Thread View: de.soc.recht
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Started by Sutter
Sat, 09 May 1998 00:00
Hehlerei ?
Author: Sutter
Date: Sat, 09 May 1998 00:00
Date: Sat, 09 May 1998 00:00
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Ein Bekannter (13) bat mich (16), 4 Handys (?) zu kaufen. Begr�ndung: Ich w�rde mich besser auskennen, und die meisten Verk�ufer w�rden f�r diesen Betrag nichts an Minderj�hrige verkaufen. Er gab mir das Geld und ich kaufte die Handys. Wie sich sp�ter herausstelle, war das Geld gestohlen. Die Handys und ca. 20'000 Mark wurden sichergestellt. Nun werde ich der Hehlerei angeklagt. Ob ich nun wuste, ob das Geld gestohlen war oder nicht, tue nichts zur Sache. Das w�rde ja heissen, dass man keine Besorgungen f�r Jemanden machen darf; es sei denn der Andere k�nnte zweifelsfrei nachweisen woher das Geld stamme. Ab wann kann man der Hehlerei �berhaupt aungeklagt werden ? �ber den Verlauf des Verfahrens werde ich weiter informieren.
Re: Hehlerei ?
Author: A. J. Wosch
Date: Sun, 10 May 1998 00:00
Date: Sun, 10 May 1998 00:00
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Sutter schrieb in Nachricht <6j1s2m$si5$1@bw107zhb.bluewin.ch>... >Ein Bekannter (13) bat mich (16), 4 Handys (?) zu kaufen. Begr�ndung: Ich >w�rde mich besser auskennen, und die meisten Verk�ufer w�rden f�r diesen >Betrag nichts an Minderj�hrige verkaufen. Er gab mir das Geld und ich kaufte >die Handys. Wie sich sp�ter herausstelle, war das Geld gestohlen. Die Handys >und ca. 20'000 Mark wurden sichergestellt. Also der H�ndler, der 4 Handies an einen 16j�hrigen verkauft hat, hat 'ne Macke... Und jemand, der f�r einen 13j�hrigen Elektronik im Wert von einigen 1000 DM besorgt und behauptet, er hatte keinen Grund zu der Annahme, da� etwas nicht stimmt auch... >Nun werde ich der Hehlerei angeklagt. Ob ich nun wuste, ob das Geld >gestohlen war oder nicht, tue nichts zur Sache. Das tut schon was zur Sache; aber wie schon gesagt, wer von einem 13j�hrigen soviel Geld annimmt und nicht fragt, was das soll oder sich mit einerfadenscheinigen Ausrede zufrieden gibt, mu� damit rechnen, da� man ihm unterstellt, er habe die Tatbestandsverwirklichung der Hehlerei zumindest billigend in Kauf genommen (bedingter Vorsatz)... >Das w�rde ja heissen, dass man keine Besorgungen f�r Jemanden machen darf; >es sei denn der Andere k�nnte zweifelsfrei nachweisen woher das Geld stamme. >Ab wann kann man der Hehlerei �berhaupt aungeklagt werden ? Du bist alt genug, wenn Du das meinst... Ich empfehle Dir dringends einen Anwalt aufzusuchen! Das ist kein Kavaliersdelikt! Und nur ein Anwalt kann Akteneinsicht verlangen und nach Kenntnisnahme der Details entscheiden, was zu tun ist...
Re: Hehlerei ?
Author: Axel Heinen
Date: Mon, 11 May 1998 00:00
Date: Mon, 11 May 1998 00:00
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On Sat, 9 May 1998 17:17:49 +0200, "Sutter" <sutter4@bluewin.ch> wrote: >Ein Bekannter (13) bat mich (16), 4 Handys (?) zu kaufen. Begr�ndung: Ich >w�rde mich besser auskennen, und die meisten Verk�ufer w�rden f�r diesen >Betrag nichts an Minderj�hrige verkaufen. Er gab mir das Geld und ich kaufte >die Handys. Wie sich sp�ter herausstelle, war das Geld gestohlen. Die Handys >und ca. 20'000 Mark wurden sichergestellt. >Nun werde ich der Hehlerei angeklagt. Ob ich nun wuste, ob das Geld >gestohlen war oder nicht, tue nichts zur Sache. Ob der Tatbestand der Hehlerei erf�llt ist, h�ngt davon ab, ob es Ihnen bekannt war, da� das Geld gestohlen war, zumindest m��ten Sie es billigend in Kauf genommen haben. Staatsanwaltschaft und Gericht k�nnen nur auf Grund von Indizien auf diese Kenntnis oder zumindest Billigung schlie�en. Daf�r spricht, da� es unwahrscheinlich ist, da� ein 13-j�hriger Geld und Bedarf hat f�r vier Handys. Abzustellen ist aber auch auf Ihren Kenntnis- und Wissensstand. Eine Einlassung kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Dies k�nnte dem Tatbestand der Strafvereitelung erf�llen. Es kann daher nur angeraten werden, einen Anwalt aufzusuchen, eventuell bei Gericht einen Pflichtverteidiger zu beantragen. Ein Wahlverteidiger kann f�r seine T�tigkeit vor dem Jugend-Sch�ffengericht bis zu 1.300 DM zuz�glich Mehrwertsteuer und Auslagen verlangen. Mit freundlichen Gr��en Axel Heinen Rechtsanwalt
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