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12 total messages Started by Kai Lippok Thu, 30 Sep 1999 00:00
Rechtsfrage
#790
Author: Kai Lippok
Date: Thu, 30 Sep 1999 00:00
20 lines
1802 bytes
Hi,

wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
hatten.
Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen.
Diese Summe kann das o.g. ICafe uns gegen�ber aber nicht beweisen. Der nun
angeforderte Anwalt verlangt die 2000.- DM von uns.

Unsere Frage ist jetzt: Gilt die IP als Beweis gegen uns? Die IP wurde durch
ein LOG-File, welches manipulierbar ist, herausgefunden.

Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten?

Vielen Dank,

--
Kai Lippok     LiJe@gmx.net
               http://privat.schlund.de/LiJe
               ICQ: 122994816
Re: Rechtsfrage
#791
Author: Ralph Angenendt
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
22 lines
1841 bytes
Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote:
>Hi,
>
>wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
>wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
>hatten.
>Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen.
>
>Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten?

Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde
Computer ist strafbewehrt.

Dumm, das Du das in einer Newsgruppe zugegeben hast.

Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt.

Ralph
-- 
My response to such people? "If you haven't got time to RTFM, you
haven't got time to whine on Usenet about it". 
		-- Chris King (chris@csking.demon.co.uk) in asr
Re: Rechtsfrage
#792
Author: Heiko Nock
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
15 lines
1714 bytes
In article <slrn7v81vg.mdu.angenendt@ralph.berlin.snafu.de>, Ralph
Angenendt wrote:

>>wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
>>wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
>>hatten.
>>Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen.
>>Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten?
>Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde
>Computer ist strafbewehrt.

Wo steht das ? Das Ver�ndern von Daten ist strafbewehrt.

-- 
Ciao, Heiko...
Re: Rechtsfrage
#793
Author: liebers
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
21 lines
1917 bytes

Heiko Nock schrieb:

> In article <slrn7v81vg.mdu.angenendt@ralph.berlin.snafu.de>, Ralph
> Angenendt wrote:
>
> >>wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
> >>wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
> >>hatten.
> >>Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen.
> >>Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten?
> >Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde
> >Computer ist strafbewehrt.
>
> Wo steht das ? Das Ver�ndern von Daten ist strafbewehrt.

Nicht nur- les mal �202a StGB.

Gruss
Thorsten
Re: Rechtsfrage
#794
Author: Gravenreuth
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
13 lines
1427 bytes

Kai Lippok schrieb:

> Hi,
>
> wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
> wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
> hatten.

= Computersabotage + Computerbetrug = strafbar!

G�nter Frhr.v.Gravenreuth
Re: Rechtsfrage
#795
Author: Gravenreuth
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
24 lines
1838 bytes

Ralph Angenendt schrieb:

> Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote:
> >Hi,
> >
> >wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
> >wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
> >hatten.
> >Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen.
> >
> >Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten?
>
> Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde
> Computer ist strafbewehrt.
>
> Dumm, das Du das in einer Newsgruppe zugegeben hast.
>
> Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt.

Das ist unfair!!!

G�nter Frhr.v.Gravenreuth
Re: Rechtsfrage
#796
Author: Jasper Riedel
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
33 lines
2313 bytes
Gravenreuth wrote
>Ralph Angenendt schrieb
>> Kai Lippok wrote

>> > Hi,
>> > wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch
hatten
>> > wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf
Zugriff
>> > hatten.
>> > Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung
stellen.
>> > Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten?

>> Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde
>> Computer ist strafbewehrt.
>> Dumm, das Du das in einer Newsgruppe zugegeben hast.

>>  Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt.

>Das ist unfair!!!  G�nter Frhr.v.Gravenreuth

Das geht runter wie Milch. Jetzt m�ssen wir nur noch die Geb�hren
und Pensionen f�r all die Richter und Anw�lte um 50 - 80% an eine
vern�nftig erdachte und ein wenig gerechtere Wirklichkeit in Bezug
auf den Wert des Daseins an sich anpassen und wir w�ren einen Schritt
voran in Bezug auf die den Realit�tstatbestand bildende Komponente
vom Urknall und die Bedeutung des Staates an sich und als Firma die
gegen die Allgemeinheit angeht. Oder?

Aber ohne Spass, das ist wirklich unfair und Schei�e.

Euer Jasper
Re: Rechtsfrage
#797
Author: Ralph Angenendt
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
13 lines
1631 bytes
Gravenreuth <mail@gravenreuth.de> wrote:
>> Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt.
>
>Das ist unfair!!!

Das h�ngt vom Standpunkt ab. Ich mu� Rechner f�r fremden Besuch
dichtmachen - w�re sch�n, wenn ich das nicht br�uchte. 

Ralph
-- 
My response to such people? "If you haven't got time to RTFM, you
haven't got time to whine on Usenet about it". 
		-- Chris King (chris@csking.demon.co.uk) in asr
Re: Rechtsfrage
#798
Author: Jens Hoffmann
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
12 lines
1320 bytes
Hi,

Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote:
>
>wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
>wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
>hatten.

