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5 total messages Started by David Domjahn Thu, 30 Jan 1997 00:00
Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
#852
Author: David Domjahn
Date: Thu, 30 Jan 1997 00:00
24 lines
1274 bytes
Frage: Muss eine Behoerde auf meine Schreiben reagieren?

Problem: ich habe mehrere Anfragen an eine Behoerde geschickt
(Einschreiben, Brief+gleichzeitiges Fax). Die angeschriebene Behoerde
antwortet jedoch nicht, bestaetigt nicht einmal den Eingang meiner
Schreiben. Ist diese Schlamperei (?) zulaessig?

Ich habe dazu mal im Verwaltungsverfahrensgesetz nachgeschaut, kann
aber nichts finden (bezueglich des "ob" und der Fristen, die eine
Behoerde zum Beantworten von Anfragen einhalten muss)


Gruss,
David

(bin kein Jurist)

-------------------------------
David Domjahn

EMail: dd@heros.inka.de
Fax: +49 721 9465888
-------------------------------
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
#853
Author: Norbert Podien
Date: Sat, 01 Feb 1997 00:00
9 lines
829 bytes


> 4.  zur Not Anwalt; fuer schwierige Faelle empfehle ich einen Fachanwalt
> fuer Arbeitsrecht; Auskunft gibt Nummer des Rechtsanwaltssuchdienstes
> 
> Norbert
> 
PS: Ich meine natuerlich "Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht"
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
#854
Author: Norbert Podien
Date: Sat, 01 Feb 1997 00:00
26 lines
1612 bytes


David Domjahn <David.Domjahn@inka.de> schrieb im Beitrag
<32f127ab.4264620@news.rz.uni-karlsruhe.de>...
> Frage: Muss eine Behoerde auf meine Schreiben reagieren?
> 
> Problem: ich habe mehrere Anfragen an eine Behoerde geschickt
> (Einschreiben, Brief+gleichzeitiges Fax). Die angeschriebene Behoerde
> antwortet jedoch nicht, bestaetigt nicht einmal den Eingang meiner
> Schreiben. Ist diese Schlamperei (?) zulaessig?
> 

Da ich nicht wei�, ob ich bei meinem ersten Antwortversuch hier mit dem
Programm alles richtig gemacht habe, nochmal kurz zusammengefa�t:

1.  Brief an den Amtsleiter = Dienstvorgesetzter aller Bediensteten der
Beh�rde
2.  Brief an vorgesetzte Dienststelle; laesst sich per Anruf in der
Telefonzentrale der Behoerde in Erfahrung bringen
3.  Dienstaufsichtsbeschwerde; muss von der Behoerde an die vorgesetzte
Dienststelle weitergeleitet werden
4.  zur Not Anwalt; fuer schwierige Faelle empfehle ich einen Fachanwalt
fuer Arbeitsrecht; Auskunft gibt Nummer des Rechtsanwaltssuchdienstes

Norbert
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
#855
Author: Thorsten Kuthe
Date: Sun, 02 Feb 1997 00:00
23 lines
1571 bytes
David.Domjahn@inka.de (David Domjahn) gab die nachfolgende Information
kund:

>Problem: ich habe mehrere Anfragen an eine Behoerde geschickt
>(Einschreiben, Brief+gleichzeitiges Fax). Die angeschriebene Behoerde
>antwortet jedoch nicht, bestaetigt nicht einmal den Eingang meiner
>Schreiben. Ist diese Schlamperei (?) zulaessig?

>Ich habe dazu mal im Verwaltungsverfahrensgesetz nachgeschaut, kann
>aber nichts finden (bezueglich des "ob" und der Fristen, die eine
>Behoerde zum Beantworten von Anfragen einhalten muss)
Gegen den zustaendigen Beamten Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Das
bringt zwar keine zwingende Rechtsfolgen in Bezug auf das Schreiben aber in
der Praxis die gewuenschte Reaktion, da hierzu Behoerdenintern Stellung
genommen werden muss.

Thorsten

--------------------------------------------------------
Thorsten Kuthe, Melatenguertel 23, 50933 Koeln, FRG       
E-mail: a2753200@athena.rrz.uni-koeln.de
      ***** Never change a working computer *****
Re: Muss eine Behoerde auf Schreiben reagieren?
#856
Author: franzd
Date: Wed, 05 Feb 1997 00:00
31 lines
1661 bytes
Hallo!	

Die Frage ist, worum es sich bei der Angelegenheit handelt. Bei
gewissen Dinge koennte man es (aber dafuer moechte ich mich nicht
verbuergen!!!) mit folgendem gehen: 

   Sehr geehrte .... blabla,

   Ich moechte, blabla

   Wenn ich bis zum [Datum] nichts Gegenteiliges hoere, setze ich das
   als Ihr Einverstaendnis voraus. 


Ist natuerlich eine wueste Methode. Die Menschen Anwaelte werden uns
aber hoffentlich sagen, wie der Text exakt formuliert werden sollte
und unter welchen Randbedingungen man ihn benutzen kann.

Gruss
franzd
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Impressum: This text has my copyright, mine and only mine. No company,
no databank, no network provider has now or shall ever have any right
to use my work. 
I have to add this as now in Germany (and perhaps somewhere else as
well) some crooked providers and other companies try to get access on
other peoples' work. This is what I call a criminal behaveour. 
*
Happiness is a cat purr.
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