Thread View: de.soc.recht
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Started by Kai Lippok
Thu, 30 Sep 1999 00:00
Rechtsfrage
Author: Kai Lippok
Date: Thu, 30 Sep 1999 00:00
Date: Thu, 30 Sep 1999 00:00
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1802 bytes
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Hi,
wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff
hatten.
Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen.
Diese Summe kann das o.g. ICafe uns gegen�ber aber nicht beweisen. Der nun
angeforderte Anwalt verlangt die 2000.- DM von uns.
Unsere Frage ist jetzt: Gilt die IP als Beweis gegen uns? Die IP wurde durch
ein LOG-File, welches manipulierbar ist, herausgefunden.
Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten?
Vielen Dank,
--
Kai Lippok LiJe@gmx.net
http://privat.schlund.de/LiJe
ICQ: 122994816
Re: Rechtsfrage
Author: Ralph Angenendt
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
22 lines
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Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote: >Hi, > >wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten >wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff >hatten. >Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen. > >Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten? Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde Computer ist strafbewehrt. Dumm, das Du das in einer Newsgruppe zugegeben hast. Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt. Ralph -- My response to such people? "If you haven't got time to RTFM, you haven't got time to whine on Usenet about it". -- Chris King (chris@csking.demon.co.uk) in asr
Re: Rechtsfrage
Author: Heiko Nock
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
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In article <slrn7v81vg.mdu.angenendt@ralph.berlin.snafu.de>, Ralph Angenendt wrote: >>wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten >>wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff >>hatten. >>Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen. >>Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten? >Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde >Computer ist strafbewehrt. Wo steht das ? Das Ver�ndern von Daten ist strafbewehrt. -- Ciao, Heiko...
Re: Rechtsfrage
Author: liebers
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
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Heiko Nock schrieb: > In article <slrn7v81vg.mdu.angenendt@ralph.berlin.snafu.de>, Ralph > Angenendt wrote: > > >>wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten > >>wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff > >>hatten. > >>Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen. > >>Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten? > >Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde > >Computer ist strafbewehrt. > > Wo steht das ? Das Ver�ndern von Daten ist strafbewehrt. Nicht nur- les mal �202a StGB. Gruss Thorsten
Re: Rechtsfrage
Author: Gravenreuth
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
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Kai Lippok schrieb: > Hi, > > wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten > wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff > hatten. = Computersabotage + Computerbetrug = strafbar! G�nter Frhr.v.Gravenreuth
Re: Rechtsfrage
Author: Gravenreuth
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
Date: Fri, 01 Oct 1999 00:00
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Ralph Angenendt schrieb: > Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote: > >Hi, > > > >wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten > >wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff > >hatten. > >Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen. > > > >Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten? > > Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde > Computer ist strafbewehrt. > > Dumm, das Du das in einer Newsgruppe zugegeben hast. > > Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt. Das ist unfair!!! G�nter Frhr.v.Gravenreuth
Re: Rechtsfrage
Author: Jasper Riedel
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
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Gravenreuth wrote >Ralph Angenendt schrieb >> Kai Lippok wrote >> > Hi, >> > wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten >> > wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff >> > hatten. >> > Jetzt hat das ICafe unsere IPs und will uns DM 2000.- in Rechnung stellen. >> > Was k�nnen wir hier nun f�r ein Urteil erwarten? >> Hoffentlich ein m�glichst hartes. Das Eindringen in fremde >> Computer ist strafbewehrt. >> Dumm, das Du das in einer Newsgruppe zugegeben hast. >> Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt. >Das ist unfair!!! G�nter Frhr.v.Gravenreuth Das geht runter wie Milch. Jetzt m�ssen wir nur noch die Geb�hren und Pensionen f�r all die Richter und Anw�lte um 50 - 80% an eine vern�nftig erdachte und ein wenig gerechtere Wirklichkeit in Bezug auf den Wert des Daseins an sich anpassen und wir w�ren einen Schritt voran in Bezug auf die den Realit�tstatbestand bildende Komponente vom Urknall und die Bedeutung des Staates an sich und als Firma die gegen die Allgemeinheit angeht. Oder? Aber ohne Spass, das ist wirklich unfair und Schei�e. Euer Jasper
Re: Rechtsfrage
Author: Ralph Angenendt
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
13 lines
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Gravenreuth <mail@gravenreuth.de> wrote: >> Ich w�nsche Dir einen schlechten Anwalt. > >Das ist unfair!!! Das h�ngt vom Standpunkt ab. Ich mu� Rechner f�r fremden Besuch dichtmachen - w�re sch�n, wenn ich das nicht br�uchte. Ralph -- My response to such people? "If you haven't got time to RTFM, you haven't got time to whine on Usenet about it". -- Chris King (chris@csking.demon.co.uk) in asr
Re: Rechtsfrage
Author: Jens Hoffmann
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
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Hi, Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote: > >wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten >wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf Zugriff >hatten. Somit hast Du den Missbrauch zugegeben, oder? Gruss, Jens
Re: Rechtsfrage
Author: Kai Lippok
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
23 lines
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Hi,
> Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote:
> >
> >wir haben einen Trojaner in ein InterNet-Cafe eingespeist. Dadurch hatten
> >wir die M�glichkeit, uns an den Rechnern zu vergn�gen, da wir darauf
Zugriff
> >hatten.
