kein Interesse daran, die Sache gesetzm��ig 
ablaufen zu lassen. Der Angeklagte hat Rech damals und hat berechtigte 
Bedarf auch heute darauf, Beweise seiner Schuld vorgebracht zu bekommen. 
Es gibt keine Beweise der Schuld des Angeklagten. Die ganze Jurisprudenz 
wurde vom Richter Siebertz auf den Kopf gestellt: Der Angeklagte muss 
seine Unschuld beweisen. Der Strafrichter hat auch ganze Argumentation 
des Angeklagten (Anlage 3) ignoriert und keine Stellung darauf in seiner 
Urteilsbe-gr�ndung genommen.  Das Gericht benahm sich so, als ob der 
Angeklagte gar nicht getan h�tte, um sich selbst zu verteidigen. Das 
Gericht hat den Angeklagten in der Situation gebracht, als ob er nur 
Recht hat, Argumente seiner Unschuld vor einem kosmischen schwarzen Loch 
auszusprechen: alles kommt rein und nichts kommt raus.  
4. Vorspiegelung der falschen Tatsachen

Im Laufe der Hauptverhandlung am 29.04.2009 haben Richter Siebertz und 
Vertreterin der Anklage best�tigt, dass die Schreibung des Angeklagten 
vom 21.12.2009 (Anlage 7) in sich Elemente der Kritik beinhaltet, aber in 
der Urteilsbegr�ndung der Strafrichter ganz anderes behauptet: �Das 
Schreiben  hat mit seiner Kritik nichts zu tun und ist deswegen auch 
nicht von der Meinungsfreiheit des Angeklag-ten gedeckt.�
Urteil vom 29.04.2009. Seite 5.
Der Richter l�gt in der Urteilbegr�ndung �ber eigene Aussage w�hrend der 
Hauptverhandlung! Ist es normal, dass ein Richter l�gt, besonders in 
einem Strafverfahren? Ohne diese L�ge wird ganze An-klage wie ein 
Kartenhaus auseinander fallen. Ok. Wenn dieser Richter l�gt, m�ssen alle 
diejenigen, welche diese Revision pr�fen werden, ihre unsterblichen 
Seelen auch wegen gleicher L�ge kaputt machen? Ist es nicht Vorspiegelung 
der falschen Tatsachen, dass der Richter Siebertz behauptet, den Straftat 
gem�� �� 185, 194 StGB feststellen zu haben? Das Gericht wurde am 
29.04.2009 mit folgen-den Tatsachen konfrontiert:
�3.1	Es ist im Strafbefehl nicht festgestellt, was f�r eine Beleidigung 
angeblich stattfand. � 185 und � 194  StGB sind f�r Klassifikation oder 
Erkennung einer Beleidigung als Straftat nicht ma�gebend. Was dem 
Beschuldigten inkriminiert wird, passt auch keinem von Paragraphen StGB 
vorgesehe-nen Arten der Beleidigungen: � 186, � 187, � 188, � 189, � 190, 
� 192, � 193 und � 199. Das ist absoluter Beweis daf�r, dass es keine 
Straftat von der Seite des Beschuldigten im Sinne des Gesetzes began-gen 
wurde und die Beschuldigung deshalb substanzlos ist. 
3.2 StGB sieht auch nicht vor, eine Verletzung der Ehre, wie es im 
Strafbefehl ausgef�hrt ist, als Ge-genstand einer Strafverfolgung.�   
 Anlage 3, Seite 2.
Der Richter hat zu dieser Tatsache keine Stellung in seiner 
Urteilsbegr�ndung genommen. Warum eigentlich? H�tte er solch eine 
Stellungnahme n�hmen, sollte er sofort zugeben, dass es keinen Ge-setz 
gebt, welche angeblichen Vergehen des Angeklagten definiert und 
entsprechende Merkmale der Straftat beschreibt. Also, der Richter hat 
einen unschuldigen Menschen nicht nach Ma� eines Geset-zes verurteilt, 
sondern ganz und gar willk�rlich. Es ist eine Vorspiegelung der falschen 
Tatsachen, das zu verschweigen. In seiner Urteilsbegr�ndung verschweigt 
der Richter Siebertz, dass er w�hren der Hauptverhandlung versprochen 
hat, wenn nicht passenden Gesetz, dann mindestens ein passenden f�r 
Verurteilung Kommentar zu finden. Wichtig!!! Ohne passendes Gesetz, oder 
den Kommentar oder Pr�zedenzfall auf der Hand zu haben, hat der Richter 
am 29.04.2009 einen unschuldigen Menschen ganz lapidar nach eigenen Ma� 
verurteilt. Der erfinderische Strafrichter spiegelt weitere falsche Tat-
sachen vor: �Der Angeklagte tat das in der Absicht, die Ehre der im Brief 
genannten Richter zu kr�n-ken.�   
Urteil vom 29.04.2009. Seite 3
Es gibt keine Beweise daf�r, dass der Angeklagte eine Absicht hatte, 
jemanden zu kr�nken. Wie wir es unten in diesem Schreiben sehen werden, 
hat der Richter Sch�ler den Angeklagten selbst nach-weislich angekr�ngt. 
Wie besagt eine Redewendung: man verschiebt die Krankheit von einem kran-
ken Kopf auf einen Gesunden. Und unerm�dlicher Strafrichter f�hrt fort: 
�Der Angeklagte hat die in dem Brief namentlich genannten Richter in 
ihrer Ehre durch Kundgabe seiner Missachtung angegriffen und wollte dies 
auch.�    
Urteil vom 29.04.2009. Seite 3
Absoluter Mangel an Argumenten treibt den erfinderischen Strafrichter, 
die so gefragten Argumente aus der Luft zu greifen. Der Hellseher wusste, 
dass der Angeklagte �wollte dies auch� tun.


