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1 total messages Started by Swift Thu, 17 Jul 1997 00:00
Versicherungs-Problem! Please help!
#835
Author: Swift
Date: Thu, 17 Jul 1997 00:00
71 lines
3880 bytes
Hi there all!

waere cool, wenn mir jemand weiterhelfen koennte - die
Verbraucherberatungsstelle hilft mir laut eigener Aussage in einem
solchen Fall nicht ...

Kurz die Story: Ich wollte an einem Sonntag mit zwei Freunden ins
Gruene. Ich nahm meinen Laptop in einem Rucksack mit, da ich im
Gruenen noch etwas arbeiten wollte. Waehrend der Fahrt entschieden wir
uns, vorher noch ein wenig mit dem Schiff ueber den Baldeneysee in
Essen (ein kl. Stausee) zu gondeln. Den Rucksack nahm ich mit, da ich
den Laptop ungerne im Auto lasse. Ich hatte den Rucksack auf dem
Tisch, als ploetzlich eine Wespe eine Freundin von mir 'angriff'.
Meine Freundin geriet leicht in Panik rutschte auf der Bank von der
Wespe weg. Dabei schob sie mit ihrem Arm den Rucksack vom Tisch. Dank
der Streben am Tisch, die wie eine Rutsche wirkten, fiel er ins
Wasser. Fuer diesen Vorgang hatte ich zwei Zeugen.

Soweit so gut - hier was die Versicherung (namentlich Uelzener
Versicherung) meiner Freundin in sarkastischem Tonfall schreibt (ich
gebe mal nur die besten Stellen wieder) - fuer den Brief haben die
uebrigens 1,5 Monate gebraucht:

XXX verlangt fuer den "versunkenen Schatz" Ersatz in Hoehe von XXX DM
(das haben die wirklich so geschrieben, Anm. von mir).
[...]
Die Angaben des XXX, dass er - obwohl er eine Ausflugsfahrt ins Gruene
mit Freunden machte - noch am Sonntagabend unterwegs mit seinem Laptop
beruflich arbeiten wollte, haben uns wenig ueberzeugt.
Es stellt sich uns die Frage, aus welchem Grund diese Arbeiten
waehrend einer Ausflugsfahrt (das stimmt nicht, ich hatte der Vers.
ausdruecklich geschrieben, dass ich im Gruenen arbeiten wollte, Anm.
von mir) mit mehreren Personen ausgefuehrt werden sollten.
[...]
Natuerlich stellt sich auch die Frage, aus welchem Grund derart
wichtige Arbeiten auf den Sonntagabend verschoben werden, wenn ein
Ausflug ins Gruene gemacht wird (was geht die das an?, Anm. von mir).
[...]
Wir muessen stark anzweifeln, dass sich der Vorfall wie vorgetragen
ereignet hat (das ist die absolute hoehe, anm. von mir).
[...]
Es ist verstaendlich, dass man sich gegen Wespen wehrt, zumal
Wespenstiche sehr gefaehrliche Folgen haben koennen. Hinzu kommt, dass
man auf einem Schiff besonders auf seine Sachen achten muss. Diese
eigene Sorgfaltspflicht ist besonders hoch anzurechnen, wenn die
Windstaerke auf der Skala 5 liegt (glatt gelogen, es war schoenster
Sonnenschein, kaum Wind und absolut ruhiges Wasser, es war ja auch ein
Stausee, Anm. von mir).

Dann schreiben die noch, dass sie keinen Versicherungsschutz gewaehren
koennen, da in dem Haftpflichtvertrag der Einschluss von Schaeden
wegen Abhandenkommens nicht vereinbart wurde. 
Wenn der Laptop also nicht ins Wasser gefallen waere, sondern auf den
Boden, waere das nach den Worten der Versicherung OK. Ich bin jedoch
der Meinung, dass es sich nicht um Abhandenkommen handelt, die koennen
ja gerne nach dem Teil tauchen, es liegt ja noch irgendwo auf dem
Grund.

Ich brauche dringend einen neuen Laptop, ich habe deswegen sogar schon
Verdienstausfall - nur aus eigener Tasche kann ich mir z.Zt. keinen
Neuen leisten.

Ich habe keine Ahnung, ob sich die Versicherung da im Recht befindet -
vielleicht weiss ja jemand was zu diesem Thema - auf jeden Fall
schonmal 1000 Thanx!

 ... tw

--
http://home.pages.de/~swift
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