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2 total messages Started by Inge Roetlich Sat, 16 Nov 1996 00:00
Wissenschaftliche Quellen fuer Doktorarbeit
#709
Author: Inge Roetlich
Date: Sat, 16 Nov 1996 00:00
26 lines
1869 bytes
Hallo Leute,

ich schreibe meine juristische Doktorarbeit ueber Rechtsprobleme bei der 
Nutzung des Internets. Weiss irgend jemand, ob man im 
Literaturverzeichnis auch juristische Quellen aus dem WWW, d. h. durch 
Angabe von http-Adressen, verwenden darf?

Leider stelle ich immer wieder fest, dass meine lieben Kollegen diesem 
fantastischen neuen Medium sehr konservativ und verschlossen gegenueber 
stehen. Vielleicht gibt es ja noch mehr, die z. B. ueber aehnliche 
Themen schreiben und auch oft das Gefuehl haben, Pionierarbeit leisten 
zu muessen? Wuerde mich ueber eine Diskussion ebenso freuen wie ueber 
E-Mails von "Betroffenen"!

Inge
-- 
                                                           _\\|//_
                                                          (' O-O ')
 _______________________________________________________-ooO-(_)-Ooo-   
                  
 Inge Roetlich 
 Hirschstr. 2  
 D-71067 Sindelfingen           eMail: inge@charly.bb.bawue.de
 
" Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich hart erarbeiten!"
Re: Wissenschaftliche Quellen fuer Doktorarbeit
#712
Author: Hans Crauel
Date: Mon, 18 Nov 1996 00:00
76 lines
4595 bytes
Inge Roetlich  <inge@charly.bb.bawue.de> schreibt 

 () ich schreibe meine juristische Doktorarbeit ueber Rechtsprobleme 
 () bei der Nutzung des Internets. Weiss irgend jemand, ob man im 
 () Literaturverzeichnis auch juristische Quellen aus dem WWW, d. h. 
 () durch Angabe von http-Adressen, verwenden darf? 

Dies ist eine Frage, die nicht rechtlich geregelt ist und nach meinem 
Dafuerhalten auch nicht rechtlich geregelt werden sollte. 
Es ist eher die Frage nach `Wissenschaftlichkeit' einer Arbeit. 

Nach meinem Verstaendnis sollte das Literaturverzeichnis einer wissen-
schaftlichen Arbeit Quellen angeben, welche nachvollziehbar sind. Ers-
te Anforderung ist also: Sobald die Quelle ausfindig gemacht ist, soll-
te es moeglich sein, die in der Arbeit gemachten Bezuege zu verifizie-
ren. 
Es kann etwa bei dubiosen preprints, unveroeffentlichten Manuskripten 
oder lecture notes schwierig sein, die Quellen ueberhaupt ausfindig 
zu machen. So habe ich etwa eine Quelle (Aarhus Lecture Notes aus den 
Siebzigern), auf welche haeufig verwiesen wird, niemals zu Gesicht be-
kommen. 
Die in der Arbeit gemachten Bezuege sollten dann eindeutig durch die 
Quellenangabe bezeichnet sein. 

Waehrend http-Angaben heutzutage durchaus leichter ausfindig zu ma-
chen sein moegen als dubiose preprints, trifft die eindeutige Bezeich-
nung der Inhalte bei http-Angaben nun gerade nicht zu. Der Inhalt ei-
ner solchen Datei aendert sich im Laufe der Zeit. Der Bezug, der in 
der Arbeit gemacht wird, verschwindet damit moeglicherweise. Es kommt 
zudem oft vor, dass die Datei selbst verschwindet. 
Die Angabe einer http-Anschrift erfuellt damit gleich zwei Anforde-
rungen nicht. Der Inhalt kann wechseln, ist damit nicht eindeutig 
bezeichnet, und die Quelle selbst kann verschwinden. 

Dem Problem der veraenderlichen Inhalte der Datei entgeht man durch 
Angabe eines Bezugsdatums. Damit gibt man allerdings die Auffindbar-
keit der Quelle auf. Woher soll jemand beim Nachsehen denn wissen, 
ob die Datei noch mit der uebereinstimmt, die zu einem anderen Datum 
unter der gleichen Anschrift zu finden war? 

Wenn es unumgaenglich ist, eine derartige Angabe (mit Datum) zu ma-
chen, dann also _zudem_ die Datei _selbst_ festhalten -- auf Daten-
traeger, als Kopie, am besten beides. Zudem eine Anmerkung zur Quel-
lenangabe, dass Kopie bei der Autorin vorliegt. 
Es sollte sich von selbst verstehen, dass angegeben wird, von wem 
die Arbeit verfasst wurde, auf die Bezug genommen wird. Also die 
Namen einer oder mehrerer Personen. 

Sobald das alles vorliegt, bekommt die Quelle etwa den Status eines 
Bezugs auf `private Mitteilung' bzw. `private communication'. 
Die Aufzeichnungen liegen der Autorin vor. Nur die Einsicht in die 
Aufzeichnungen ist u.U. einfacher: Man fragt bei der Autorin nach, 
ob die Datei noch mit der unter der aktuellen Anschrift zu finden-
den uebereinstimmt. Falls ja, kann man sie ansehen. Falls nicht, 
ist man wieder auf dem Status `private communication' angekommen. 

Anders sieht es natuerlich bei wissenschaftlichen Netz-Journalen aus. 

 () Leider stelle ich immer wieder fest, dass meine lieben Kollegen 
 () diesem fantastischen neuen Medium sehr konservativ und verschlos-
 () sen gegenueber stehen. 

Insoweit diese Skepsis Literaturbezuegen durch Angabe von http-
Anschriften ohne weitere Absicherung gegenueber besteht, finde 
ich das gerechtfertigt. 

Das Schlimmste, was bei einer Diss (oder einer anderen Pruefungs-
bzw. Qualifikationsarbeit, sei es Diplom, Staatsexamen, Habilita-
tion) passieren kann, ist, dass die Wissenschaftlichkeit der Arbeit 
bemaengelt werden kann, weil die Quellen nicht den Anforderungen 
entsprechen, die in der jeweiligen Wissenschaft gestellt werden. 
-- 
		Hans Crauel	crauel@saar.de
		Hellwigstr. 17, 66121 Saarbruecken
		+49-681-64516 
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