5. Teilnahme an einer Verschw�rung, um gegen den Angeklagten eine Rache 
auszu�ben.

Wie ein Bulldozer des Unrechtes f�hr der  Strafrichter alle Hindernisse 
hinwegfegend durch Haupot-verhandlung, um, egal was es koste, um jeden 
Preis, in allen F�llen und unbedingt den Auftrag zu erf�llen: einem 
unbequemen bettelarmen Kl�ger des Sozialgerichts Darmstadt eine 
exemplarische Lehre zu erteilen. Allen Anzeichen nach war das eine Rache. 
Andere Motivation ist hier nicht zu se-hen. Folgende reihe von 
Ereignissen belegen diese Behauptung aussagekr�ftig:
1.	04.10.08 Der Angeklagte erhebt gegen eine Richterin des 
Sozialgerichts Darmstadt ein Be-fangenheitsgesuch. (Anlage 4)
2.	10.12.2008. Der  Richter Sch�ler weist den Befangenheitsgesuch 
zornig zur�ck und er belei-digt den Angeklagten (Anlage 5) mit 
Schimpfworten gem�� Duden. So hat er sich f�r seine Kollegin eingesetzt. 
3.	21.12.2008. Der Angeklagte schreibt einen Brief (Anlage 7) mit etwas 
hei�em polemischen und rhetorischen Tenor einer Kritik an die ganze 
Jurisprudenz, aber ohne Schimpfworte ge-m�� Duden. 
4.	23.01.2009. Erhebt Richter des Sozialgerichts Sch�ler eine 
Strafanzeige gegen einen bettel-armen 60 j�hrigen nicht vorbestraften 
Kl�ger im Prozess beim Sozialgericht wegen Straftat Beleidigung, wie er 
behauptet, gem�� � 185 StGB. Es ist nicht erste Mal, dass Richter Sch�-
ler eine Beleidigung dort sieht, wo es eine gar nicht gibt. Beweis. 
Richter Sch�ler bezeichnet in seiner Schreibung (Punkt 2 in dieser Liste) 
den Antrag des Angeklagten (Punkt 1) als eine Beleidigung. 
5.	24.02.2009. Vernehmung des Angeklagten beim Polizeipr�sidium 
Offenbach auf Befehl von Oberstaatsanwalt beim Landgericht Darmstadt 
Siebecker.
6.	12.03.2009. Strafbefehl des Oberstaatsanwalts Siebecker. (Anlage 1)
7.	27.03.2009. Ladung des Angeklagten zum Hauptverhandlung am 
29.04.2009 bei Strafrichter des Amtsgerichts Darmstadt.
8.	10.04.2009. Antrag des Angeklagten (Anlage 2) auf Verschiebung des 
Termins am 29.04.2009 und Vorbringung des Beweises der Schuld des 
Angeklagten. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht Darmstadt ignoriert. 
9.	29.04.2009. Verurteilung eines unschuldigen Menschen wegen Straftat, 
welche er nie began-gen hat.       
Fazit. Der Angeklagte wurde zu Unrecht einer Lynchjustiz unterworfen, als 
Rache, dass er gegen eine Richterin beim Sozialgericht Darmstadt das 
Befangenheitsgesuch erhoben hat. 
6. Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld

Es gibt folgende Anzeichen der Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld:
1.	Die Anklage hat keine Beweise der Schuld des Angeklagten vorgelegt, 
obwohl es gem�� der Pr�sumtion der Unschuld ihre Pflicht ist.
2.	Der Angeklagte wurde gezwungen, seine Unschuld zu beweisen, was 
einerseits der Pr�sum-tion der Unschuld widerspricht, und andererseits 
ganze Beweis der Unschuld vom Gericht ig-noriert wurde.
3.	Zur Pr�sumtion der Unschuld  in einem Strafverfahren geh�rt 
unentbehrlich auch, dass be-rechtigte Zweifel an der Schuld des 
Angeklagten �berzeugend �berwunden werden muss. In diesem Prozess wurde 
gar nichts �berwunden. Die Anklage hat �berhaupt keine Beweise der Schuld 
des Angeklagten vorgebracht. Der Strafrichter als Apologet der Anklage 
hat mit seinen zwei mageren aus der Luft gegriffenen Argumenten und ein 
paar hellseherischen Behauptun-gen nicht ann�hrend an den Zweifel an 
Schuld des Angeklagten gekommen.   
Fazit. Verletzung der Pr�sumtion der Unschuld vom Amtsgericht Darmstadt 
hat auch dazu beigetra-gen, dass ein unschuldiger Mensch zu Unrecht 
verurteilt wurde. 

7.	Massive Verletzung der Menschenrechte.

Folgende Artikeln der Konvention f�r Menschenrechte wurden in diesem 
gesetzwidrigen Strafverfah-ren verletzt:
1.	Verletzung des Artikels 7 der Konvention der Menschenrechte � Keine 
Strafe ohne Gesetz. Es gibt kein Gesetz, welche angeblichen Vergehen des 
Angeklagten strafbar macht.
2.	Versto�en gegen Artikel 6 � Recht auf ein faires Verfahren, der 
Konvention f�r Menschen-rechte. Das Amtsgericht Darmstadt hat fast alle 
Rechte des Angeklagten verletzt: seine An-tr�ge, Fragen und Argumente der 
Verteidigung wurden ignoriert. Der Richter handelte schlie�-lich nur als 
Vertreter der Anklage.   
3.	 Versto�en gegen Artikel 6 Satz c). Recht auf Selbstverteidigung. 
Ganze Selbstverteidigung wurde vom Amtsgericht Darmstadt v�llig 
ignoriert.
4.	Versto�en gegen Artikel 6 Satz d). Antworten auf Fragen zu bekommen. 
Keine Frage des An-geklagten wurden vom Gericht beantwortet oder dazu 
wurde eine Stellung genommen.