Somit hast Du den Missbrauch zugegeben, oder?

Gruss,
   Jens
Re: Rechtsfrage
#799
Author: Kai Lippok
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
23 lines
1836 bytes
Hi,

> Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote:
> >
> >wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
> >wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf
Zugriff
> >hatten.
>
> Somit hast Du den Missbrauch zugegeben, oder?

Den Missbrauch haben wir nie verschwiegen. Wir haben uns allen Beteiligten
freiwillig gestellt.

Aber jetzt mal unabh�ngig von unserem Fall: Ist ein ICafe, welches
kostenlosen eMail-Dienst usw. anbietet, nicht auch irgendwo verpflichtet,
ein mindestma� an Sicherheitsma�nahmen zu installieren?

Ciao,
--
Kai Lippok     LiJe@gmx.net
               http://privat.schlund.de/LiJe
               ICQ: 122994816
Re: Rechtsfrage
#800
Author: Mosl Roland
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
21 lines
1994 bytes
Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote in message
news:7t4q59$2ps$1@ac1.ewetel.de...

> Aber jetzt mal unabh�ngig von unserem Fall: Ist ein ICafe, welches
> kostenlosen eMail-Dienst usw. anbietet, nicht auch irgendwo verpflichtet,
> ein mindestma� an Sicherheitsma�nahmen zu installieren?

Ist der Erbauer einer Autobahn nicht verpflichtet
Sicherheitsma�nahmen gegen Geisterfahrer zu installieren?

Ist der Besitzer eines Supermarktes nicht verpflichtet
seine Waren Diebstahlsicher aufzubewahren?

Vielleicht m�chtest du n�chstesmal verkehrt auf
die Autobahn und verteidigst Dich dann vor Gericht,
auf der Auffahrt h�tte f�r Falschfahrer zumindest
ein Reifenzerstecher installiert sein m�ssen

--
Mosl Roland - http://www.pege.org
clear targets for a confused civilization
Re: Rechtsfrage
#801
Author: Klaus Opel
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
69 lines
3818 bytes
Hallo Kai,

> Aber jetzt mal unabhängig von unserem Fall: Ist ein ICafe, welches
> kostenlosen eMail-Dienst usw. anbietet, nicht auch irgendwo 
verpflichtet,
> ein mindestmaß an Sicherheitsmaßnahmen zu installieren?

Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei Kfz oder Waffen) ist 
niemand verpflichtet, sein Eigentum gegen unberechtigte Nutzung oder 
Diebstahl zu sichern.

Das wirkt sich nur bei der strafrechtlichen Bewertung aus, bei 
Diebstahl macht z.B. das Überwinden eines Schlosses den Unterschied 
zwischen einfachem und schwerem Diebstahl aus.

Auch die meisten Computerstraftaten sehen bei den 
Tatbestandsvoraussetzungen die Überwindung von Sicherungsmassnahmen 
vor.

Privatrechtlich ist das alles unerheblich, wer einen Schaden 
vorsätzlich anrichtet, der haftet. Dabei ist es relativ egal, ob er 
den vollen Umfang des angerichteten Schadens vorher überschauen 
konnte.

Wenn ich also z.B. meine Wohnungstür offenlasse und jemand klaut 
meinen Computer, dann ist die Hausratversicherung fein raus. Wenn x 
Monate später der Dieb gefasst wird, dann kann ich bei dem allerdings 
nicht nur die Kosten für einen neuen Computer, sondern auch den 
Aufwand für das (Wieder-)Erstellen der mit dem Computer 
untergegangenen Dateien als Schadenersatz einfordern. (Allerdings: wo 
nichts ist, kann man nichts holen, ggfs. sollte man sich die Kosten 
für das Zivilverfahren sparen)

Man sollte auch folgendes überlegen: Selbst wenn 2000 DM etwas zu hoch 
angesetzt sein sollten, wie hoch werden die Kosten, wenn das Ganze vor 
Gericht geht?

Wenn dann der genaue Schaden per Sachverständigem festgestellt und die 
Kosten der Schadensfeststellung dem Schädiger an die Backe genagelt 
werden. Dann kommen zwar vielleicht "nur" 1500 DM Schaden heraus, aber 
dazu dann ein 4-stelliger Betrag für Sachverständigen, Rechtsanwalt 
und Gerichtskosten. Und da weder Haftpflicht noch Rechtsschutz bei 
Vorsatz zahlen, sollte man sich überlegen, ob man nicht in den sauren 
Apfel beisst und die 2000 DM zahlt.

Dann bei Schäden aus unerlaubter Handlung können alle Kosten in 
Rechnung gestellt werden, also auch die Kosten der Feststellung der 
Forderungshöhe (vgl. Autounfall).

Allerdings sollte man dafür sorgen, dass die Gegenseite erklärt, dass 
mit dieser Zahlung der Schaden abschließend reguliert ist.


Klaus (KEIN Jurist)
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