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Started by Swift
Thu, 17 Jul 1997 00:00
Versicherungs-Problem! Please help!
Author: Swift
Date: Thu, 17 Jul 1997 00:00
Date: Thu, 17 Jul 1997 00:00
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Hi there all! waere cool, wenn mir jemand weiterhelfen koennte - die Verbraucherberatungsstelle hilft mir laut eigener Aussage in einem solchen Fall nicht ... Kurz die Story: Ich wollte an einem Sonntag mit zwei Freunden ins Gruene. Ich nahm meinen Laptop in einem Rucksack mit, da ich im Gruenen noch etwas arbeiten wollte. Waehrend der Fahrt entschieden wir uns, vorher noch ein wenig mit dem Schiff ueber den Baldeneysee in Essen (ein kl. Stausee) zu gondeln. Den Rucksack nahm ich mit, da ich den Laptop ungerne im Auto lasse. Ich hatte den Rucksack auf dem Tisch, als ploetzlich eine Wespe eine Freundin von mir 'angriff'. Meine Freundin geriet leicht in Panik rutschte auf der Bank von der Wespe weg. Dabei schob sie mit ihrem Arm den Rucksack vom Tisch. Dank der Streben am Tisch, die wie eine Rutsche wirkten, fiel er ins Wasser. Fuer diesen Vorgang hatte ich zwei Zeugen. Soweit so gut - hier was die Versicherung (namentlich Uelzener Versicherung) meiner Freundin in sarkastischem Tonfall schreibt (ich gebe mal nur die besten Stellen wieder) - fuer den Brief haben die uebrigens 1,5 Monate gebraucht: XXX verlangt fuer den "versunkenen Schatz" Ersatz in Hoehe von XXX DM (das haben die wirklich so geschrieben, Anm. von mir). [...] Die Angaben des XXX, dass er - obwohl er eine Ausflugsfahrt ins Gruene mit Freunden machte - noch am Sonntagabend unterwegs mit seinem Laptop beruflich arbeiten wollte, haben uns wenig ueberzeugt. Es stellt sich uns die Frage, aus welchem Grund diese Arbeiten waehrend einer Ausflugsfahrt (das stimmt nicht, ich hatte der Vers. ausdruecklich geschrieben, dass ich im Gruenen arbeiten wollte, Anm. von mir) mit mehreren Personen ausgefuehrt werden sollten. [...] Natuerlich stellt sich auch die Frage, aus welchem Grund derart wichtige Arbeiten auf den Sonntagabend verschoben werden, wenn ein Ausflug ins Gruene gemacht wird (was geht die das an?, Anm. von mir). [...] Wir muessen stark anzweifeln, dass sich der Vorfall wie vorgetragen ereignet hat (das ist die absolute hoehe, anm. von mir). [...] Es ist verstaendlich, dass man sich gegen Wespen wehrt, zumal Wespenstiche sehr gefaehrliche Folgen haben koennen. Hinzu kommt, dass man auf einem Schiff besonders auf seine Sachen achten muss. Diese eigene Sorgfaltspflicht ist besonders hoch anzurechnen, wenn die Windstaerke auf der Skala 5 liegt (glatt gelogen, es war schoenster Sonnenschein, kaum Wind und absolut ruhiges Wasser, es war ja auch ein Stausee, Anm. von mir). Dann schreiben die noch, dass sie keinen Versicherungsschutz gewaehren koennen, da in dem Haftpflichtvertrag der Einschluss von Schaeden wegen Abhandenkommens nicht vereinbart wurde. Wenn der Laptop also nicht ins Wasser gefallen waere, sondern auf den Boden, waere das nach den Worten der Versicherung OK. Ich bin jedoch der Meinung, dass es sich nicht um Abhandenkommen handelt, die koennen ja gerne nach dem Teil tauchen, es liegt ja noch irgendwo auf dem Grund. Ich brauche dringend einen neuen Laptop, ich habe deswegen sogar schon Verdienstausfall - nur aus eigener Tasche kann ich mir z.Zt. keinen Neuen leisten. Ich habe keine Ahnung, ob sich die Versicherung da im Recht befindet - vielleicht weiss ja jemand was zu diesem Thema - auf jeden Fall schonmal 1000 Thanx! ... tw -- http://home.pages.de/~swift
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