8.	Vorbringung neue Beweise
Sachliche Betrachtung
Der ber�hmte Sigmund Freud hatte Herrn Sch�ler fragen, seit wann er sich 
stets beleidigt f�hlt, ob-wohl daf�r keine Gr�nde geben, ob er solche 
�bertriebene Empfindlichkeit schon seit Kindheit hat? Wir wagen es nicht, 
Herrn Sch�ler solche Fragen zu stellen, unter Bedrohung, zus�tzlichen 
Sitzen in Knast zu bekommen, und raten alle Kabarettisten ab, sich in der 
N�he des Sozialgerichts Darmstadt aufzuhalten. Dort h�ngt keine Warnung, 
wie, zum Beispiel: �Aufpassen! Bissiger Hund! Betreten auf eigener 
Gefahr!�, und das ist auch gut so, weil es eine �ffentliche Einrichtung 
ist. Uns sind nur zwei Anf�lle de solchen Krankheit bekannt. Zweiter Fall 
endete mit Verurteilung eines unschuldigen Men-schen, den Opfer der 
kranken Galligkeit. 
Erster Anfall
Gegen Richterin beim Sozialgericht Darmstadt M�ller-Steinwachs wurde 
Antrag auf Befangen-heitsgesuch (Anlage 4) am 10.10.2008 gestellt.
Zitat. �Es wird beantragt, Richterin Dr. M�ller-Steinwachs aus dem 
Verfahren auf Grund der Befangenheit, mangelnde Qualifikation und 
Berufsunf�higkeit auszuschlie�en.

 Begr�ndung.

