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3 total messages Started by Sutter Sat, 09 May 1998 00:00
Hehlerei ?
#806
Author: Sutter
Date: Sat, 09 May 1998 00:00
17 lines
1374 bytes
Ein Bekannter (13) bat mich (16), 4 Handys (?) zu kaufen. Begr�ndung: Ich
w�rde mich besser auskennen, und die meisten Verk�ufer w�rden f�r diesen
Betrag nichts an Minderj�hrige verkaufen. Er gab mir das Geld und ich kaufte
die Handys. Wie sich sp�ter herausstelle, war das Geld gestohlen. Die Handys
und ca. 20'000 Mark wurden sichergestellt.
Nun werde ich der Hehlerei angeklagt. Ob ich nun wuste, ob das Geld
gestohlen war oder nicht, tue nichts zur Sache.
Das w�rde ja heissen, dass man keine Besorgungen f�r Jemanden machen darf;
es sei denn der Andere k�nnte zweifelsfrei nachweisen woher das Geld stamme.

Ab wann kann man der Hehlerei �berhaupt aungeklagt werden ?




�ber den Verlauf des Verfahrens werde ich weiter informieren.
Re: Hehlerei ?
#807
Author: A. J. Wosch
Date: Sun, 10 May 1998 00:00
41 lines
2292 bytes

Sutter schrieb in Nachricht <6j1s2m$si5$1@bw107zhb.bluewin.ch>...
>Ein Bekannter (13) bat mich (16), 4 Handys (?) zu kaufen. Begr�ndung:
Ich
>w�rde mich besser auskennen, und die meisten Verk�ufer w�rden f�r
diesen
>Betrag nichts an Minderj�hrige verkaufen. Er gab mir das Geld und ich
kaufte
>die Handys. Wie sich sp�ter herausstelle, war das Geld gestohlen. Die
Handys
>und ca. 20'000 Mark wurden sichergestellt.


Also der H�ndler, der 4 Handies an einen 16j�hrigen verkauft hat, hat
'ne Macke...
Und jemand, der f�r einen 13j�hrigen Elektronik im Wert von einigen
1000 DM besorgt und behauptet, er hatte keinen Grund zu der Annahme,
da� etwas nicht stimmt auch...

>Nun werde ich der Hehlerei angeklagt. Ob ich nun wuste, ob das Geld
>gestohlen war oder nicht, tue nichts zur Sache.


Das tut schon was zur Sache; aber wie schon gesagt, wer von einem
13j�hrigen soviel Geld annimmt und nicht fragt, was das soll oder sich
mit einerfadenscheinigen Ausrede zufrieden gibt, mu� damit rechnen,
da� man ihm unterstellt, er habe die Tatbestandsverwirklichung der
Hehlerei zumindest billigend in Kauf genommen (bedingter Vorsatz)...

>Das w�rde ja heissen, dass man keine Besorgungen f�r Jemanden machen
darf;
>es sei denn der Andere k�nnte zweifelsfrei nachweisen woher das Geld
stamme.
>Ab wann kann man der Hehlerei �berhaupt aungeklagt werden ?


Du bist alt genug, wenn Du das meinst...
Ich empfehle Dir dringends einen Anwalt aufzusuchen! Das ist kein
Kavaliersdelikt! Und nur ein Anwalt kann Akteneinsicht verlangen und
nach Kenntnisnahme der Details entscheiden, was zu tun ist...
Re: Hehlerei ?
#808
Author: Axel Heinen
Date: Mon, 11 May 1998 00:00
31 lines
2187 bytes
On Sat, 9 May 1998 17:17:49 +0200, "Sutter" <sutter4@bluewin.ch>
wrote:

>Ein Bekannter (13) bat mich (16), 4 Handys (?) zu kaufen. Begr�ndung: Ich
>w�rde mich besser auskennen, und die meisten Verk�ufer w�rden f�r diesen
>Betrag nichts an Minderj�hrige verkaufen. Er gab mir das Geld und ich kaufte
>die Handys. Wie sich sp�ter herausstelle, war das Geld gestohlen. Die Handys
>und ca. 20'000 Mark wurden sichergestellt.
>Nun werde ich der Hehlerei angeklagt. Ob ich nun wuste, ob das Geld
>gestohlen war oder nicht, tue nichts zur Sache.

Ob der Tatbestand der Hehlerei erf�llt ist, h�ngt davon ab, ob es
Ihnen bekannt war, da� das Geld gestohlen war, zumindest m��ten Sie es
billigend in Kauf genommen haben.
Staatsanwaltschaft und Gericht k�nnen nur auf Grund von Indizien auf
diese Kenntnis oder zumindest Billigung schlie�en. Daf�r spricht, da�
es unwahrscheinlich ist, da� ein 13-j�hriger Geld und Bedarf hat f�r
vier Handys. Abzustellen ist aber auch auf Ihren Kenntnis- und
Wissensstand. 
Eine Einlassung kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Dies
k�nnte dem Tatbestand der Strafvereitelung erf�llen. Es kann daher nur
angeraten werden, einen Anwalt aufzusuchen, eventuell bei Gericht
einen Pflichtverteidiger zu beantragen. Ein Wahlverteidiger kann f�r
seine T�tigkeit vor dem Jugend-Sch�ffengericht bis zu 1.300 DM
zuz�glich Mehrwertsteuer und Auslagen verlangen.

Mit freundlichen Gr��en

Axel Heinen
Rechtsanwalt
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