>
> Somit hast Du den Missbrauch zugegeben, oder?
Den Missbrauch haben wir nie verschwiegen. Wir haben uns allen Beteiligten
freiwillig gestellt.
Aber jetzt mal unabh�ngig von unserem Fall: Ist ein ICafe, welches
kostenlosen eMail-Dienst usw. anbietet, nicht auch irgendwo verpflichtet,
ein mindestma� an Sicherheitsma�nahmen zu installieren?
Ciao,
--
Kai Lippok LiJe@gmx.net
http://privat.schlund.de/LiJe
ICQ: 122994816
Re: Rechtsfrage
Author: Mosl Roland
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
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Kai Lippok <LiJe@gmx.net> wrote in message news:7t4q59$2ps$1@ac1.ewetel.de... > Aber jetzt mal unabh�ngig von unserem Fall: Ist ein ICafe, welches > kostenlosen eMail-Dienst usw. anbietet, nicht auch irgendwo verpflichtet, > ein mindestma� an Sicherheitsma�nahmen zu installieren? Ist der Erbauer einer Autobahn nicht verpflichtet Sicherheitsma�nahmen gegen Geisterfahrer zu installieren? Ist der Besitzer eines Supermarktes nicht verpflichtet seine Waren Diebstahlsicher aufzubewahren? Vielleicht m�chtest du n�chstesmal verkehrt auf die Autobahn und verteidigst Dich dann vor Gericht, auf der Auffahrt h�tte f�r Falschfahrer zumindest ein Reifenzerstecher installiert sein m�ssen -- Mosl Roland - http://www.pege.org clear targets for a confused civilization
Re: Rechtsfrage
Author: Klaus Opel
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
Date: Sat, 02 Oct 1999 00:00
69 lines
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Hallo Kai, > Aber jetzt mal unabhängig von unserem Fall: Ist ein ICafe, welches > kostenlosen eMail-Dienst usw. anbietet, nicht auch irgendwo verpflichtet, > ein mindestmaß an Sicherheitsmaßnahmen zu installieren? Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei Kfz oder Waffen) ist niemand verpflichtet, sein Eigentum gegen unberechtigte Nutzung oder Diebstahl zu sichern. Das wirkt sich nur bei der strafrechtlichen Bewertung aus, bei Diebstahl macht z.B. das Überwinden eines Schlosses den Unterschied zwischen einfachem und schwerem Diebstahl aus. Auch die meisten Computerstraftaten sehen bei den Tatbestandsvoraussetzungen die Überwindung von Sicherungsmassnahmen vor. Privatrechtlich ist das alles unerheblich, wer einen Schaden vorsätzlich anrichtet, der haftet. Dabei ist es relativ egal, ob er den vollen Umfang des angerichteten Schadens vorher überschauen konnte. Wenn ich also z.B. meine Wohnungstür offenlasse und jemand klaut meinen Computer, dann ist die Hausratversicherung fein raus. Wenn x Monate später der Dieb gefasst wird, dann kann ich bei dem allerdings nicht nur die Kosten für einen neuen Computer, sondern auch den Aufwand für das (Wieder-)Erstellen der mit dem Computer untergegangenen Dateien als Schadenersatz einfordern. (Allerdings: wo nichts ist, kann man nichts holen, ggfs. sollte man sich die Kosten für das Zivilverfahren sparen) Man sollte auch folgendes überlegen: Selbst wenn 2000 DM etwas zu hoch angesetzt sein sollten, wie hoch werden die Kosten, wenn das Ganze vor Gericht geht? Wenn dann der genaue Schaden per Sachverständigem festgestellt und die Kosten der Schadensfeststellung dem Schädiger an die Backe genagelt werden. Dann kommen zwar vielleicht "nur" 1500 DM Schaden heraus, aber dazu dann ein 4-stelliger Betrag für Sachverständigen, Rechtsanwalt und Gerichtskosten. Und da weder Haftpflicht noch Rechtsschutz bei Vorsatz zahlen, sollte man sich überlegen, ob man nicht in den sauren Apfel beisst und die 2000 DM zahlt. Dann bei Schäden aus unerlaubter Handlung können alle Kosten in Rechnung gestellt werden, also auch die Kosten der Feststellung der Forderungshöhe (vgl. Autounfall). Allerdings sollte man dafür sorgen, dass die Gegenseite erklärt, dass mit dieser Zahlung der Schaden abschließend reguliert ist. Klaus (KEIN Jurist)
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