1.	Sie ist unf�hig, gerichtliche Aktenf�hrung ordentlich auszu�ben. Sie 
hat dem Kl�ger ein Beweisst�ck des Beklagten, welche in Einzelnausf�hrung 
vorhanden war, zuge-schickt. Danach schickte Sie dem Kl�ger eine 
Anforderung, das Beweisst�ck umge-hend zur�ck zu schicken. 
2.	Sie versteht Grundprinzipien der Jurisprudenz nicht. Eine Putzkraft, 
welche bei einem Gericht arbeitet, kann mehr Ahnung �ber Jura als sie 
haben. Sie wei� nicht, was Pr�sumtion der Unschuld bedeutet und warum es 
notwendig ist.
3.	Sie ist nicht in der Lage, logisch zu denken. Sie forderte den 
Kl�ger an, zu beweisen, dass etwas nicht existiert.
4.	Sie kann zwischen einer Klage wegen Nichtigkeit der Verwaltungsakten 
und einer einstweiligen Verf�gung nicht unterscheiden.
5.	Sie hat sich schon eine Meinung dar�ber gebildet, wie Prozess 
ausgehen muss. Ich erhebe damit ein Befangenheitsgesuch.    
�
Anlage 4
Alle diese Vorw�rfe sind mit Dokumenten belegt und bewiesen. Metaphorisch 
hypothetische Satz �ber eine Putzfrau, welche bei einem Gericht lange 
Zeit arbeitet und versucht sich selbstdidaktisch in Jura auszubilden, in 
dem sie alles lie�t, was rausgeschmissen wurde, kann stimmen oder auch 
nicht. Nie-mand kann beweisen, dass es nicht wahr ist. Also, wo kann man 
in diesem Zitat Anzeichen einer Be-leidigung als Straftat finden?  Herr 
Sch�ler hat in seiner Phantasie genau das gesehen, was in Reali-t�t nicht 
existiert. 
Zitat. �Soweit der Antragsteller sich in ungeh�riger Weise �ber die 
Qualifikation der Richterin ausl�sst, handelt es sich nicht um 
Tatsachenbehauptungen, sondern um Beschimpfungen��
Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage 
5)
 Danke Herr Sch�ler! Ich habe Ihre Redewendung mit Begeisterung in meine 
Schatzkammer der deutschen Sprache eingef�gt. Im Klartext hei�t es: �Der 
Antragsteller lie� sich eine ungeh�rige Be-schimpfung �ber Qualifikation 
der Richterin aus.� Und noch genauer �Der Antragsteller hat die Richte-
rin in ungeh�riger Weise beleidigt.�  Duden bezeichnet das Wort 
�ungeh�rig� als �die Regeln des An-stands, der guten Sitten verletzend. 
Syn.: anst��ig, unartig, dreist, frech, ungezogen, unversch�mt�� Wer von 
uns beiden da beschimpft hat? Der Kl�ger beim Sozialgericht Darmstadt hat 
sich strafbar schon bei der Erhebung des Befangenheitsgesuchs in der 
kranken Wahrnehmung des Herrn Sch�ler gemacht. Muss man Paragraphen � 
186, � 187, � 188, � 189, � 190, � 192, � 193 und � 199 StGB au�er Kraft 
setzen und Herrn Sch�ler zum Ma� der Straftat Beleidigung ernennen? Wenn 
Herr Sch�-ler sich beleidigt f�hlt, Straftat ist bewiesen. Und jetzt 
stellt sich die Frage: in wie fern kann man sich auf die Meinung des 
Herrn Sch�ler, dass er sich beleidigt f�hlt, verlassen? Die Zitat oben 
ganz lapidar behauptet, dass �Soweit der Antragsteller��, egal ob 
begr�ndet oder nicht, etwas behauptet, dann ist es eine Unversch�mtheit. 
Es gibt einen Mensch-Sch�ler und einen Untermensch-Kl�ger beim Sozial-
gericht Darmstadt. Soweit der Untermensch-Kl�ger seinen Mund �ffnet, dann 
ist es in allen F�llen eine Insultierung. Soweit der Mensch-Sch�ler sein 
Mund �ffnet, dann beeilt sich schon Kamerad O-berstaatsanwalt Siebecker 
mit Strafanzeige; Polizeistelle Dreieich beeilt sich, den Straft�ter zu 
ver-nehmen; Kamerad Richter Dr. Kaspeck beeilt sich, den Strafbefehl zu 
signieren; und Einzelstrafrichter Siebertz beeilt sich, Auftrag zu 
erf�hlen, und durch den Urteil dem unschuldigen Menschen eine ex-
emplarische Lehre zu erteilen. Einige decken einander und andere lecken 
diesen den Staub von den F��en. 
Um seine unbegr�ndeten Missbilligungen zu bekr�ftigen, f�hrt er weiter 
fort:
Zitat. �Beschimpfungen und Beleidigungen sind nicht geeignet, 
substantiierte Ablehnungsgr�nde zu ersetzen�
Anlage 5
Solche Taktik nennt sich �Vom kranken Kopf auf gesunde zu schieben.� Herr 
Sch�ler beschimpft den Kl�ger pers�nlich und grob, was wir mit Hilfe von 
Duden belegt haben, und meint damit, als ob der bettelarme Kl�ger allen 
und jeden beschimpfe. Die substantiierten Ablehnungsgr�nde bezeichnet er 
auch als Beschimpfungen der Richterin, um diese au�er Betrachtung zu 
ziehen. Also, Herr Scholler hat sich als Doktor einer Wissenschaft 
erwiesen, welche darin besteht, dort Beschimpfungen und Be-leidigungen zu 
sehen, wo diese gar nicht existieren, ein Gaukler, welche Blumen, 
Kaninchen, Beleidi-gungen und Beschimpfungen aus den Armen zaubern kann, 
ein Professor der Illusion. Wie hoch soll die Ehre eines Scharlatans 
sein, welche nicht w�hlerisch in seinen schmutzigen Mitteln ist, um wei�e 
Farbe in Schwarz umzumalen? Wenn man �berhaupt �ber keine Ehre verf�gt, 
kann diese seine Art der Ehre verletzt werden? Oder man nur versucht, 
seine Gef�hle, die gar nicht existieren, teuer zu verkaufen. Wenn die 
Ehre beim Herrn Sch�ler nicht verletzt werden kann, kann dann sein 
Verstand auch nicht verletzt werden? W�re m�glich. 
Soweit der Mensch-Sch�ler sein Mund �ffnet, fliegen von dort nicht Falten 
des Guten und der Ge-rechtigkeit, sondern kriechen die Raupen des 
Wahnsinns aus, welche gegebene Tatsachen, Realit�t und gesunden Verstand 
mit Geweben seiner L�ge f�r anderen auch unzug�nglich machen zu 
versuchen. Sp�ter wird ihm vorgeworfen, dass er unf�hig ist, logisch zu 
denken. Das ist ein von vielen Beispielen daf�r.
Zitat. �Soweit der Antragsteller sich darauf beschwert, dass die 
abgelehnte Richterin ihm ein Beweisst�ck der Beklagten zugesandt und 
dessen R�cksendung verlangt habe, w�rde ein Verfahrensbeteiligter bei 
vern�nftiger W�rdigung keinen Anlass haben, an der Unvoreinge-nommenheit 
der Richterin zu zweifeln.�
Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage 
5)

