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Started by David Domjahn
Thu, 30 Jan 1997 00:00
Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
Author: David Domjahn
Date: Thu, 30 Jan 1997 00:00
Date: Thu, 30 Jan 1997 00:00
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Frage: Muss eine Behoerde auf meine Schreiben reagieren? Problem: ich habe mehrere Anfragen an eine Behoerde geschickt (Einschreiben, Brief+gleichzeitiges Fax). Die angeschriebene Behoerde antwortet jedoch nicht, bestaetigt nicht einmal den Eingang meiner Schreiben. Ist diese Schlamperei (?) zulaessig? Ich habe dazu mal im Verwaltungsverfahrensgesetz nachgeschaut, kann aber nichts finden (bezueglich des "ob" und der Fristen, die eine Behoerde zum Beantworten von Anfragen einhalten muss) Gruss, David (bin kein Jurist) ------------------------------- David Domjahn EMail: dd@heros.inka.de Fax: +49 721 9465888 -------------------------------
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
Author: Norbert Podien
Date: Sat, 01 Feb 1997 00:00
Date: Sat, 01 Feb 1997 00:00
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> 4. zur Not Anwalt; fuer schwierige Faelle empfehle ich einen Fachanwalt > fuer Arbeitsrecht; Auskunft gibt Nummer des Rechtsanwaltssuchdienstes > > Norbert > PS: Ich meine natuerlich "Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht"
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
Author: Norbert Podien
Date: Sat, 01 Feb 1997 00:00
Date: Sat, 01 Feb 1997 00:00
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David Domjahn <David.Domjahn@inka.de> schrieb im Beitrag <32f127ab.4264620@news.rz.uni-karlsruhe.de>... > Frage: Muss eine Behoerde auf meine Schreiben reagieren? > > Problem: ich habe mehrere Anfragen an eine Behoerde geschickt > (Einschreiben, Brief+gleichzeitiges Fax). Die angeschriebene Behoerde > antwortet jedoch nicht, bestaetigt nicht einmal den Eingang meiner > Schreiben. Ist diese Schlamperei (?) zulaessig? > Da ich nicht wei�, ob ich bei meinem ersten Antwortversuch hier mit dem Programm alles richtig gemacht habe, nochmal kurz zusammengefa�t: 1. Brief an den Amtsleiter = Dienstvorgesetzter aller Bediensteten der Beh�rde 2. Brief an vorgesetzte Dienststelle; laesst sich per Anruf in der Telefonzentrale der Behoerde in Erfahrung bringen 3. Dienstaufsichtsbeschwerde; muss von der Behoerde an die vorgesetzte Dienststelle weitergeleitet werden 4. zur Not Anwalt; fuer schwierige Faelle empfehle ich einen Fachanwalt fuer Arbeitsrecht; Auskunft gibt Nummer des Rechtsanwaltssuchdienstes Norbert
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
Author: Thorsten Kuthe
Date: Sun, 02 Feb 1997 00:00
Date: Sun, 02 Feb 1997 00:00
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David.Domjahn@inka.de (David Domjahn) gab die nachfolgende Information
kund:
>Problem: ich habe mehrere Anfragen an eine Behoerde geschickt
>(Einschreiben, Brief+gleichzeitiges Fax). Die angeschriebene Behoerde
>antwortet jedoch nicht, bestaetigt nicht einmal den Eingang meiner
>Schreiben. Ist diese Schlamperei (?) zulaessig?
>Ich habe dazu mal im Verwaltungsverfahrensgesetz nachgeschaut, kann
>aber nichts finden (bezueglich des "ob" und der Fristen, die eine
>Behoerde zum Beantworten von Anfragen einhalten muss)
Gegen den zustaendigen Beamten Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Das
bringt zwar keine zwingende Rechtsfolgen in Bezug auf das Schreiben aber in
der Praxis die gewuenschte Reaktion, da hierzu Behoerdenintern Stellung
genommen werden muss.
Thorsten
--------------------------------------------------------
Thorsten Kuthe, Melatenguertel 23, 50933 Koeln, FRG
E-mail: a2753200@athena.rrz.uni-koeln.de
***** Never change a working computer *****
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
Author: franzd
Date: Wed, 05 Feb 1997 00:00
Date: Wed, 05 Feb 1997 00:00
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Hallo! Die Frage ist, worum es sich bei der Angelegenheit handelt. Bei gewissen Dinge koennte man es (aber dafuer moechte ich mich nicht verbuergen!!!) mit folgendem gehen: Sehr geehrte .... blabla, Ich moechte, blabla Wenn ich bis zum [Datum] nichts Gegenteiliges hoere, setze ich das als Ihr Einverstaendnis voraus. Ist natuerlich eine wueste Methode. Die Menschen Anwaelte werden uns aber hoffentlich sagen, wie der Text exakt formuliert werden sollte und unter welchen Randbedingungen man ihn benutzen kann. Gruss franzd --------------------------------------------------------------------------- Impressum: This text has my copyright, mine and only mine. No company, no databank, no network provider has now or shall ever have any right to use my work. I have to add this as now in Germany (and perhaps somewhere else as well) some crooked providers and other companies try to get access on other peoples' work. This is what I call a criminal behaveour. * Happiness is a cat purr. ---------------------------------------------------------------------------
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