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1 total messages Started by Michael Hönnig Fri, 20 Jun 1997 00:00
Re[2]: Meinungsfreiheit im Internet
#836
Author: Michael Hönnig
Date: Fri, 20 Jun 1997 00:00
61 lines
2965 bytes
Moin Jens (und alle anderen),

> > der Darstellungen f=FCr die Behauptung falscher Tatsachen, sie
> > unterliegen seiner Meinung nach also nicht der Meinungsfreiheit.
>=20
> Kann sich demnaechst genauso ergeben, wenn einer unserer Zulieferer
> nicht spurt, dann werde ich den Aerger, den wir hatten, wohl in Form=20=

einer
> Warnung an andere potentielle Kunden in einer entsprechenden=20
Verteiler posten.
> Allerdings haben wir Beweisfotos gemacht, sicher ist sicher.

Darum geht es leider nicht unbedingt, im vorliegenden Fall - ist=20
nat=FCrlich nur eine =DCbungsaufgabe :-) - wird keine der direkten=20
Anschuldigungen bestritten, sondern nur ein zusammenfassender Satz.=20
Man mu=DF also h=F6llisch aufpassen WIE man formuliert.

> > 1. Kann Klage tats=E4chlich am Gericht des Firmensitzes erhoben=20
werden,
> > obwohl die =84Tat=93 in einem anderen Gerichtsbezirk begangen wurde?=

>=20
> Da hast Du u.U. Recht, das koennte ein Problem werden. Ich stelle=20
mir da
> vor allem so internationale Faelle vor, wo man der Vorladung nicht
> folgt,
> die Deutschen Behoerden dann aber hinterher der auslaendischen Firma
> beim
> Eintreiben der Schadensersatzansprueche ausgesprochen behilflich=20
sind.
Zum Gl=FCck nichts internationales im vorliegenden Fall, aber aus zwei=20=

Gr=FCnden =E4rgerlich:
1. Teurer wegen zweitem (am Gericht zugelassenen) Rechtsanwalt und=20
Fahrtkosten
2. h=F6here Wahrscheinlichkeit zu verlieren wegen Lokalpatriotismus des =

Richters (unterstelle ich einfach mal)


> Firmen als Privatperson so Probleme hat: Bei wichtigen Prozessen ist=20=

das erste,
> was sie tun, die Prozesskosten hochzutrieben. Und wenn Dir dann die
> finanzielle Puste ausgeht, bieten sie Dir einen Vergleich an.=20
Ja, ganau danach sieht es aus. Kann da eigentlich jeder ungescholten=20=

jede beliebige Schadenssumme ansetzen? Da k=F6nnten die ja gleich mit=20=

150 Millonen kommen, dann k=F6nnte sich die arme Privatperson nichtmal=20=

einen RA zur Beratung leisten. Was w=E4re denn bei einem Verbleich auf=20=

DM 5000 Schadenssumme mit den Kosten f=FCr den 145.000 DM =FCberh=F6hten=
=20
Streitwert? Bzw. wo steht geschrieben, wie zu verfahren ist?

Gru=DF,
	Michael
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