Unf�higkeit des Herrn Sch�ler logisch zu denken besteht darin, dass er 
Dinge in logische Verbindung gebracht hat, welche zu einander in keiner 
logischen Beziehung stehen: (1) Unf�higkeit gerichtliche Aktenf�hrung 
ordentlich auszu�ben und (2) Unvoreingenommenheit der Richterin. Nicht 
vorbestrafte Richterin M�ller-Steinwachs und ihr Apologet und Bewunderer, 
auch noch nicht vorbestrafter Herr Sch�ler, verstehen die Sorgen eines 
bettelarmen nicht vorbestraften Kl�gers nicht, welche kein Geld hat, um 
unn�tige und ca. 100 g  schweren Unterlagen auf eigene Kosten zur�ck zu 
schicken. Das war kleinstes Problem von vielen, welche im 
Befangenheitsgesuch (Anlage 4) aufgelistet worden sind. Herr Sch�ler war 
gerade nicht in der Lage, diese Realit�t wahrzunehmen.  
Betrachten wir noch ein Beispiel der schlechten Qualit�t des 
professionellen Einsatzes von Herrn Sch�ler. Um zu beweisen, dass 
inkompetente Handlung der Richterin Dr. M�ller-Steinwachs in Wirklichkeit 
kompetent sei, fand er in Milliarden Zeilen der juristischen Texte 
passendes Zitat, riss es aus dem Kontext und f�gte es in 
Ablehnungsbescheid hinein, als Beweis, das die Richterin genauso 
handelte.      
Zitat. �So wird schon im Beschluss vom 13. Dezember 2005 (L 9 AS 48/05 
ER) u.a. ausgef�hrt: ��-berschreiten die Aufwendungen f�r die Unterkunft 
den der Besonderheit des Einzelfalles angemesse-nen Umfang, ist es Sache 
des Hilfeempf�ngers, im einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen, das 
er sich ernsthaft und intensiv um eine andere bedarfsgerechte und 
kosteng�nstigere Wohnung bem�ht hat und es ihm trotz seiner Bem�hungen 
nicht m�glich gewesen ist, eine solche Wohnung zu finden��
Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 3 (Anlage 
6)
Ich sehe schon, wie ein aus Stolz wegen so einen Meistersatz platzt ein 
degenerierter Jurist. Er ver-steht es nicht und nicht es nicht wahr, wie 
krank und falsch das Zitat ist. Literarisch zu sehen ist diese Satz ein 
Flop. �Besonderheit des Einzelfalles� ist eine ideale Tautologie. 
Begriffe Besonderheit und Einzelfall sind Synonyme. Die Phrase hei�t also 
�Einzelf�lligkeit des Einzelfalles�. Begriff �bedarfsge-rechte und 
kosteng�nstigere Wohnung� stellt eine logisch absolut unm�gliche Sache 
dar, weil eine kosteng�nstigere Wohnung nur bedarfsungerecht sein kann. 
Um Absurdit�t des Zitats oben offenkun-dig zu machen, basteln wir daraus 
eine Parodie. �berschreiten die Vorstellungen �ber angemessenen Umfang 
des Daseins, ist es Sache des jeden Gottes Gesch�pf, im Einzelnen 
darzulegen und glaub-haft zu machen, dass er sich ernsthaft und intensiv 
bem�ht hat zu beweisen, dass es Gott gibt, und es ihm trotz seiner 
Bem�hungen nicht m�glich gewesen ist, so ein Beweis vorzubringen. Jetzt 
sehen wir klar und deutlich, dass das Zitat eine falsche logische Aussage 
darstellt. Der Doktor der Zauberei Herr Sch�ler erkl�rte damit eine 
falsche Aussage f�r wahr. Er ist in Logik und Rhetorik so schlecht ausge-
bildet, dass folgende absolute Wahrheit ihm unbekannt ist: ES IST 
UNM�GLISCH ZU BEWEISEN, DAS ETWAS NICHT EXISTIERT. -> Man muss nicht 
beweisen, dass seine Schuld nicht existiert (Be-weis der Unschuld). Wer 
Schuld behauptet, soll sie vorbringen. -> Man muss nicht beweisen, dass 
eine bestimmte Wohnung (g�nstigere und bedarfsgerechte) nicht existiert. 
Wer behauptet, dass so eine Wohnung existiert, muss solche Wohnung als 
Angebot darlegen. Unsere �berlegungen haben bis hier nur mit dem, wie man 
absolute Wahrheit der Logik versteht und anwendet. Da Juristen sich mit 
den Beweisen besch�ftigen m�ssen, sollen sie auch elementaren Prinzipien 
der Schlussfolge-rungsbildung verstehen. Es gib zwei wichtigsten davon. 
(1) Aus Wahr kann nur Wahr folgen. (2) Aus Unwahr (Falsch) kann beliebige 
Folge gebildet werden. Deshalb ist es wichtig immer zu beweisen, dass 
Anfangsaussage wahr ist. Aussage des Zitats oben ist falsch. Das 
bedeutet, man kann daraus beliebige Schlussfolgerungen ableiten, auch 
solche, die zu Unrecht f�hren. Jetzt ergibt sich die Frage, ob Herr 
Sch�ler das absichtlicht macht. Wenn er das absichtlich macht, dann ist 
er ein Scharlatan, welche �ber die Leichen der unschuldigen Menschen 
Kariere in Jurisprudenz machen will. Wenn er sich irrt, dann ist er nur 
schlecht ausgebildet, was mir auch lieber, weil dann er eine Chance hat, 
seine Ausbildung nachzuholen. 
Fazit. Ist Herr Sch�ler ein b�ser Mensch? Ja! Er hat eine Strafanzeige 
gegen einen unschuldigen Kl�ger des Sozialgerichts Darmstadt erstellt. 
Gibt es irgendwelche Umst�nde, welche diese unmorali-sche Strafverfolgung 
eines bettelarmen und sozial schwachen Menschen mildern? Ja! Er wollte 
damit eine Dame imponieren, was sein Vergehen im menschlichen Sinne 
verst�ndlich macht, nicht aber rechtfertigt. Ist Herr Sch�ler f�r Beruf 
eines Juristen nicht ausreichend ausgebildet? Ja! Er versteht nicht oder 
versteht falsch Grundprinzipien der Jurisprudenz: Pr�sumtion der 
Unschuld, Grundlagen der Logik und der Rhetorik, und Bildung der 
logischen Schlussfolgerungen. Er hat nicht ausreichende Kenntnisse �ber 
Konvention f�r Menschenrechte, welche von Deutschland unterschrieben und 
durch Parlament verabschiedet ist. Seine Kenntnisse in deutschem Recht 
sind auch nicht ausreichend. Er hat eine Strafanzeige wegen Beleidigung 
gem�� � 185 und � 194 StGB abgelegt. Diese Paragraphen aber hat er nie in 
seinem Leben gelesen. Die Paragraphen sind f�r Straftat Beleidigung nicht 
Ma�ge-bend (geben keine Merkmale). Daf�r sind andere Paragraphen 
zust�ndig. Das bedeutet, dass es ge-m�� � 185 und � 194 StGB keine 
Straftat gibt. Das seinerseits besagt, dass seine Strafanzeige be-langlos 
ist. Nur Straftat in Amt des Einzelstrafrichters Siebertz beim 
Amtsgericht Darmstadt hat zur Verurteilung eines unschuldigen Menschen, 
wie es bei Verschw�rern geplant wurde, gef�hrt.  Die Darmst�dter Gerichte 
k�nnen Situation mit der Ausbildung der eigenen Juristen wesentlich 
verbes-sern, wenn sie den Unterschreiber dieses Dokuments f�r zwei 
Semester als Professor f�r Logik, Rhe-torik und Beweistheorie engagieren. 
Ich schw�re es bei Vernunft, dass sie mir ein Angebot schulden, weil ich 
alle philosophische Werke von Hegel als logische Formeln dargestellt, mit 
anderen Worten, in reine Logik abgebildet. Nirgendwo  werden sie einen 
besseren Fachmann finden k�nnen.    

