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Started by Norbert Berzen
Fri, 23 Apr 1999 00:00
Mieter verlaesst trotz eigener Kuendigung Wohnung nicht?
Author: Norbert Berzen
Date: Fri, 23 Apr 1999 00:00
Date: Fri, 23 Apr 1999 00:00
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Hallo, das Problem ist das folgende: 1) Ein Mieter hat seinen Mietvertrag zum 30.04.99 gekuendigt, obwohl ein Mietvertrag von bestimmter Dauer bis zum 31.05.1999 besteht. 2) Der Vermieter hat der Kuendigung zum 30.04.99 zugestimmt und hat sich um einen neuen Mieter bemueht. 3) Der Vermieter hat einen neuen Mieter ab dem 01.05.1999. 4) Kurz vor dem 30.04.99 sagt der alte Mieter, er koenne die Wohnung aus nicht vorhersehbaren Gruenden - sein eigenes Haus werde nicht zum geplanten Zeitpunkt bezugsfertig - nicht fristgerecht raeumen und weigert sich, die Wohnung zum 30.04.99 zu verlassen. Fragen: 1) Wer ist im Recht? 2) Kann der Vermieter die Wohnung zwangsraeumen lassen? -- Norbert
Re: Mieter verlaesst trotz eigener Kuendigung Wohnung nicht?
Author: Joachim Geraedts.
Date: Fri, 23 Apr 1999 00:00
Date: Fri, 23 Apr 1999 00:00
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Am 23 Apr 1999 10:00:52 +0200, schrieb Norbert Berzen <norbert@dune.gia.rwth-aachen.de> : > >Hallo, > >das Problem ist das folgende: > >1) Ein Mieter hat seinen Mietvertrag zum 30.04.99 gekuendigt, > obwohl ein Mietvertrag von bestimmter Dauer bis zum > 31.05.1999 besteht. > >2) Der Vermieter hat der Kuendigung zum 30.04.99 zugestimmt > und hat sich um einen neuen Mieter bemueht. > >3) Der Vermieter hat einen neuen Mieter ab dem 01.05.1999. > >4) Kurz vor dem 30.04.99 sagt der alte Mieter, er koenne die > Wohnung aus nicht vorhersehbaren Gruenden - sein eigenes > Haus werde nicht zum geplanten Zeitpunkt bezugsfertig - nicht > fristgerecht raeumen und weigert sich, die Wohnung zum > 30.04.99 zu verlassen. > >Fragen: > >1) Wer ist im Recht? Nur der Ordnung halber : Der Vermieter. Spielt aber praktisch keine Rolle, denn ... >2) Kann der Vermieter die Wohnung zwangsraeumen lassen? ... ja, aber bis das Verfahren durch und der Mieter 'raus ist, hat sich das Problem durch Zeitablauf erledigt. Wenn der neue Mieter allerdings SE geltend macht, weil er z.B. in ein Hotel ziehen mu�te, w�re der Mieter letzten Endes wohl f�llig ... Gru�, Joachim.
Re: Mieter verlaesst trotz eigener Kuendigung Wohnung nicht?
Author: Heinz D. Trost
Date: Fri, 23 Apr 1999 00:00
Date: Fri, 23 Apr 1999 00:00
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Hi Norbert, Norbert Berzen wrote: > > Fragen: > > 1) Wer ist im Recht? Nach der aktuellen Rechtsprechung der Vermieter,- denn wenn der Mieter sagt, er zieht aus, muss er auch ausziehen. > > 2) Kann der Vermieter die Wohnung zwangsraeumen lassen? Vermutlich ja. Heinz
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