Zweiter Anfall
  Was f�r ein Paar konnte entstehen, welche eine Dynastie der Doktoranten 
der Jura gr�ndete. Man braucht dann keine Ausbildung in Jura absolvieren, 
wenn er ein geborene Doktor der Jura ist. Wie Prediger schon einmal 
gesagt hat, es gibt nichts neu unter der Sonne.   

�Als nun Herodes Geburtstag hatte, tanzte die Tochter von Herodias vor 
den G�sten. Das gefiel Herodes so gut, dass er einen Eid schwor und ihr 
versprach, ihr alles zu geben, was sie sich w�nschte.�
Mattheus 14, 6-7
Und was kann Prinzessin Richterin des Sozialgerichts Darmstadt Dr. 
M�ller-Steinwachs sich w�n-schen, wenn sie sich von einem bettelarmen 
Propheten so beleidigt f�hlt?  

��Gib mir jetzt sofort auf einem Teller den Kopf des T�ufers Johannes! 
�� 
Mattheus 14, 8.
Der Herrscher des Sozialgerichts Darmstadt hat keine andere Wahl, als den 
Wunsch der Richterin Dr. M�ller-Steinwachs zu erf�llen.
�Sein Kopf wurde auf einem Teller hergebracht und dem M�dchen �berreicht.
� 
Mattheus 14, 11.
Wird es dem Papst der Jurisprudenz und Herrscher des Sozialgerichts 
Darmstadt gelingen, den Kopf des gehassten bettelarmen Kl�gers auf einem 
Tablett zu servieren? Position des vorsitzenden Rich-ters ist daf�r stark 
genug. Er hat Geld und Macht und er hat alles in �berfluss. Ist es eine 
Mission des deutschen Sozialgerichts, sozial schwachen und bettelarmen 
Menschen am Boden zu zerst�ren? Man muss diese Frage leider mit Ja 
beantworten.   
Dem Vorsitzenden Richter am Sozialgericht, Herrn Sch�ler, und seinem 
Kamerad dem Oberstaatan-walt beim Landgericht Darmstadt, Herrn Siebecker, 
wurde es nicht gelungen, eine juristisch wirksame Anklage gegen einen 
unschuldigen bettelarmen Menschen, den Opfer von ALG II Willk�r, zu 
basteln. Am 29.04.2009 versuchte dann der Einzelstrafrichter beim 
Amtsgericht Darmstadt, Herr Siebertz, den Kampf gegen Gerechtigkeit, 
welchen zwei andere juristische Versagern verloren haben, zu gewinnen. 
Trotz offensichtliche und bewiesene Belanglosigkeit der Anklage 
behauptete der Einzelstrafrichter, dass die Stellungnahme des Angeklagten 
vom 21.12.2008(Anlage 7) zum Beschluss des Sozialge-richts Darmstadt, 
welche wir vorher unter die Lupe genommen haben, doch eine Beleidigung 
der Ehre von Herrn Sch�ler sei, weshalb er den Angeklagten, den 
bettelarmen unschuldigen Menschen den Opfer der ALG II Willk�r, welche 
Lebensunterhalt monatlich 700� hat, zu den 20 Tagen Sitzen im Knast trotz 
alle Gesetze, der Vernunft und gesunden Verstand nach eigenen ein�ugigen 
Ma� verur-teilt. Soll ein unschuldiger Mensch im Knast sitzen, weil 
Einzelrichter Siebertz so kranke Vorstellungen �ber die Ehre hat? wie wir 
schon gesehen haben, darf Herr Sch�ler noch weniger Anspruch auf die Ehre 
haben als anderer anst�ndiger Mensch wehen seiner juristischen 
�quilibristik, kranken Wortspie-lereien und �bertriebenen Darstellung 
seiner Gef�hle. Noch weniger hat er Anspruch auf Ehre als ein Adliger. 
Adel ist genau das, was ihn mangelt. Man kann mit Duden jedes Wort der 
umstrittenen Stel-lungnahme des Angeklagten pr�fen, und er wird dort kein 
Schimpfwort finden. Betrachten wir genau diesen Beweisst�ck der Anklage.

Satz 01. �Ich lachte mich tot, nach dem ich Ihre Hausaufgabe vom 10.12.08 
aufmerksam gelesen habe. �
Jeder darf sich tot lachen, ohne daf�r bestrafft zu werden. Die Freiheit 
des Totlachens hat noch nie-mand annulliert. Also, das ist keine 
Beleidigung.

Satz 02. �Herren Sch�ler, Koepke und Hannappel bekommen von mir ein 
fettes 6.� 
Der Verfasser des Dokuments wusste im Moment des Schreibens nicht, dass 
Hannapel eine Frau ist. Deshalb richtige Fassung des Satzes muss so 
aussehen: �Herren Sch�ler und Koepke und Frau Han-nappel bekommen von mir 
ein fettes 6.� Weiteres hat auch gezeigt, dass Herr Koepke und Frau Ha-
nappel an dem juristischen Verbrechen nicht teilgenommen haben, weil sie 
vom Vorgesetzten Sch�ler gezwungen wurden, den Bescheid nur zu 
unterschreiben. Deshalb einzig richtige Fassung des Satzes 02 ist: �Herr 
Sch�ler bekommt von mir ein fettes 6.�  W�re das eine strafbare 
Beleidigung, dann m�s-sen alle Professoren in Knast sitzen, weil 
Studenten, welche bei Pr�fungen durchgefallen sind, gegen sie berechtigte  
Strafanzeigen wegen Beleidigung erhoben haben. Ad absurdum ist bewiesen, 
dass diese Satz keine Beleidigung darstellt.   

Satz 03. �Und kommen sie mir nicht mit dem Quatsch, als ob ihres profanen 
Beschluss unanfechtbar sein.� 
Umstrittene oder gegenstandlose Meisterwerke werden oft durch Klausel � 
gem�� � 177 SGG Be-schluss unanfechtbar sei� gesch�tzt. Der Beschluss hat 
tats�chlich Merkmale, profan zu sein, wie wir schon gesehen haben. Es 
gibt deshalb genug gr�nde f�r eine Nichtszulassungsbeschwerde. Deshalb 
Satz 03 ist keine Beleidigung, sondern die reine Wahrheit. Das Problem 
konnte auch mit einem mini-malen Aufwand gelost werden. Mit 
Gefangenheitsgesuch hatte der Kl�ger keine Absicht, beruflichen Schaden 
der Richterin zu zuf�gen, sondern er f�hlte sich in Sackgasse getrieben. 
Beim Eingang des Gefangenheitsgesuchs konnte man den Kl�ger zu einem 
Freundlichengespr�ch einladen, um alle Fragen zu kl�ren. H�tte der Kl�ger 
Gewissheit, dass er richtig verstanden wurde, nehme er Gefan-
genheitsgesuch sofort zur�ck. Er ist doch ein vern�nftiger Mensch. 

Satz 04. �Bl�dsinn ist immer anfechtbar.
Wahr. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 05. Ich weise ihre dilettantische �bung vom 10.12.08 zur�ck, als 
Ding, welche mit dem gesunden Verstand unvereinbar ist. 
Die Wahrheit dieses Satzes wurde vorher mehrmals bewiesen. Also, das ist 
keine Beleidigung.

Satz 06. �Ich versichere euch, dass niemand von euch bei mir staatliche 
Pr�fungen in Jura bestanden haben h�tte.� 
Das ist wahr. Deshalb schlage ich mich selbst als Professor f�r 
Weiterbildung der Juristen vor. Also, das ist keine Beleidigung. 

Satz 07. �Offensichtlich, haben sie zu viele Juraunterrichte geschw�nzt.  
�
Das ist ein berechtigter Zweifel. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 08. �Sonst niemand konnte es nachvollziehen, woher ihre schreiende 
juristische Analphabeten-tum, Barbarei, Unkenntnis, Unwissenheit, 
Unintelligenz, Ignorantentum, Unkultur und Obskurit�t kommen. �
Der Satz 08 stellt eine Begr�ndung des berechtigten Zweifels aus dem Satz 
07 dar. Um eine literari-sche Hyperbel zu bilden, sind in diesem Satz 
einige synonyme aufgelistet. Also, das ist keine Beleidi-gung.

Satz 09. �Wie kann man beim lebendigen Leib und beim Bewusstsein 
behaupten, dass juristische Bl�dsinn, welche in einem Beschluss schon am 
23 Dezember 2005 (L 9 AS 48/05 ER) ausgef�hrt ist, absolute unanfechtbare 
Wahrheit sei? �
Das ist eine rhetorische Frage, welche sich auf niemanden pers�nlich 
bezieht. Also, das ist keine Be-leidigung.

Satz 10. �Deutsche Jurisprudenz versinkt im Ozean des Bl�dsinns genau in 
der ersten Linie wegen  Missbrauchs von � 177 SGG. �
Es stimmt und der Satz adressiert niemanden pers�nlich. Also, das ist 
keine Beleidigung.

Satz 11. �Statt selbst zu denken, schreiben sie alles aus anderen 
Urteilen und Beschl�ssen ab. �
Der Satz sprich �ber dritte Person Plural. Wer sind diese �sie�? Das sind 
alle schlecht ausgebildete Juristen der ganzen Welt. Man kann dies 
Pr�dikat konkretisieren. Das sind alle Juristen, welche noch in 
Schuljahren an allen Schulpr�fungen alles bei Nachbarn abgeschrieben 
haben. Abschreibung wur-de zu Norm ihres beruflichen Widergangs. Der Satz 
adressiert Herrn Sch�ler pers�nlich gar nicht. Also, das ist keine 
Beleidigung.   

Satz 12. �Ich wiederhole es noch mal, sie sind absolute Profane in Jura. 
�
Nebensatz stellt dritte Person Plural dar. Diese Satz besagt, dass alle 
Juristen, welche alles nur ab-schreiben, sind absolute Profane in Jura. 
Es ist wahr. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 13. �Sie sind nicht f�hig selbst�ndig und logisch zu denken, richtig 
Schlussfolgerungen zu bilden. �
Satz 13 stellt auch dritte Person Plural dar. Alle Juristen, welche nur 
abschreiben, sind nicht f�hig selbst�ndig und logisch zu denken, richtig 
Schlussfolgerungen zu bilden. Das ist Grund daf�r, dass Ausbildungswesen 
Abschreibungen nicht erlaubt. Das ist wahr. Also, das ist keine 
Beleidigung.

Satz 14. �Rhetorik haben sie auch nicht gelernt. �
Das ist wahr, sonst hielte man diese Stellungnahme, welche reine Rhetorik 
implementiert, f�r eine Straftat - Beleidigung. Also, das ist keine 
Beleidigung. 

Satz 15. �Es hat keinen Sinn, mit ihnen Diskussionen zu f�hren. �
Der Setz 15 stellt Freiheit der Meinungs�u�erung dar. Die Leute haben 
doch keinen Grund, sich be-leidigend zu f�hlen, weil mit ihnen niemand 
diskutieren will. Also, das ist keine Beleidigung. 

Satz 16. �Gehen sie lieber in Kindergarten und fangen sie von dort aus 
alles auf neu an. �
Wir haben es gesehen, dass Herr Sch�ler seinen Beruf, Gesetze und 
moralische Verpflichtungen nicht ernst nimmt. Es sieht so aus, dass alles 
f�r ihn nur ein Spiel w�re. Sozialgericht und Amtsgericht Darmstadt sind 
nur Dekorationen seines Spiels um einen Beruf. Er lie� spielerisch einen 
unschuldigen Menschen verurteilen. Ich glaube ich h�re, wie er sagt, dass 
er das alles nicht ernst gemeint habe. Um sich f�r Zukunft zu 
orientieren, spielen Kinder auch solche Berufspiele in Kinderg�rten. Ein 
Kind spielt den Richter, andere den T�ter. Das Urteil wird auf der Stelle 
vollstreckt. Dabei sind Kinder zu einander oft sehr brutal und gnadenlos. 
Jedes Kind verk�rpert die absolute Gerechtigkeit gegen�ber sich selbst 
und nicht gegen�ber den anderen. Das alles ist normal f�r einen 
Kindergarten.  Da es viele Anzeichen gibt, dass Beruf eines Richters f�r 
Herr Sch�ler nur ein Rollenspiel sei, ist es durchaus angebracht ihn 
metaphorisch wieder in Kindergarten zu schicken. Auch ein einfacher 
Besuch eines Kindergartens konnte nicht schaden. Also, das ist keine 
Beleidigung.      


Satz 17. �Ich warne euch,  werden sie durch ihre Inkompetenz mir ein 
Senfk�rnchen der Gerechtigkeit wegnehmen, werde ich euch alle �berall in 
der Welt ber�hmt machen, als exemplarisches Beispiel, welche profane 
Hochstapler in der unechten Jurisprudenz  eines in die H�hle versinkendes 
Staates spielen k�nnen. �
Es geht hier um alle Feinde der Gerechtigkeit �berall in der Welt. Ich 
best�tige es, dass Kr�fte des Unrechtes jeden Staat im Abgrund des 
Verderbens versinken lie�en. Also, das ist keine Beleidigung. 

Satz 18. �Ich habe keinen Grund mit euch zimperlich zu sein.� 
Es steht mir zu, mit wem ich zimperlich sein m�chte, oder auch nicht. 
Also, das ist keine Beleidigung.  
Fazit
Es ist bewiesen, dass Beweisst�ck der Anklage tats�chlich niemanden 
beleidigt. Es gibt auch keine gesetzlichen oder moralischen Gr�nde zu 
behaupten, dass der Angeklagte jemanden mit seiner Stel-lungnahme vom 
21.12.2008 beleidigt hat. Vorsitzender Richter beim Sozialgericht 
Sch�ler, Ober-staatsanwalt beim Landgericht Darmstadt Ziebecker und 
Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darm-stadt Siebertz haben einen 
verbrecherischen Verein gebildet und mehrere Straftaten in Amt began-gen, 
Rechtsbeugung, Strafanzeige gegen eines im voraus unschuldigen Menschen 
und dessen Verur-teilung, gegen mehreren Artikeln der Konvention f�r 
Menschenrechte versto�en, was durch Ver-schw�rung gegen des Rechtsstaats 
Deutschland und der Gerechtigkeit zur Verurteilung eines un-schuldigen 
Menschen gef�hrt hat. Wie wir gesehen haben, hat Herr Sch�ler selbst als 
erster und der letzter den Angeklagten grob gem�� Duden beleidigt. Er hat 
Symptome der Krankheit, sich ohne Gr�nde beleidigt zu f�hlen, l�gnerisch 
simuliert. Jetzt stellt sich die Frage: kann ein Grobian, Simulant, 
L�gner und Straft�ter in Amt eine Ehre haben, so dass diese verletzt 
werden konnte? Einzige richtige Antwort lautet: Nein! Her mit ist es 
bewiesen, dass der Angeklagte unschuldig und die Anklage be-langlos ist. 
Amtsgericht Darmstadt, welche Motivation an vollbrachtem Unrecht sich als 
Rache erweist, hat sich gegen mehreren Gesetzen versto�en: angefangen vom 
Rechtsbeugung und bis Verschw�-rung gegen den recht und Gerechtigkeit. 
Das Amtsgericht Darmstadt war gar nicht in der N�he der �berwindung des 
berechtigten Zweifels an der Schuld des Angeklagten. Es ist �berhaupt 
keine �ber �berwindung solches Zweifels selbst. Ganze Strafverfolgung 
wurde im Voraus abgesprochen und beschlossen als Rache daf�r, dass 
Angeklagte gewagt hat, gegen eine Richterin einen Befangen-
heitsgesuchsantrag zu stellen.     
Es wird Annullierung des Urteils des Amtsgerichts Darmstadt vom 
29.04.2009, Erkl�rung des Ange-klagten f�r unschuldig und sofortige 
Abstellung der gesetzwidrigen Strafverfolgung des Angeklagten beantragt.  

Um Beantragten wird gebeten. 
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